. * ü o i GoUesdienitordnung während der Karwoche. 1. I» der Sfadtpfarrkirdje: Gründonnerstag: 5 Uhr früh eine heilige Messe. l / 2 8 Uhr Hochamt, Hebertragung des Aller heiligsten, Entkleidung der Altäre, Fußwaschung, 7 2 3 Uhr nachmittags Trauermetten, 7 Uhr abends Rosenkranz. Karfreitag: 7 Uhr morgens Passiv (ge sungen). Verehrung des Kreuzes und die hl. Zere monien (Karfreitagsmeffe und Grablegung), 1 / 2 S Uhr nachmittags Trauermetten, 7 Uhr abends Predigt und Rosenkranz. Karsamstag: 7 Uhr morgens Feuerweihe, Weihe
" von Dietrich für Solo, Chor und Orchester. 2 In der franziskanerkirdje. Gründonnerstag: 7 2 9 Uhr Hochamt, Uebertragung des Allerheiligsten, Entkleidung der Altäre, 4 Uhr nachmittags Trauermetten, 3 / 4 8 Uhr abends Kreuzwegandacht mit 6stimmiger Einlage. Karfreitag: 7 Uhr gesungene Passiv, Ver ehrung des Kreuzes und die hl. Zeremonien (Kar- freitagsmesse und Grablegung), 4 Uhr nachmittags Trauermetten, 3 / 4 8 Uhr Kreuzwegandacht, hernach Grabgesang. Karsamstag: 7 Uhr Feuerweihe, Weihe der Osterkerze
des Kreuzes, hl. Zeremonien (Karfreitagsmesse und Grablegung), 3^4 Uhr nachmittags Trauermetten, 7 Uhr abends Grabandacht. Karsamstag: 7 Uhr Feuer- und Oster kerzenweihe und Hochamt, 67, Uhr abends Auf erstehungsfeier. 4. In der Lpttattmche: Gründonnerstag: 1 / 2 6 Uhr früh eine hl. Messe. Karfreitag: 9 Uhr vormittags Aussetzung des Allerheiligsten und um 3 Uhr nachmittags Ein setzung. Karsamstag: 8 Uhr früh Aussetzung des Allerheiligsten, 4 Uhr nachmittags Auserstehungs feier und daraus Brot-, Fleisch