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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 03.12.1889
Umfang: 8
Volkes in Böhmen, beschlossen hat, für den 15. December eine Vertrauensmänner- Versammlung nach Prag und für den 26. Januar einen deutsch-böhmischen Parteitag nach Teplitz ein zuberufen. Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt. Die Vertreter des deutschen Großgrundbesitzes wohn ten der Sitzung bei. Im ungarischenAbgeordnetenhaus hat am 30. November die Specialberathung des Bud gets begonnen. Beim Titel „Königliche Hoshal tung' fühlte sich die äußerste Linke durch den Mund des Abgeordneten Orban

wieder veranlaßt, ihr Verlangen nach einer eigenen ungarischen Hofhaltung einzubringen. Da Orban sich wäh rend seiner Ausführungen erlaubte, den Minister präsidenten einen Denuncianten zu nennen und zu behaupten, daß derselbe an Gehirnerweichung leiden müsse, so wurde er zweimal zur Ordnung gerufen, was ihn übrigens nicht hinderte, in diesem Tone fortzufahren. Ministerpräsident Tisza entgegnete, daß bei diesem Titel von einer Verletzung der Ver fassung keine Rede sein könne. Es gebe in der Geschichte Ungarns

keine Epoche wie die letzte, zweiundzwanzigjährige Periode, in welcher die Ver fassung so gewissenhaft, so scrnpnlös respectirt wor den wäre, wie jetzt, und keine Zeit, in welcher ain Hofe ein solch ungarischer Geist dominirt hätte, wie am Hofe unseres Königs. Allgemeiner lebhafter ' Beifall folgte dieser Rede. Der Titel wurde hier auf ebenso wie der Titel „Cabinetskänzlei' votirt, Die äußerste Linke beinüht sich übrigens, die Kos- suth-Angelegenheit noch einmal vor den Reichstag zu bringen und bedient

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Meraner Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 12.09.1886
Umfang: 16
, bei dem Erzbischvf von und dem Lord Kanzler ansangt und dan b K2 Abstufungen herabsteigt. P WMcirt der Gebmtiravg. D,e allesamt Sohn mei Boivns gehen in England den geh Aathm vor und die Söhne eines BaromtS vd ^Un hoben den Rar.g vor den Obechen, d sodann die Dvctvren des englischen Rechtes. Aktoren d»v Y, <°nnen der Facultäten. die EsqmrtS . ' l^gkn. Von Rangstrcitigleiten der unteren Sta ^eamtm weiß man in England nichts. iAuch für den Titel ist daS Ceremoniel von Majestät ist im Verlaufe der Zeit

der ge meinsame Titel der Kaiser und Könige gewor den ; königliche Hohe,t heißen außer den könig> lichen Kronprinzen und den Nachkommen in den königlichen Häusern auch die deutschen Groß herzoge und Erbgroßherzoge; Hoheit die regie renden Herzoge, Erbherzoge oder Erbprinzen; Durchlaucht die regierenden Fürsten und die Prinzen und Prinzessinnen herzoglicher und fürstlicher Häuser, sowie die ehemals reichs- stävdlschen und durch Verleihung creirten Für sten, insoweit diesen letzteren das Prädicat aus drücklich

beigelegt worden ist; das Prädicat Er laucht sühren die Chefs der ehemals reichsständi- fchen Grafen. Auch ist ein bestimmtes Canzlei-Ceremouiel festgesetzt worden, welches der Inbegriff der Regeln ist welche bei allen schriftlichen Ver handlungen beobachtet werden. Dasselbe betrifft die äußere Form, daS Material, das Siegel, deu Titel der Aufschrift, die Anrede und end lich die Schlußformel. Man unterscheidet offene und versiegelte Briefe, lettres, patentes et eloses, schreibt auf Papier oder Pergament

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Meraner Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 18.09.1886
Umfang: 16
, bei dem Erzbischvf von und dem Lord Kanzler ansangt und dan b K2 Abstufungen herabsteigt. P WMcirt der Gebmtiravg. D,e allesamt Sohn mei Boivns gehen in England den geh Aathm vor und die Söhne eines BaromtS vd ^Un hoben den Rar.g vor den Obechen, d sodann die Dvctvren des englischen Rechtes. Aktoren d»v Y, <°nnen der Facultäten. die EsqmrtS . ' l^gkn. Von Rangstrcitigleiten der unteren Sta ^eamtm weiß man in England nichts. iAuch für den Titel ist daS Ceremoniel von Majestät ist im Verlaufe der Zeit

der ge meinsame Titel der Kaiser und Könige gewor den ; königliche Hohe,t heißen außer den könig> lichen Kronprinzen und den Nachkommen in den königlichen Häusern auch die deutschen Groß herzoge und Erbgroßherzoge; Hoheit die regie renden Herzoge, Erbherzoge oder Erbprinzen; Durchlaucht die regierenden Fürsten und die Prinzen und Prinzessinnen herzoglicher und fürstlicher Häuser, sowie die ehemals reichs- stävdlschen und durch Verleihung creirten Für sten, insoweit diesen letzteren das Prädicat aus drücklich

beigelegt worden ist; das Prädicat Er laucht sühren die Chefs der ehemals reichsständi- fchen Grafen. Auch ist ein bestimmtes Canzlei-Ceremouiel festgesetzt worden, welches der Inbegriff der Regeln ist welche bei allen schriftlichen Ver handlungen beobachtet werden. Dasselbe betrifft die äußere Form, daS Material, das Siegel, deu Titel der Aufschrift, die Anrede und end lich die Schlußformel. Man unterscheidet offene und versiegelte Briefe, lettres, patentes et eloses, schreibt auf Papier oder Pergament

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