Die Regierung der Vereinigten Staaten er wartet, daß die österreichisch-ungarische Regierung die Schwere des Falles einsehe und allen Wün schen prompt Nachkommen wird. Sie glaubt das deshalb, weil sie nicht annimmt, daß die öster reichisch-ungarische Regierung eine Handlung gut heißt und verteidiat, die von der Welt als un menschlich und barbarisch- verurteilt wird, allen zivilisierten Völkern schrecklich erscheint und den Tod unschuldiger amerikanischer Bürger ver ursacht hat. Eine Verwahrung
unseres Anüenmmisterm m s gecen Abfassung und Rechtsauffassnug der ame rikanischen Note. kb. Wien, 15. Dez. Der Minister des Aeußcmr Baron B u r i a n hat an den Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, C. Frederik B e n s i e l d, unterm 14. Dezember nachstehende Note gerichtet: Zur sehr geschätzten Note Nr. 4167, welcke Se. Exzellenz der außerordentliche und bevoll- mächtiate Botschafter der Vereinigten Staaten, C. Frederik Venfield, namens der amerikanischen Regierung in Angelegenheit
sie sich beruft und denen ne in höherem Grade Glauben schenkt, als dem Kommando der ?. u. k. Flotte. Auch was die Zahl, die Namen und die näheren. Schicksale der amerikanischen Bürger an- belanat, die sich im kritischen Augenblick an Bord der -„Ancona" befanden, läßt die Note s ed en A u s s ch l u ß v e r m i s s e n. Angenommen, es seien bei dem fraalichen Vorfälle Anaehörige der VweiniaLen Staaten zu Schaden gekonnnen, so ist die ?. u. k. Regierung im Vrinzipe geneigt, in einen Gedankenaustausch
mit der Bundes regierung einzutreten. Es muß aber die F r a g e Lusgeworfen werden, weshalb diese Re- g i e r u n g davon a b s i e h t, die in der Note nrfaestellten Fordewrngen unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des inkriminierten Vorganges i u r i sti sch zu begründen und an dessen Stelle den Hinweis auf einen Schrift wechsel setzt, den sie bei anderer Gelegenheit mit einer anderen Regierung führte. Die k. u. k. Regierung vermag dem Wa shingtoner Kabinett auf diesem unge wöhnlichen Wege
nicht zu folgen, um so weniger, als sie keine Kenntnis von den b e- sonderen Tendenzen der Bundes regierung besitzt und nicht einsieht, daß diese Kenntnis anders geartet ist als der Fall oder die Fälle, auf welche die Unionsregierung anzuspie len scheint. Die k. u. k. Regierung darf es also dem Washingtoner Kabinett anheimgeben, die einzelnen Richtsätze zu formulieren, geaen welche der Kommandant des U-Bootes verstoßen haben soll. Die Unionsregieruna glaubt auch, auf den Jnbalt Hinweisen zu müssen