Ä>«M Zt Zeitvag'. Mittwochs bm 14. November 192Z. Italien. Bestimmungen für Steuervorschrelbungen. Die ^Gagzetta UfficiaZ!«' vom 10. November, Nr. 264, vertautbavt «das kgl. Dekret vom IS. Oktober 1923, Nr. 2317, iwomit 'Bestimmungen für Ws ersömcrlige Anwendung der Gebcmde- und Einkommensteuer in den Neuen Provinzen erlassen wanden. Der Arttikel 1 verfügt, Naß <m StWe des Ar«. 7 des Anhanges ^um kgl. De kret vom 11. yäinner 1923, Nr. 14S, Her folgende gesetzt werde: „Für das Hahr 1924
der HauMgenliumier in den neuen Provinzen besser entsprich«, mslchei befürchteten, gegenüber dlen Hausbesitzern der laldeN Provw- zen schwerer belastet zu! Wörden, «wo bekannt lich die Göbäude!steu»r zu qroheim DeTe noch «ruf Ginund de« FeMMungleN vor dem Jahre 1920 «ingehoben wirU. HtiWchWch der Ein kommensteuer lagt der EiiNbegleituNgsberilcht, daih es nollwendig war, nur «iitne provisorisch« Felststelllung zu machen, dla eis den Steuer-Agen- w-ren nicht mögliich gewelfen wäre, !in wenigen Monaten
'Me Stelulertfatierungen 'in den neuen Provinzen durchzuseihen ulnd eventuell richtig- zuistellen. Hinsichtlich der Einkommenistensr werden die Steuerträger. wenn di>s FeisfftellutNg, dier Steuer auf Grund der früheren! FMelnuingen erfolgt, jedenfalls wenig glimpflich davon kommen, da bekanntlich bei uns dlurchUchnititlich viel zu hoch faitilert wnrd«, was bei dem früheren ntiedrigeN Steuersätze nicht so schwier .iin diie Waigschale fiel, wahrend jetzt bei einem Stieulersatzs von rund 2S Prozent des Re>i>noinkommen
Provinzen viel schwe rer belaste fein werden, ols jene der alten Pro-vingen. Rumänische Rententttres von de jure- Staatsbürgern der neuen Provinzen. Aach Verlesung einig«'? Interpellationen und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen. ZlonH 14. November. D?r rumänische Bot schafter m Rom teilt mit mit: Die italieniischen Staatrbürger der neuen Provinzen, die rumäni sche Rententllres besitzen und diess durch die ru mänische Gesandtschast kn Rom abstempeln las sen wollen, mögen einsehen: 1. Original-Vorde