möglich ist, 2. nur in jenen Fällen, wo die Anzahl der Gewerbeinhaber einer Kategorie in einem räum lich entsprechenden Geuossenschaftsbezirke zur Errichtung einer lebensfähigen Genossenschaft nicht hinreicht, zwei oder mehrere verwandte Gewerbe vereinigt werden, bis eine entsprechende Mitgliederzahl erreicht wird. Mit der Emthei- luug der verwandten Gewerbe nach Gruppen, welche die Jnnsbrucker Handels- und Gewerbe kammer ausgearbeitet hat, erklärt sich d-e Ver sammlung einverstanden.' Der Vorsitzende
Gewerbeverein für den gestrigen Abend in den kleinen Redoutenlokali- täten einberufene Versammlung von Gewerbe treibenden behufs Besprechung über die Bildung von Genossenschaften gestaltete sich zu einer leb haften. Die von circa 150 Theilnehmern be suchte Versammlung wurde vom Vorstand des Gewerbevereines herzlich begrüßt. Derselbe er suchte, für die Versammlung ein Bureau zu wählen. Mit Acclamation wurden Herr Deininger zum Vorsitzenden, die Herren Unterberger und Sattleder zu Schriftführern
und die Herren Förg und Peychär zu Referenten gewählt. Der Schriftführer Unterberger verlas eme Note der hiesigen Handels- und Gewerbekammer vom August d. I. an den Tiroler Gewerbeverein, worin dieselbe ersuchte, seine Ansichten in Be ziehung auf die Bildung der Genossenschaften sofort der Kammer bekannt zu geben. Der Schriftführer bemerkte, daß zu diesem Zwecke nicht nur die heutige Versammlung einberufen worden sei, sondern, daß sich der Verein be müht habe, durch Wanderversammlungen die Anschauungen
im Unterinnthal und im deutschen Südtirol kennen zu lernen.' Dieselben ; gehen fast durchaus dahin, man Möge die alten Zünfte, die vielfach noch aufrecht erhalten wurden, dem Gesetze vom 15. März 1833 anpassen , die Genossenschaften sollen sowohl, was deren territorialen als num merischen Umfang betrifft, nicht allzu.groß werden. Der Vicepräsident der Handelskammer, ' Herr Schuhmacher, machte die Versammlung aufmerk sam, daß die Kammer auf die heutigen Beschlüsse keine Rücksicht, mehr nehmen könne
und Umgebung erklärt es angesichts der entscheiden den Wichtigkeit der gewerblichen Genossenschafts bildung als eine ernste Gesahr für die gedeih liche Entwicklung derselben, wenn Gewerbe ganzer, meilenweit sich erstreckender Gebiete der Bezirks- hauptmannschaften zu einer Genossenschaft ver einigt werden, ebenso, wenn Gewerbe allzu ver schiedener Art in eine Genossenschaft zusammen gezwängt werden. Die Versammlung erklärt es für unumgänglich nothwendig, daß alle an der Genossenschaft beteiligten Faktoren