festgestellt werden — ohne Wissen und Willen des Jugendfürsorgevereines, der von den besten Bestrebungen beseelt, nur etwas zu leichtgläubig gegenüber den Versprech ungen der Bauern ist und dem es an entspre chenden Ueberwachungsorganen für seine Zög linge sehlt. Naturgemäß ist die Schulpflicht dieser Kin der dem Zwecke, zu dem sie der Bauer genom men hat, hinderlich. Daher suchen sie mit allen Mitteln die Kinder lange vor dem 14. Lebens- ^ jähre aus der Schule loszubekommen, wobei ihnen die Klerisei
ist beson ders erwähnenswert, weil sich dabei der Bezirks schulrat beinahe eine hübsche Blamage geholt hätte. Der Lehrer wandte sich nämlich an den Jugendfürsorgeverein mit der Klage, daß Kin der, die unter seiner Obhut stehen, zu früh von der Schule befreit würden. Das Vormund schaftsgericht in Innsbruck forderte nun genaue Darlegung des Falles und sagte zu, es zu er zwingen, daß das Kind wieder die Schule be suchen dürfe oder es werde dasselbe dem Bau ern sofort abnehmen. Während der Verhand lungen
im Heime des Lehrers ein seltener Gast geworden ist, darf er sich hingeben, ohne irgendeine ihn tief verletzende Teufelei der Pfarrerlieblinge befürch ten zu müssen. Eine Kette von Leiden hemmt seine Tat kraft, verbittert ihm sein Leben, schwächt seine Widerstandskraft solange, bis er den Kampf aufgibt, ohnmächtigen Grimm im Herzen, und mechanisch auf die Einflüsse der Mächte reagiert, die der Herrschaft über die Schule nicht entsa gen wollen. Man könnte geneigt sein, die Schuld an diesem Zustande
Illichmann, Schenk und Konsorten in Innsbruck), der wird die indifferenten Lehrer von aller Schuld freispre chen, wird es aber als seine höchste Pflicht er kennen, feine ganze Kraft im Kampfe gegen den herrschsüchtigen Klerus geltend zu machen. Es wäre vor allem Pflicht der Lehrer, sowie aller jener, die es mit der Schule gut meinen, die Tätigkeit der Schulfeinde, sowie das Gebaren der Schulbehörden scharf unter die Sonde der öffentlichen Kritik zu rücken. Dadurch würden Letztere zu gesetzlich objekti