der Stadt Bruneck bleibt auch im heurigen Jahre für den Parteienverkehr während des ganzen Monates Dezember offen. Es müssen daher Einlagen, für welche die Ver zinsung bereits am 1. Jänner 1897 anfangen soll, längstens am L. Jänner 1897 erfolgen. Den Einlegern steht es frei, die am 1. Jänner 1897 fälligen Einlagszinsen des Jahres 1896 bereits in der Zeit vom 15. Dezem ber ds. Js. an zu beheben, vorausgesetzt, daß nicht gleichzeitig eine Behebung an Kapital (oder kapitalifirten Zinsen) er folgen
Emballage frei. Gleichzeitig empfiehlt dieselbe: hochla ungarische Salami, Braunschweiger (Lervelat-Wurst, Jungenwurst, Trüffelwurst, Sardellenwurst, Gothaer Leberwurst, Wreßwurst mit WMk, Wreßwurst ohne Wütt, Ziothwttrst, Schinken, Rollschinken, Earrß geräuchert, Kaiser-Speck, Hambnrger-Speck.