in einer ihrer wichtigsten Lebensfragen der Gnade und Ungnade Ungarns ausgeliefert. Es ist geradezu unerhört, daß es die Negierung wagt, in einer so einschneidenden Frage, wie es die ApprovisionierungSfrage des Reiches ist, noch dazu zu einer Zeit, in der das Parlament versammelt ist, mit einem anderen Staate einen Geheimvertrag abzuschließen, bei welchem sie schon im voraus wußte, daß das Parlament nie seine Zustimmung gegeben Me. Wenn je eine Regierung verdient hätte in den Anklagezustand versetzt zu werden, so hätte
dies das Ministerium Beck redlich verdient und nur ein Parlament, daß so wenig auf seine Würde hält und sich vor lauter Kriecherei und Liebe- dienerei gegenüber der Regierung seiner großen Bedeutung für das Volk gar nicht bewußt wird, kann nach einer solchen Gesetzesverletzung und Mißachtung jeder parlamentarischen Gepflogenheit der Regierung noch Vertrauen entgegenbringen. Außer der Tatsache, daß das Parlament seine Abhängigkeit von der Regierung und eine un glaubliche Schwäche bewiesen
hat, hat eS auch einen Präjudizfall geschaffen, der für unseren Parlamentarismus noch verhängnisvoll werden kann. Die Regierung mußte die Ueberzeugung gewinnen, daß sie sich gegenüber dem Abgeord netenhause alles erlauben darf und wenn sie jetzt hinter dem Rücken desselben einen Geheimvertrag bezüglich der Fleischeinfuhr geschlossen hat, ohne daß das ganze Parlament, ohne Unterschied der Parteien, wie ein Mann sich dagegen aufgelehnt hätte, so ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, p die Wahrscheinlichkeit sogar sehr groß
, so würde die Regierung wenigstens daraus die Lehre gezogen haben, daß es nicht angeht, über den Kopf des Parlaments hinweg zu regieren. Aber statt seine Würde zu bewahren und seine Rechte zu schützen, fand sich leider eine Mehrheit, die langschwänzig genug war, und nicht einmal den Mut aufbrachte, für den Antrag des Teuerungs - Ausschusses zu stimmen. Der Antrag deS Abgeordneten Erb (deutsch freiheitlich'), welcher die Fleische, nfuhr ohne Rück- sicht auf Ungarn forderte, war daher der einzig vernünftige
und daß er abgelrhnt wurde, beweist, daß das Abgeordnetenhaus seine Würde verloren hat, daß es nichts ist, als ein willenloses Werk zeug in der Hand der Regierung. Wenn Baron Gautsch erklärt hat, die Regierung könne einen solchen Antrag nie annehmen, so finden wir das begreiflich, daß aber die Mehrheit deS Hauses gegen den Antrag stimmte, zeigt, daß das Ab. geordnetenhaus sich selbst ausgegeben hat, denn hätta«sie den Antrag Erbs angenommen und den selben, wie es eigentlich selbstverständlich gewesen wäre