des Neichöministerö des Innern vom 18. August 1938 über die Führung der Vornamen u. a. anordnet, daß „Kinder deutscher Staatsangehöriger grundsätzlich nur deutsche Vornamen erhalten' sollen, so werden zu solchen auch jene Namen ge- zählt, die zwar fremder Herkunft sind, sich bei uns aber seit Jahrhunderten Heimat- recht erworben haben und als deutsche No men auch offiziell anerkannt find, z. B. Hans, Joachim, Peter, Julius, Elisabeth, Maria, Sophie, Charlotte usw. Als guten Behelf und Führer durch unser Namengut