Oswald von Wolkenstein und Friedrich mit der leeren Tasche : in eilf Büchern
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Autor:
Weber, Beda / von Beda Weber
Ort:
Innsbruck
Verlag:
Wagner
Umfang:
IV, 499 S.
Anmerkungen:
Überwiegend in Fraktur
Schlagwort:
p.Oswald <von Wolkenstein>;p.Friedrich <Österreich, Herzog, IV.>
Signatur:
II 102.355 ; II A-15.138
Intern-ID:
115378
, und zum Theile der von Chur, und Meinhard somit von jeher ein Vasall dieser Kirchen. Alle drei Meinungen führten insbesondere die uralte Gewohn heit als Hauptbeweis zu ihren Gunsten an. Die Sache kam vor den Kaiser Rudolf. Dieser erkannte zu Recht, Meinhard unterliege dem allgemeinen Gewohnheitsrechte von Tirol, er müsse sich demnach von zwei Edelherren an der Etsch in ei ner öffentlichen Volksversammlung sein Recht ansagen las sen^). Ueber den Entscheid dieses Volksgerichtes ist zwar keine Urkunde vorhanden
, er kann aber leicht aus dem gefol gert werden,-was darauf erfolgt ist. Die Ansprüche der geist lichen Partei, die Meinhards Gebiet!) an der Etsch zu Ita lien ziehen wollte, wurden zurückgewiesen, und Meinhard als Graf von Tirol dem Kaiser unmittelbar' unterworfen-). Durch diesen Richterspruch war der Streit erledigt, Mein hard Unterwarf sich demselben, und Rudolf bestätigte ihn. Somit war die natürliche Rechtsquelle im tirolischen Volke nicht bloß von Meinhard, sondern vom Kaiser selbst aner kannt, und zugleich