und der gemüthliche Sachse wurde hier zum erstenmale un gemüthlich, indem er, als seine Erhebungen und das natürliche Geständniß seiner Frau die Wahr heit des Gerüchtes ergaben, die Letztere ihren El tern nach Wien zurückschickte, mit dem lakonischen Begleitschreiben: „Ehescheidungsklage folgt.' Ja das ging aber nicht so leicht mit der Ehescheidung, als der Sachse es sich vorstellte. Als er die Ehescheidungsklage in Wien einreichte, wurde die selbe a limin« abgewiesen, weil nach dem öster reichischen Gesetze
das Gericht jenes Orles kompe tent ist, wo die Ehegatten ihren letzten Aufenthalt ' hatten. Das war also Dresden. Aber auch hier wurde die Ehescheidungsklage abgewiesen, weil nach dem sächsischen Gesetze für den Scheidungsproceß das Gericht jenes Ortes competent ist, in welchem der geklagte Theil wohnt, das ist also Wien. Nachdem solchermaßen der Kläger vom Wiener Gerichte nach Dresden, vom Dresdener Gerichte nach Wien verwiesen wurde, hing die Ehescheidungs klage sozusagen in der Luft. Ein Wiener Advo
kat rieth einen Ausweg, indem er dem Sachsen empfahl nach Wien zu kommen und hier ein paar Tage lang mit seiner Gattin zu leben, damit auf diese Weise Wien zum „letztem Aufenthaltsorte der Ehegatten' gemacht und somit das Wiener Gericht competent werde. Der Sachse athmete auf, daß es noch einen Ausweg gebe, er kam nach Wien, fiel seiner Gattin um den Hals, bat sie um Verzeihung und um^ ferneres Zusammenleben in der schönen Donaustadt. Das wurde bewilligt und nach drei Tagen dieses wiedergekehrten
Ehe glückes — reichte der Gatte die Ehescheidungsklage bei dem nun competenten Wiener Gerichte ein. Die ehemalige Tänzerin, wüthend über diese Ver- eihnngskomödie, überreichte ihrerseits die Einwen dung, daß eben deshalb. Weil dies nur Komödie war, nicht Wien als der „letzte Aufenthalt der Ehegatten' anzusehen sei. So stehen derzeit die Dinge, und man ist gespannt, ob das Wiener Gericht sich nunmehr für competent erklären wird. Aus Eifersucht das Opfer eines unheimlichen Racheaktes, ist, wie mau
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