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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.01.1865
Umfang: 4
gleichwiegende sein, denn Baiern biete uns einen 5 bis 6 mal kleineren Markt, andererseits dürften wieder die baierischen Fabrikanten und die baierif '.e Regierung den Werth des Markenschutzes in Oesterreich überschätzen, denn das Markenschutzgesetz, welches wir jetzt in Oesterreich haben, gewähre einer Gruppe von Industriellen wenig oder gar keinen Schutz. Redner führt dies des Nähern aus, um die Regierung zu bewegen, daß sie zur Re- form des gegenwärtig in Kraft stehenden Markenschutz- gesetzes

von ihren Originalien etwas verschieden, auf der Sense aber sei eine Ver wechslung überaus leicht, und so werde unser Marken schutz, was die Metallindustrie betrifft, illusorisch und zum Gespülte. „Unter diesen Umständen glaube ich,' schließt der Redner, „haben wir es mit einem Gesetze zu thun, welches, wenn wir es annehmen, dem Aus- lande wenig Nutzen, aber auch unserer Gesetzgebung wenig Ehre einbringen wird, und die Reform des Ge setzes erscheint als daS dringendste; bis dorthin hat das Haus seinen guten Grund

, die bezüglichen Gesetze abzulehnen.' Sektionschef v. Kalchberg erörtert Eingangs, daß das Streben der Regierung und des Ausschusses, den inländischen Fabrikanten im In- und Auslande den Schutz ihrer Marken zu sichern, übereinstimme, und legt dann den Standpunkte der Regierung dar, welä en dieselbe bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes einge nommen habe. Die Regierung habe nicht geglaubt, damit eine durchgreifende Reform und Abhilfe zu schaffen, sondern nur den Bedrängnissen der Eisen- und Sensen- industrie

begegnen wollen. Wenn man nun den Entwurf einfach ablehnen wolle, so könne dieß doch keineswegs zweckmäßig erscheinen. Der. Zustand unserer Eisen- und Stahlindustrie allein sei ein hinreichender Grund, um etwas zu ihrem Schutze zu thun. Dem Ausschuß berichte gegenüber müsse er einen Irrthum berichtigen. Die Regierung hatte nicht die Absicht, es solle ihr überlassen bleiben, zu bestimmen, auf welche Marken der Schutz Anwendung finde; sie hat im Auge gehabt, mit andern Staaten, wo es ihr räthlich

erscheint, des- falls ein Abkommen zu treffen, und im Berordnungs- Wege auf Grund deS getroffenen Uebereinkommens den betreffenden Ausländern Schutz zu gewähren; nicht aber beabsichtigt sie. zu Gunsten einzelner bestimmter Fabri- kativnSzweige spezielle Zugeständnisse zu machen. Die Regierung soll ermächtigt werden, wenn die Bedingung der Gegenseitigkeit gegeben ist, und wenn die Verhältnisse mit Rücksicht auf die beiderseitige Gesetzgebung so sind. daß wirklich eine Gegenseitigkeit resultirt

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Seite 2 von 4
Datum: 11.07.1862
Umfang: 4
aber Manchen , die sich hierzu/gebrauchen lassen, nach den bisherigen .Erfah rungen .schädlich worden feie: und daß also die Reli gion und die .Menschenpflicht einen jeden vielmehr dazu verbinde, ^ bei. solchen Fällen sich selbsten mit seinem 'Hab, und'. Gut dem Schutz des Allerhöchsten zu em pfehlen, treuherzig auf die göttliche Vorsicht zu bauen, und dem.Schöpfer.der Natur zu überlassen, welche Wirkung, er derselben vorgezeichnet habe. , Damit sich aber Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, so befehlen

mit seiner Landmacht verknüpft, aber der Küstenbewohner habe das Recht auf möglichen Schutz, und es sei Pflicht der Volksvertretung dabei mitzuwir ken, daß jene Küstenbewohner gute Oesterreichs bleiben, indem sie den nöthigen Schutz nicht nur im Augenblicke der Gefahr erhalten, sondern desselben sich immer ver sichert/ fühlen. Dazu sei Nothwendig, daß Oesterreich/s Seemacht der sardimschen gleich bleibe. Dieser Wett- läuf sei nicht nutzlos,'wie behauptet worden, die Ita liener, als gute Rechner, würden endlich

bahnnetzes, Befestigung der noch nicht befestigten Punkte, Schutz zur See. Der Streit über die Vorzüglichkeit der Flotte oder der Küstenbefestigung sei müßig, jedes für sich sei unvollständig, beide müßten einander ergän zen. Um die österreichische Marine auf den gebührenden Standpunkt zu bringen, würden wenigstens zehn Mil lionen jährlich nöthig sein. (Bravo.) — Graf Har- t i g (schwer verständlich) gibt statistische Daten über die Wehrkraft Sardiniens zür See. Er erklärt sich gegen den Tadel

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Seite 8 von 12
Datum: 12.04.1862
Umfang: 12
von Gebäuden aller Art, namentlich Wohn-, Landwirthschaftlichen- und Fabriksgebäuden, Thürmen, sowie zur Umdeckung alter Schindeldächer. . 2. Zum Ueberziehen von Lehm , Rohr- und Holzdecken gegen aufsteigende nasse und heiße Dämpfe und zum Ausschlagen von Hohlkehlen, Gossen, Wasserrinnen und Wasserreservoirs. - 3. Zum Eindecken und Bekleiden der dem Regen und Wetter ausgesetzten Mauern und Wände (die Pappe gestattet daS Tapezieren.) ' ' ^ . . . . - ^ . 4. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit von unten in Parterre

- oder Kellerwohnungen.- Man legt zu dem Ende die Pappen unter den Fußboden, und schützt damit zugleich das Holz desselben vor Fäulnis. : 5. Zum Zwischenlegen zwischen Rohrdecken in Wohnhäusern, wo fie den Schall dämpfen, eben so warm halten als Lehmdecken , und bei ausbrechendem Feuer die Verbreitung desselben in den obnn Räumen des Gebäudes verhindern.- . 6. Zum Schutz der Mistbeete und Treibhäuser gegen Frost. Die Pappe hält bedeutend, wärmer als Bedeckung von Stroh oder Leinwand, und ist-dauerhafter

als diese. . . 7. Zum Schutze gegen Ungeziefer, namentlich Ratten,. Mäuse u. s. w. Dieses frißt die Pappen durchaus nicht an, läßt also auch Alles unversehrt, was damit umkleidet ist. . Die mit Asfatt-Dach-Päppe eingedeckten Dächer erfüllen alle Ansprüche, welche man an ein tüchtiges Dach stellen kann. . 1. Vollständigen Schutz gegen Wind und Wetter für den ^bedeckten Raum. ; 2. Schutz gegen FeuerS-Gefahr. besonders gegen Flugfeuer. 3. Geringes Gewicht, so daß der Unterbau sehr leicht und flach, mithin der Kostenaufwand

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Seite 1 von 4
Datum: 22.04.1865
Umfang: 4
. (Die ungarische Frage. Petitionen aus Ungarn, dem Banat und der Militär-gränze.) Deutschland. (Zur schleswig-holsteinischen Angelegenheit.) Mecklenburg. (Ein Gesetz zum Schutz der Thiere.) Belgien. Brüssel. (Folgen der bekannten Duellgescdichte.) Mexiko. (Der Kaiser empfängt den italienischen Gesandten in ausgezeichneter Weise.) Neueste Post. Vermischte Nachrichten, Feuilleton. (Hermann v. Gilm.) * Wien, 19. April. Von kompetenten Kennern der ungarischen Verhältnisse, will die „Presse' ver nommen

- dränge weicht er keinem. Ein lyrischer Dichter, der nebst dem Frühling, der Natur und der Liebe auch der Prosa der bürgerlichen Interessen und des öffent lichen Lebens mit seinen Gegensätzen und seinen Kämpfen wahrhaft poetische Seiten abzugewinnen weiß, ist eine äußerst seltene Erscheinung und wir können citiren folgende Stelle: „Die brennende Frage für so viele unglückliche Pachtwirthschaften im Banate, welche Zukunft ihrer wartet und ob sie überhaupt auf den diesfälligen Schutz von Seite

der h.Regierung rechnen können oder aber der Auswanderung preisgegeben bleiben, dürfte durch den Schutz des h. Reichsrathes bald gelöst und dahin gewirkt werden, daß das An- siedelungsgesetz vom 23. Dezember 1858 auch für die früheren Ansiedlnngen seine Anwendung finde.' Eine vierte Petition endlich ist von der Gränzgemeinde Molve im Warasdiner St. Gevrger Regimente eingebracht und enthält die Bitte um „hochgnädige Befürwortung bei Sr. k. k. Majestät um eine genügende Genugthuung für die erlittenen

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Seite 1 von 4
Datum: 30.06.1864
Umfang: 4
. Ein Leitartikel der „Times' scheint darüber Aufschluß zu geben und die Nachricht zu bestätigen, daß England vorerst an kein aktives Einschreiten gegen Deutschland denkt und höchstens die eigentlich dänischen Inseln mit seiner Flotte zu schützen gedenkt. Ja die fchließliche Losreißung von ganz Schleswig und Hol stein, als eine Folge des wiederausbrechenden Krieges, wird ganz unbefangen erörtert und — zugegeben. Der Schutz der dänischen Inseln soll auch nur gegen ver muthete weiter aussehende Pläne

der deutschen Alliirten gelten. Der antifkandinavischen Tendenz dieses „Schutz mittels' ist nicht gedacht. Wien, 26. Juni. Die „Verfassung' will erfahren haben, daß die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten, falls sie stattgefunden haben sollte, zur See erfolgt sein dürfte. Auf die vorläufige passive Haltung Eng lands sollen französische nach London eingelangte Er öffnungen nicht ohne Einfluß geblieben sein. In Paris scheint man auch der Haltung Italiens sehr zu miß trauen und Verdacht zu schöpfen

nach Kissingen reise und der Ueberbringer eines eigenhändigen Schreibens Na poleon's an den Kaiser Alexander sei, in welchem dieser zu einer Zusammenkunft nach Baden-Baden oder Fon- tainebleau eingeladen wird. — Ueber die Karlsbader Zusammenkunft cirkuliren heute die verschiedensten Ge rüchte, namentlich wird vom Abschlüsse eines öster reichisch-preußischen Schutz- und Trutzbündnisses be richtet. Unsere gestern ausgesprochene Vermuthung bezüglich einer Annäherung in der Zollfrage, schreibt die „Verf

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Seite 3 von 4
Datum: 24.01.1866
Umfang: 4
Zuständen wirksamer Mittel zu einer nicht revolutionären Be- s.eitigung der Verwaltung solcher Regie rungen, welche die Verfassungörechte zum Schutz gegen Mißverwaltung wirkungslos machten und die ihnen, anvertraute Staatsregicrung für Recht und Ehre des Landes verderblich verwalten.' Diejenige Schrift erhält den Preis, welche in sechs Monaten der juristischen und der staatswissenschaftlicken Fakul tät in Tübigen eingesendet und von beiden gemein schaftlich als befriedigend und als die beste anerkannt

ist dem Herausgeber des viel verbreiteten Staatölexikons zu sehr bekannt, als daß anzunehmen wäre, daß er in dieser Rich tung eine Lösung der gestellten Frage zu suchen gedenkt. Seine Preisaufgabe verlangt darum auch Mittel znr Beseitigung der Verwaltung solcher Re gierungen, welche die Verfassnngsrcchte zum Schutz gegen Mißverwaltung wirkungslos machten. ES han delt sich also um solche Regierungen, welche die wi derstrebenden Majoritäten und deren Mißtrauensvoten nicht beachten, und welche dem regierenden

selbst die. be stehenden Verfaffungsrechte keinen Schutz bieten, nicht zu erwarten, daß sie der Krone rathen werden, ein Vcrautwortlichkcitsgesctz von wirklicher Brauchbarkeit zn sanktionircN, selbst wenn es möglich wäre demsel ben die Zustimmung beider Kammern zu verschaffen. Ueberhaupt scheint es uns ein innerer Widerspruch, wenn die Preisaufgabe rechtliche Mittel gegen recht verachtende Kräfte herbeizuschaffen sucht. Indessen wenn wir auch nach dieser Ansicht darauf verzichten müssen den Preis zu erwerben, so sehen

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Seite 5 von 10
Datum: 05.04.1862
Umfang: 10
aller Art, namentlich Wohn-, LandwitthschaftlicheN' und Fabriksgebäuden, Thürmen, sowie zur llmdeckung alter Schindeldächer. / - 2. Zum Üebecziehen von Lehm, Rohr- und Holzdecken gegen aufsteigende nässe und heiße Dämpfe und zum Ausschlagen von Hohlkehlen, Gossen. Wasserrinnen und Wasserreservoirs. . ■ _ 3. Zum Eindecken und Bekleiden der dem Regen und Wetter ausgesetzten Mauern und Wände (die Pappe gestattet das Tapezieren.) : j 4. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit von unten in Parterre

- oder Kellerwohnungen. Man legt zu dem Ende die Pappen - unter den Fußboden, und schützt damit zugleich das Holz desselben vor Fäulniß. 5. Zum Zwischenlegen zwischen Rohrdecken in Wohnhäusern, wo sie den Schall dämpfen, eben so warm halten als' Lehmdecken und bei ausbrechendem Feuer die Verbreitung desselben in den obern Räumen des, Gebäudes verhindern ~ 6. Zum Schutz der Mistbeete und Treibhäuser gegen Frost. Die Pappe hält bedeutend wärmer als Bedeckung von Stroh oder-Leinwand,-und'ist dauerhafter

als diese. 7. Zum Schutze-gegen Ungeziefer, namentlich Ratten, Mäuse n, s. w. Dieses frißt die Pappen durchaus nicht an, läßt also auch Alles unversehrt, was' damit umkleidet ist. . . Die mit Asfalt-Dach-Pappe eingedeckten Dächer erfüllen' alle Ansprüche, welche nian an ein tüchtiges Dach stellen kann. ' . 1. Vollständigen Schutz gegen Wind und Wetter für den bedeckten Raum. 2. Schutz gegen Feuers-Gefahr, besonders gegen Flugfeuer. . 3. Geringes Gewicht, so daß der.Unterbau sehr leicht und stach, mithin

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Seite 1 von 4
Datum: 24.01.1866
Umfang: 4
, vor irgend einem Gerichte der Ver einigten Staaten als Zeuge auftreten zu können. Was half es dem Einzelnen, wenn er seinen Herrin wegen unmenschlicher Grausamkeit verklagen wollte? Welche andern Zeugen hatte er, als seine unglücklichen' schwarzen Leidensgefährten, die aber seine Aussagen nicht bestätigen , durften? So war er denn macht- und rechtlos der Willkür seines Herrn Preis gegeben, .und nur ein einziger Schutz blieb ihm im ganzen Lande: der eigene. Nutzen seines Herrn, der ihn nicht so mißhandeln

durfte, daß er zur Arbeit untüchtig wurde,, weil er selber dann den Schaden davon hatte: Schlug er ihn gar zum. Krüppel, so mußte er ihn Zeitlebens füttern— er durfte ihn nicht auf die Straße, setzen. .Diesen Schutz aber gab ihm allein die Sclaverei, das Besitzrecht des. Herrn. Nimmt man ihm nun das Eine und gibt ihm nicht das Andere: das Recht, als Zeuge aufzutreten, was dann? f Der frühere Sclavenhalter hat jetzt kein Recht mehr über den Reger, aber auch keine Verpflichtung. Jngrinnn

, sondern nur ein Mittelding zwischen 'Mensch sind Affe, und von Gott selber dazu bestimm^ ihm, dem bevorzugten Weißen, zu dienen.' ' ' ' Nein, wie jetzt schon die Klagen von überall laut werden über grausame Mißhandlungen der Neger, wo die bisherigen Selavenzüchter noch nicht einmal sicher sind, wie das'Gesetz entscheiden wird, so wird und mnß sich das vertausendfachen, wenn je'dem be freiten Neger durch die Gesetzgebung der Union der einzige mögliche Schutz genommen würde, 'der ihn gegen Ungerechtigkeiten sicher'stellen

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