» tagSschulmesse während der Winterszeit besteht, un wahr, daß ein Kind wegen Nichtbesuches dersel- den bestraft wurde, unwahr, daß Kinder, welche dieselbe freiwillig besuchen, bevorzugt würden; wahr ist, daß die Lehrerinnen nicht einmal wissen, welche Mädchen dieser Messe beiwohnen, es sei denn, daß eines derselben zu spät in die Schule kommt. Die Sonntagsmesse ist aber gesetzlich vor geschrieben. Unwahr ist jedoch, daß die Schülerin Dedeck bestraft wurde, weil sie direkt in die Schul messe und nicht vorher
in die Schule ging. Die Schülerinnen begleiten nur die in der Schulordnung festgesetzten Prozessionen, an denen auch die Knaben sich beteiligen. Es ist unwahr, daß auf Kosten des Religionsunterrichtes andere Gegenstände vernachlässigt werden, wie behörd lich schon längst festgestellt ist. Hinsichtlich der Kleidung wird wie in jeder Schule darauf ge drungen, daß die Schülerinnen anständig, ganz und reinlich gekleidet erscheinen, unter steter Be tonung, daß ein geflicktes Kleid keine Schande
festgestellt werden, daß das Lehrpersonal sich um die Gesinnung der Eltern nicht kümmert, im Gegenteil können solche Kinder von manchen Belohnungen und Wohltaten erzäh len. Die Konfession betreffend liegt, so weit der Schulleitung bekannt ist, gar kein Fall vor, daß Eltern einer anderen Konfession angehören. Un wahr ist, daß Betteleien vorkommen und daß „Kreuzer für den hl. Josef' gesammelt wurden; wenn Kinder unter falschen Vorspiegelungen zu Hause Geld fordern, so ist die Schule dafür
des Postens Lienz eine Schar jugendlicher, der Schule kaum ent wachsener Fischdiebe auf der Tat betreten worden sind. Auch damals wurde ein Gewehr abgenom men und selbes der k. k. Behörde mit der Anzeige des Vorfalles übergeben. Bis heute aber ist ge gen diese damaligen Fischdiebe und ihre Teilneh mer kein Strafverfahren eingeleitet worden und es ist daher kein Wunder, wenn bei solcher Milde in dem Gebiete Ainet-St. Johann die Fischdie berei so herrliche Blüten treibt. K. ») Unter Verantwortung