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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 41 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ISS 19. Ih. behandeln dann die Bolksart dieser sogenannten Welsch- tiroler oder auch Trentine? als eine Spielart der Italiener und jene der Lad ine r als einer eigenen romanischen Nationalität eingehender und getrennt von den DeutsHtirolern. Trotz dieses Unterschiedes Zwischen Deutsch und Welsch wurden stets die betreffenden Gebiete als Teile des einen Landes Tirol und ihre Bewohner als Ange hörige desselben betrachtet, die Einheit des Landes

behandelt. Bedeutendere Beschreibungen des Landes Tirol und Darstellungen seiner Geschichte entstanden erst im Laufe des 16. und 1?. Ih., es sind das die Werke von Kirchmair. Rösch, dessen ..Tiroler Land reim' ein besonders eigenartiges Denkmal des Tiroler Lan desgefühles ist, ferner jene von Wolkenstein, den beiden Brandis und Burglechner, sowie die Landkarten Tirols von diesem und von Zgl'5. Diese letzteren Autoren sind übrigens stark von den Büchern von Thurmair oder Aventin und Appian

S. 59 ff. '5) Georg Kirchmairs Denkwürdigkeiten von 1519—1555 sind heraus- gegeben in Pontes ^ustr. Lcript. Bd. 1 (1855)' der Originaldruck Vvn Gevrg Aöschs Landreim von 1556 ist neu herausgegeben von Fischnaler 1898. Die Landesbeschreibung und Geschichte Tirols von Marx Sittich Wolkenstein, verfaßt um 16W, erstmals gedruckt in den Schlernschristen Dd. der, 1936! die Geschichte der Tiroler Landeshauptleute von Jakob von Brandis, verfaßt um 1620. herausgegeben 1850; das Tiroler Ehrenkàzlà von Franz von Brandis

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 69 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
das zu tun, das Dir unserer rechten Herrschaft und Landsfürsten zu tun schuldig sind'. (Jäger. Landständ. Verfassung Tirols 2/1 S. 372-, die Urkunde ist nur in einer gleichzeitigen Abschrift. Reichsgauarchiv Innsbruck. Lib. frag. Bd. 1 Bl. 182 erhalten, sie -wurde dann irrigerweise mit der i Jahrzahl 1323 versehen und als ältester „Bundsbrief der Tiroler Landschaft' in ihrer wahren Bedeutung lange Zeit überschätzt: vgl. dazu Stolz in Dir. Heimat Bd. 15. 1937, S. W.) — 1423 Oktober 1. ermahnt Herzog

des Ferdinandeums 1828 S. 274. Der Ausdruck Lands fürst. den Säger a. a. O. S. 378 bei einer Besprechung des Inhaltes dieser Urkunde verwendet, kommt in dieser selbst jedoch nicht vor.) 1425. Wilhelm von Starkenberg richtet an Herzog Friedrich Agende Erklärung! „Wenn der Herzog von mir eines Rechtens (Gerichtsspru >es) e- darf. so will ich ihm des sein (d. h. vor Gericht erscheinen) vor der Tiroler Landschaft, wie ein Ritter oder Knecht, der in der Grafschaft Tirol gesessen ist, seinem Landsfürst der Grafschaft

zu Tirol eines ech--- tens sein soll nach Ausweisung der Freiheiten' (Roggler, in Z. Fer . Bd. 27. 1883. S. 118). 1426. Me Tiroler Landschaft entscheidet, daß HanS und Sorg von <vpaur mit dem Herzog Friedrich „als ihrem rechten Herrn und Lands-- fürsten wegen der Feste Altspaur nicht rechten sollen, wann (weil) ihnen das nicht füglich wäre' (Brandis. H. Friedrich S. 516). 1426 März 19. Herzog Friedrich bekennt, dah er auf erbloses Ableben des Hans Schaffaun von Rauders dessen Habe „als ain Lands

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 68 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
' sind' (Stampfer, Chronik von Meran, 1865, S. 268). 1à15. Herzog Ernst bestätigt der Tiroler Landschaft ihre hergebracht^ Rechte und Freiheiten. ..doch für sich und seinen Bruder Herzog Friedrich vorbehalten die Recht und Gewaltsam, die einem Herrn und Landes- surften desselben Landes (Tirol) von den Seinen billig zuge-- hören' (Brandis, a.a.O. S. W1). 1^16. In einem Teilungsvertrag zwischen den Herzogen Ernst und Friedrich von Österreich erhält dieser „die Grafschaft und Herrschaft ^ Tirol mit dem Land

an der Gtsch und im Junta l mit fürstlicher Herr- schaft und aller Gewalt' (Brandis, Landeshauptleute von Tirol S. 186). IVO. Die Tiroler Landschaft beschlieht eine Ordnung, nachdem Herzog Friedrich sie dazu aufgefordert habe, da er »als ein Landssürst Be schwernis. Jrrsal. Schaden. Schmach und Kümmerms vom Lande zu wenden habe' (Schwind und Dopsch. Krk. z. Gesch. Österr. S. 319). 1W Mai 26. Die Tiroler Landschaft, edel und unedel, erklärt, dah sie den Herzog Friedrich als ihren natürlichen Erbherren ììnd

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 38 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
oder bäuerliche Bevölkerung zum Unterschiede von der städtischen aufzufassen, denn auch diese gehörte zum Lande. Für die Gesamtheit der Bewohner des Landes Tirol sagte man schon lange »die Tiroler', ein Ehronist aus der Mitte des 16. Jh. spricht vom „tiro lisch Volk' und zugleich rechnet er dies zu «den Deutschen, das ungezaumt Volk', das die Regierung eines spanischen Ministers — Gabriel Salamancas — des damals jungen Landesfürsten zurückgewiefen hat. Der Tiroler Landreim, eine Schil derung des Landes Tirol

-österreichischen Krvn- landes im Verhältnisse zu jener von ganz Deutschland doch zu weit greife. Wenn also auch der Begriff und die Bezeichnung „Tiroler Volk' schon seit langem geläufig sind, so ist es doch noch eine andere Frage, ob dieses Volk und damit das Land Tirol nach der Be trachtungsweise der Volkskunde als Wissenschaft durchaus einheitlich war und ist. Wir können dies für die Bewohner des alten Landes Tirol, wie es politisch seit dem Ende des 13. Jahrhundert als Grafschaft vereinigt worden

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 36 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
an der Landesverteidigung und entsprechenden Steuerleistung des Landes Tirol verpflichtet, ge hörten auch dessen Landschaft als die vornehmsten Stände an. Dem gemäß wurden die beiden Fürstentümer mit dem einfachen Aamen „Stift Brixen' und „Stift Trient' als je ein eigenes Viertel den andern Vierteln des Landes Tirol, nämlich Ober- und Anterinntzal, BintschMU, an der Etsch, am Eisack, im Pustertal und den Welschen Kvnfinen angereiht. Für die innere Verwaltung waren die beiden Fürstentümer selbständig, die Tiroler

Landesordnung galt in ihnen, besonders in Trient nicht, sondern eigene Statuten^. Sie galten aber räumlich als innerhalb der «Landmarken' von Tirol gelegen, wie Herzog Sigmund 146V gelegentlich und auch die Landesordnung von 1532 dauernd erklärt hat. und auch alle Tiroler Landesbeschreibungen vom 16.—13. Jh. sie behandeln^. Den Begriff Land hat also auch jetzt die tatsächliche politische Gewalt, besonders auch die Wehr und Steuergemeinschaft innerhalb eines größeren geschlossenen Rau mes bestimmt

, nicht das formale Recht. Auch in einem anderen Teile des Landes Tirol, nämlich in den Landgerichten Kufstein. Rattenberg und Kitzbühel, die erst 1504 mit jenen vereinigt worden waren, galt bis 1W5 nicht das Tiroler Landrecht, sondern die vberbaierischC Buchsage. ^Land' bedeutet aber nicht nur den bestimmten toten Raum Qn sich, sondern auch die in diesem lebenden Menschen als eine Ge meinschaft, die zwar dem Landesfürsten untersteht, aber auch ein eigenes Interesse an ihrem Bestände und an ihrer Wohlfahrt

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 34 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
192 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol war dieser und ebenso der Bischof von Trient mit seinem größeren Gebiete im Süden des Landes trotz ihres Ranges als Fürsten des Deutschen Reiches der Schutzherrschaft der Grafen und Landesfürsten von Tirol unterstellt und auch dem Steuer-- und Wehrverbande der Tiroler Landschaft und damit dem Lande Tirol eingegliedert. Jene geographische Disposition ist auch schon im Mittelalter bewußt ge wesen, dies besagt das Schreiben, mit welchem Herzog

. (Arch. öst. Gesch. Bd. 90, S. öi>3.) In der Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer durch den Tiroler Landesfürsten v. I. 1320 (Veichsgauarch. Jbk. Cod. 116) werden als Grenzen seines Herrschaftsgebietes im Jnntal genannt: im Osten der Ziller, und im Westen die Aschau (am Lech bei Reutte), der Arelperch (Arlberg) nnd N« Dinstermintz (Finstermünz bei Aauders). Die letztere Örtlichkeit war aber nicht eine äußere Grenze des Landes Tirol, sondern nur innerhalb desselben zwischen dem Änntal

6
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 62 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
, die sie nicht nach ihrem reinem Gutdünken abändern konnten, allein das trifft auch für die späteren Zeiten zu. Hingegen haben die Tiroler Landesfürsten seit dem 13. Jh. die Gewalt der Gesetz gebung nachweislich ausgeübt, sie haben bisheriges Gewohnheits recht schriftlich gefaßt oder bei Bedarf auch neue Grundsätze in dieses eingeführt. So wird in dem Gesetze, das Herzog Meinhard im Jahre 12L9 über die Ersitzungsfristen für Tirol erlassen hat, deutlich die Fähigkeit des Landesfürsten, neues Recht für sein Land

aller, welche im Bereiche unserer Herrschaft (in nostrvrum àtriàum äominw) wohnen, dienen.' Gerade in diesen letzten Worten ist auch der allgemeine Zweck der landesfürstlichen Regierung und Gesetzgebung kurz und bündig angegeben, ebenso in weiteren Tiroler Landesgesetzen von 1352, 1404 und 1487 die Behebung von Gebrechen des Landes und sein Aufnehmen (d.h. Förderung) und der gemeine Nutzen und Frommen von Landen und Leuten^. Auch in andern Ar- künden des Herzogs Rudolf von 1363 wird die Aufgabe des Fürsten betont

7
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 81 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 239 Auch in der ein Jahr darauf (1526) unter dem Einfluß dieser beiden unteren Stände und gemäß ihres Programmes vom Tiroler Landesfürsten erlassenen Landesordnung hebt die Einleitung hervor: Bereits Kaiser Max habe als „regierender Herr und Landsfürst' sich vorgenommen, «ine LandeSordnung für die fürstliche Grafschaft Tirol aufzurichten, wurde aber durch seinen Tod daran gehindert; dann sei Erzherzog Ferdinand als fein Erbe in den Niedern, obern

und vor-- dern österreichischen Erblanden zur „fürstlichen Regierung' ge kommen. und habe diese Absicht wieder aufgenommen und erlaffe daher „a us fürstlicher Macht, mit zeitigem Rat und als regierender Herr und Landsfürst' diese Ordnung für die Grafschaft Tirol. Auch die Landesordnungen von 1532 und 1573 be merken dies in ihren Einleitungen und zeigen in ihren einzelnen Be stimmungen den Landsfürsten als Träger der obersten Herrschergewalt im Lande. Auch die Verordnungen, welche die Tiroler Landesfürsten

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 45 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
der Grafschaft Tirol' gemacht werde, so weist das auf das Bewußtsein, daß im ganzen Lande der Grafschaft Tirol ein gleichartiges Recht geltet Für das Verhältnis zwischen Grundherrn und Bauern ist im Jahre 1404 vom Landessürsten ein für das ganze Land und alle in diesem begüterten Grundherren gültiges allgemeines Gesetz erlassen worden, von da ab erhielt der Ausdruck Tiroler Landrecht einen noch mehr Positiven Sinn. Ein umfassendes Gesetzbuch und damit schriftliches Landrecht, das sich über das ganze

, Landesbefchreibung von Südtirol S. 11). Auch in den Tiroler Weistümern (Bd. 4 S. 383) kommt „Landrecht' oder »Landsrecht' öfters in diesem doppelten Sinne als das Aecht, das in ein zelnen Landgerichten und in der ganzen Grafschaft Tirol galt, vor. Die Erklärung von Wopfner, Erbleihe in Tirol S. 81 ff., daß das „Landsrecht'' das allgemein im Lande geltende Recht zum Unterschied von d>en Rechts-» satzungen der einzelnen Grundherrschaften bedeute, dürste allerdings hinsicht lich dieser letzteren besonderen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 79 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ZBLG. IZ(IS42> Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 237 Waren die typische Bezeichnung für die oberste Gewalt im Lande. «Landesherr' allein wird in den Tiroler Akten sehr selten damals ver wendet. Es fragt sich nun, ob Landesfürst eine Steigerung des Hoheitsbegriffes gegenüber Landesherr darstellt. Fürst ist eben weit mehr als Herr, weil den Titel „Herr' jeder Adelige führt und den Titel „Gerichtsherr' solche Adelige oder Klosteräbte, welche eine Gerichtsbarkeit als Eigentum

Resormprogramm, das die Tiroler Sandschaft im Jahre 1525 aufgestellt hat, den sogenannten Meraner Artikeln, in dessen ersten es heißt: „Die ganze Grafschaft Tirol mit allen ihren Bistümern, Klöstern, Schlossern und Gerichten soll Fürstl. Durchlaucht als unserm gnädigsten Herrn und Landsfür- sten und sonst niemandem andern zugehörig, unter tänig und gehorsam sein.' Die souveräne Stellung des Lan desfürsten ist damit scharf und klar gekennzeichnet, und noch dazu von den untern Landständen, welche damals

10
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 59 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
und dem Ende des 14. Jh. dargestellt, seit der Regierungszeit Herzog Friedrichs IV. erhält das Tiroler Wappen (erstmals nachzuweisen 1416) ein gol denes Kronlein über dem Adler als Abzeichen der Würde seiner Landesfürsten, der Herzoge von Österreich, und dann einen grünen Lorbeerkranz, der aber vorerst über dem Schilde schwebt, erstmals nachzuweisen im Druck der Landesordnung von 1532; die Anbringung des Krankels um den Hals des Adlers wird um ILM üblich und galt als eine besondere Auszeichnung

» (Schwind a.a.O. 217, 227 und 2ZH), 1D3 in lateinischer Sprache „provjnàe. prmcipàis. àmià' (Schwind S. ZW). 's) A. Buffon. Der Tiroler Adler (1879); Moser, Entwicklungs geschichte des tir. Adlers (Veröff. d. Ferd. Bd. 8. 1S28, S. Ä39 ff; Fifchnaler Wappen-Studien aus Tirol (1938 S. W ff.). - Diese Forscher geben nur an. dos; in der bekannten Züricher Wappenrolle aus der Witte des 14. Äh. (Ausgabe von Aunge 1860) als Wappen des Hochstiftes Brixen ein roter Adler auf weihem Feld dargestellt

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 29 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Stolz. Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 1S7 In Schriften, die seit dem Ende des 13. Ih- in Tirol geschrieben worden sind, werden Baiern (ösvZris) gegenüber Tirol als ein eigenes deutsches Land betrachtet, seine Herzoge als Reichsfürsten, welche demgemäß dem Tiroler Landesfürsten nicht über-, sondern gleichgeordnet sind, der alte Stammesname Baiern (àvan) nur für seine Bewohner verwendet, in ähnlicher Weise wie der Aal Schwaben (Zuevis oder Zuevi) für dieses letztere Gebiet

gegenüber dem Herzogtum Baiern erhalten. And ebenso der Bischof von Ehur gegenüber dem Herzogtum Schwa ben. Diese Auffassung erhellt am besten aus dem Hilfeleistungs vertrag. der 1265 zwischen den Bischöfen von Brixen und den Grafen von Tirol und Görz abgeschlossen wurde und demnach räumlich für den Bereich der Bistümer (episcczpatus) Brixen, Trient und Ehur So werden in den Rechnungsbüchern der Tiroler Kammer zu den Sahren 1295 und 1305 Kosten für Söldner „ex kAVsà et Suevm und Luevi' verrechnet

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 3 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
im 11. US 13. M. S. 181. — Dominium, Comitàs. lerrs, Land Tirol S. IR. Me Abtrennung Tirols von Baiern S. 186. ^ Nontanz, Land im Gebirge S. 187. — Die Grafschaft Görz als Lan.d S. 188. ^ Die geographische Disposition oder Raumlage des Landcs Tirol S. 191. — Die Grenzen der Grafschaft Tirol nach Urkunden des 14. Jh. S. 192. — Das Fürstentum Bri reu kein Land S. 193. — Land als Gemeinschaft seiner Bewohner, Land und Leute. Landvolk von Tirol und tirMfch. Dolk S. 134. — Die Eigenschaft und Einheit des Tiroler Volkes

des Landesfürsten gegenüber der Kirch-e S. 223. Der Landesfürft von Tirol und seine Hoheitsstellung nach Artun den des 15;. Jh. S. 223. — Erwähnungen des Titels Landesfürst in Tiroler Urkunden von 1400—1430 S. 224. — In Urkunden d« »S0—IHM S. 228. Me Erklärung des Herzogs Sigmund vom WMrW sitr baMrischè Lanàgeschichte ». Bd. <1S«1,4L) 11

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 60 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
des 13. Ih. tatsächlich gegeben und ist durch die schriftliche Aberlieferung jener Zeit verhältnismäßig genau nachzuweisen. Besonders die Rechnungs- und Registerbücher der Kammer und der Kanzlei der Tiroler Landesfürsten, die à 3V Bänden für die Zeit von 1280 bis 1340 erhMen find, zeigen uns, wie das Land im Ganzen durch sie und ihre Zentral behörden, Hofmeister und Rat, Kanzlei und Kammer regiert und wie die einzelnen Gerichte und Ämter des Landes durch Personen, die von den Landesfürsten eingesetzt

auch Markgraf von Brandenburg und Graf von Tirol gewesen ist trifft man mitunter die Weinung, dah, das Tiroler Wappen vom Branden burger abgenommen sei, Res ist aber nicht zutreffend. Der Adler war schon im früheren Mittelalter ein Hoheitszeichen der deutschen Könige für ihren Heerbann und daher haben verschiedene Fürsten und Grafen, die in diesem standen, den Adler als Wappen angenommen. Fischnalers Stellung gegen, das grüne Shrenkranzl. das heraldisch unrichtig sei, ist wohl einseitig

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 37 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
, als hier auch der Bauernstand seit jeher an den politischen Rechten und Pflichten der Landschaft, besonders an dem Wehraufgebot, ständig beteiligt und damit das Land in vielen Kriegen verteidigt hat''. Wenn der Tiroler im Volkslied von seinem „Landl' sang, so wollte er damit vor allem sein inniges Verhältnis zu seinem Lande ausdrücken, denn der Am fang desselben war im Vergleich mit andern deutschen Landern nicht gar so klein, ja es wird in den Landesbeschreibungen vom 16. bis 18. Jh. öfters betont, daß der Titel

deutschen bestimmter als später das Volk einer örtlich oder stamm lich irgendwie zusammengehörigen Gemeinschaft^. Daher wird auch in den Tiroler Urkunden des 14. und 15. Ih. „Landvolk' und „Land leu te' mitunter auch „Landsassen', „terri^ense' sür die zum Lande der Grafschaft Tirol gehörigen und an seinen Rechten °6) Stolz. Land und Volk von Tirol in Tir. Heimat, Heft 3 (1923) S. 11 und 37. Weitere Belege Hiezu: 1282 erbat der Bischof Bruno von Brixen vom königl. Hofgericht ein àlrteil

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