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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 21 von 24
Datum: 10.11.1869
Umfang: 24
erschien unbedingt nothwendig, damit auch die Gelegenheit zur Verleitung der Leute schwinde u. s. w. — Mit Rücksicht auf die mit heftigen Schmähungen gegen die christliche Reli gion im Abgeordnetenhause verbundenen Angriffe auf die be stehenden Verträge, und die Aufforderungen an die Regierung dieselben zugleich mit Vertreibung der Fremden zu beseitigen, richteten die Vertreter der Vertragsmächte unter dem 17. Juli d. I. identische Noten an die japanische Regierung, in welchen sie um Aufklärung

über folgende drei Punkte ersuchten: 1) Werden die Verhandlungen der Versammlung mit Genehmi gung der Regierung Sr. Maj. des Mikado eröffnet? 2> Ist ein Antrag, welcher der Versammlung, als von einer Behörde der Regierung oder einem Beamten kommend, vorgelegt wird, als ein Ausdruck der Ansichten der Regierung anzusehen? 3) Ist die kaiserliche Regierung verpflichtet, Entscheidungen, welche durch die Mehrheit der Versammlung getroffen worden sind, in Ausführung zn bringen? In den identischen Noten

wird die Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß keine Abstim mung der Versammlung, möge diese auch die Zustimmung der Regierung erhalten, im Stande sei, Verträge zu modifi- ziren, welche bereits mit den verschiedenen Vertragsmächten abgeschlossen seien. Die identischen Noten ersuchen die Regie rung dringend, wegen der großen Wichtigkeit des Gegenstandes, so bald als möglich eine Antwort auf die vorgelegten Fragen zu ertheilen. Bis jetzt ist von der Regierung deS Mikado eine Antwort noch nicht eingegangen

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 15 von 24
Datum: 24.10.1861
Umfang: 24
und Oesterreich von der Presse genugsam deduzirt ist, wie ein deutscher Staat durch die Wie>»r Con- greßakte schon allen rechtlichen Boden, und durch den jetzigen Fortschritt der Toleranz und Pari ät alle moralische Ent schuldigung bei der „öffentlichen Meinung» verloren habe, sobald er das Gewissen irgend eines Theiles einer gemischten Ehe tyrannisiren wolle. Ueberdies ist in dem beregten Streite von der Regierung zu Mecklenburg gar nicht auf's Gesetz in gemischten Ehen rekurrirt, sondern lediglich gefordert

worden, daß dort, wo nur Juden und Lutheraner freie Religionsübung haben, eine Religionshandlung, wie eine katholische Taufe, nur mit be sonderer Erlaubniß der Regierung vorgenommen werden dürfe. Der Missionär verwies ausdrücklich auf den früheren Fall, von dem der Öffentlichkeit das Schreiben der Regierung (mit dem Bemerken, wie in Strelitz nicht einfach im Namen Gottes, sondern erst im Namen der Regierung bei Taufen vorzugehen sei) übergeben worden, das also lautere: „Da Großherzogliche Regierung

in Erfahrung gebracht, daß Sie heute die Taufe des mugebornen Sohnes des hies. Kaufmanns Mayr (Katholik aus Böhmen) vornehmen wollen, ohne dieserhalb vorher e>ne Dispensation zn dieser Taufhandlung erwirkt zu haben, so wird Ihnen die letz tere bei einer Strafe von 50 — fünfzig — Thalern Crt. hiermit untersagt, wenn Sie nicht vorher diese halb Dispen sation nachgesucht und erwirkt haben werden. Neustrelitz rc. Großherzogl. Mecklenb. Landes-Regierung rc. Wie ssch's in der That gar nicht um ein Mecklenburgi

sches Gesetz in gemischten Eben handle, sondern lediglich um Abhängigkeit alles Glaubenslebens von der Regierung, davon spricht die Erfahrung, die daselbst ein katb. prenß. Militär — nur zum Vortbeile des Mecklenburger Militärs d.mselben geliehen — gemacht hat, der zum Taufen eines Kindes durch seinen ka>h. Pfarrer nur gelangen konnte, indem er eine Re- gierungsdispense für 1 Thlr. 30 Schillinge rinlöste — in deren Gefolge noch eine Liquidation der dorttgen prot. Geist lichkeit sich m Idete

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 13 von 24
Datum: 20.10.1865
Umfang: 24
DaS Seminar in Barcelona zählt 16 Professoren und 120 Seminaristen. Von dieser Anzahl studiren nur 25 Semi naristen unentgeltlich, und ein Theil zahlt nur die Hälfte deS für die Uebrigen festgestellten jährlichen Preises. Ein Theolog muß mindestens 2 Jahre vor der Ordination im Seminar zu bringen, um die liturgischen Funktionen zu lernen. Die spanische Regierung zahlt auf's Seminar in Barzelona jährlich 5000 Duros. (Thaler.) Ein neuordinirter Priester muß oftmals eine lange Zeit ohne Posten

zubringen. In einem derartigen Falle muß er als Katechet an irgend einer Schule oder als Aushilfspriester sein Brod suchen. Die Regierung zahlt nur die angestellten Pfarrer und Kapläne. Die Letzteren werden vom Bischof angestellt und der Regie rung, der Besoldung halber, namhaft gemacht. Sie haben die Seelsorge zu versehen, als: taufen, beichthören, Kranke versehen, und die Pfarrbücher zu führen ; das Predigtamt liegt dem Pfar rer ob. Den Katechismus müssen die Schulmeister der Schul jugend erklären

. Die Besetzung der Pfarreien geschieht von der Regierung; der Bischof schlägt 3 Bewerber vor, und die Regierung hat das Ernennungsrecht. Für ein erledigtes Bisthum werden 3 Kan didaten von der Regierung vorgeschlagen, und der hl. Stuhl trifft die Wahl. In Sp -nien werden durchschnittlich 3 Priester (1 Pfarrer mit 2 Eaplänen) für 10,000 Seelen berechnet und salarirt. Da nun die dortige Regierung für einen Priester über 3000 Seelen berechnet, so liefert sie hiermit auch den Beweis, daß sie die Geistlichkeit

keineswegs „faulenzen" läßt. Laut Con cordai soll ein Pfarrer jährlich 500 Duros erhallen, aber — die Regierung befindet sich beständig in Geldverlegenheiten, und ein Pfarrer muß mit 300 DuroS zufrieden sein. Wird ein Pfarrer d enstuntauglich, so erhält er die Hälfte seines GehalteS und einen Theil von dem pfarrlichen Einkom men als Pension. Ein Caplan erhält als Defizient vom Staate gar Nichts und wird nur vom priesterlichen Unterstützungsverein unterstützt; er erhält täglich vier Franken (una plärre

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 15 von 24
Datum: 20.07.1865
Umfang: 24
tragen und jene des hl. Stuhles entgegennehmen, welche, ab gesehen von den Hauptpunkten, wie bei jeder Unterhandlung ein Einvernehmen über minder bedeutende Punkte hoffen lassen konnten. „Da sie in der That den hl. Stuhl willig sahen, nicht auf die Rückkehr aller abwesenden Bischöfe zu bestehen, so zeigten sie an, daß die Regierung Eurer Majestät davon ab gehe, die Rückkehr an besondere Bedingungen zu knüpfen, und da der hl. Stuhl gegen die Opportunität einer neuen Ein- theilung der Diözesen

des Königreichs keinen Einwand erhob, so glaubten sie nicht auf einer bestimmten Zahl der aufzuhebenden oder zu bestehenden Bischofssitze bestehen zu müssen; denn es war leicht zu erkennen, daß man es bei diesem Argument auf die Gründe ankommen lassen könne, welche die eine oder die andere Regierung zur Unterstützung ihre Ansichten Vorbringen würde. Da der hl. Stuhl keine entschiedene Abneigung ge zeigt hatte, auf die Ansichten der Regierung in Betreff einiger präconisirter Bischöfe einzugehen, so drückten

die beiden Unter händler die Geneigtheit der Regierung aus, dem hl. Stuhle die Bedingungen aller andern Punkte nach Thunlichkeit zu erleichtern. „Aber um die Regierung mündlich von den Absichten des hl. Stuhles zu unterrichten, insbesondere um sie über die in den Konferenzen entstandenen Schwierigkeiten über das Ere- quatur der Ernennungsbullen und über den Eid der Bischöfe aufzuklären, verlangten und erhielten die Unterhandelnden die Bewilligung, sich nach dem Sitze der Regierung zu begeben

. Die Berichte des Comthur Vegezzi wurde von uns aufge, nommen und gewürdigt, wie eö der Ernst des Gegenstandes erheischte, und gaben uns Anlaß zu reiflichen Diskussionen, besonders über die beiden genannten Punkte. Was den ersten betrifft, so wurde anerkannt, daß die Regierung Eurer Majestät nicht auf eine so kostbare (!) Gewähr der Civilregierung ver zichten konnte, wie es das Exequatur ist, welches einen Theil unseres inneren öffentlichen Rechtes bildet, das im Art. 18 des Statuts unter den der Krone

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 22 von 24
Datum: 04.04.1861
Umfang: 24
Deutschland. Weimar. Seit längerer Zeit besteht zwischen der Regierung und dem Bischof von Fulda als geistliches Oberhaupt der weimarischen Katholiken ein Conflict. Dieser gewinnt nun an Aus dehnung durch die Zustimmungs - Erklärung der Geistlichkeit zu dem Benehmen eines katholischen Geistlichen in Eisenach, welcher den Eid auf die Landesverfassung nur mit dem Vorbehalt geleistet zu haben erklärt, im Collissionsfalle dem kirchlichen Obern zu gehorchen. Die Regierung hat in Folge

versammelten sie sich und jagten die Verkäufer vom Universität-platz hinweg. Zugleich reich ten sie ein sehr ernstes Gesuch an die Regierung ein, und verlangten, daß sie diesem Aergerniß ein Ende mache, widrigenfalls würden sie die Verkäufer mit ihren Stöcken traktiren. Bald darauf gelang es einem protestantischen Emissär, sich in die Freundschaft eines jungen Studie renden einzuschleichen. Er benützte diesen Umstand, um ihm Verachtung gegen die h. Religion einzuflößen. Wie aber der wackere Jüngling

solches bemerkte, überlieferte er den Versucher seinen Mitschülern, die ihn un fehlbar erschlagen hätten, wenn ihn nicht zur rechten Zeit die Präfekten ihren Händen entrissen hätten. Der Erzbischof von Palermo hat von der Regierung eine Mitthei lung erhalten, worin gesagt wird, daß der Secular- und Regularclerus Siciliens sich Seitens der königlichen Regierung S. M. Victor Emanuels eine so ausgezeichnete Achtung erworben habe, daß nicht die mindesten Neuerungen zu befürchten seien, welche auf Unterdrückung

der religiösen Orden des einen oder anderen Geschlechtes in dieser Provinz abzielen. (Das heißt: Die Regierung hat noch Furcht vor dem Volke). — Das «tornale cii Verona bringt folgendes Akrostichon: Napoleon impsrator et rex — ^osepli Uispaniarum rex — Hieronymus Westplialiae rex — ^toaokim Sioiliarum rex — I-uciovlcus üol„ lancile rex, Frage: Was blieb übrig von diesem großen Reiche? Antwort: Leset die Anfangsbuchstaben dieser Zeilen — — NikiI. »Der Staat regiert, die Kirche protestirt«. Dies Wort des ster

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 23 von 24
Datum: 08.05.1861
Umfang: 24
Ihnen versprochen, einige Details über die Revolution von Mexico zu berichten, eine Revolution, welche sowohl eine religiöse als politische genannt werden kann. Ich erfülle mein Versprechen und schreibe Ihnen, was ich von glaubwürdigen Personen, die aus jenem Lande kürzlich angekommen, vernommen habe. Die conservative Regierung widerstand und würde fortwährend mit Erfolg der Partei der Demagogen in Mexico widerstanden haben, wenn diese nicht von Außen unterstützt worden wäre. Die Unterstützung

zwar selbst von den Gerichten in Newyork als ungesetzlich erklärt und die Zurückgabe angeordnet, doch erst als schon alles für die conservative Regierung verloren war. Ein Beweis der Einmischung deS englischen Agenten ist seine fortgesetzte Correspondenz mit den Häuptern der Demagogen, die nach einem Scharmützel von den Negierungstruppen aufgefangen wurde. Trotz dieser Verrälhereien wollte die Regierung daS Glück der Waffen versuchen, und siegte in zwei Treffen; allein das dritte war un. glücklich und entscheidend. Oie

Demagogen errangen einen vollstän digen Sieg. Deßwegen mußte die Regierung Miramon's am 24. Dez. >860 abdanken. Das erste, was die Demagogen Regierung verfügte, war die verkündete Gleichberechtigung aller Religionen, die Einziehung alles kirchlichen Eigenthumes zu Gunsten des Staates, die Aufhebung aller religiösen Orden, die Civilehe u s. w. Dem päpstlichen Nuntius wurden drei Tage Zeit vergönnt zur Abreise; eben so viel dem spani schen Botschafter, dem Erzbischof und allen Bischöfen von Mexico, sowie

Maßregeln wurden auch die Religiösen aus ihren Klöstern Herausgetrieben, und ihr Eigenthum verkauft. In der Nacht des Aschermittwochs nahm die neue Regierung Besitz von den Klöstern

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Seite 20 von 24
Datum: 10.10.1870
Umfang: 24
„Euer Exzellenz ist die widerrechtliche Besitzergreifung deS größten Theikes des Kirchenstaates vollkommen bekannt, welche die in Florenz installirte Regierung im Juni 1859 und im September des folgenden JahreS verübt hat. Nicht minder bekannt sind die feierlichen Reklamationen und Proteste, welche Se. Heiligkeit, sei eS in Allokutionen, die in dem Konsisto rium gehalten und demnächst veröffentlicht wurden, sei es in Noten, die der Kardinal-StaatSsekretär NamenS des Papstes an daS beim

hl. Stuhle beglaubigte Korps gerichtet, gegen diesen ruchlosen Kirchenraub erhoben hat. „Die Regierung, welche den Einfall unternommen, würde gewiß nicht verfehlt haben, ihren Raub am Kirchengute zu vollenden, wenn nicht die französische Regierung, die von den ehrgeizigen Plänen jener unterrichtet war, Halt geboten und die Stadt Rom sowie deren schon beschränktes Gebiet unter ihren Schutz genommen hätte, indem sie dort eine Be satzung unterhielt. Allein in Folge eines zwischen dem franz. Kabinete

unfern treuen Soldaten, welche bereits siegreich gegen die Invasion kämpften, starke Hand, geboten in der Ebene von Mentana der Verwegenheit der Länderräuber Einhalt und machten ihre schändlichen Anschläge vollständig zu Schanden. „Indessen versäumte die französische Regierung nach der bei Ausbruch deS Krieges mit Preußen erfolgten Abberufung ihrer Truppen keineswegs, die Regierung zu Florenz an ihre durch die vorerwähnten Konventionen eingegangenen Ver pflichtungen zu erinnern

und von ihr die förmlichsten Ver- stcherungen bezüglich ihrer Erfüllung sich ertheilen zu lassen. Nachdem aber daS Waffengeschick zu Frankreichs Ungunsten entschieden hatte, benützte die Regierung zu Florenz, den ab geschlossenen Verträgen zum Trotze, dies Mißgeschick und faßte den treulosen Entschluß, eine starke Armee zu entsenden, um

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 9 von 24
Datum: 03.01.1861
Umfang: 24
freudige Miene den Apostaten zeigen, die in Turin eine Naiionalkirche eröffnet haben, kurz sich nicht im mindesten weder um Gott, noch um seine Kirche und die Religion kümmern. — Der Herr befiehlt im nämlichen Gebot, fich kein Idol zu machen: „Non facies tibi seulptile", und die Regierung Cavours machte den Bonaparte zu ihrem Idol; ihn räuchert und betet sie an, gehorcht ihm pünktlich, und während sie dem Stattbalter Christ, widersteht, neigt und bückt sie fich vor Napoleon III

. bis in den Staub. — Auf diese Weise also, Herr Graf! ist Ihre Regierung der Entwicklung reli giöser Gesinnung günstig. — „Ten Namen deS Herrn nicht eitel nehmen", sagt das zweite Gebot und befiehlt die Haltung der Eidschwüre und der Versprechen, die man im Namen Gottes, der die Wahr, heit ist, gemacht hat. — Nun wie hat die Regierung Cavours die bestimmtesten Verträge mit dem hl. Stuhle gehalten? Wie die dem König von Neapel gemachten Versprechungen? Wie erfüllt fie die Bedingungen des Vertrages von Zürch

, den sie im Namen der Hb. Dreieinigkeit geschlossen? Zahlt fie dem Papste, was sie ihm vermöge Vertrages schuldet? Stellt sie den Religiösen der Lombardie die sequestrirten Guter zurück, wie solches in Zürch stipulirt wurde? Ist fie bedacht mit Oesterreich den verheißenen Frieden zu bewahren? Diese Fragen brauchen keine Antwort. So nimmt sie also den Namen Gottes in eitel, jenen Namen, den ihre Tagesblätter täglich lästern und mit jeder Phrase ihrer Schrift entheiligen. Eine solche Regierung will dann behaupten

, daß He der Entwickelung religiöser Gesinnung günstig sei? Und jener Private wäre also ein religiöser Mann, der in seinen Handlungen und in seinem Leben das Verhalten der Regierung Cavours sich zum Muster nähme? „Gedenke, daß du den Festlag heiligest«, sagt das dritte Gebot, und in früheren Zeiten geschah es auch. Geht man aber heutzutage an Sonntagen unter die Bogengänge des Po, so sieht man sie in ein ungeheures Kaufhaus verwan delt, und Verläufer von allen Seiten, deren Geschrei einen betäuben möchte. Am letzten

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 16 von 28
Datum: 31.05.1862
Umfang: 28
und am wenigsten dachte man an die Verwirklichung seiner Ideen i'cher Gründung von Nakionalinstituten, wenn gleich von jener Zeit an dem Erziehnngwesen größere Aufmerksam-- keit zugewendet wurde und die preußische Regierung eine große Anzahl Eleven in das Institut Pestalozzi's in die Schweiz sendete, woraus sie später viele tüchtige Schulmänner, Schulra he und Seminardirektoren erhielt. (Siehe L. Kellner: Skizzen und Bilder aus der Erziehungsgeschichte 2. Band.) Kirchliche Mittheilungen

. Oesterreich. Das »Mark. Kirchenblatt« schreibt: Aus Böhmen belichten die Gustav-Adolph-Blätter fleißig von der Liebe und Opfer willigkeit. die von der sächs. Regierung den Protestanten Böhmens zugewendet wird — es geht dorthin all die Liebe und Opferwilligkeit, welche von dem intolerantesten Lande Deutschlands den eigenen kathol. Landeekindern entzogen wird. Eben rühmt eS die Gustav-Adolph - Gemeinde zu Reichenberg in Böhmen, daß sie durch Hilfe der vom sächs. Kultusministerium zugestcherten jährlichen

Gabe von 250 fl. ö. W. eine »Schulanstalt« gut besorgen konnte, und jubelt also auf: »Eine weitere Subvention von Seite der hohen Königs, säcbs. Regierung ist uns, wenn wir konfidentiellen Mittheilungen Glauben schenken dürfen, in nahe Aussicht gestellt, und dürfte sich diese Unter stützung vielleicht bis zur Höhe jener Summe belaufe», welche die Ge meinde Bodenbach von der hohen Königl. sächs. Regierung erhält.« Was würde der sächsische Landtag sagen. wenn Böhmen, dessen - kleine und einzige

Jahre die ganze Regierung in Allarm gesetzt und mußten endlich wieder fort.) Wo ist nun mehr Toleranz — im aufgeklärten Sachsen oder im finstern Oesterreich? (Mit einer literarischen Beilage). Verantwortlicher Nedacteur: k. Dominikus Linser. Druck und Verlag der Waqner'schen Universitäts-Buchhandlung in Innsbruck.

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 10 von 24
Datum: 20.04.1865
Umfang: 24
4) Ferner sagen Sie Nr. 4, Sie hätten (und durch Sie die Redaktion) das k. baier. Regierungsverbot der Schuster'- schen Bibel, das ausdrücklich voneigenmächtiger Einführung dieser Bibel an vielen Orten sprach, aus dem Grunde acceptirt, weil Sie glaubten, daß die. baier. Regierung wirklich das Recht habe — so lange Kirche und Schule und Staat in Baiern nicht getrennt sind — die eigenmächtige Einführung neuer Schulbücher durch einzelne Lehrer und Katecheten zu unter sagen. Dann weisen

Sie auf den gleichen in Oesterreich auf dem Konkordat ruhenden Zustand hin. Daraus müssen nun alle Leser schließen, ich habe das eigenmächtige Vorgehen der einzelnen Katecheten und Lehrer gutgeheißen, die baier. Regierung des Unrechtes beschuldigt, und mich auf einen dem Konkordate feindlichen Boden gestellt. Allein ich habe Nr. 36 wörtlich gesagt: „Es ist nicht gesagt, ob die Katecheten auS eigenem Antriebe, oder aus Aufträge des betreffenden Ordinariate das gethan, oder ob die Regierung aus eigenem Antriebe

oder auf Antrieb der Ordinariate verboten habe. Haben die Katecheten ihre That ganz auf eigene Rechnung unternommen, so haben sie etwas Unstatthaftes gethan; hat aber die Regierung ihre That ganz aus eigener Machtvollkommenheit gethan, bann that sie ebenfalls Unstatthaftes." Dann zeigte ich, daß alle Religions bücher, um so mehr alle Religionsschulbücher, nach kirchlichem Gesetze die kirchliche Approbation an der Stirne tragen müssen, daß Sch« st er von 33 Ordinarien approbirt sei, Schmid

aber von keinem, und daß Schmid wegen seiner positiven und negativen Jrrthümer in den wichtigsten Glaubens wahrheiten die kirchliche Approbation gar nie erhalten könne. ES sei also gar nicht einzusehen, wie ein Bischof den Gebrauch der Schmid'schen Bibel für die Schulen anordnen könne. Haben Sie diese meine Worte ruhig überdacht, um zu Ihren Worten zu kommen? Hat die b. Regierung nicht auch die That des Bischofs von Speyer als eine eigenmächtige gewaltsam nieder geschlagen? Wäre nicht etwas Aehnliches, hier auch möglich

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 13 von 24
Datum: 20.07.1865
Umfang: 24
erledigten Stühle und die Zulassung der schon ohne Ein vernehmen mit der Regierung in einigen Provinzen des König reichs präconisirten Bischöfe. „Mit dem er st er en Punkte hatten wir uns schon früher wegen der Bevölkerungen, welche der Rückkehr ihrer Bischöfe zugethan oder abgeneigt waren, beschäftigen müssen, und wir konnten Vorkehrungen nicht unberücksichtigt lassen, welche die Würde der Regierung unversehrt erhalten sollten und durch die Rücksichten der gewöhnlichen Klugheit geboten

waren. Der zweite Punkt gab uns Gelegenheit, den hl. Stuhl über die Absichten der Regierung über die Diözesan-Eintheilung des Königreichs Aufklärung zu geben und zu verlangen, daß, so lange hierüber nichts Definitives vereinbart worden ist, die Bischofssitze erledigt bleiben, welche wegen ihrer geringen Bedeutung odsr aus anderen Gründen aufgehoben werden sollten. Der dritte Punkt sollte uns das Mittel an die Hand geben, einen Zustand zu verbessern, welcher, mit den Prärogativen der Krone und des Staates

im Widerspruch stehend, Rügen und Einsprachen veranlaßt hatte. „Während wir anderseits das Vertrauen hegten, daß der heilige Vater, indem er sich an Eure Majestät wendete, die eigenthümlichen Verhältnisse einer konstitutionellen Regierung, die speziellen Zustände des Königreichs Italien und Ihre Loyalität und Festigkeit vor Augen haben mußte, glaubten Wir auch, daß der heilige Stuhl seinen weisen Traditionen folgen werde, welche ihn bei verschiedenen Anlässen bewogen hatten, die Unterhandlungen

über geistliche Anliegen von jeder politischen Kontroverse loszutrennen, Traditionen, welche durch die Bulle Lollieituüo eeelesiarum des Papstes Gregor XVi, vom 7. August 1831, eine feierliche Sanktion erhalten hatten. Wir beschlossen demnach, dem Verlangen des heil Vaters einen Laien nach Rom zu senden, um über die drei Punkte zu konferiren, und über die Art, in dieser Beziehung zu einem Einvernehmen zu gelangen, nachzukommen. Ihre Regierung stand indeß nicht an, mit Bewilligung Eurer Majestät vor zuschlagen

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Seite 24 von 24
Datum: 04.04.1861
Umfang: 24
der Regierung garantirt werde. Eine Regierung, weiche die beschworenen Verträge und Concordate hohnsprechend verletzt, welche Cardinale und Bischöfe einkerkert oder verbannt, keinen vacante» bischöflichen Stuhl besetzen läßt, die Seelsorger auf alle erdenkliche Weise quält und verfolgt, die religiösen Vereine unterdrückt, die trotz der Bestimmung der Verfassung, daß die katholische Religion allein Staalsreligion sein soll, die Ketzerei, den Unglauben und die Sitten- lostgkeit nach Kräften

unterstützt und verbreite» hilft, die demnächst zur gänzlichen Znkamerirung der geistlichen Güter von den Mazzinisten gedrängt werken wird; eine Regierung, in welcher Leute den Ton angeben, die mit aller Religion längst gebrochen haben, wie z. B. der Deputirte Ricciardi, der ein Buch geschrieben: »Memoiren eines Re bellen« (Paris 1857), worin es Seite 64 heißt: er bekenne seine große Antipathie gegen den Katholicismus, und S. 96: er habe einen auge- bornen Widerwillen gegen Alles, waS nach einem Pfaffen

riecht — eine solche Regierung will dem Papst die geistliche Gewalt garantire»! Ist bas nicht mehr als lächerlich? Und doch versichert Cavour, daß diese Garantie.ein integrirender Theil des Grunbvertrages des neuen König reiches Italien sein werde! Indem man mit Frankreich bereits im Reinen sei, so könne man vielleicht hoffen, daß der Papst endlich auch zur Vernunft komme und sich ins Unvermeidliche füge. So verblendet sind diese Leute, und des Gelingens ihrer Plane gewiß, daß sie an einen Widerstand

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 20 von 24
Datum: 28.11.1860
Umfang: 24
in eine andere Gemeinde ein Gesammtübertritt zur kathol. Kirche erfolgen solle. 28 Ortsbürger mit dem Gemeintevorstand an der Spitze zeigten bereits ihre Absicht dem kathol. Geistlichen an, welcher daS Verzeichniß dem Hochw. Bischof in Fulda zuschickte. Schweiz. Tessin. St. Gotthardshospiz. Laut Bericht der Regierung des Kantons Tessin ergibt sich, daß seit dem 1. Okt. 1859 bis zum 30. September 1860, in diesem Hospiz 12,294 Arme verpflegt wurden. — Ueber die Conferenzverhandlungen vom 8. Oktober in Betreff

der Lostrennung Tessins vom lombardischen Bisthumsverbande will der „Bund^ aus verläßlicher Ouelle folgendes Nähere erfahren haben: Für Tessin wurde ein Provisorium, resp. Vicariat, vereinbart, wobei die Regierung Teffin's sich verpflichten würde, dem Bisthumsver- weser eine angemessene Residenz, sowie auch ihm selbst und seinem Secretar einen angemessenen Gehalt anzuweisen. Nicht einigen konnte man sich über die Wahl des Vicars. Tessin verlangt, daß diese Wahl von seiner Regierung gemeinschaftlich

mit dem Papste vorgenommen werde, während man in Rom nur von einer Ernennung durch den Papst wissen wollte. Was Brusio und Pusch lav anbetrifft, so soll diese Gegend dem Bisthum Chur einverleibt werden. Indessen besteht auch hier noch eine Divergenz der Ansichten. Rom verlangt, daß vor der Annexion an das schweizerische Bisthum die Regierung von Graubündten sich mit Piemont wegen der Temporalien (Einkünfte und Gefälle) abfinde, während Graubündten zuerst den Beschluß zur Ausführung bringen und kann erst

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Seite 17 von 28
Datum: 21.03.1861
Umfang: 28
28 l Beilage . ;ii Nr. 12 der kathol. Blätter aus Tirvl 1861. erhalten — Victor Emanuel zu lieb, der den Raub in der Tasche hat und Andere dafür Ersatz leisten läßt. Um auf den Peterspfennig zurückzukommen, bemerken wir. daß es eine, aber auch nur Eine Re. gierung gibt, welche die Einsammlung desselben anempsohlen und be fohlen hat. Dies ist die Regierung von Peru. Der dortige Minister des Aeußern, Joseph Fabius Melgar. erließ unterm 18. Jauner d. I. ein Circulare an alle Bezirksvorstände

, in welchem er sagt, daß die Regierung zur Kenntniß der drückenden Lage des heil. Vaters gekom men sei. und wohl bewußt der Gefühle des Landes zögere sie nicht, alte Bewohner PeruS mittelst der öffentlichen Behörden aufzufordern. daß wie in den übrigen katholischen Landern baldigst zur Einsammlung von Opfergaben für den hl. Vater Anstalten getroffen werden. »Sie werden mit Bereitwilligkeit und Nachdruck dem Wunsche der Regie rung zu entsprechen suchen, und die Einsammlung und Ablieferung der Beiträge gehörig

überwachen. Gott erhalte. Sie.« — Ehre einer sol. chen Regierung! "" ' - Nom, 2. März. General Gonon ist der treue Dollmetscher der Pläne seines Herrn. Er erklärte der römischen Regierung, daß die Fran. zosen, welche die Provinz Viterbo besetzt halten, oder vielmehr einen Theil derselben, augenblicklich abmarschiren würden, wenn d>e päpstlichen Truppen die Piemontesen in den Provinzen Perugia, Spoleto und Rieti beunruhigen sollten. Die Piemontese« sind GeneralGoyons gute Freunde und darum muß

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 2 von 24
Datum: 20.09.1862
Umfang: 24
Jahres an die verehrlichen Mitglieder des diplomatischen Corps am römischen Stuhle gerichtet hat. Diese Mitteilung hatte zum Zwecke, durch Hindeutung auf die Ungiltigkeit der Be schlagnahme geistlicher Güter die Landesbewohner, wie die fremden von dem Ankäufe derartiger, durch die Regierung auszubietender Güter abzuhalten. Der Unterzeichnete hob hiebei hervor, wie unbillig vom Stande des Rechtes und der Rechtlichkeit auS der Erwerb dieser Güter sei, da derselbe sich auf Verträge

. des vorangegangenen Jahres gewarnt worden sei. In dieser Allokution hatte Se. Heiligkeit Klagen und Protestationen gegen die Entfremdung geistlicher Güter erhoben, dieselbe höchlich mißbilligt, und Alles, was ohne Achtung der gehei ligten Rechte und der Unantastbarkeit des Erbgutes der Kirche, zum Nachtheile geistlicher Gemeinschaften und ihres Eigen thumes, von Seite der usurpatorischen Regierung geschehen ist und noch geschehen wird, als null und nichtig erklärt. Offenbar geht aus dieser Erklärung

die Nichtigkeit und ab solute Ungiltigkeit der Erwerbungen von Gütern hervor, die von einem durchaus rechtslosen Besitzer veräußert werden würden. Da nun aber trotz der gerechten Protestationen des erhabenen Kirchenoberhaupkes die Regierung, welche diesen ungerechten Raub beschlossen, auf dessen Vollziehung beharrt, demgemäß verschiedene Arten der Veräußerung der geistlichen Güter in Vorschlag bringt und an der allgemeinen Jncame- ration besagter Güter arbeitet, um die beschlossene Veräußerung leichter

zu bewerkstelligen, so sieht sich der Unterzeichnete ver pflichtet, in gegenwärtiger Note auf eine so beklage swertbe Sache zurückzukommen, und abermals im Namen des heil. Vaters zu erklären, daß wer mit der usurpatorischen Regierung Verträge in Bezug auf geistliche Güter abschließt, sei es, daß sie verkauft, sei es, daß sie in ablösbaren Erbz nspacht

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 9 von 24
Datum: 20.10.1864
Umfang: 24
Jedes sein, der erfährt, daß die russische Regierung bis zu dem Punkte gekommen ist, sich ein Recht anzumaßen (perperam sutumet et auàeat), die Bischöfe, welche der hl. Geist eingesetzt hat, um die Kirche zu regieren, ihrer heiligen Macht zu berauben, die Gott ihnen gab und die in keiner Weise von der weltlichen Ge walt abhängt, und sie der Regierung und der Verwaltung ihres eigenen Sprengels zu berauben? Indem Wir solches Unterfangen verwerfen und verdammen, erklären Wir laut und feierlich, daß Niemand Vorschriften

dieser Art Nachkommen darf (neminem me- morstae oràstioni posse obeäire) und daß alle Gläubigen deS Warschauer Sprengels stets pünktlich Unserm ehrwürdigen Bruder Sigismund gehorchen müssen, welcher der wirkliche und recht mäßige Hirt der Warschauer Kirche ist." »UebrigenS sind Wir gewiß, daß Unser theurer Sohn Paul RzewuSki, indem er sich an seine Pflicht erinnert und sich in keiner Weise zur Erfüllung jenes Befehles der russischen Regierung hergibt, fortfahren wird, die Funktionen eines Ge neralsvikars

, ihre geweihten Priester, ihre Diener, ihre Rechte, ihr Eigenthum und ihre vielgeliebten Kinder, wenn Unsere Klage nicht aufhören kann, so lange diese Verfolgung der russischen Regierung gegen die Kirche dauert... so wolle doch Gott nicht, daß eS unsere Absicht sei, in irgend einer Weise die so unvor sichtig und so unglücklich in Polen erregten Bewegungen zu

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Katholische Blätter aus Tirol
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Seite 19 von 24
Datum: 10.07.1865
Umfang: 24
werden müsse. Die Re gierung sprach hiebei den Wunsch aus: es möge ein Mit glied des erzbischöflichen Ordinariats behufs einer Besprechung über die beiderseits erwünschte Verständigung nach Karlsruhe abgeordnet werden. Die Kirchenbehörde entsprach sofort diesem Wunsch. Der kirchliche Abgeordnete sah bei der hierauf mit den Vertretern der Regierung gepflogenen Berathung von jeder Prinzipienfrage ab. Er verlangte lediglich materielle Garantien für die konfessionelle Erhaltung der Schule

, und zwar: die Wiederherstellung konfessioneller Schulbehörden, resp. Sektionen, und ein Einvernehmen mit der Kurie beider Bestellung der katholischen Schulbehörden zu dem Zweck, daß diese konfessionellen Behörden mit Männern besetzt werden, die desVertrauens ihrerKonfessions-Verwandten würdig sind. Wenn die Regierung hierauf eingehe und die Ortsgeistlichen als Vorstände des Ortsschulraths zulasse, so werde die Kirchen behörde sie zur Annahme dieses Amts veranlassen. Die Ver treter der Regierung lehnten aber diese Vorschläge

des kirchlichen Bevollmächtigten ab, und machten keine Gegen vorschläge, welche geeignet waren den jetzigen Zustand irgend wie zu ändern. So mußte der kirchliche Vertreter unver richteter Dinge zurückzukehren, und die Regierung hat seither nichts behufs der Anknüpfung weiterer Unterhandlungen gethan. Preußen. (Kirchliche Zustände der Prote st a n n t e n.) Die Stadt Halberst adt zählt nach der letzten Volkszählung 22,771 Einwohner, darunter 16,696 Protestanten und 2599 Katholiken. Die Protestanten vertheilen

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Seite 4 von 28
Datum: 30.11.1866
Umfang: 28
in keiner Weise mehr diesem geliebten Theile der Heerde des Herrn die Fürsorge Unseres apostolischen Amtes zuwenden und ihrem besondern Elende Hülfe bringen können. Möchte es Gott gefallen, daß sich die traurige Nachricht nicht bestätige, welche Uns neuerlich zugekommen ist: daß der Bischof von Chelm und der größere Theil der Kanoniker seiner Kathe drale, auf Befehl der Regierung, nach unbekannten Gegenden fortgeführt worden sind. Wir sagen nichts von den Arglisten, den Ränken

, den Anstrengungen aller Art, mit welchen diese Regierung daran arbeitet, um die Kinder der Kirche von ihrer Brust loszureißen und sie mit allen Kräften zu dem verderb lichsten Schisma hinüberzuziehen; Wir sagen nichts von den Gefängnissen, den Verbannungen und den andern Strafen, womit die Bischöfe und die geheiligten Diener der Kirche, wie auch die Ordensgeistlichen und die andern Gläubigen, in traurigster Weise betroffen werden wegen ihrer festen An hänglichkeit an die Religion und der Vertheidigung

der Rechte der Kirche. Alles dies wird deutlicher nachgewiesen werden in einer genauen Darstellung aller Thatsachen, deren Druck Wir be fohlen haben, um sie Euch mit den nöthigen Dokumenten näch stens zuzustellen. Auf diese Weise wird die ganze katholische Welt diesen fortgesetzten Krieg kennen lernen, welchen die russische Regierung Unserer allerheiligsten Religion erklärt hat, um sie im Königreiche Polen und in dem Kaiserreiche Rußland gänzlich auszu tilgen. Es ist Uns nicht unbe kannt

, daß diese Regierung die Gelegenheit eines sehr verderb lichen und durchaus verwerflichen Aufstandes (.trm68ti88ima e all'atto oonàlmkvols ribellione) benutzt hat, um solche grausame Entschlüsse gegen die katholische Kirche zu fassen, während sie doch die rebellischen Handlungen durch erlaubte Mittel unterdrücken und bestrafen konnte, ohne gegen die Kirche selbst diesen schrecklichen Krieg zu unternehmen. Wollte Gott, daß Niemand, insbesondere unter den Dienern der Kirche, in die verderblichsten Bewegungen

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