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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

Körperschaften und Anstalten, soweit diesel ben der öffentlichen Rechnungslegung unter liegen, haben ihre Stsuerevklärungen bis spätestens 31. August 1923 für das Steuer jahr 1924 einzubringen. Wenn von den Privatpersonen diese Steuererklärungen nicht zu dieser vorgeschriebenen Zeit einge bracht werden, so wird als Grundsteuer das Ausmaß der besonderen Erwerbsteuer der Jahre 1922 «und 1923 als Bemessungsgrund lage angenommen. Dabei werden die Ein kommen der Katogyrie A, dann der Kate gorie

E, welche aus Gehältern der Privat angestellten aus frommen Stiftungen und Lebensrenten bestehen und der Kategorie D den Akten entnommen, wie sie in den Einkommenstsuerregistern der derzeitigen Steuerämber aufscheinen. Wenn aus diesen Akten keine Summe resultiert, so wird die Steuerbewesfungssunmle von der Steuer agentur auf Grund der Durchführungsver ordnung vom Jahre 1907 festgefetzt. Die Einkommen der Kategorie D und E soweit dieselben nicht schon laut dler vorherigen Be stimmungen in den Einkommensteuerli-sten

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 24.03.1917
Umfang: 12
durch eine Erweiterung des .Steuert stra> rechtes ergänzt. Tiefe Erweiterung um saßt eine Ausdehnung des strafbaren Tatoe-i stairdes und eine Verschärsung der Strafen. Tie Verschärfung der Strafbestimmungen ist damit gegeben, daß zu den bisher zulässigen Geldstrafen die Berhängung von F-reiheits-, strafen hinzutritt. Es tann.nunmehr bei Steuerhinterziehungen oder Verheimlichung.n der Personalftenern sowie bei der Hinsl.er-, heim^ichung, wenn der gefährdete Steuer betrag t.00 Kronen übersteigt, oder «der Schu.« dige

rückfä.lig wnd, von einem ,aus' 3 Richtern gebildeten Spruchsenat eine Arreststrafe bis zu 3 Monaten, wenn der.gefährdete Steuer-, betrag 5000 Kronen übersteigt, eine Freiheits strafe bis zu 1 Hahr ausgesprochen weroen. Tiefe Spruchfeiiate setzen sich aus einem Zi- nanzebam.en, einem richterlichen Beamten u.d einem Laienrichter zusammen und werden bei der Steuerbehörde erster Instanz eingesetzt. Ei'.:e Erweiterung des strafbaren Tatbestandes ist damit gegeben, daß in Hinkunft auch die Anstiftung

und Beihilfe zu Steuervergehens s strafbar geahndet wird. Dadurch soll vor allem verhindert weroen, daß von dem Steue.pslich^ tigen die unmit.elbare Verantwortung für Hie Richtigkeit der Steuer-VeranlaLung auf die etwa.mit der Abfassung des Steuerbekennt nisses betrauten dritten Pe.sonen a gewä zt wird. Tie Verschärfung und Erweiterung j»es Steuerstrasrechtes soll sich nicht bloß,«uf die eigentlichen Persona.steuern beschränken, son dern vor allem auch aus 'Kriegsgewinn- und Hauszinsfteuer Anwendung finden

den Boranschlag -frü 1918 ge nehmigte. Nach dessen Ausweis stehen den Erfordernissen von 400.631 Kr. norma.e Be deckungen in der Höhe voiM64.278 Kr. gegen über, es ergibt sich ein Abgang von 236.353 Kronen, s) Ausgaben: Verwaltungsdienst 25.564 Kr.> Einhaltung der Grundstücke und Gebäude 21.239 Kronen, Straßen-Einhaltung 25.978 Kr , Kutus 976 Kr., «Unterricht 48.26!».- Sicherheit 14.918 Kr., Sanitätswesen 8.774 Armeilversorgung 23.549 Kr,, Schuldendieste 225.393 Kr.> Subventionen 50 Kr., - Hunde steuer 130

Kr., Mietzinsabgabe 300 Kronen, Gemeindeumlagen 1.500 Kr., Summe der Ausgaben 400.631 Kr. Normane Bedeckung: Einnahmen: Verwaltungsdienst 1.0 6 Kr^ Miet- und Pach'zinse 63.853 Kr., Straßen einhaltung 1.132 Kr., Sicherheit 38 Kr., Sani- tätswesen 27.510 Kr., Militärwesen 6.lXX) Kr.> Zinsen von Aktivkapi.a ien 42.924 Kr., Hunde steuer 3.500 Kr., Wer zuwachsabgabe 3^0 Kr.» Mietzinsabgabe 18.00.) Kr., Summe der Ein nahmen 164.278 Kr. Zur Teckung des Abgan ges von 256.353 Kronen werden lo gende Zü sch

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 09.02.1924
Umfang: 12
, das ist nach dem IS. Februar, 18. April usw. sind' die Zahlungen als verspätst zu betrachten und ist für die nach obigem Zeit punkt« gezahlten Raten eine Zinsstrwse von 4 Prozent zu entrichten. Wer z. B. die zweite Rate i>m angenommenen Betrags von 500 Lire am IS. April entrichtet, hat an Zinsen schon 20 Lire zu bezahlen, früher wurden die Ver zugszinsen nach der Zelt, für welche die Steuer im Rückstände war (mit 13 Cent, per Dag und 100 Lire) berechnet. Derjenige, welcher seine Raiten Nicht recht zeitig bezahlt, erhält

kommt, sind diese Gebühren im doppelten Aus maße zu entrichten. Utm nicht Gefahr zu 'laufen, daß die Efattorie siür die Uneinbringlichkeit von Steuertbeträgen haftbar 'gemacht wird, ist sie ihrerseits genötigt, die Exekution rechtzeitig vor zunehmen. da sie sich hierüber bei der Steuer behörde im Falle von Rückoergütungswnsuchen ausweisen muß. Aus dem Gesagten Acht zur Genüge hervor, daß jeder Steuerträger, um Zinsstrafen und Exekutionskosten gu vermeiden, die Steuerraten zu den angegebenen

Fälligkeitsterminen pünkt lich entrichten muh. Nachdem sowohl die Sparkasse Meran als Mich die Spar- uns VorschuFkasse Meran einen eigenen Dienst für Ueberweisung von Steuer- zahbmyen cm die von diesen beiden Kassen ge- '-stechen Matwri>>n <»rri<b-k»t hasi-n , wird M«m Steuerzahler empfohlen, durch Errichtung :ir.:5 Kontos, falls ein solches nicht schon bestehen Mener Fasching. Von Egon DiiistrijchstÄi.n ö zu s ßHMtr Wank d>er. Friedenszeit. Äa, als wollte nachholen, Vergessenes wieder Auferstehen lassen, eins

, in eine der genannten Kassen mit der Abwicklung seiner Steuer geschäfte zu betrauen. wird sich besonders bei und Gehöften empfehlen, sende Steuerzahler nicht ii der oberwöhnten Weife An den Grenzstationen zum Gepäck sehen! Immer wieder müssen wiir dem Fremden- obGkum dies mahnem» zurufen^ immer wieder otsls-- und FrsMdenhausbesitzer ersuchen, ihre Ute beim Briefwechsel darauf aufmerksam zu machen, daß sie an den Grenz- uind Zollstationen sich mich um ihr großes Gepäck Sümmern -möch ten. ist dies auch direkt

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Seite 3 von 10
Datum: 16.03.1881
Umfang: 10
Flusse sortgespült woiden wann, — wie ganz steinige ' Gründe mit illichen Kastanienbäume» zur Kulturgattuug »Gärte»' eingereiht wurden u. s. w, ES begreift sich, daß die Aufregung der Ver sammelten, da sich's um ihren Geldbeutel, be« ziehuvgSweise um ihre Existenz handelt, eine be deutende war. — Die allgemeine Erregtheit nahm zu, alS, mit einzelnen Besitzbogen in der Hand, iie künftig zu zahlende Steuer auf der Rechen' tafel den Ji>tnessenteu vo?geiechnet und mit der bisherigen Steuer

verglichen wurde. — Ver. dcppelung. ja Veidreisachung war regelmäßig das EvdlesuUat der Berechnung. ES ist nicht abzusehen oder b,sscr gesagt sehr 'liicht abzus.hen, wohin dieser Weg uns fuhren wird: Auf der einen Seite ohnehin int Jahre?» ein erschnckender Rückgang aller Zweige der Land- Wirthschaft, auf der anderen Seite die in solchem Maße gesteigerten Steuer»! — Zum Schlüsse nahmen die Versammelten einstimmig nachstehende zwei Resolutionen an: I. Nach den Angaben, die uns bisher vor liegen, bedeutet

die neue Grundsteuer-Regulir- ung in den besseren Lage» dtö BurggrasenamteS, selbst abgesehen von der Gebäudesteuer, geradezu mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Steuer, — eine Belastung, die namentlich bei den viele» Mißernten und bei den wegen fremder Coocurrenz im Sinken begriffenen Preisen der Culturprodukte den hiesigen Bauernstand dem sicheren Ruine entgegenführen.muß. Da eS ganz unmöglich ist, auf dem Wege der gewöhnlichen Reklamation daS durch die sogenannten ,Nachbtsserungen' bodenlos

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Seite 3 von 4
Datum: 23.07.1924
Umfang: 4
Mittwoch, 23. Juli ISS^. UutornwesMchast kann die Erlaubnis der. auf den Boden des Gesetzes zu stellen und den SlcheiHeitsbeyocke auch von der Leistung einer Gesetzen ohne weiteres ArMmg entgegen' Mi Garantie abhängig gemacht werden. bringen. Außerdem hoben sich die Unternehmer Die Freikarte^ snÄ» von der Steuer ausge- stets auf den StantHnrM gestellt, daß sie sich nommen. «wenn sie 5 <7o der oerfibgbaren Plätze der von der zuständigen Behörde verhängten nicht überschreiten und mülssen deutlich

»! !>i» !d'on die Lebensmöglichkeit nickt genommen wird >md für dieses Recht und zugleich Merans ten der Karabmieri. Im Falle von Uebertretnn Interessen — die heurige bisber schwächere Theater oder Unterhaltrmgslokal geschlossen werden. Unabhängig von der Schließung i't die Strafe von 6V Lire für jede Karte, von welcher die Steuer nicht entrichtet »vurde. Jede andere Übertretung des Gesetzes bezüglich der Bergnü- aungvisteuer wird mit einer Strafe von 3U0 Lire beliogt. '.vlerans Interessen durch besagte

des Juni tatsächlich bar erlegt hatte, hat trotzdem bis häute die Libretti circol. (Wagen- bilchol) nicht zurückerhalten und kann daher mit seinen Wägen auch nicht fahren, obwohl er von einem Amte der Proving zum andern geschickt und drei- bis viermal nach Bozen und Trient genarrt wurde. Bon den anderen Maschinen kann bewiesen werden, daß sie keinen andern Dienst gemacht haben, als für den sie die Steuer bezahlt hatten. Eine weitere Maschine wurde in StraWstand versetzt, da ihr rück wärts sine

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