, in welchen der EinrückungStag angegeben ist. b) Wer keine EinberusungSkarte erhält, hat zwischen dem 27. April und 3. Mai einzurücken, und zwar: die Rekruten des Ergänzungsbezirkskommandos Bolzano am 27. April, wenn ihr Familienname mit einem der Buch staben A bis M, und am 2. Mai, wenn ihr Familien name mit N bis Z anfängt. Die Dienstpflichtigen anderer Ergänzungsbezirke rücken am 28. April, respektive am 3. Mai ein. c) Jene, die sich im Auslande aufhalten und vor dem 31. Dezember 192K assentiert wurden
und von der Ein rückung nicht besreit wurden (bis aus weiteres), sowie auch jene, die sich nur zu Studienzwecken im Auslande aufhalten und ihre Einrückung nicht aufschieben können, haben nicht später als am 23. Oktober l. I. einzurücken, wenn sie sich in überseeischen Ländern befinden, respektive nicht später als am 23. Juli l. I, wenn sie sich in anderen Ländern befinden. Art der Einrücknng (Borstellnng): a) Die Bozner rücken direkt zum ErgänzungSbezirkS- kommando (comando del distretto militare) in Bolzano
ein. b) Alle übrigen finden sich beim Podesta (im Gv- meindeamte oder wo sonst befohlen) ihrer Aufenthalts orte ein, von welchem sie für ihre Reise nach Bolzano und Vorstellung beim Ergänzungskommando abgefertigt werden. Die Vorstellung beim ErgänzungsbezirkSkommando, beziehungsweise beim^Podesta und dgl. hat stets vormittag zu geschehen. Wochen-Chronik. — Ständchen. Aus Anlaß des Namens- festes unsere, Senn Podesta Eav. Dr. Richard Libler brachte ihm die hiestge Vürgermusttkapelle «« Z. ds. mittag