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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 22.09.1865
Umfang: 4
und dem österreichischen Finanzminister einnehmen wird, und vielleicht will sich die Regierung für alle Fälle , die Möglichkeit der Entschließung vorbehalten. Ueber den Kandidaten für den Statthaltcrposten in Böhmen weiß der „Na- rod' am besten Bescheid. Nach diesem Blatte stünde es bereits fest, daß den Sitz der Burggrafen v. Chotek und Anderer nunmehr Graf Clam - Martinitz ein nehmen werde; er meldet, daß die Ernennung schon in den flachsten Tagen werde publizirt werden. Daß nur das Gerücht nicht- etwa

sich auf der Rückreise hicher.' — Daran schließen wir die folgenden Mittheilungen, die der Pester Lloyd bringt: „Der Finanzminister Graf La- risch scheint in einer glücklicheren Situation zu sein, als man allgemein annehmen möchte. Die Anlehens- Regotiationen müssen schon weit vorgeschritten sein, damit sich nachfolgendes Faktum zutragen konnte, welches ich verbürge. Ein bedeutender Bankier hat der Regierung Offerten bezüglich eines großen An lehens gemacht und Graf Larisch hat — sie abge wiesen. Diese Thatsache

Gnquetc-Commission gar keine Rede sei und daß die Ankunft weder des Herrn Morier noch des Herrn Beanmont damit zu sammenhänge, da dieser in Geschäften der Anglo-Oe- sterreichischen Bank hicher gekommen, jener aber sich hier darauf vorbereitet, demnächst auf seinen Posten als Botschaftsrath nach Athen abzugehen'. Klagenfurt. Das hier erscheinende Blatt,, Slovenec' plaidirt für mehrere Aenderungen in den bestehenden Landesordnungen und Landtagswvhlordnungen, durch welche Modifikationen

, auch einen Stillstand in dem verfassungsmäßigen Wirken des engeren Reichsrathes mit sich bringt, allein der organische Zusammenhang und die gleiche Geltung aller Grnndbestimmungen des Gesetzes für die gesammte Thätigkeit des Reichsrathes, macht eine Scheidung und theilweise Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Gesetzes, unmöglich. So lange die Reichsvertrctung nicht versammelt ist, wird es die Aufgabe Meiner Regierung sein, alle unaufschieblichen Maßregeln, und unter diesen insbesondere jene zu treffen

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Innzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.12.1864
Umfang: 6
sein? Den Behauptungen der Regierung, dieselbe habe den Belagerungszustand zum Schutze der Person und des Eigenthums verhängt, wolle er wieder die Urtheile der Militärgerichte entgegenhalten Die Re gierung wolle mir. sagt Redner, nachweisen, wer für Erpressungen, Einschüchterung. Terrorisirung verurtheilt wurde! Wir haben den Aufstand gegen Rußland unterstützt, wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, auch selbst nicht gegen die kaiserliche Regierung, und diese Unterstützung einigermaßen zu ordnen

, daß er in Be treff GalizienS gar nichts zu fürchten habe. Redner muß also Unkenntniß der Verhältnisse, daher Unfähig keit der Regierung und ihrer Organe oder andere Motive annehmen. Wenn er erwäge, in welchem Zeit punkte der Belagerungszustand eingeführt, welche Trag weite ihm gegeben worden, so sehe er sich unwillkühr- lich genöthigt, der Ansicht Glauben zu schenken, daß zwischen den drei Theilungsmächten Polens eine Ver einbarung bezüglich der Niederhaltung des Aufstandes zu Stande kam. Sage jedoch

die Regierung, die Nachrichten darüber seien falsch, dann sei die Maßregel um so ärger, denn dann war die Einführung des Belagerungszustandes in Galizien ein reines Werben um Rußlands Gunst; denn nur um Rußlands Rache gefühle zu sättigen ist der Belagerungszustand dann eingeführt worden. Die kaiserliche Regierung gehe noch weiter als selbst die russische im Königreich Polen; denn das Vorgehen der kaiserlichen Regierung in Ga lizien diene nur zum Deckmantel der sich täglich wieder holenden Gräuelthaten

in Rußland, denn jedes Straff erkenntniß in Galizien, wenn man gegen Oesterreich nichts vorhatte, entschuldigt das Verfahren Rußlands mit dem man Krieg führte. Weder die Sicherheit des Staates, noch der Person und des Eigenthumes könne eine Ueberweisung solcher Strafhandlungen an die Militärgerichte rechtfertigen, -welche bereits vor Jahren begangen wurden. Sei die Unterstützung des Aufstandes strafbar, so trage die k. Regierung die moralische Mitschuld, denn sie habe Noten nach Petersburg gesandt

, welche den Aufstand mehr unterstützten, als alles in Galizien Geschehene. Und nun müsse Galizien büßen, was die kaiserliche Regierung verschuldete. Daß Rußland zu Gefallen der Belagerungszustand in Galizien eingeführt worden, werde für ihn noch unzweifelhafter, wenn er erwäge, daß nach der Verordnung des Militär-Kommandos vom 28. Februar 1864 alle Ausländer, die innerhalb 24 Stunden sich nicht melden, mithin auch solche, die später die Grenze überschreiten, in die Heimat abgeschafft, d. h. an Rußland ausgeliefert

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.03.1865
Umfang: 4
und Anwendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach 10 Jahren höhnend entgegengehatien halte. Wir haben eine Geschichte des §. 13; die Erfahrungen die wir über ihn gemacht haben, sind an der Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhallige Belehrung schöpfen können. Der erste Fgll, in welchem die Regierung den §. 13 der Reichsverfassung zur Anwendung brachte, war die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der-Landesgesetze. Eben

eines solchen Gesetzes kompetent erachte, und er beauf tragte den Landesausschuß um der verfassungsmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei der Regierung ein zuschreiten. Am 17. Juni 1863 wurde der ReichSrath zu seiner zweiten Session versammelt. Die Regierung hat nich', nur nicht die einfache Thatsache zur Kenntniß des Reichsrathes gebracht, daß die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 erlassen worden sei, sie hat noch weniger die Gründe gerechtfertigt, warum

sie der vom niederösterreichischen und andern Landtagen in Anspruch genommenen und nach meiner Ueberzeugung wohlbegründeten Kompetenz in den Weg tritt. Fünf Monate verstrichen ; da nahm ich mir die Freiheit in der 47. Sitzung vom 24. April . 1863 den Herrn StaatSminister bescheiden zu fragen, ob und wann die Regierung die Gründe und Erfolge ihrer erlassenen Verordnung vor dem Reichsrathe rechtfertigen werde, und wie sie denn überhaupt diese ganze Frage zu er ledigen gedenke. Die Wirkung dieser Interpellation war eine drastische. In Folge

wurde, sei die Frage der Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien. Redner kommt sodann auf die Verhandlungen im Prisengerichtaueschusse zu sprechen, und auf die in demselben entwickelten Anschauungen der Regierung über die Anwendung des §. 13; ebenso weist derselbe auf den Staatsvertrag, welcher bezüglich der Voiters- reith-Egerer Eisenbahn am 30. Nov. v. Js., also zu einer Zeit, wo der Reichsrath versammelt war, zwischen der österreichischen und sächsischen Regierung abgeschlossen wurde

. Dieser Vertrag enthalte weder eine Berufung auf den §. 13, noch den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung desselben durch die Reichsvertretung, ob- schon in demselben Abweichungen von den allgemeinen 3ustiz-, Finanz-, Zoll- und Steuergesetzen ausge sprochen seien. Das Resultat, welches die soeben vor geführte Geschichte j( ar herausstellte, dürfte Folgendes sein: Einmal sagt man, daß die Regierung den §. 13 nidit immer dort anwendet, wo er einzig und allein angewendet werden soll. nämlich bei dringenden

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Seite 5 von 6
Datum: 05.12.1864
Umfang: 6
Beilage zur Jnn-Zeitung M 278 Rede des Staatsministers v. Schmerling. Es ist die Debatte über eine Reihe von Anträgen geschlossen worden, die, wenn sie auch für sich selbst* ständig sein mögen, doch unter sich im nahen Zusam> menhange stehen, und im Wesentlichen mildem gekenn- zeichnet werden sollen, daß sie die verfassungsmäßige Thätigkeit der Landtage in allem und jedem berühren. Aber es möge mir, bevor ich daran gehe, den Stand punkt der Regierung gegenüber diesen angeregten Fragen

zu erörtern, gestattet sein, nur mit wenigen Worten noch auf die Generaldebatte zurückzukommen, in der Richtung, daß ich mich verpflichtet erachte, doch dar über auch Einiges, wenn auch nur in gedrängter Kürze zu sprechen, was denn die Regierung veranlaßt habe. in der Generaldebatte nicht das Wort zu ergreifen. Ich bin es der Regierung schuldig, darüber zu sprechen, weil ihr Schweigen eine, ich bekenne es, unrichtige Auslegung gefunden hat. Man hat, dem Grundsatz huldigend, der so oft auch in diesem Hause

zur Sprache gekommen ist. daß es sich eigentlich um einen Streit zwischen zwei Parteien handelt — auf der einen Seite die Reichsvertretung, auf der andern die Regierung — aus dem Schweigen der Regierung nach dem Grund sätze der Civilprozeßorduung: „Qui tacet consentire videtur“ auf ihre Zustimmung geschlossen. Dem ist aber durchaus nicht so. Eben, weil die Regierung sich nicht zu dem Prinzip bekennt, daß es sich hierum einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien handelt, hat sie keinen Anlaß gefunden

, da das Wort zu ergreifen, wo nicht praktische Gründe dafür vorliegen. Praktisch ist für die Regierung der Grund, dann das Wort zu ergreifen, wenn es sich um einen bestimmten Antrag handelt, der durch die Abstimmung Gegenstand der Beschlußfassung des Hauses wird. Da ist die Regie rung verpflichtet und hat sich dieser Verpflichtung nie entzogen, das Wort zu ergreifen und ihre Meinung offen auszusprechen. Die Generaldebatte ward in der Richtung nicht gepflogen; sie hat sich dahin bewegt, am Ende

die einseitigen Anschauungen einzelner ver ehrter Mitglieder des Hauses über den Zustand des Reiches im Ganzen und Großen, über einzelne Fragen auseinanderzusetzen. Die Regierung, die den Werth der Zeit zu bemessen weiß, und der angekündigt wurde, daß alle diese Fragen auch in der Spezialdebatte ihre wiederholte und ausführliche Besprechung finden wür den, hat daher mit Recht der Spezialdebatte es vor behalten, auch ihrerseits darüber zu sprechen und diese gestellten Anträge zu beleuchten. Jnsoferne übrigens

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Seite 2 von 4
Datum: 05.02.1864
Umfang: 4
schließlich folge, daß man ganz ohne Besorgnis für die Resolution stimmen könne, ohne innere Gefahren herbeizuführen. Aus dem RetchSrathe. Abgeordnetenhaus. 79. Sitzung vom 1. Februar. Schluß der Debatte über den 10 Millionen Kredit. Der Finanzminister Plener ergreift das Wort. Die geforderte Summe sei nothwendig zur Bestreitung der Auslagen; Oesterreich mußte sogleich mobil machen und konnte auf die Bundesbeiträge nicht warten; die Regierung mußte aber auch mögliche Eventualitäten rechtzeitig ins Auge

fassen; hiedurch erklärt sich die Höhe der Summe. Trotz des gemeinsamen Vorgehens mit Preußen habe Oesterreich dennoch seinen Matriku- larverbindlichkeiten nachzukommen; würde die geringere Summe nach dem Ausschußantrage bewilligt, so könnte eine Hemmung der Aktion eintreten: er empfehle daher die Annahme der Regierungsvorlage. Abg. Dr. G iökra findet den Standpunkt, den die Regierung soeben angedeutet, nicht richtig; die Ma- trikularbeiträge sind mit Rücksicht auf die eintretenden Obliegenheiten

aber auch nicht im Einklänge mit den Bundesstatuten; in diesen sei die Gleichheit der Rechte Aller ausgesprochen. Die kaiserliche Regierung legt großen Werth darauf, daß hier konstatirt werde, daß sie alle Bundesbeschlüsse achtet und ehrt, und daß sie Werth legt auf die Aufrechthaltung des Bundes. Man müsse jedoch die besonderen Verhältnisse, die Nothwendigkeit berücksichtigen, in welche ein oder das andere Bundesmitglied versetzt werden kann. Die kais. Regierung respektire solche Verhältnisse, allein sie müsse

; der dortige Minister- Präsident Monrad habe aus dieser Sache eine Kabinets- frage gemacht. England, Frankreich, Rußland und Schweden haben die Zurücknahme jener Aufforderung bevorwortet, aber die kaiserliche Regierung sei darauf nicht eingegangen und sie hoffe bald noch weitere Mitthei lungen machen zu können. Was den angeblichen Beschluß zu Frankfurt auf Mobilmachung von neu erlichen Reserven betrifft, so sei ein solcher Beschluß nicht erfolgt. Was nun die Resolution betrifft, so leide

dieselbe an inneren Widersprüchen, während die Regierung einen Werth darauf lege. int Einklänge mit dem Hause vorzugehen. Der Vorwurf, daß die Regierung nicht mit den Mittelstaaten gegangen, sei unbegründet, denn dieser Vorgang hätte schwere europäische Verwicklungen herangezogen; das Halten am Bunde hätte eine Ver änderung der Karte Europa's mit sich gebracht; dies aber könne keine Macht, auch das Gesammt-Deutschland nicht für sich allein. Was den Vorwurf betrifft, die kaiserl. Regierung sei zu weit gegangen

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Seite 2 von 4
Datum: 01.04.1865
Umfang: 4
vernommen, daß man ein zu Grunde gegangener und verkommener Staat sei (Bewegung links), und daß man es daher aufgeben^nöge, irgendwie nach außen hin kräftig auf zutreten. — Immer wird der Regierung der Vorwurf gemacht, daß die inneren VerfafsungSzustände noch nicht geregelt seien, mit anderen Worten, daß die Verfassung noch nicht durchgeführt, die ungarische Frage noch nicht gelöst sei. Ein Herr Abgeordneter, der vor wenigen Tagen gesprochen, hat das Heilmit.'el darin gefunden

. Wir schmeicheln uns, daß bei einem ruhigen und konsequenten Fort schreiten der Regierung am Ende dort die Sache zum Durchbruch kommen werde. Auf jeden Fall haben wir den redlichen Willen, die Frage in Angriff zn nehmen. Wir können den Willen nur dadurch bethätigen, indem wie ich Seitens der Regierung erkläre, alle Vorbereitungen getroffen sind, in kürzester Zeit den kroatischen und ungarischen Land tag einzuberufen, und, daß es am Ende nur von dieser hohen Versammlung abhängen wird, diesen Zeitpunkt

zu beschleunigen, da dann nur diese Körperschaften ein berufen werden können wenn der GesammtreichSrath seine Thätigkeit wird beendet haben. —Nebstdem, daß die Verfassung nicht durchgeführt wurde, wird es der Regierung immer zum Vorwürfe gemacht, daß sie für die Ausbildung derselben nichts thue. Wo der ganze Apparat des Verfassungßlebens in Scene gesetzt werden muß, dort ist der Weg ein längerer, das liegt in der. Natur der Sache. Sie mögen aber nur die Session des engern Reichsrathrs abwarten

: Wer sagt denn das?) — Der Minister bespricht nun die Finanz- und die volkswirthschaftlichen Fragen. Ein Radikalmittel sei in der Streichung einiger Millionen aus dem Budget für unsere Finanzen nicht gefunden; zur Hebung des Ackerbaues und der Industrie sei das Realschulwesen, die Kreditanstalten und das Eisenbahn wesen begünstiget worden, und die Regierung habe Weiteres vorbereitet. — Uebergehend auf die Stellung der Regierung zum Abg.-Hause sagt der St.-Minister: Ich sehe ganz davon

ab, ob überhaupt ein streng parlamentarisches Regiment in Oesterreich eine Möglich keit ist, ob es möglich ist, gerade immer nach der Majorität zu regieren, und ob es überhaupt möglich ist, sogenannte MajoritätSministerien zu bilden oder nicht. Ich will nur die moralische Wirkung der soge nannten Majorität eines Hauses auf die Entschlüsse der Regierung kennzeichnet. Da kann ich mir denn nun sehr gut denken, daß eine Regierung, der eine geschlossene Partei entgegensteht, eine Partei, die ein bestimmtes Programm

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Seite 2 von 4
Datum: 25.02.1865
Umfang: 4
Auge gefaßt hatte, ausdrücklich in der Versammlung bezeichnet worden war, zu Stande kommen sollte, indem der Ausschuß mit der größten Mühe nur durch Grup- pirung der einzelnen Posten und mit Zuhilfenahme des Grundsatzes von den Jnterkalarien zu einem ergiebigen Resultate gelangen konnte. Die Sache ist fortan so geblieben und die Regierung hat in keiner Weise den Gang zu beschleunigen oder zu erleichtern gesucht. Daß die Arbeit dabei eine mühevolle und langwierige war, das glaube ich, dürfte

schon die Erfahrung der der» gangcnen Jahre rechtfertigen und erklären. Die Po sition war aber nun diese: Während der Ausschuß sein klar und offen dargelegtes Ziel verfolgte, blieb e. völlig im Dunkeln über die eigentlichen Intentionen der hohen Regierung. Denn dieß, meine Herren, konnten wir und konnte der Ausschuß doch nicht voraussetzen, daß der als nothwendig erkannte Abstrich, welcher als gebieterische Pflicht ouck für die h. Regierung heran getreten war, abhängig gemacht werden wolle

hier laut meine Ueberzeugung aus, daß kein Mitglied des Ausschusses sich dem hohen Werthe einer Verständigung mit der Regierung, und eines dadurch herbeigeführten beschleunigten Fest setzens des Budgets verschließen kann, und verschlossen hat. Wenn die Intentionen der hohen Regierung, welche uns noch nie faßbar entgegen getreten find, klar gestellt werden, wenn wirklich dasselbe Ziel gemein schaftlich angestrebt wird, dann glaube ich, wird und muß es zu einer Verständigung kommen. Aber ich möchte

mit dem Dichter sagen, dieses „Wenn' ist eine ungemeine Macht. Es liegt eine ungeheure Kraft in diesem „Wenn'. Gebe der Himmel, daß wir durch den heutigen Antrag, und durch die Berathung darüber in Klarheit über die Sache kommen, und dann wird das Ende ein erwünschtes sein. (Beifall links.) StaatSminister Ritter v. Schmerling: Ich muß mir erlauben, weil von Seite des Herrn Obmannes des Finanzausschusses über die Haltung der Regierung gegenüber dem Drints'schen Antrage im Ausschuffe Mit theilungen gemacht

wurden, doch auch seitens der Regie rung einige Worte über die Haltung, die sie beobachtet hat. beizufügen. Ich muß mich besonders für ver pflichtet erachten, seitens der Regierung der Anschauung entgegen zu treten, als wären jene Anträge, die sie ihrerseits gestellt hatte, nicht greifbare oder ganz nebel hafte gewesen. Die Regierung hat, nachdem der VrintS'sche Antrag im Ausschusse der Gegenstand der Berathung war, sich dahin ausgesprochen: Sie ist ihrerseits zu Rathe gegangen

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Seite 2 von 4
Datum: 04.05.1865
Umfang: 4
Hierauf gelangt der Etat der Kontrols-Behörden zur Verhandlung. Abg. Stamm referirt. Bei Titel 1: „Oberste Rechnungs -- Kontrolsbehörde' beantragt der Finanzausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 146,426 fl. (Die Regierung hatte 148,954 fl. präliminirt.) Staatsminister v. Schmerling bemerkt, daß be züglich der bei diesem Etat vom Ausschusse mit Rück sicht auf das Jnterkalare vorgenommenen Abstriche in diesem Titel ein Ersparniß nicht durchführbar sei. (Der Antrag des Finanzausschusses

wird angenommen.) Bei Titel 2: „Zentral'Kommission und Direktion der administrativen Statistik' beantragt der Finanz ausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 51,962 fl. und eines Extraordinariumß von 7350 fl., zusammen von 59,312fl. (Die Regierung hatte 63.862fl. präliminirt.) Der Ausschußantrag wird angenommen. Für Titel 3: „Zentralstaatßbuchhaltungen' bean tragt der Finanzausschuß die Gewährung eines Ordi- nariums von 1,151,392 fl) Die Regierung hatte 1,177,652 fl. präliminirt.) Ferner beantragt

der Finanzausschuß das Revire ment im Titel Zentralstaatsbuchhaltungen in Bezug der Personalbezüge der Beamten zwischen den einzelnen Buchhaltungen zu bewilligen, in Bezug der Besoldungen und Qartiergelder der Diener, derDiurnen, Löhnungen und allgemeinen Verwaltungsauslagen aber wie in den Vorjahren nicht zu gestatten Abg. Herbst macht darauf aufmerksam, daß die ganze Differenz zwischen dem Regierungsantrage nach der von der Regierung modifizirten Vorlage und dem Ausschußantrage eine Summe von 24,000

fl. (Die Regierung hatte 1,285,602 fl. präliminirt.) Die Finanzausschußanträge werden ange nommen. Für Titel 5: „Militär-Zentral-Buchhallung' wird nach dem Ausschußantrage 956,679 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 1.013,866 fl. präliminirt) Titel 6: „Belohnungen und Aushilfen für sammt- liche Kontrolsbehörden wird mit 70,000 fl. eingestellt AlS Bedeckung aus diesem Titel werden 1666 fl. als Einnahmen vom Erlöse statistischer Werke in das Budget eingestellt. Vizepräsident v. Hopfen übernimmt den Vorsitz

. Der Etat der Handelsmarine gelangt zur Verhand lung. Abg. Ha genauer hat das Referat. Bei Titel 1: Leitung der „See-Verwaltung' bean tragt der Finanzausschuß 86,000 fl. zu bewilligen. Marineminister v. Bürger macht auf den von der Regierung bei diesem Etat bereits zugestandenen Abstrich von 232,000 fl. (unter Gestattung des Vire- ments) aufmerksam. Die Differenz zu dem Abstriche des Finanzausschusses beträgt nur 60,519 fl., welche bei dem Titel 3: Erhaltungsbauten sich geltend mache

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Seite 3 von 4
Datum: 20.01.1863
Umfang: 4
Eröffnungsansprache kntgegnet die ^Nat. Ztg.': „Unsere jetzigen Minister scheinen nnr geringe Kenntniß von der bisherigen Praxis der Kam mern zu haben. Sonst würden sie wissen, daß das Abgeordnetenhaus jedesmal unmittelbar nach der feier lichen Eröffnung zur ersten Sitzung zusammenzutreten pflegt. Auch ist nicht wohl einzusehen, was die Ver treter der Regierung, wenn sie zugegen gewesen wären, gegen die einfache Erwähnung notorischer Thatsachen durch die man drei Monate das Land aufgeregt hat, hätten einwenden

können. Bedürfte es eines neuen Beweises, in welchem Sinne die „Verständigung', von der die Eröffnungsrede spricht, von der Regierung auf gefaßt wird, so würde die obige Kundgebung denselben liefern. Wenn die Regierung wirklich durch den ge mäßigten und würdevollen Ausdruck, den Präsident Grabow den einstimmigen Ueberzeugungen des ganzen Landes gegeben hat. überrascht ist, so beweist sie, daß ihr die Vorbedingungen zur „Verständigung' fehlen.' Berlin, 15. Jänner. Im Abgeordnetenhause hat die Präsidentenwahl

würde. Die Regierung Sr. Majestät hat sich. so viel dies bei ihr stand, bestrebt, der provisorischen Regierung von Athen von allem abzurathen, was für die osma- nische Pforte beunruhigende Bestrebungen herbeiführen konnte. Da die Vertrage, welche die Unabhängigkeit Griechenlands festgesetzt haben, es unter die Garantie Frankreichs, Englands und Rußlands stellten, so muß ten wir uns mit den Kabinetten von London und Petersburg über die Fragen, zu welchen die Wahl eines neuen Souveräns Veranlassung geben konnte

werden könnte. Obgleich die Stellung der Griechen gegenüber dieser Klausel des Vertrages nicht absolut dieselbe war, wie die der drei Mächte, so behielten die von Frankreich, England und Rußland eingegangenen Verpflichtungen für sie nicht minder bindende Kraft, und im Interesse des allgemei nen Gleichgewichtes, das, wenn eine von ihnen in Griechenland vorwiegend würde, gebrochen wäre, muß ten wir besonderen Werth darauf legen, daß diese Vereinbarungen als Richtschnur angenommen würden. Die Regierung Sr. Majestät

hat nicht gesäumt, sich ganz danach zu richten, und wir haben 4m Voraus jede Idee einer französischen Kandidatur abgelehnt. Die Kabinette von London und St. Petersburg zeigten gleiche Bereitwilligkeit. Die drei Höfe waren also > einig, der provisorischen Regierung von Athen anzu- ! zeigen, daß sie das Protokoll der Londoner Konferenz für anwendbar auf die Wahl des neuen Souveräns hielten. Allein das Londoner Kabinet hielt darauf, daß, bevor es in Athen offiziell die Kandidatur des Prinzen Alfred ablehnte

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Seite 3 von 4
Datum: 30.09.1862
Umfang: 4
eines so umfassenden, ver wickelten Gesetzes überweist. In dieser Beziehung ist der Antrag Kaisersfeld's weit praktischer. Er ladet die Regierung ein, den betreffenden Gesetzentwurf vor zulegen. Wir haben wohl einiges Mißtrauen gegen die Regierung (Heiterkeit), aber hier können Sie ruhig sein. Die Regierung braucht Geld und wird daher mit der Vorlage eines Gesetzes nicht zögern ,' das ihr mehr Geld bringen soll. Der Entwurf gelangt doch schließlich wieder an Sie und es ist doch immer leichter Andere arbeiten

zu lassen und dann zu kritisiren, als die eigene Arbeit kritisiren zu müssen. (Heiterkeit.) Redner spricht noch Einiges zu Gunsten des Werth katasters und erklärt schließlich, daß er mit Kaisers feld und Froschauer stimmen werde. (Bravo.) Baron Dobblhof (auf der Journalistentribune unverständlich) spricht für den Antrag Hopfens. Kaisersfeld dankt Kalchberg für die wirkungs volle Unterstützung seines Antrages und wendet sich dann an die Vertreter der Regierung. Die Regierung meint er, müßte

für ihn stimmen, sie habe eine Ge setzesanlage eingebracht, die Hr. v. Plener selbst als provisorisch bezeichnete, während der Ausschuß desselben etwas Definitives unterschieben wollte. Dieß wird nun beseitigt werden, die Regierungsvorlage hat auch keine Aussicht auf Annahme, und die Regierung wird wohl daran thun, für meinen Antrag einzustehen, da dieser ihr freie Hand läßt, während der des Abgeord neten Hopfen gewissermaßen für den stabilen Kataster einsteht. Nachdem noch Ob er lei ihn er für den Antrag

der Steuer sei, daß aber eine solche Reform nicht eher heilsam sein könne, bis nicht alle Völker der Monarchie in Wirk lichkeit bei den Berathungen darüber vertreten sind, deswegen stimmen die Czechen für Tagesordnung. Wieser beantragt noch namentliche Abstimmung. Der Antrag wird angenommen. Berichterstatter Lohninger vertheidigt den An trag des Ausschusses. Minister Plener erhebt sich darauf, um den Standpunkt der Regierung in dieser Frage zu präcisiren. Er entwickelt einen historischen Hergang

der Angelegenheit, wie der verstärkte Reichs rath und die Jmmediatkommission gleicherweise die Nothwendigkeit einer Reform der Grundsteuer verlangt hätten. Die Regierung hätte sich mit einer solchen Reform aufs Lebhafteste beschäftigt, doch wäre sie der Ansicht, daß zur Durchführung einer solchen die An wesenheit der Vertreter aller Königreiche und Länder nothwendig wäre. (Bravo! von der Rechten und den deutschen Autonomisten.) Die Regierung hätte des wegen dem Finanzausschüsse, der sich vorzüglich

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Seite 2 von 4
Datum: 14.07.1862
Umfang: 4
Innsbruck, MLeitz-nicht.vyllstsindig orgaMrt seien.Wir,.können somst ^ hpsfen,:gaß ,, unsere- slm» mwer. bald im neuen Landtag hereit.ssein tverde, diese edlen Intentionen der Regierung Mih M-MeM zuunterstützest. / Zugleich aber - wünschen wir,auch,. daß, wenn sich. -die /,öffentlichen,Verhältnisse bessern f , auch den, : andern Dronländerndie in dieser Hinsichtj^erbrieft^RechteMpd Fonde g'esitzeM Rechnung getragen,.Wde^ möge.' 'Me Kahlgder- Universitäten in..dep. /deutsch-slavischen,^Krönländern

- j)' fi 11 ‘ f ’ t t * i * T ■ ’ U 1 • . ‘ . — • , - - ' wer . e ine .Sträfet für. seine i n..den ..Zähren und 18^9 y'erüh.ten. Verbrechen abzu- büjz e n 'hat t i D q ß ! a l so S e. M aje 6 ä t, uU se r. zfEtzt regi erender KaifsiE nur zu reich den -R'drn de^Gnad'Mfjießewläßt, das ist, glaube ich. e ine T hat fach e, auf die^ich einfach hin weisen kann. lLebhäftes BravoIj Daraus ergibt sich aber auchdaß die Regierung um so. mehr ihre Pflicht erkennt, dann die Gnade Sr. Maj. nicht zu erbitten, auf sie nicht hinzuwirken, wenn nach ihrer Meinung

dazu keine genügenden Bedingungen vorhanden sind. Das ist, glaube ich , im Momente gegenüber jeneu'' Männern der Fall, die wegen Preßvergehen verurtheilt worden sind. Ich..muß vgr^ Allem, bemerken. daß.es.^ine,ganz irrige Anschaüustg 'ist 7 zu behaupten^ ' mair häb^e' vöst ^elte der Regierung mit,den Preßprozessen die Opposition getroffen; - man ist so. weit gegangen zu behaupten,'dasein ausge zeichneter 'englischer. Staatsmann diß Opposition als.etwas Nothwendiges im, StaätSleben erkannt - -- und. die Aeuße rung

gemacht hat; er würde die Opposition kaufen, wenn sie ^ nicht. bestände..^ .Wir,- meine Herren, 7 wir ' .stimmen' dieser', Ansicht vollkommen bei; - abep swenn zur.Zeit-Pitt's irgendwer, es --unternommen hätte , die-. P e r fa ss u n g E p g.l a n d,s ,zu, bekämpfen,, llebhasteS) Dravo sinks, und im . Centrum),, dann, würde er wahrscheinlich nachiBotantz- Bast gewandert.sein,-..^sBrflvo.bxavoji, Wir-haben daher- nicht stio ,Opposition gegen, die Regierung', /sondern Wir haben eine Partei zu bekämpfen

, ist nur gesagt, .baß.von .nun an dse,,Regierung cher. Präventiv maßregeln gerne entsagen wolle, aber-ich glaube, daß Jedermann,.^ der,.einen.--politischen Tact.besitzt, sich klar machen.,muß,- daß^gegenüher -jedem/ Mißbrauch eines sonst auch jpreiSwürdigen Mittels stets, das Gesetz , obwalten müsse.' Die Presse ^ mußte. sich daher klar> machen, wenn sie'chberhaupt . ein .politisches Verständniß .besaß, , daß . in dem Maße,,- als die Regierung den Präventivmaßregeln entsagt, , um so mehr der. Ernst

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Seite 2 von 4
Datum: 16.05.1865
Umfang: 4
. Den Zinsfuß von 7 auf 5 Perzent herabzu setzen, könnte in wenigen Jahren gelingen. Die Bahn, von welcher eben die Rede ist, habe Gelegenheit ge- geben, einen Theil seiner Ideen zu realisiren, indem die Regierung den Bau selbst in die Hand nahm. Wenn der Vorgang auch ein verfassungswidriger genannt werden muffe, so seien die Bauresultate doch so günstig, daß er den Versuch mit Freuden begrüße. Sie möge den Betrieb auch selbst in die Hand nehmen und bedenken, daß dann die für die Theißbahn noth wendige

Garantiesumme kleiner wird. Er bedauert, daß die Regierung seine diesfälligen Anträge im Aus schuß ablehnte und hofft, daß sie in dieser Angelegen- heit noch nicht das letzte Wort gesprochen habe. Der Ausschuß habe. ihr eine Alternative gestellt und er könne nur mit dem Wunsche schließen, die Regierung möge den von ihm angedeuteten Weg einschlagen. Die Generaldebatte wird geschlossen. Frhr. v. Kalchberg ergreift das Wort. Der Standpunkt der Regierung in der Eisenbahnfrage sei: die drei Städte Klausenburg

, Kronstadt und Hermann- stobt durch eine Eisenbahn zu verbinden, und vor Allem die Bahn über den Rothenthurmpaß als Verbindungs bahn mit der Walachei zu bauen, und wenn die Re gierung zunächst nur die Linie Arad-Alvincz Hermann- stadt-Rothenthurmpaß mit Hinblick auf die weitere Fort- setzung dieser Bahn nach Bukarest, Giurgevo, Rüst- schuk und Varna im Auge habe, so sei damit durchaus nicht gesagt, daß die Regierung einem Wunsche, nach welchem auch die Städte Klausenburg und Kronstadt seinerzeit

. Er weist den Vorwurf als einen unberechtigten zurück, denn das Uebereinkommen mit der Kreditanstalt bestand nur darin, daß die Regierung für den Fall, als ein Konzessionär für den Weiterbau der einmal begonnenen Bahn sich nicht finden sollte, die Bürgschaft für die von diesem Institute gemachten Auslagen übernehme, also für einen Fall, der gar nicht in das Bereich der Wahrscheinlich keit gehört. Er könne nicht zugeben, daß dieser Fall unter §. 13 gehöre; aber selbst den Fall angenommen, daß die Gründe

von Seite der Regierung in ge wissen Fällen; wann sie dieselben vorzubringen habe, darüber hat der Herr Leiter des Handelsministeriums uns seine subjektive Anschauung ausgesprochen. Eine Debatte darüber kann ich nicht zulassen. Es ist hier, ohne einen Antrag, ein Vorwurf lediglich vom Aus- schuß erhoben worden. Diesen Vorwurf abzulehnen, muß ich Er. Excellenz dem Herrn Leiter des Handels ministeriums wol das Recht einräumen. — Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Nechbauer

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Seite 6 von 6
Datum: 05.12.1864
Umfang: 6
einer der Präsidenten ernannt werden wird. Was bliebe daher der. Regierung nach allem dem für ein Weg übrig? Noch Einer ist bezeichnet worden und zwar von dem Abgeordneten aus Steiermark. der nämlich, die ungarische Frage nicht kleinlich, sondern in einem Auf schwünge zu behandeln. Nun muß ich bekennen, daß ich auch da eine etwas veränderte Anschauung habe. Es ist eine ganz schöne Sache um sogenannte rettende Thaten; eS ist eine ganz schöne Sache, wenn es mög lich ist. mit irgend einem Schritte momentan

nicht. Mau hat in einer Bewegung, die vielleicht verzeihlich ist, die aber gewiß nicht in allen ihren Konsequenzen gerechtsertiget werden kann, daS durch Jahre bestehende mit Einem Male umgestoßen, ohne, wie eS gewöhnlich bei einem Umstürze geschieht, an die Stelle desselben etwas besseres zu setzen. Eö trifft daher gar nicht die Wirksamkeit der Regierung, sondern es ist die Folge dieser Uebereilung und dieser Hast. mit der in Ungarn vorgegangen worden ist, wenn Alles was für geordnete Zustände

nothwendig ist, durch lange Zeit dem Lande versagt wurde, und wenn es unter den Folgen solcher Zustände blutet. Waö war daher die Aufgabe der Regierung, als sie genöthigt war den Landtag des Jahres 1861 zu schließen? Eine doppelte; eine Be ruhigung der Gemüther allmälig vorzubereiten, es vor zubereiten, daß sich das Bedürfniß in den Gemüthern verbreite, wie nur durch die Zusammengehörigkeit mit Oesterreich für daS Wohl von Ungarn gesorgt werden kann, und die zweite Aufgabe war, in allen Theilen

nicht nach wenig Wochen, nicht nach Monaten, sie tritt nach Jahren ein. Ick glaube, die Regierung kann mit Ruhe sagen, daß eine bedeutend veränderte Stimmung der Gemüther zur Zeit in Ungarn eingetreten ist. daß diese Ernüchterung und ruhigere Anschauung der Verhältnisse es möglich machen wird, in gewiß nicht sehr ferner Zeit den ungarischen Landtag zu berufen. Wie soll denn nun aber eigentlich die Aktion bei dem zu berufenden ungarischen Landtag sein? Auch darüber sind uns von Seite der Sprecher nur ganz

widersprechende und nichts weniger als ganz klare Andeutungen geworden. Von mehreren Orten wurde die Behauptung aufgestellt: die Aktion der Regierung sei sehr einfach, sie bedürfe gar nichts, als mit königl. Propositionen die Verfassung hinzulegen, den Landtag auffordern sie anzuerkennen und in der Durchführung zu den Wahlen zu schreiten. Die Regierung war so glücklich, im Großfürstenthume Siebenbürgen dieses Resultat zu erzielen und sie freut sich, daß sie dieses Resultat erzielt hat; eben dieses Resultat

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Seite 3 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
durchgehen, und uns fragen, ob ein Gesetz über den Belagerungszustand in Oesterreich besteht, so werden wir diese Frage nicht bejahen können. Bestände ein solches Gesetz, so habe ich bereits angedeutet, daß ich die Exekution desselben ohne Zweifel der Regierung einräumen müßte. Wir haben es aber nicht, jeder Belagerungszustand bringt eine Reihe von neuen Ge setzen und Gesetzsuspensionen mit sich, und daß diese einen Akt administrativer Thätigkeit bilden, das möchte ich doch nicht behaupten

. Wenn ich auf diese Weise keinen Anhaltspunkt für die Anschauung der Regierung finden konnte, so bemühte ich mich auch die politische Seite ins Auge zu fassen. Was ist die Besorgniß der Regierung? Die Regierung besorgt, daß sie bei strengem Festhalten an demBuchstaben der Verfassung in gefahrvollen Augenblicken in ihrer Aktion gehemmt, gelähmt sein würde. Nun, meine Herren! ich finde diese Be sorgniß nicht begründet. Ist der Reichsrath nicht versammelt, so hat uns die Erfahrung gelehrt, und die Berechtigung

der Regierung in diesem Falle nach §. 13 vorzugehen, wird nicht bestritten, daß die Regierung das Nöthige versagen könne, ist aber der Reichsrath versammelt, und sind Gefahren vorhanden, handelt es sich wirklich um eine für den betreffenden Theil des Reiches rettende That — dann, meine Herren! glaube!ch, daßdieRegierung nicht das Mißtrauen in dieVersammlung setzen sollte, ihrdadie berechtigtste und entschie denste Mitwirkung zu verweigern. (Bravo! Bravo!) Sollte aber selbst diese traurige Voraussetzung

eintreten, so kann die Regierung die gegenwärtig ta gende Versammlung auflösen, sie kann an eine andere Versammlung appelliren, (Rufe: Sehr gut) und hat sie auch da nicht das Vertrauen durckzudringen, dann meine Herren! stehen wir freilich am Ende unseres parlamentarischen Lebens. Ich sehe keinen Grund von Seite der Regierung mit Zähigkeit an dieser Form fest zuhalten. In dieser Frage ist für uns die Form Alles. Wenn Se. Excellenz das, was er uns sagt, in einer Weise dargelegt hätte, daß der Reichsrath

oder Unterlassungen schuldig machen, oder sich in solchen Verhältnissen befinden, welche nach §, 5 Unseres gedachten Patentes über sie die außerordent liche Strafgerichtsbarkeit der Militärgerichte begründen.' Unter diesen Umständen konnte die Regierung sich nur die weitere Frage stellen, ob es denn überhaupt möglich sei, in legislativem Wege die Verhängung eines solchen Zustandes unter allen Umständen — und wenn man den Hauptgrundsatz annimmt, so muß man es auch auösprechen unter allen Umständen — zu ver fügen

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Seite 2 von 4
Datum: 01.02.1864
Umfang: 4
„Hur formellen Behandlung dieses Antrages wolle ein Ausschuß von 9 Mitgliedern aus den Abtheilungen gewählt werden.' Unter den Petitionen befindet sich eine Eingabe von einer Anzahl Universitätsprofessoren und Gewerbetrei benden um Wahrung der Verfasfungs- und Succes- sionsrechte Schleswig-Holsteins. Der Bericht der Staatsschulden-Kontrolkommissiou wird in erster Lesung dem Finanzausschüsse zugewiesen. Gflskra erstattet hierauf Namens des Finanzaus schusses,Bericht über den von der Regierung

hin, daß die kaiserliche Regierung oftmals ausdrücklich erklärte, das Londoner Protokoll stehe im innigen Connex mit der Erfüllung jener Vereinbarung, zu der sich Däne mark gleichzeitig verpflichte. In der selbständigen Ver fassung, der Einführung der deutschen Sprache besteht der wesentliche Inhalt jener Vereinbarung. Daß dies nicht gehalten wurde, weiß man. Eine Verfassung .werde für das ganze Reich proklamirt, polizeiliche Ein griffe in alle Verhältnisse störten das gesellschaftliche Leben, ein eigenthümliches

die Ansichten des Ausschusses aus, welche in dem von uns kurz berührten Berichte ent halten sind. Die österreichischen Truppen sind zwar jetzt aus dem Bundesverbände getreten, die Matrikular- Umlage ist aber doch zu leisten, weil sie der Bund vorgeschrieben. Der Redner erklärt, die Regierung habe nicht ver fassungsmäßig gehandelt, indem sie Summen für die Okkupation Schleswigs verausgabte, ohne die beiden Häuser des Reichsrathes um ihre Bewilligung anzu- »«Wlimi» jmm Juni ,»-> 11 M_ Wie Schwerin

haben bei Waldeck gehen; der« die Vorlage der Regierung beziehe sich nur auf die Kosten der Bundesexekution. Der Berichterstatter spricht vom Schisma, das zwischen den Großstaaten und den deutschen Mittel staaten eingetreten; er hofft, daß dasselbe nicht zum Bürgerkriege führen werde. Aber durch die Politik, die die kais. Regierung ein geschlagen. stehen wir in Gefahr, alle Sympathien, die wir in Deutschland gewonnen, zu verlieren, wenn wir sie nicht sckon verloren. Er spreche ausdrücklich

nur von dem -abweichenden Vorgehen der mittelstaat- lichen Regierungen und nicht von der öffentlichen Mei nung, welche man vielleicht als eine aufgeregte bezeich nen würde. Die Politik der Regierung sei eine be- klagenswerthe, sie führt zum Kriege mit Dänemark, und wenn einmal die Ehre Oesterreichs engagirt ist, könne man nicht mehr zurücktreten. In diesem Augen blicke, wo unsere, Finanzen volle Schonung erheischen, schlägt die Regierung eine Politik ein, welche alle vor handenen Mittel aufzehren würde. Dr. Giskra

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Seite 2 von 4
Datum: 10.04.1865
Umfang: 4
. 46. Sitzung am 6. April. Vizepräsident v. Hopfen eröffnet die Sitzung. Zur Bertheilung gelangte der Entwurf des neuen Zolltarifes. und das Einführungsgesetz zu demselben. Tagesordnung: Verhandlung über den Etat des Finanzministeriums, Kapitel: Finanzverwaltung. Berichterstatter Grocholski stellt für den 8. Titel: Grundsteuer-Provisorium den Antrag, 237,500 fl. zu bewilligen. (Die Regierung hatte 239,500 fl. präliminirt.) Der Antrag wird angenommen. Für Montan- und Forst-Lehranstalten (Titel

9) wird ein Ordinarium von 101,998 fl. und ein Eztraordinarium von 1500 fl. eingestellt. Die Regierung hat im Ganzen 104,198 fl. präliminirt Für die Staatsschulden-Direktion (Titel 10) wird ein Ordinarium von 17,575 fl. und ein Extraordina- rium von 450 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 18,475 fl. eingestellt.) Die Verwaltungskosten des lomb. - venelianischen Amortisationsfondes (Titel 11) werden mit 18,562 fl. eingestellt. (Die Regierung hatte 22,198 fl. präliminirt.) Als Bedeckung werden aus Titel 1: leitende

auf genommenen ordentlichen Ausgaben: für Tirol mit 70,000 fl., für Krain mit 8600 fl., für Schlesien mit 1995 fl. sohin unter ausdrücklicher Zustimmung zu dem zwischen der Staatsverwaltung und der Landes vertretung von Kärnten geschlossenen Vergleiche, für Kärnten mit 60,000 fl. für daö Jahr 1865 bewilligt. II. Es wird die Regierung aufgefordert, durch eine Gesetzesvorlage einen im §. 5 des Staatsrathsstatus vom 26..Februar 1861 in Aussicht gestellten, uuab- hängigen StaatSgerichtshof als staatsrechtliche

werden sollte, zurück, zuzahlende Vorschüsse an die Landesvcrtretungen abzu führen, in die Staatsvoranschläge aufzunehmen und daher für 1865 Kapitel 14 A. außerordentliches Er fordernd für Böhmen 73,712 fl., für Steiermark 142,390 fl., für Schlesien 8085 fl., für Oberösterreich 27,823 fl. und 23,829 fl., (d. i. die Quote für 1863/4 14 Monate und 1865) als Vorschuß bewilligt und einzustellen. Finanzminister v. Ple ner: Ich muß die Erklärung abgeben, daß die Regierung gegen die Wiederaufnahme der Subventionen

werden; die Angelegenheit würde diesen Anschein gewinnen, wenn die Regierung aufge fordert würde, gerade zur Schlichtung dieser Streitig- leiten einen Gesetzentwurf, betreffend die Einsetzung eines StaatSgerichtshofes, einzubringen. Ich würde es für weit angemessener erachten, die Einstellung der Posten für das laufende Jahr zu bewilligen, die weitere Frage aber als eine offene zu behandeln. Der Antrag des Finanzausschusses wird sodann in seinen Theilen angenommen. Kapitel 15: „Subventionen an Industrie-Unter nehmungen

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Seite 2 von 4
Datum: 14.01.1865
Umfang: 4
ten, wie sie nach der Mittheilung öffentlicher Blätter durch die k. preußische Regierung veranlaßt wurden und waS ist in dieser Hinsicht allenfalls geschehen? Endlich 7. Welche Wirksamkeit gedenkt die h. Regierung den Ergebnissen der von der königlich preußischen Regie rung veranstalteten Untersuchung und Prüfung über die SuecessionSrechte in den Herzogthümern zuzugestehen?' Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Der Handlung über den Gesetzentwurf, betreffend die Zu lassung von Ausländern

erwirkt werde. Der Ausschuß beantragt die Ueber- weisung beider Petitionen an die Regierung zur Wür digung. Abg. Dr. Stamm ist für den Ausschußantrag oder auch für Uebergang zur Tagesordnung wegen der großen Mangelhaftigkeit und Unzulänglichkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes. Die Regierung habe in ihren Motiven angeführt, daß es die baierifche Re gierung war, welche das Eintreten in ein Verhältniß der Gegenseitigkeit anregte. Diese Gegenseitigkeit dürfte aber eine nicht von beiden Seiten

gleichwiegende sein, denn Baiern biete uns einen 5 bis 6 mal kleineren Markt, andererseits dürften wieder die baierischen Fabrikanten und die baierif '.e Regierung den Werth des Markenschutzes in Oesterreich überschätzen, denn das Markenschutzgesetz, welches wir jetzt in Oesterreich haben, gewähre einer Gruppe von Industriellen wenig oder gar keinen Schutz. Redner führt dies des Nähern aus, um die Regierung zu bewegen, daß sie zur Re- form des gegenwärtig in Kraft stehenden Markenschutz- gesetzes

, die bezüglichen Gesetze abzulehnen.' Sektionschef v. Kalchberg erörtert Eingangs, daß das Streben der Regierung und des Ausschusses, den inländischen Fabrikanten im In- und Auslande den Schutz ihrer Marken zu sichern, übereinstimme, und legt dann den Standpunkte der Regierung dar, welä en dieselbe bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes einge nommen habe. Die Regierung habe nicht geglaubt, damit eine durchgreifende Reform und Abhilfe zu schaffen, sondern nur den Bedrängnissen der Eisen- und Sensen- industrie

begegnen wollen. Wenn man nun den Entwurf einfach ablehnen wolle, so könne dieß doch keineswegs zweckmäßig erscheinen. Der. Zustand unserer Eisen- und Stahlindustrie allein sei ein hinreichender Grund, um etwas zu ihrem Schutze zu thun. Dem Ausschuß berichte gegenüber müsse er einen Irrthum berichtigen. Die Regierung hatte nicht die Absicht, es solle ihr überlassen bleiben, zu bestimmen, auf welche Marken der Schutz Anwendung finde; sie hat im Auge gehabt, mit andern Staaten, wo es ihr räthlich

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Seite 2 von 4
Datum: 12.03.1866
Umfang: 4
Verwaltung in Holstein der Allianz mit Preußen und den konservativen Prinzi pien Oesterreichs entgegenlaufe. Es sei jedoch noch Hoffnung auf Besserung und darauf vorhanden, daß Oesterreich der preußischen Politik in der Herzog- thümer-Frage zustimmt. „Es wäre', meint das Blatt, „tief zu beklagen, wenn die alte Eifersucht schließlich die Oberhand behalten und die preußische Regierung nöthigeir sollte, bei den weiteren Entschlie ßungen nur die Rücksicht auf die eigenen Interessen zu Rathe zu ziehen

des Wiener Kabinets in Betreff der Adelsadrcsse und der darauf bezüglichen Eingaben des Statthalters und der Landesregierung. Die Antwort erkcimt das pflichtmäßige nur der Aufrechthaltung der Gesetze und dem Landeswohl gewidmete Wirken der Landes regierung au, und erklärt die Gefühle gerechtfertigt mit welchen die Landesregierung die Beschwerden über die Landesverwaltung zurückwies. Das Wiener Kabinet theile die Ansicht des Statthalters, daß eine gerichtliche Verfolgung der Unterzeichner dem Geist

den Verdacht, die Regierung erwarte von Algier nicht Baumwolle oder Getreide, sondern in erster Linie eine reichliche Soldaten-Produktion, kdie sie menschenfreundlicher , Weise zur Entlastung der französischen Conskribirtcn verwenden will! Nach den mit den Turcvr's gemachten Erfahrungen sind die Panser namentlich dem Gedanken einer Garni son, in welchen ihre an das Kopfabschnciden gewohn ten afrikanischen Landsleute die Mehrheit bilden würden, im höchsten Grade abhold, während man in den höheren Regionen

„die kleinen menschlichen Schwächen der Turko's' ausgewogen findet durch ihre orientalische „Bravonr'. Vermochte dieß die gestrige Abstimmung auch noch nichts vollends zu beweisen, so erlitt die Regierung doch in der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers eine Niederlage. Die Versammlung sprach sich nämlich mit 141 gegen 93 Stimmen zu Gunsten des Anrendements über die Colonieen aus, das die ganz von der Regierung inspirirte Adrcß-Kommission bekämpfte. Gestern bei der Diskussion über Algerien

, war der Sieg der Regierung ein sehr zweifelhafter; die Sache wurde aber schnell abgefertigt und dadurch vermieden, daß die Regierung in einer Frage unterlag, in der zwei Regierungs-Kommissäre, darunter Rouher, das Wort ergriffen hatten, und bei welcher es sich darum han delte, daß der Kaiser nicht in höchst eigener Person von der Kammer desavouirt werde. Die Opposition macht nicht allein in der Kammer, sondern auch im Lande Fortschritte. Großbritannien» London, 6. März. Der künftige Montag

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Seite 2 von 4
Datum: 19.01.1863
Umfang: 4
die Ehre genießt, von der Regierung empfohlen zu sein. •• ' ' 'Das Ministerium muß wahrlich diesen Mann von einer besondern Seite kennen, dessen glänzende Talente ihm von höherm Werthe scheinen, als die Sympathien der ganzen liberalen Bevölkerung Tirols und wir können ihm in diesem Falle nur rathen, diesen Mann an sich zu ziehen und ihm all das Vertrauen zuzuwenden, das er sich selbst bei der Bürgerschaft für -immer verscherzt hat. Im Volke wird er keine Stütze mehr finden, mag auch die „Donau-Zeitung

, wie die Regierung vom aufrichtigen Streben erfüllt ist, die Landesvertretungen in ihren verfassungsmäßigen Wir kungskreis möglichst bald und vollständig eintreten zu lassen. Wien, 15. Jänner. Se. Majestät der Kaiser haben heute Se. Excellenz den Herrn Justizminister Dr. Heiu empfangen und hat dieser den Eid als ge heimer Rath in die Hände Sr. Majestät abgelegt — Ein Erlaß der küstenländischen Statthalterei lautet dahin, daß über Anordnung des Staatsministe riums an der Triestcr und Görzer Normalschule

die deutsche Unterrichtssprache aus dem Grunde wieder einzuführeu sei, weil das Gymanasium und die Real schule deutsch zu verbleiben haben. Trieft, 14. Jänner. Der frühere Podest» Conti soll zum Tiroler Oberlandesgerichte übersetzt sein. Deutschland. Berlin, 14. Jän. Der Landtag wurde heute durch den Ministerpräsidenten eröffnet. Die Regierung be grüßt den Landtag mit dem lebhaften Wunsche, das; es gelingen möge, über die im vorigen Jahre ungelöst gebliebenen Fragen eine dauernde Verständigung her

über stiegen, und werden die Mittel darbieten, die Staats ausgaben des Vorjahres einschließlich. aller außer ordentlichen Bedürfnisse vollständig zu decken; das im Entwürfe des Staatshaushalts-Etats 1862 veran schlagte Defizit wird daher nicht eintreten. — In Er manglung eines gesetzlich festgestellten Staatshaushalts- Etats für 1862 hat die Regierung im erhöhten Maße ihr Hauptaugenmerk darauf gerichtet, die Verwaltung sparsam zu führen ; sie dürfte jedoch nicht unterlassen, alle zur ordnungsmäßigen

Fortführung der Verwal tung, zur Erhaltung und Förderung der bestehenden Staatseinrichtungen und Landeöwohlsahrt nothwendigen Ausgaben zu bestreiten. Nach dem Rechnungsabschluß wird die Regierung die Vorlage über den Staats haushalt des Vorjahres einbringen und die Genehmi gung beider Landtagshäuser zu den geleisteten Ausgaben beantragen. Der Staatshaushalt-Etat für 1863 wird erneut vorgelegt. Die Ansätze desselben sind nach in zwischen gemachten Erfahrungen anderweitig geprüft, in einzelnen Positionen

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Seite 2 von 4
Datum: 21.06.1865
Umfang: 4
, so würde man zu dein Schlüsse kommen, daß die gesetzgebende Gewalt einzig und allein bei der Krone liegt, welche selbst aufhebenden Beschlüssen beider Häuser ihr abso lutes Veto durch Verweigerung der Sanktion ent gegenstellen konnte, dann wäre die Krone und nur diese die gesetzgebende Gewalt, und wir wären nichts als das bloße Schlepptau. Den von der Regierung angeführten Grund, daß die Konsequenzen einer bloß provisorischen Wirksam keit eines Gesetzes viel nachtheiliger sein könnten, als jene, welche aus der dauernden

Wirksamkeit entstehen, halte er nur für einen Scheingrund, denn wenn für die Zukunft etwas als Gesetz fovtbciucni solle, könne dieß nur unter jener Form ius Leben treten, wie dieß §. 12 des Februarpatentes ausdrücklich besage, nämlich durch Uebereinstimmung aller 3 Faktoren. Die Regierung habe für ihre Auslegung des §.13 angeführt, es muffe ihr die Möglichkeit geboten sein, die exceptionelle Maßregel des Belagerungszustandes auch in jenem Momente, wo der Reichsrath ver sammelt ist, zu verfügen. Es sei

ferner noch hervor gehoben worden, daß in einem großen Theile der österreichischen Monarchie die Wahlen noch rücht nach dem Februarpateirte vorgenommen worden sind, für diese Länder also fork und fort die Nothwendigkeit der Oktroyirung vorhanden sei, die Regierung also gewissermaßen ohne §.13 wenigstens dermalen gar nicht regieren könne. Was den Belagerungszustand betreffe, glaubt er, wäre es im Laufe der vielen Sessionen schon möglich gewesen, ein die Verhängung desselben regelndes Gesetz

einzubringen. Bezüglich der Verhältnisse in Ungarn müsse cr bemerken, daß die Geschicke Ungarns nur im Wege einer zu erzie lenden Einigung geordnet werden können; dieser Um stand aber genüge durchaus nicht, eine solche Aus legung des §. 13 zu acceptircn. Als weiteren Fall, in welchem die Regierung auch während des Zusam- mentrittes des ReichSrathes veranlaßt sein könnte, von ihrem Verordnungsrechte Gebrauch zu machen, führt Redner die Möglichkeit der Erwerbung einer Provinz an, wie z. V. Schleswig-Holstein

. Er be antragt deßhalb, um die Annahme der Ausschußan- träge bei dem andererr Faktor der Gesetzgebung zu ermöglichen, als Art. II. dem Gesetze beizufügen: „Auch wenn der Reichsrath versammelt ist, kann die Regierung im Falle der höheren Dringlichkeit Maß regeln und Verfügungen unter den im Art. I. vor gesehenen Beschränkungen mit provisorischer Wirk samkeit treffen, doch ist sie verpflichtet, hierüber die Dringlichkeitsgründe dem Reichsrathe unverweilt vor zulegen und den entsprechenden Gesetzentwurf

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Seite 2 von 4
Datum: 08.02.1865
Umfang: 4
dann zum Nachweise der unverhältnißmäßigen Höhe der analogen Ziffer der anderen Ministerien über (Kriegministerium 20,000 fl., Aeußeres 80.000 fl., Polizeiministerium für Staats polizei 360.000 st.) und führt weiter an, daß in Preußen nur 30,000 Thlr. für einen solchen geheimen Fond bewilligt wurden. Redner beantragt einen Abstrich von 400,000 fl. und daher Bewilligung von nur 100.000 fl. i Abg. Schindler: Die Regierung braucht kein Geld, sie hat andere Mittel als die subvrntkonirte Presse, um gegen uns arme

Opposition aufzutreten, sie hat die oberste Exekutiv-Gewalt, sie verfügt über die offiziellen Zeitungen, bei denen es, wie bespielsweise bei der „Wiener Abendpost,' besser wäre, wenn sie statt verlegene Novellen und archäologische Untersuchungen von sonderbarem Werthe zu bringen, lieber den Raum benähen würden, um die Intentionen der Regierung klarzulegen; die Regierung hat ferner ein Preßgesetz, das allerdings wir mitgegeben haben, daS aber die Regierung auslegt, und zwar in einer Weise

, daß die juristische und politische Welt Europas ihr Erstaunen nicht zurückhalten kann; die Regierung hat ferner ihre Gerichtshöfe, sie hat ihre Staatsanwälte, die gewiß nicht gegen ihren Willen handeln. Und trotzdem braucht die Regierung noch Geld, um sich Lob und Anerkennung zu kaufen? Und was kauft sie mit diesem Gelde? Zeitungen, die man wenig achtet und gar nicht liest. Unser Dispositionsfond besteht in der Wahrheit in unseren das Staatswohl suchenden Bestrebungen, und ich kann die Regierung nur einladen

, denselben Weg zu gehen. Redner erklärt nun, daß er für den Antrag des Abgeordneten Giskra (100,000 fl.) stimmen werde, damit die Regierung ihr Wort halten und Jene unter stützen könne, denen sie es für dieses Jahr versprochen * hat, und schließt seine gewürzte Rede beiläufig in folgender Weise: Eine halbe Million soll das Volk für das nichts geltende Lob zahlen, das man der Regierung spendet, das Volk, das glücklich wäre, wenn man die halbe Million den Volksschulen zuwendete, die dem Staate gewiß bessere Früchte

doch auch das Polizeiministerium 10,000 fl. für italienische Flüchtlinge, 300,000 fl. für Jnternirungen, das seien auch Flüchtlinge. So fordere man auch für türkische Auswanderer, die Auslage könne nur eine geringe sein. Abg. Dr. Brestl begreift nicht, wie die Regierung Auswanderer-UnterftützungSkosten in den Dispvsitions« fond einstellen könne. Mit dem Dispositionsfvnd könne man Zeitungen erhalten, aber nimmermehr machen, daß das Volk sie lese. Abg. v. Kaiserfeld: Sollte die offiziöse Presse etwa in Deutschland Propaganda

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