). U ebelständen, e nicht zum Vorteile unseres Städt- s gereichen, sei an dieser Stelle heute er Erwähnung getan. An erster Stelle Des unsere Bahnhofstraße, die sich Stationsgebäude bis zur Eisackbrücke nein äußerst erbarmungswürdigen Zu Volkswirtschaft. Das Sozwlversicherungswesen. Die Arbeitslosenversicherung. Mit Dekretgesetz vom IS. Oktober ISIS, Nr. 2214, wurde in den alten Provinzen des Königreiches die Arbeitslosenversiche rung eingeführt und mit Dekret vom 8. Fe bruar 1922, Nr. 209, wurde
diese Versiche rung auch auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Dieser Versicherungszweig wird von der Tassa Nationale, per la Provvidenza Sociale (Reichskassa für Sozialfürsorge) ge führt. In den alten Provinzen wird die Ein hebung der Beiträge im Wege von Mit gliedskarten durch Aufkleben von den Post ämtern ausgegebenen Marken bewerkstel ligt und ist einzig und allein der Arbeit geber für die richtige Beitragsleistung ver antwortlich. Während bei der Unfallversiche rung der volle Beitrag nur vom Arbeit
geber zu tragen ist, gehen die Beiträge bei der Arbeitslosenversicherung zur Hälfte zu Lasten des Arbeitsgebers und zur anderen Hälfte zu Lasten des Arbeitnehmers. Im al ten Königreiche boten sich der Erfassung al ler Arbeiter zu dieser Versicherung große Schwierigkeiten, besonders in Süd-titatten. In den neuen Provinzen hingegen wurden alle erfaßt, da sich die Cassa Nationale so wohl zur Eintreibung der Beiträge als auch zur Auszahlung der Unterstützungen der schon bestehenden Krankenkassen
bedienten. Leider aber erhalten die Krankenkassen für diese Mehrarbeit, es handelt sich Mt um die Hälfte der gesamten Arbeit, keine entspre chende Entschädigung, und man muß hier unbedingt von einer Ausnützung der Kran kenkassen auf Kosten der Krankenkassenbei- Mt 1. Jänner und d«n Zentralstellen in Rom zur Würdigimg empfohlen. Hm Juli d. I. versicherte der Unter- stwatssekretäv der Mmmyen m «invm Schreiben <m den On. Maresoalchr, dah ldvs Schicksal der Dvsttllerien 2. Kategon« der neuen Provinzen