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Seite 4 von 6
Datum: 09.10.1929
Umfang: 6
werden können, selbst wenn eine Kugel ihn durch Zu fall getroffen hätte. Vorsitzender: Daß sie zwei Schüsse abgegeben haben, das deutet aber doch darauf bin, daß Sie mehr wollten, als Sie heute z u g e b e n. Angeklagter: Ich habe gedacht, ich mutz zweimal schießen, um zu zeige n, daß ich Major Foitl nicht treffen wollte. Einen Schutz kann man fehlen, den zweiten wird man aber nicht fehlen, wenn man treffen will. Vorsitzender: Bei der Polizei und beim Untersuchungs richter haben Sie aber doch zugegeben, daß Sie den Major

klagten, er habe versucht, aus zwei Patronen die Kugeln zu entfernen, ans Richtigkeit beruhe, könne er nicht über prüfen. Eine Patrone weise zwar eine schadhafte Stelle auf, diese könne aber auch durch eine Ladehemmung ent standen sein. Me Zeugenaussage des Major Foitl. Major Foitl, als Zeuge nnter ED vernommen, gab folgende Schilderung des Attentats. Er umrschierte vor seiner Truppe, als er plötzlich einen Schutz hörte. Er sah in die Richtung der Detonation und bemerkte einen ihm «»bekannte

« Man«, -er einen Revolver gegen seinen Kopf angeschlagen hatte. Er sprang auf -en Mann zn. im gleichen Moment krachte auch schon ein zweiter Schutz, -er ganz am Kopfe vor- beigcgangen sei» mutzte, weil Major Foitl -as Pra- jefUf deutlich -nrch die Luft zische« hörte. Der Man« wollte scheints noch einen -ritten Schutz abgeben, weil er die Pistole weiter iw Anschlag hielt. Der Major hatte den Eindruck, daß die Abgabe des dritten Schusses nur durch eine Ladehemmung ver hindert wurde, weil der Attentäter die Pistole

. Als nächster Augenzeuge des Attentats wurde der Han delsangestellte K ü n g vernommen, der gerade vor Ganahl gestanden war, als die Schüsse fielen. Er konnte nichts Neues angeben und konnte auch nicht sagen, ob Ganahl den Revolver nach dem zweiten Schutz selbst weggeworseu hat, er stellte jedoch fest, daß Ganahl den Revolver noch in der Hand hielt, als das Militär aus der Einteilung auf ihn zusprang. Der Wachtmeister Arnold gab an, er habe mit Ganahl dienstlich zwar nie einen Anstand gehabt, Ganahl sei

aber alles eher als ein Soldat gewesen, da er sich nie unter ordnen konnte. Major Foitl sei ein strenger, aber gerech ter Vorgesetzter und sei weder Ganahl noch sonst einem Soldaten jemals aufsässig gewesen. Arnold sah, wie tzwnahl den zweiten Schutz abfeuerte: er sprang sofort auf ihn zu und schlug ihn auf den Arm. mit dem er den Revol ver hielt: dabei fiel der Revolver zu Boden. Ob Ganahl den Revolver vielleicht selbst weggeworfen hat, konnte der Zeuge nicht sicher angeben. Der Bizelentnant

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Seite 3 von 4
Datum: 22.09.1914
Umfang: 4
.-Reg. M Lamp er t aus Gätzis in Vorarlberg, ein eifriges Walied des dortigen Turnvereins, ist in der Schlacht bei Tarnespin gefallen. Ali Reservespital des Roten Kreuzes zu Innsbruck (Lehrerbildungsanstalt) ist gestern der Landwehrmann Hefteiter Oueiser aus Reichenberg seinen Verwun dungen erlegen. Uerwtmdete aus uttferestä Bekanntenkreis. Fähnrich Ferdinand Baur vom 13. Infant.-Reg., l§hef des Lodenversandhauses Rud. Baur in Innsbruck, „3n»WruWer „Neueste" ! Rudolfsttmtze, erhielt einen Schutz

oder kann als Verwundeter in einem russi schen Spital liegen, falls nicht ein amtlicher Toten schein seinen Tod beweist. Unter den Verwundeten auf dem nördlichen Kriegs schauplätze (bei Lemberg) befindet sich auch der schon am südlichen Kriegsschauplätze (Serbien) durch einen Bajonettstich am rechten Arme verletzte Baumeister am Stadtbauamte in Innsbruck, Hans Hauser, Zugs führer im Festnngsartilleriebataillon Nr. 1 (Referve- kompagnie Nr. 2), welcher einen Schrapnellschutz in das Brustbein und einen Schutz

durch die Lunge erhalten hatte. Herr Karl Fr ick, Mondscheinwirt in Mariahilf hier, befindet sich mit einem Schutz durch den Oberkiefer rm Reservespital in Losoncz. In Innsbruck sind folgende verwundete Wannschafts personen eingetroffen: Erl Josef, 17. Landwehr-Inf.-Reg., Durchschuß r. Vorderarm ; Huber Gottfried, Inf.-Reg. 39, Durchschuß r. Brust; Franz Klotz, Inf.-Reg. 40, Durchschuß r. Oberschenkel; Krecek Stanislaus, Felds. - Baon 4, Schrapnellschutz r. Futzrücken; Wanglaus Josef, Inf.- Reg. 40, Schutz

r. Unterschenkel; Wilder Michael, Inf.- Reg. 8, Schrapnellschutz l. Unterarm,; Franz Schöps, Landst.-Inf.-Reg 30, Dnrchschu tzr. Hüfte; Prünstinger Jakob, Inf.-Reg. 14. Beckenschuß; Koidl Josef, Kitz bühel, Geb.-Art. 14, Kanonier, marod; Längerer Ru dolf, Schluderns, Feldj.-Bat. 18, (märod); Lan Ant., Hörbranz, 4. Tirol. Kaiserj.-Reg., krank; Heinzle H., Klaus, Feldj.-Bat. 27, Patrvuillenf., krank; Pifessa Severin, Pians, 18. Feldj.-Bat., Schutz l. Finger; Larcher Alois, Pitztal, Landesschütze, Schutz l. Hand

; Meyer Rudolf, Amras, 1. Grenzsch.-Reg., Schuß rechte Schulter; Hauser Johann, Schwaz, 1. Tirol. Kaiserj.- Reg., Schuch i. Rücken; Dörler Karl, Hard; 4. Tivok. Kaiserj.-Reg., krank; Lettner Alfons, Gries in Sellram, marod; Christian Kvch^ Frastanz, 27. Feldj.-Bat., ma rod; Damian Purtscher, Autzerbraz, 2. Tirol. Kaiserj.- Reg., tnvrod ; Weibel Josef, Hohenems, 2. Landessch.- Reg., Schutz i. Rücken; Durler Karl, Hart, 4. Tirol. Vorarlberg, 2. Landsch.-Reg., Schu U. Schenkel. Reichsdeutsche: Hauke Paul

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Seite 4 von 4
Datum: 31.01.1916
Umfang: 4
, wie es ihm nützlich scheint. Ganz anders verhaltet es sich aber, wenn eingegriffen werden muß, um der Mlgemeinheit zu nützen, zu ver hindern, daß die Gesamtheit geschädigt werde, zu er reichen, daß Recht und Gesetz, Fürsorge und Humanität Schutz denen gewährt, die schutzbedürftig sind. Und daß im Schutze der Allgemeinheit allein der Schutz für den Einzelnen gesichert ist, das übersehen in kurzsichtiger Weise sdie Meisten.. i ' 1 1 !• Diesen Schutz kann aber nur eines gewähren, das ist eine zielbewußte

oder verwerfliche waren. Aus allen Vorkommnissen sollen Folgerungen gezo gen werden, Und ehe nicht die Frauen aller Kreise es erfassen, daß ihr Schutz nur in der Organisation liegt, werden sie nichts Bleibendes erreichen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie mit Erfolg den Kampf gegen die Teuerung Und Wucher aufnehmen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie erreichen, daß daß man Mütter und Kinder schützt, wenn denselben Not Und Gefahr droht. Organisieren müssen sie sich, soll gesichert

nun auch Eure Pflichten im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit, unterschätzt nicht Euere Fähigkeit zu zielbewußter Orga nisation, erfüllt Euere volle Aufgabe als Staatsbür gerinnen, indem ihr im festen Zusammenschlüsse Euere Rechte vertretet» den Kamps ausnehmt gegen Teuerung und Wucher, den Kamps für den Schutz der Mütter und Kinder. Nur in der Organisation liegt die Gewähr für den Erfolg der gerechten Sache. LweMeüe Innsbruck»'. Die Mitgliedskarten für 1916 liegen im Vereins- Heim bereit

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Seite 7 von 12
Datum: 09.06.1935
Umfang: 12
Mehr Schutz den Vdumen und Slrduchern! Lichtbild Bermoser, Innsbruck. Bei Nassereilh. Der Frühling ist eingezogen und hat Bäume und Sträucher zur vollen Entfaltung gebracht. Ueberall grünt es und blüht es und neben den vielen Obstbäumen in voller Blütenpracht tragen auch die meisten Sträucher bereits ihr entzückendes Blütenkleid. Es ist wahrlich eine Freude, das neu erwachte Leben in der Natur zu genießen! Leider ist aber diese Freude für den Naturfreund nicht im mer eine ungetrübte

an seinen Besitzgrenzen immer schonen, auch wenn er dadurch etwas an Ertrag einbüßt; Stauden aber bilden ferner einen vorzüglichen Schutz gegen Staub und Wind und schützen im Frühjahr ge gen das Vertragen der Saat und im Winter gegen das Ver wehen des Schnees, der für das Wintergetreide den so nötigen Schutz gegen das Erfrieren der Saat bildet. An Straßen rändern schützen Sträucher vor der lästigen und auch ertrag mindernden Verstaubung. Daß die Wirkungen des Windes großen Schaden für Aecker und Wiesen bringen

ist, wird ferner die Sträucher, die den Bienen im Frühjahr meist die erste Nahrung bieten, schon im eigensten Jpteresse schonen. Daß schließlich die Niederjagd auf Hasen und son stige Kleintiere, denen die Büsche einen Schutz vor Verfolgung bieten, ohne den sie überhaupt nicht bestehen können, durch die rücksichtslose Entfernung der Hecken ebenfalls stark be einträchtigt wird, muß jedermann einfehen. Endlich bilden Sträucher für Böschungen an Ufern und Straßen ein wert volles Befestigungsmittel zur Verhütung

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Seite 6 von 8
Datum: 12.07.1914
Umfang: 8
und ist in sich selbst das ka leidoskopartige Feuerrad von Farben, die in der wachsenden Fähigkeit des Futuris mus zahllose neue Abstraktionen dynami scher Rhythmen erregt. (Von einem eigenartigen Schutz- und Trutzbündnis zwi- Ameisen und Akazien) berichtet der bekannte Ameisenforscher Prof. Dr. K. Escherich in den soeben erschienenen Liefe rungen 50—55 des naturwissenschaftlichen .Prachtwerkes „Die Wunder der Natur" (Deutsches Verlagshaus Bong & Eo., Ber lin W 57, Lieferungen zu je 60 Pf.) Es handelt sich hierbei um gewisse Akazien

, so stürzen so fort in nervösem Eifer zählreiche Ameisen heraus. Mit gerade nach oben gehobenem, immer hin und her wackelndem Leib, dessen Spitze ein Tröpfchen übelriechender, milchig weißer Flüssigkeit entquillt, verbreiten sie sich auf die Blätter und Zweige. Es ist zweifellos, daß hier ein Fall von einem Schutz- und Trutzbündnis vorliegt, aus dem beide Teile Nutzen ziehen. Die Ameisen finden in den harten und hohlen Gallen den besten Schutz und die bequemsten Woh nungen. Andererseits

haben die auf der Steppe zerstreuten Akazien durch diese Ar mee von kampflustigen übelriechenden Ameisen, die sich ständig auf ihnen be finden und bei der geringsten Berührung der Pflanzen massenweise aus den Gallen herausstürmen, den besten Schutz gegen An griffe nicht nur von Tieren, sondern auch gegen blattfressende Insekten. Bei der ame rikanischen Büffelhorn-Akazie richtet sich der Schutz hauptsächlich gegen die schlimmen Blattschneider-Ameisen, die eine besondere Vorliebe für die Akazienblätter zu haben scheinen

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Seite 4 von 4
Datum: 24.12.1919
Umfang: 4
^umi^!^^ Europa Amerika Asien Afrika Australien Zusammen 1919/20 69,500.000 152.160.000 92,000.000 11,640.000 6 700.000 1918/19 73,301.000 142,374.900 93,041.700 11,575.400 6,120.000 1917/16 86,088.900 129,094.000 114,064.50; 10,223JOC 7L34.M 332,000.000 326,413.000 346,404.900 Kundmachung über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. 1 Meinet Auf Grund des §3 der Ziehkindenorönung (Vollzugs- amverfung des Staatsamtes für soziale Verwaltung vom L. April 1919, SL.G.B!. Nr. 202 und laut

Kundmachung der Landesregierung von Tirol vom ' 22. Juli 1919, Zahl XI427/4 wurde das städtische Jugendamt in Inns bruck als Ziehkinderanfstchtsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz dieser Bollzugsanweisung genießen: a) Ziehkinder, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, öle sich bet anderen Personen als Vater und Mutter in entgeltlicher oder untengeltlicher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). b) uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei Vater

oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen, oder solche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderaufsichtsstelle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflegebnches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflege buche die Kenntnis der mit der Ziehkinüerpflege über nommenen Pflichten

vorder die Ziehkinderaufsichtsstelle hievon mündlich oder schriftlich zu verständigen. Wer am 1. Jänner 1920 Kinder in 'Pflege hat, muß die vorgeschriebenen Anzeigen bis 31. Jänner 1920 er statten und in derselben Frist um die erforderliche Be willigung ansuchen, wenn diese Anzeige nicht schon ans Grund der Magistratsverordnnng vom 1. Juni 1918 er folgt ist oder das städt. Jugendamt als Bormund für das Kind bestellt wurde. Nach § 2 des Gesetzes vom 4. Februar 1919, St.-G.-Bl. Nr 76,' über den Schutz

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Seite 12 von 16
Datum: 22.04.1938
Umfang: 16
ist das L a n s e r M o o r, in dem nur die erst nach seiner Abtorfung um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eingesetzten Seerosen unter Schutz stehen. Sehr unvollkommen ist bisher der Schutz der großartigsten und schönsten Bergwälder unserer Gegend: der Z i r b e n w ä l - der des Watten- und Voldertals und des Sellrains. Wohl sind alle Zirben als schonungsbedürftig erklärt, aber nicht einmal die 1931 erfolgte Schutzerklärung eines Zirbenwaldstreifsns in der W a t t e n e r L i z u m hat die Zustimmung aller Grund eigentümer gefunden

Lärche am Weg von T r i n s zum Mulliboden, deren Wild, ohne den längst ver schwundenen Hauptgipfel, Anton Kerner 1890 in sein seither auch in mehrere Fremdsprachen (zuerst 1894 englisch, zuletzt 1935 schwedisch) verbreitetes „Pflanzenleb sn" aus genommen hat. So sind viele dieser Denkmäler von mehr als bloß ästhetischem Wert. Cs darf aber nicht verschwiegen werden, daß der Schutz vergänglicher Einzelwesen, mögen sie noch so schön sein und mag ihr Alter ein vielfaches des Menschenlebens betragen

, nicht die letzte und höchste Aufgabe des Natur- und Heimatschußes fein kann. Daß unser bisheriges Verfahren für dis Schutzerklü- rung nicht ausreicht, lehren u. a. die trotz Schutz 1932 bei Schloß Friedberg gefällte „R o t b u r g a f i ch t e" und eine Schirmsichte in der Schlick, die 1930 unter Schutz gestellt, aber schon 1929 gefällt worden war, von schlimmeren Ein griffen in die Alpennatur ganz zu schweigen. Es kann unserem bisherigen Naturschutz der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß er vor Einzelbäumen

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Seite 1 von 6
Datum: 17.04.1934
Umfang: 6
und Häring gegen Wörgl anrücken. Sie seien zur Ansicht ge langt, daß das Parteiheim nicht zu halten sei und es am besten väre, nach Kirchbichl zu ziehen, um mit den dortigen Schutz- bündlern zusammenzutreffen und gemeinsame Sache zu rnachen. Er habe daher den Befehl zur Räumung erteilt, man sei dann zur Zellulosefabrik marschiert, wo bereits eine Schutz« bundabteilung aus Kirchbichl — etwa zehn bis fünfzehn Mann — aufgestellt war. Sie seien weiter zum Bahndurchlaß und über den Turbinensteig

war, daß zu Handgranaten umgearbeitete Schmier büchsen im Parteiheime aufbewahrt worden seien. Julius Lotz habe sie dorthin geschafft und es sei geplant gewesen, sie im Kampfe und für Sprengungen zu verwenden. In einer Führerbesprechung am 12. Februar habe man vereinbart, in Streik zu treten, sobald der Befehl komme, daß der Schutz bund in Aktion zu treten habe. Gegen 11 Uhr nachts sei die Streikparole von der Parteileitung Innsbruck überbracht wor den und er habe sie nach Häring weitergegeben. Im Laufe des Vormittags

über Auftrag der Behörde im Vereine mit der Gendarmerie vorging. Trotzdem wurde die Zusammen rottung nicht gelöst. Es wurde mehrfach eingewendet, daß von der Rendl- und Eisenbahnbrücke zuerst gegen die Schutz bündler geschossen wurde. Erwiesenermaßen wurde aber das Feuer vom Turbinenhause, bzw. von den Personalhäusern, aus eröffnet. Der Beginn der Verhandlung. Der große Schwurgerichtssaal hatte sich gleich nach Beginn der Verhandlung dicht mit Zuhörern gefüllt. Das bei politi- schen Prozessen sonst übliche

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Seite 2 von 8
Datum: 19.03.1933
Umfang: 8
15 Sozialdemokraten fest genommen. darunter der Bürgermeister von Kapfen- berg, Schweighart und der technische Leiter der Schutz bundes, Blimedzrieder. sowie der sozialdemokratische Lokalobmann Franz Adler. Waffendiebstahl in Graz. KB. Graz, 18. März. In der Nacht zum 16. wurde in das Magazin der Bahnhofzoll wache in Leibnitz eingebro chen und daraus 30 M a n n l i ch.e r st u tz e n mit Bajonetten g e st o h l e n. Ein Zwischenfall in Hüttenberg. Schutzbündler überfallen einen Ingenieur. Hüttenberg, 18. März

. (Priv.) Der Republikanische Schutz bund hatte auch in Hüttenberg erhöhte Alarmbere 1 1*. schaft angeordnet und es zogen Patrouillen bei Tag und Nacht durch die Straßen. In der Nacht zum 16. d. M.- -wurde der vom Dienste . heimkehrende Ing. P.o i.^a von Mer Abbruch ber Beziehungen zwischen England und Rußland? London, 18. März. (Priv.) Die Schritte, die.die englische Regierung in Moskau wegen der verhafteten englischen Ingenieure der Metropolitan Vickers Company unternommen hat, sind voll kommen

in Rom. Patrouille überfallen und durch Messerstiche schwer ver letzt. Der Gendarmerie gelang es, bis jetzt vier Verhaftun« gen oorzunehmen. Gestern abends wurde eine Gendarmerie verstärkung von 25 Mann von Klagenfurt nach Hüttenberg beordert. Keine Auflösung des Republikanischen Schutz, bundes in Kärnten und Steiermark. Wien, 18. März. (Priv.) Heute waren hier Gerüchte ver breitet, daß in Kärnten der Schutzbund verboten worden sei. Auf ^ine telephonische Anfrage erklärte der Kärntner Landeshauptmann

, daß die Kärntner Landesregie rung augenblicklich eine solche Maßnahme nicht ins Auge faste. Den Vorfällen in Hüttenberg wird keine über mäßige Bedeutung beigelegt. Von der Landesregierung in Kärnten wird festgestellt, daß die Zusammenstöße keine politischen Weiterungen nach sich ziehen dürften. Auch die Meldungen über angebliche Absichten der steiri- s ch e n Landesregierung, dort den Republikanischen Schutz bund a u f z u l ö s e n, sind als unrichtig zu bezeichnen. Der Grazer „Arbeiterrville" beschlagnahmt

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Seite 2 von 6
Datum: 29.11.1937
Umfang: 6
haben sich auch andere Staaten, wie Deutschland und die Schweiz veranlaßt gesehen, die Er richtung von Einheitspreisgeschäften zu untersagen. Der Staats rat hat unter Hinweis auf den Schutz, den das Verbot nicht nur der Kleinhandelskaufmannschaft, sondern auch der Kon sumentenschaft gegen Ueberoorteilungen (Feilbietung minder wertiger Ramschware, vielfach unseriöse Aufmachung solcher Geschäfte und dadurch bewirkte Verlockung zu unnötigen Aus gaben) bietet, empfohlen, an Stelle der zeitlich befristeten die unbefristete

Schutz derzeit sticht fallen gelassen und mit einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse in der nächsten Zeit nicht gerechnet werden kann, erweist sich die Verlängerung der Bestimmungen Die Maßnahmen der Gerechtigkeit und Billigkeit, die der ein geborenen Bevölkerung in wirtschaftlicher, moralischer, sozialer und verwaltungsmäßiger Hinsicht die ihr zustehende Genug tuung bringen müßten, betreffen in erster Linie die vollständige und sofortige Durchführung

, und zwar durch eine zahlen mäßige Erfassung der Fellahs, durch die Parzellierung der bebauten und bewässerten Flächen, durch Schutz gegen Erpres sung und Ausplünderung und durch Schaffung von Unter- stützungsgesellschaften. Auch die eingeborenen Handwerker sol len Förderung und Unterstützung erhalten. Alle diese Maßnahmen sollen abschnittsweise durchgesührt werden. Schon jetzt werden die ersten Abschnitte in jedem der drei Länder den zuständigen beratenden Körperschaften unter breitet werden. Außerdem sind vorgesehen

das dringende Ersuchen gerichtet, den Schutz der dort befindlichen ungeheuren K u n st s ch ä tz e der chinesischen Nation zu übernehmen, deren Wert auf mindestens 300 Millionen Dollar geschätzt wird. Der amerikanische Botschafter hat dieses Ersuchen a b g e l e h n t. Die Kunstschätze stellen eine der größten Kunst sammlungen ihrer Art dar. Sie bestehen aus Bronzen, Porzellan, Skulpturen, Jade und Gemälden und wurden im Laufe der Jahrtausende von den Kaisern der verschiedenen chinesischen Dynastien

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Seite 1 von 6
Datum: 29.03.1930
Umfang: 6
, befürwortete diese Anregung. Die Sitzung wurde hierauf bts halb 12 Uhr unterbröchen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung teilte Obmann Dr. R a m e k mit, daß die von der Mehrheit der Oppo sition vorgeschlagenen Bedingungen für den wei teren Fortgang der Arbeiten im Ausschuß, bezw. Unter ausschuß in einem wichtigen Punkte avgclehnt wor den sind. Der Ausschntz werde deshalb in der Behandlung der Tagesordnung, das ist Fortsetzung der General debatte über das Gesetz, betreffend den Schutz gegen Nötigung

, das feldgraue Soldatcnkleid des alten Heeres zu tragen nnd mit sich ins Grab zn nehmen. würde die Verlegung der O b st r u k t i o n in das P l e- n N m bedeuten, zn deren Niederrmgnng die Mehrheit entschlossen zn sein scheint. Gesetzlicher Schuh für Parteiabzeichen. KB. Wien, 28. März. Der Ausschuß für Handel und Berkehr zog in seiner heutigen Sitzung zunächst das Ge setz betreffend den Schutz von Berbanösmarken in Verhandlung, über das Abg. Klimann referierte. Abg. Tr. Ellenbogen stellte

einen Entschlietzungsantrag betreffend den Schutz der Vereins- und politischen Parteiabzeichen. Abg. P a r t i k erklärte, seine Partei werde wohl im Ausschuß für diese Resolution stimmen, behalte sich jedoch ihre Stellungnahme im Hause vor. Gesetz und Entschließungsantrag wurden ange nommen. Sodann gelangte nach einem Referat des Abg. B r i n - nich das Gesetz betreffend die Berufung der Bundes- polizeibeHörden zur Vollziehung aus dem Gebiete der S t r a ß e n p o l i z e i aus Bundesstraßen zur An nahme. Ein vom Abg

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Seite 1 von 6
Datum: 06.11.1930
Umfang: 6
verlautet, -atz Sie gestrige Ent waffnung -er Sozial-enrvkraten nnr -er Auftakt für -ie bevorstehende Auflösung -es Republikani sche n S ch u tz v n n ö e s ist. Man rechnet -amit, -atz -as Nuflösungs-ekret -em Republikanischen Schutz- bunö noch im Laufe -es morgigen Tages zngehen wird. Die ministerielle Entschei-ung wir- voraussicht lich mit -en W a f f e n f u n - e n b e g r ü n - e t wer-en. Bereits vor einiger Zeit wur-e von sozial-emokratischer Leite mitgeteilt, -atz man mit -er Auslösung

-es Schutz- brmdes rechne. Schon -amals wurden Me Vorbe reitungen -afür getroffen, -en Schutzbund nach -er Auflösung in eine Ordnergruppe umznwanöeln. Die Wassensunde in Innsbruck. Eine Mitteilung -er Heimaiwehr. Innsbruck, 5. November. Die Pressestelle -er Tiroler Heimatwehr meldet: 3m Zuge der gestern in allen Gebäuden der sozialdemo kratischen Organisationen vorgenommenen Wasfensnchun- m gelang es tatsächlich, die gesamtenWaffen- be stände der sozialdemokratischen Partei in Jnns- vuck sicherzustellen

. Es wurden beschlagnahmt: 12 Maschinengewehre, 780 Mannlichergewehre, 150 Revolver, über 300.000 Schutz Jnfanteriemunition, 50 Pakete Sprengstoff, über 100 Stahlpickel und im Hotel „Sonne", wo -ie sozialdemokratische Partei leitung ihren Sitz hat, eine komplette Raöioanlage, die bereits von Fachleuten abmontiert und weggeschafft wurde. Die beschlagnahmten Waffenbestände entsprechen voll ständig den Aufzeichnungen, die die Landesleitung der Tiroler Heimatwehr über die Bewaffnung der marxistischen

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Seite 4 von 4
Datum: 20.12.1919
Umfang: 4
vorgenommen werden; ob dabei der Plan einer gleichskasse verwirklicht wird, steht nicht fest. Kundmachung über den Schutz von Ziehkindern und nnehelichen Kindern. Auf Grund des §2 der Ziehkrndenordnung (Vollzngs- anweisung des Siaatsamles für soziale Verwaltung vom L. April 1919, St.G.Bl. Nr. 202 und laut Kundmachung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zahl XI 427/4 wurde das städtische Jugendamt in Inns bruck als Ziehkinderanffichtsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz

dieser Vollzugsanweisung genießen: a) Ziehkinder, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Vater und Mutter m entgeltlicher oder umenaeltlicher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). b) uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei Vater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen, oder solche bereits in Pflege haben, bedürfen

um die erforderliche Be willigung ansuchen, wen« diese Anzeige nicht schon ans Grund der Magistratsverordnung vom 1. Juni 1918 er folgt ist oder das ftädt. Jugendamt als Vormund für das Kind bestellt wurde. Nach 8 2 des Gesetzes vom 4. Februar 1919, St.-G.-Bl. Nr 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern sind die mit der Aufsicht über dce Pflege und Erziehung von Ziehkindern und unehelichen Kindern be- des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu be sichtigen und zu verlangen

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