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Pustertaler Bote
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Seite 1 von 8
Datum: 21.10.1927
Umfang: 8
l. 1k.—. Für das Ausland viertel- l. 7.—, halb- l. 13.50, ganzjährig l. 27.—. Durch Erzeugungskosten bedingte Preiserhöhung vorbehalten. Anzeigen aller Art finden die lohnendste Verbreitung und wird die einspaltige Petitzeile mit 40 Cent, berechnet. Bestellungen zu rich ten an die Buchdruckerei H. Mahl, Brunico Rr. 42 Freitag, de« 21. Oktober 1927 zrnimilitisilie Ilmflkilii. Die Ziffern der Handelsbilanz aktiv. — Die römische Frage und der Vatikan. — Abg. Giarratana bleibt PravinzialsekretSr von Bolzano. ^ Die goldene

der kgl. PrSseklur SSer den GeörM der ltallenWen Sprache. (Beseitigung der Doppelsprachigkeil in der ganzen Provinz mit Ausnahme der Gemeinden Appiauo, Bolzano, Bref- fanone, Ealdaro, Sana und Werano. Die kgl. Präsektur von Bolzano hat an sämt liche Podesta und an die Behörden der Provinz folgendes wichtiges Rundschreiben über den Ge brauch der italienischen Sprache gerichtet: Mit Dekret vom 28. Oktober 1923, Nr. 14718, verfügte der Präfekt der Veflezia Tridmtina. .die,, wie verannt, aus oen

gegenwärtigen Provinzen Bolzano und Trents bestand, folgendes: Art. 1. In der Provinz Trento müssen sämtliche Manifeste, Kundmachungen, Anzeigen, Bekanntmachungen, Tabellen und Tafeln, Schilder, Etiketten, Tarife, Fahr pläne, und im allgemeinen alle Aufschriften, die für da» Publikum, sei eS an öffentlichen Orten, sei es an Orten die dem Publikum zugänglich find, auch wenn sie private Interessen betreffen, ausschließlich in der offiziellen Staats sprache abgefaßt sein. Art. 2. Im Gebiete

in dm Gemeinden Appiano (Fraktion San Michele), Bolzano, Fraktion Oltrisarco und Gries, Bressanone, Caldaro, Lana und Merano, Fraktion Maia Alta und Maia Bassa. Während nun für die genannten Gemeinden das Regime der Doppelsprachigkeit laut Art. 2 des angeführten Dekretes bis zur vollständigen Jta- lienisierung der genannten Schulen aufrecht bleibt, und mit dieser automatisch aufhört, ist dies für die übrigen Gemeinden bereits zugetroffen, und der Ausnahmezustand, der die Doppelsprachigkeit auf Grund

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