im Kurbezirk.) 'Spenden an Tabak, Pfeifen, Zigarren und Zigaretten wer den in Untermais im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3, entgegengenommen. Geldspenden sind ausschließlich an den Zweigverein Meran des Roten Kreuzes zu richten. (Keine Sonntagsruhe vor Weih nachten.) Auf Grund der kaiserlichen Ver ordnung vom 31. Juli 1914 wurden durch die Ministerialverodnung vom 31. Juli 1914 die Gesetze vom 16. Jänner 1895 und vom 13. Juli 1905, betreffend die Sonn- und Feiertags ruhe, sowie die mlf Grund derselben erlassenen
ist zugleich mit ihm nach Omsk gefahren, auch drei Han- delsschulkollegeu sind bei ihm. Es geht ihm den Umständen gemäß, was Behandlung und Essen anbelangt, zufriedenstellend. Alle sehnen sich sehr nach dem Friedensschluß, um wieder in die Heimcu zu kommen. Ein Zettel vom Roten Kreuz lag dem Brief bei: „Gedenket unserer kriegsgefängenen Soldaten durch Sendung von Geld an die Unterstützungs-Sek-> tion, Wien 1, Graben 17'. -j- (Weihnachtsbescherung in den k,u, k. Reservespitälern und Maroden- häusern