erledigten Stühle und die Zulassung der schon ohne Ein vernehmen mit der Regierung in einigen Provinzen des König reichs präconisirten Bischöfe. „Mit dem er st er en Punkte hatten wir uns schon früher wegen der Bevölkerungen, welche der Rückkehr ihrer Bischöfe zugethan oder abgeneigt waren, beschäftigen müssen, und wir konnten Vorkehrungen nicht unberücksichtigt lassen, welche die Würde der Regierung unversehrt erhalten sollten und durch die Rücksichten der gewöhnlichen Klugheit geboten
waren. Der zweite Punkt gab uns Gelegenheit, den hl. Stuhl über die Absichten der Regierung über die Diözesan-Eintheilung des Königreichs Aufklärung zu geben und zu verlangen, daß, so lange hierüber nichts Definitives vereinbart worden ist, die Bischofssitze erledigt bleiben, welche wegen ihrer geringen Bedeutung odsr aus anderen Gründen aufgehoben werden sollten. Der dritte Punkt sollte uns das Mittel an die Hand geben, einen Zustand zu verbessern, welcher, mit den Prärogativen der Krone und des Staates
im Widerspruch stehend, Rügen und Einsprachen veranlaßt hatte. „Während wir anderseits das Vertrauen hegten, daß der heilige Vater, indem er sich an Eure Majestät wendete, die eigenthümlichen Verhältnisse einer konstitutionellen Regierung, die speziellen Zustände des Königreichs Italien und Ihre Loyalität und Festigkeit vor Augen haben mußte, glaubten Wir auch, daß der heilige Stuhl seinen weisen Traditionen folgen werde, welche ihn bei verschiedenen Anlässen bewogen hatten, die Unterhandlungen
über geistliche Anliegen von jeder politischen Kontroverse loszutrennen, Traditionen, welche durch die Bulle Lollieituüo eeelesiarum des Papstes Gregor XVi, vom 7. August 1831, eine feierliche Sanktion erhalten hatten. Wir beschlossen demnach, dem Verlangen des heil Vaters einen Laien nach Rom zu senden, um über die drei Punkte zu konferiren, und über die Art, in dieser Beziehung zu einem Einvernehmen zu gelangen, nachzukommen. Ihre Regierung stand indeß nicht an, mit Bewilligung Eurer Majestät vor zuschlagen