werden nicht zurückgegeben. — Schluß des Blattes für größere Artikel Donnerstag Abends. SämmUiche Zuschriften, Beiträge und Bezngsgelber sind an die Verwaltung der „Venen Inn-Zeitung", Innsbruck, Adamgasse vr. 5, ;n richten. M 38. Innsbruck, Sonntag den 12. Juli 1891. II. Jahrgang. Die Errichtung einer Altersfparkafle der Sparkasse in Graz. Eine nothwendige, nachahmungswerthe Reform im Sparkassewesen tritt wieder in Steiermark hervor. Der Ausschuß der steierm. Sparkasse hat nämlich im Geiste des Sparkassen-Regulativs
und der Sta tuten der steierm. Sparkasse eine Institution ins Leben gerufen, welche den Zweck verfolgt, den echten Sparsinn bei den unbemittelten Volksschichten zu wecken und zu fördern und in diesen durch Spar prämien den Geist der Arbeitsamkeit und Geniigsamkeit zu beleben und zu erhalten. Wir entnehmen einer, dieser Tage veröffentlichten Kundmachung dieses Institutes folgendes: Mit Genehmigung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1891, Z. 8999, errichtet die steierm. Sparkasse
nach dem Vorbilde der böh mischen Sparkasse in Prag mit 1. Juli 1891 eine Alterssparkasse als besondere Geschüftsabtheilung, welche den Zweck hat, den Thcilnehmern an derselben durch Gewährung von Zuschüssen zu den ersparten Zinsen für die Zeit des Alters und der Arbeitsun fähigkeit einen Rückhalt zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zweckes widmet der Ausschuß der steierm. Sparkasse jährlich bis auf Weiteres aus den Erträg nissen des Reservefondes die Summe von 12.000 fl., woraus die jährlichen Zuschüsse
den Thcilnehmern zugeweudet werden. Wer Theilnehmer an der Alterssparkasse werden will, muß: 1. eine Einlage bei der steierm. Sparkasse besitzen; 2. dem Stande der Erzieher und Erzieherinnen, Dienstboten, Fabriksarbeiter, Feld-, Forst- und Jagdschutz-Personen, Handlungs- und Gewerbe- gchilfen, Tagschreiber, Taglöhner oder einem ähn lichen Stande angehörcn; 3. zur Zeit des Beitrittes in Steiermark den ordent lichen Wohnsitz haben; 4. im Lebensalter von 18 bis 45 Jahren stehen, und muß; 5. unter Vorlage
oder Postsendung seines Sparkasse- Einlagebuches oder eines Einlagebetrages, seines Geburtsscheines, Arbeits- oder Dicnstbotenbuches oder Hcimathscheines und unter Bescheinigung über sein derzeitiges Dienstverhültniß schriftlich um die Theilnahme an der Alterssparkasse bei der Direktion der steierm. Sparkasse ansucheu. Mit der Aufnahme in die Alterssparkasse über- nimmt der Theilnehmer die Verpflichtung, ein Drittheil der Jahreszinsen seiner Einlage bei der steierm. Sparkasse bis zu seinem 55. Lebensjahre