24.586 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1919/04_06_1919/InnsbNach_1919_06_04_3_object_7415211.png
Seite 3 von 14
Datum: 04.06.1919
Umfang: 14
Bauer werden Freitag wieder nach Wien zurück- kchren. worauf sie dem znsaminentreienden Hauptaus schuß Bericht erstatten werden. Die Natioimlvcrsammluug wurde für Samstag 10 Uhr vorntiitags anberaunrt. Die für diese Woche anberaumten Sitzungen der Aus schüsse werden abgesagt. KB. Wien, 3. Juni. Präsidevt Seitz wird während seiner Abwesenheit durch Vizepräsident Hauser, Vize- kanzler Fink durch den Staatssekretär Dr. Bratusch vertreten werden. Dsr Schutz der Minoritäten. Eine völlige nationale

Unterjochlnig DeutschösicrrcichZ bilden die im Frtedensvertrage enthaltenen Bestimmun- gen über öen Schutz der M i u o r i t ä t e u auf dem Ge- ore»e oeS «treu . ekt.-v n ; :;e ,vr nn. dielen Verfügungen auch den deutschen Minderheiten in den anderen Nationalstaaten Schutz gewährt werden soll, so wissen wir doch, wie ein solcher Schutz in der Praxis für uns Deutsche ausseheu wird. Dagegen wird vermutlich die ganze Strenge der Bestimmungen auf die Verhält nisse in Deutschösierreich angewendet

werden. Die Ten denz des Ganzen scheint daraus gerichtet zu sein, Deutsch österreich zu e n t d e n t s ch e n und zu einem T u m- m e l p l a tz für alle Rassen und Nationen zu machen. Es liegt Methode in diesem angeblichen „Schutz der Mi noritäten". Er soll u. a. darin bestehen, daß die tschechi sche und slowenische Sprache im Verkehre mit Aemtern und Gerichten gestattet werden muß, und daß tschechische, italienische und slowenische Schulen und Kindergärten überall in Deutschüsterreich errichtet

werden können. Hie- für sgll eine eiaene dem Völkerbünde unterstehende Kom mission gebildet werden, unter deren Aufsicht die Durch führung dieser Bestimrnungen erfolgen soll. Den Inhalt dieses Kapitels des Vertrages erfahren wir aus folgen der Depesche: KB. St. Germain, 2. Juni. Der Entwurf des Friedensvertrages' enthält folgende Bestimmungen über den Schutz der M i n o r i t ä t en: Tc'l m. Politische Klauseln des Abschnittes st. Schutz der Minoritäten. Artikel i: Oesterreich verpflichtet sich, seine Einrichtun

sich, allen seinen Ein wohnern ohne Unterschied von Gebiet, Station, Sprache, Rasse oder Religion vollen und vollständigen Schutz von Leben und Freiheit zu sichern. Alle Einwohner von Oesterreich jotlen das Siecht haben, ösfent- lich oder privat jede Art von G landen oder Reli gion frei auszuüben, soweit deren Uebung nicht mit der Sffentltch.en Ordnung in Widerspruch steht. Artikel in: Alle österreichischen Staats angehörigen ohne Unterschied von Sprache, Religion und Rasse sollen gleich

1
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1933/29_09_1933/InnsbNach_1933_09_29_5_object_7438517.png
Seite 5 von 10
Datum: 29.09.1933
Umfang: 10
, nicht. Ein nationalsozialistisches Strafrecht. TU. Berlin, 29. Sept. Der preußische Iustizminister hat der Oesfentlichkeit eine Denkschrift übergeben, die eine umfassende Umgestaltung des deutschen Strafrechtes im Sinne des natio nalsozialistischen Staates vorschlägt. In der Denkschrift finden sich zum erstenmal Vorschläge für einen strafrechtlichen Schutz gegen dis Zersetzung der deutschen Rasse. Weiter enthält sie neue Vorschr.sten zum Schutz des geistigen und sittlichen Gedankengutes der deutschen Blutsgemeinschaft. Die Vorschrif ten

über den Schutz von Rasse und Volkstum sollen ergänzt werden durch Bestimmungen über den Schutz der Organi sation, die sich die Volksgemeinschaft gegeben hat. Nach nationalsozialistischer Auffassung ist das schwerste Verbrechen überhaupt der Landesverrat. Er gehört daher nach den Vorschlägen des Iustizministers an die Spitze des künftigen Gesetzes. Von den anderen Vorschlägen der Denkschrift ist hervor zuheben die Behandlung des Zweikampfes. Es wird betont, daß im nationalsozialistischen Staat die Ehre

das höchste Gut des freien Mannes sei und es entspreche alter deut scher Rechtsauffassung, sich für verletzte Ehre mit der Waffe Genugtuung zu verschaffen. Hiergegen mit Mitteln des Straf rechtes einzuschreiten, habe der Staat nur dann Veranlassung, wenn durch den Zweikampf die öffentliche Ordnung gestört werde. Das sei aber nur der Fall bei tödlichem Ausgang und bei Uebertretung der Kampfregeln. Einen besonderen Raum nimmt in der Denkschrift der Schutz von Ehe und Familie ein. Angriffe auf Ehe, Mutter

schaft und Familie, wie sie in der vergangenen Zeit an der Tagesordnung waren, könne der nationalsozialistische Staat nicht dulden. Die Denkschrift schlägt daher eine neue Straf vorschrift vor gegen Schmähung der Ehe. Der Schutz des Staates, des Volkstums und der Familie wird in den Vor schlägen ergänzt durch einen Schutz des Volksgutes, d. h. der wirtschaftlichen Güter der Nation. Ebenso sollen die materiel len Werte des Volkes unter besonderen Schutz gestellt werden. Im Gruener-Verlag, Innsbruck

2
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1937/26_05_1937/InnsbNach_1937_05_26_5_object_7450799.png
Seite 5 von 12
Datum: 26.05.1937
Umfang: 12
, Will; 23. Gasieigec Sebastian, Häring; 24. Wurzer Andrä, Fulpmes; 25. Huber Anton, Fritzens; 26. Eder Ludwig, Ienbach; 27. Hauser Anton, Hart; 23. Geitzler Josef, Jenbach: 29. Wöll Ernst, Innsbruck; 39. Steinlechner Pirmin, Schwaz: 31. Ruetz Karl, Oberperfutz: 32. Hummel Ludwig, Schwaz; 83. Lentner Franz, Achenkirch; 34. Obcrstaller Michl, Kaltenbach; 35. Hummel Hans junior, Schwaz, 495 Teiler. Serien zu lünf Schutz für Scheibcnstutzen: 1. Denifl Josef, Fulpmes, 49 Kreise: 2. Ritzl Anton, Fügen: 3. Krötzbacher

Ludwig Von Bayern, 44 Kreise. Serien zu fünf Schutz für Normalgewetzr: 1. Plattner Anton, Ienbach, 47 Kreise; 2. Faller Ludwig, Kufstein; 3. Fischer Georg, Wörgl; 4. Deuring Karl, Bregenz: 5. Esterhammer Ludwig, Ienbach; 6. Müller Karl, Innsbruck; 7. Graf Anton Enzenberg, Schwaz: 8. Hauser Anton, Hart; 9. Penz Hans, Zell am Ziller; 19. Huber Anton, Fritzens, 44 Kreise. Serie» ,« fünf Schutz für Altschützen: 1. Stackler Franz, Ienbach, 48 Kreis«; 2. Dürnberger Andrä. Kufstein: 3. Kugler Jofef

, Innsbruck; 4. Höck Georg, Kitzbühel: 6. Pramsohler Johann, Ienbach; 6. Anker Joses, Hall; 7. Ritz Thomas, Siams, 49 Kreise. Serien zu fünf Schutz für Jungschütze«! 1. Prem Raimund, Schwaz, 44.98 Kreise: 2. Gleirscher Karl, Fulpmes; 3. Ruetz Anton, Oberperfutz; 4. Trenk walder Wilhelm, Oberhofen: 5. Hummel Johann, Schwaz; 6. Denifl Raimund, Fulpmes, 41.59 Kreise. immer gute Bilder mit vvrvfTftrvwfvv Meisterscheibe zu 15 Schutz: 1. Ritzl Anton, Fügen, 138.19 Kreise; 2. Denifl Jofef, Fulpmes

; 4. Hosreiter Ernst, Schwaz; 6. Guggenbichler Josef, Rattenberg, 137 Kreise. Prämien für die drei Veste« Fünfcrserien mit Normalgewetzr: 1. Plattner Anton, Jenbach, 141 Kreise; 2. Faller Ludwig, Kufstein; 3. Fischer Georg, Wörgl; 4. Deuring Karl, Bregenz, 136 Kreise. ‘ Prämien für die drei Vesten Meisterkarten zu 15 Schutz: 1. Ritzl Anton, Fügen, 499.19 Kreise: 2. Denifl Josef, FulpmeS; 3 . Krötzbacher Hans, Fulpmes; 4. Wurzer Andrä, Fulpmes; 8. Faller Ludwig, Kufstein; 6, Plattner Anton, Jenbach: 7. Ing

«, Serienscheibe zu zehn Schutz: 1. Ritzl Anton, Fügen, 96 Kreise; 2. Mauracher Hans, Fügen: 3. Hosreiter Ernst, Schwaz: 4, Angerer Anlon. Stumm: 5. Ruetz Josef. Oberperfutz; 6. Fischer Georg, Wörgl; 7 . Hofrat Dr. Anton von Mörl; 8. Denisl Josef, Fulpmes; 9, Gurschler Sebastian, Mühlau: 19. Mauracher Jstdor, Fügen; 11. Fila Anton, Hötting: 12. Kugler Jofef, Innsbruck; 13. Hummel Josef, Schwaz; 14. Denifl Raimund, Fulpmes, 15. Rappel Wilhelm, Schwaz, 84 Kreise. Die Meisterschaft erster Klaffe erreichte

3
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1944/01_06_1944/InnsbNach_1944_06_01_5_object_7252748.png
Seite 5 von 10
Datum: 01.06.1944
Umfang: 10
Immun gegen Seuchen Entwicklung. Sinn und Erfolge der Schutzimpfungen Der Jmpfgedanke entstand in einer Zeit großer volksgesundheitlicher Not. Als die Pocken in heftigen Seuckenzügen die Länder heimsuchten, entging auf merksamen Beobachtern nicht, daß Menschen, welche dies« Krankheit überstanden hatten, nicht wieder da ran erkrankten. Dieser Erkenntnis entsprang der Wunsch, durch künstliche Ansteckung einen milden Verlauf der Krankheit und danach anhalten den Schutz gegen sie zu erreichen

. In der Zeit ihrer stärksten Ausbreitung vor 200 bis 300 Jahren hatte fast jedes Kind bis zum 10. Lebensjahr die Pocken überstanden. Von 100 Erkrankten starben im Durch schnitt 12 bis 16. Das Volk versuchte nun, durch die Impfung mit zerriebenem Pockenjchorf die Kinder vor schwerer Krankheit und Tod. zu schützen. Der Versuch gelang. Die der Inokulation folgende Er krankung verlief im allgemeinen leicht und hinter- lietz den erhofften Schutz. Aber es kamen auch schwere Erkrankungen mit tödlichem Ausgang

nach den Impfpocken vor. Diese Unsicherheit konnte über- wunden werden, als die Feststellung gelang, daß der Mensch sich an K u h p o ck e n anstecken kann und durch ihr Ueberstehen Schutz auch gegen die Men schenpocken erhält. Darüber berichtete 1769 zum ersten Male ein Deutscher, der Landwirt und Amtmann Jobst Böse. Dem Arzt Edward Jenner gelang schließlich die Auffindung eines Verfahrens zur ständigen Gewin nung der für die allgemeine Schutzimpfung der Be völkerung erforderlichen Impfstoffmenge sowie

der einwandsreie Beweis der Richtigkeit der im Volk schon vorher bekannten Erfahrung, daß durch die Impfung mit diesem Stoff Schutz gegen den Erreger der Menschenpocken erreicht wird. Damit legte er die Grundlage für die erfolgreiche Pockenbekampfung. Während gegen die Pocken belebter Impfstoff ver- impft wird, werden zur Schutzimpfung gegen andere Krankheiten abgetötete Erreger verwendet. Die Dar stellung dieser Impfstoffe wurde möglich, nachdem Robert Koch und seine Schüler die Krankheitserre ger entdeckt

Serum therapie verdanken wir Emil von Behring. Durch Behandlung geeigneter Tiere mit Toxinen werden die Antitoxine so angereichert, daß ihr Serum zum Schutz Gesunder und bei rechtzeitiger Einspritzung auch zur Behandlung Kranker mit großem Nutzen verwendet werden kann. Mit Heilserum werden also fertige Schutzstosfe gegeben, so daß die Schutzwirkung sofort eintritt. Es ist selbstverständlich, daß Aerzte und Gesetz geber an den Erkenntnissen der geschilderten Natur vorgänge, an den großartigen

4
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1928/13_03_1928/InnsbNach_1928_03_13_1_object_7218206.png
Seite 1 von 14
Datum: 13.03.1928
Umfang: 14
darüber bestehen, daß das den Deutschen in Südtirol bei ihrem liebergang in den Stüatsverband des Königreiches Italien ver pfändete K ö n i g s w o r t auf Schutz ihres Volks tums und ihrer deutschen Eigenart nicht ein ge hal ten, sondern daß planmäßig auf die Vernichtung dieser Eigenart hingearbeitet wird. Wie das deutsche Volk getreu der von ihm gewollten Politik des Friedens und der Versöhnung die Eigenart der im Staatsgebiete des Deutschen Reiches wohnenden nationalen Minderheiten stets achten

. Den Deutschen im deutscheil Menschen wird kein Gewaltakt vernichten können. Das geschriebene Recht des Völkerbundpaktes und der ihm nachfolgenden Verträge gibt nur im be schränkten Umfang einen Schutz der Minderheiten: aber dem ungeschriebenenRechtederMenschheit ist dieser Schutz ein selbstverständliches Gebot und der Völkerbund würde sich selbst verleugnen, wenn er verständnislos bliebe gegenüber der seelischen Not derer, denen das Recht ans Erhaltung ihrer Mutter sprache, ihrer Sitte nnd daö Recht

auf Erhaltung der Heiligtümer ihres Bolkstumes geraubt werden soll." Italien protestiert selbst. Gegen Unterdrückung der italienischen Minderheit auf Malta. Das „Giornale di Sizilia", eines der größten faschisti schen Blätter Siziliens, schreibt nach einem Wolfs-Bericht über den Schutz der italienischen Sprache auf Malta: „Wenn es sich für die Sprache auf Malta interessiere, so wolle es sich damit nicht in die innere Politik eines anderen Landes mischen, es geschehe nur darum, wett aus dieser Insel Tausende

Widerspruch stehe zur Würde Italiens. Man dürfe nicht sagen, daß die Regierung auf Malta tun und lassen könne, was sie wolle, ob es Italien gefalle oder nicht. Ein solcher Einwurf fei nicht st ich bä kt ig; denn der Schutz seiner Landsleute könne keinem Staate verwehrt werden, auch wenn vom streng recht lichen Standpunkt ans betrachtet, internationale Vor schriften zn ihrem Schutze nicht bestehen. Italien sei nicht mehr das Italien von 1801, und in Malta sollte man bedenken, daß es heute wirklich

eine italienische Nation gebe, die Berücksichtigung verlange. Man möge auch tu Malta wissen, daß, wenn Italien seine Augen weit aUfmache, so sei es nicht, uni Zwischenfälle hervor,zn- rnfen, sondern weil es Pflichten gebe, die die Würde eines ganzen Volkes nicht übersehen dürfe. Zu diesen italienischen Forderungen bemerkt die „Köl nische Vvlkszeitung" ganz richtig: Sieh' da. Ans einmal liest man's anders. Genau das. nein in noch viel stärkerem Matze gilt das, was „Giornale di Sizilia" für Deu Schutz

5
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1938/27_08_1938/InnsbNach_1938_08_27_29_object_7240022.png
Seite 29 von 36
Datum: 27.08.1938
Umfang: 36
H ö n t g. Der Präsident der Rcichsprcssekammcr A m a n n. . . Der Leiter des RcichsvcrbandeS der Deutschen Presse Weiß. Dritte Anordnung des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste betreffend den Schutz des Berufes und die Berufsausübung der Gebrauchsgraphiker vom 15. Männer 1935 in der Fassung der Vierten Anordnung vom 16. Juni 1935 (Veröffentlicht im „VB." Nr. 18 vom 18. Jänner 1935 und Nr. 172 vom 21 Juni 1935) Stuf @mnb des § 25 der Ersten Verordnung zur Durchführung

zu sein, die nicht Mitglied der Reichskammcr der bildenden Künste sind. 8 5 (1) Tie Bestimmungen der Ersten Anordnung betr. den Schutz des Berufes und die Berufsausübung der GebrauchSgraphiker vom 24. August 1934 („VB." S. 3 vom 24. 8. 1934) finden sinngemäß Anwendung aus Unternehmen gemäß 8 1, Abs. 1, dieser An ordnung. (2) Bei der Verbreitung von gebrauchSgrapbischen Entwürfe» an Dritte ist nur der handelsübliche Nutzungsaufschlag gestattet. (3) Im Entwurfsbonorar enthalten ist die zehnmalige Auswertung des Entwurfes

kann als Unzuverläfligkeit im Sinne des 8 IN der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkanrmergesctz ange sehen werden und 1. zum Ausschluß aus der Kammer, 2. zur Rücknahme der Befreiung gemäß 8 4 dieser Anordnung fuhren (3) Entscheidungen gemäß 8 5 dieser Anordnung ziehen In jeden, Falle das Verbot der weiteren Berufsausübung nach sich. 8 8 Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Prästdent der ReichSkammer der bildenden Künste H ö n i g. Fünfte Anordnung betreffend den Schutz des Berufes

nung von der Zugehörigkeit zur ReichSkammer der bildenden Künste befreit stnd. 8 3 Bei Annahme des Vorentwurscs durch den Auftraggeber hat die Durchführung der Reinzcichnung durch den Gebrauchsgraphiker zu er folgen, der den Vorentwurf geliefert hat (vgl. Gesetz vom 9. 1. 1907). 8 4 Diese Anordnung tritt rückwirkend vom 15. Jänner 1935 in Kraft. Berlin, den 17. Juli 1935. Der Prästdent der RetchSkammrr der bildenden Künste , König. Erste Anordnung betreffend den Schutz des Berufe

den Schutz des Berufes und die Berufsausübung der Entwerfer vom 88. Juni 1935 (Veröffentlicht im .AB." Nr. 187 vom 6. JUlt 1935.) Aus Grund des 8 25 der Ersten Verordnung zur Durchsübnmg des Retchskulturkammergefches von, 1 . Noveinber 1933 (RGBl. I. D. 797) wird angcordnct: 8 1 Begriff "Berufes die und 5. der Be ll) Musterzeichner sind Entwerfer gemäß Ersten Anordnung betr. den Schutz des russausllbung der Entwerfer auf dem Gebiete 1. der Weberei, Wirkerei und Strickcret, 2. der Spitzen

6
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1927/21_10_1927/InnsbNach_1927_10_21_2_object_7427630.png
Seite 2 von 14
Datum: 21.10.1927
Umfang: 14
der Staats- beamten vorzunehmen. Er glaube deshalb nicht, daß die gestrigen Erklärungen des Finanzministers in dieser Frage das letzte Wort sein können. Auch die Zolltarif- Novelle sei nur eine Etappe und nur als Uebergangs- politik zu betrachten, denn erst eine Zollnniou mit Deutschland könne uns mit ihrer politischen Weltgeltung auch einen vollen Schutz der heimischen Produktion ermöglichen und dem Volke seine wirtschaftliche Freiheit erringen. Abg. Schneeberger (Sozdem.) bemerkte, die Sozial

nur in eirgen Grenzen Herbeiführten. Dar aus ergab sich ein geringer Schutz des Jnlands- Marktes und erhöhte Zollschranken fiir den Aus landsexport, eine unhaltbare Situation. Unser oberstes Ziel ist die möglichste Entwicklung unserer Produktion, die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitneh mer und Arbeitgeber. Ob wir die Vermehrung oder, nach unseren damaligen Verhältnissen besser gesagt, Erhal tung unserer Produktion durch Ausdehnung der Erzeugung in bestehenden Produktions stätten

. Wir wollen vor allem leben, und zwar jetzt leben und müssen sehen, daß wir unsere Prodnktton in shrem jetzigen Umfange im Gange erhalten. Können wir dies nicht er reichen, müssen wir uns nach anderen Produktions- gelegenhetten nmschauen, die in einem besseren Schutz für bestehende Produktionen bestehen können oder in einem Schutz für eine neue Produktion. Diese Erwä- gungen liegen den beiden früheren Novellen zu Grunde und aucGöer jetzigen. Der Grundgedanke unserer liberalen Handels politik ändert sich durchaus

belassen und in der Gefahr steht, zu ver kümmern. An dem Gedeihen der Landwirtschaft, einer so großen Produktion im Staate, sind alle, tus- besondere auch Industrie, Gewerbe und Handel inter essiert. Unsere Landwirtschaft mutz den von ihr be nötigen Schutz zur Ausgestaltung und Entfaltung ihrer Betriebe erhalten. Der Minister betonte die Notwendigkeft einer allgemeinen Revision des Tarifes, die sich dabei auf eine Uoberprüfnng der Zollsätze erstrecken werden müsse. Die Dringlichkeit dieser Reform

ist eine Frage, die erst nach einer Ueberprüfung der Materie be antwortet werden kann. Der Minister ersuchte schließlich, die Novelle vom Standpunkt der Förderung der öster reichischen industriellen und gewerblichen Produktion an- zunehmen. Abg. G r i t s ch a ch e r (chrichlichsoz.) führte aus, die Er höhung der Zölle, die nur in einem verhältnismäßig ge ringen Ausmaße stattfinden soll, werde dazu dienen, um der Landwirtschaft einigermaßen Schutz zu bieten. Wenn nicht Schutz und Hilfe geboten

7
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1932/11_11_1932/InnsbNach_1932_11_11_4_object_7227653.png
Seite 4 von 24
Datum: 11.11.1932
Umfang: 24
der österreichischen Krankenkassen gegeben sind. Denn nicht darauf kommt es an, was die Kassen im Inter esse ihrer Mitglieder schaffen wollen, sondern was ihnen durch das Angestelltenversicherungsgesetz und durch das Musterstatut der Krankenordnung erlaubt ist. Zweck der Krankenversicherung ist die Heilfürsorge, ist der Schutz bei Krankheit — nicht aber der wirtschaftliche Schutz, den be sorgen ohnedies die Gewerkschaften der Arbeiter und Ange stellten, und weil die Wiener Angestelltenkassen mit ihrer innigen

Anlehnung an die Freien Gewerkschaften seit zwei Jahren die Heilfürsorge den Bestrebungen hintansetzen, mehr den wirtschaftlichen Schutz der Krankenversicherten zu betrei ben, und dies auf Kosten verschiedener freien Berufe, führen die Reichsverbände der österreichischen Zahnärzte und be fugten Zahntechniker seit dieser Zeit einen Abwehrkamps. Hunderte Existenzen sind nachgewiesenermaßen durch diese Zielstrebung der Krankenkassen heute schon vernichtet und die Schärfe des Angriffes

gehemmt sieht. Den österreichischen Zahn behandlern ist die Befürsorgung der Krankenversicherten aus dem Gebiete der Zahnheilkunde und Zahntechnik durch die Kassen kein Dorn im Auge. Beide Reichsorganisationen haben sich längst auf diese soziale Notwendigkeit eingestellt und be weisen dies durch die allerorts abgeschlossenen Behandlungs- oerträge, sie treten in Abwehr nur deshalb, weil mit der Befürsorgung auch gleichzeitig ein wirtschaftlicher Schutz der Krankenversicherten auf einem Gebiete bezweckt

und mit besonderer Vorliebe Zahnersatz aus den teuersten Materialien nicht nur gewähren, sondern in eigenen zahntechnischen Werk- Oausr-Kssolilung au; BERSON OKMA GUMMI-LEDER Vorteile: 0 Haltbarer als Leder und trotzdem nicht teurer. © Schutz gegen Nässe u. Kälte. 0 Nichtgleitend,leichterGang. © Sicherer Schritt, daher keine Ermüdung. Heue Schuhe u. Schuhreparaturen nur noch mit BERSON OKMA-GUMMILEDERSOHLEN! OSTERR. ERZEUGNISI Zentrolverkaufsburo: Berson - Palma, Wien, V|., Getreidemarkt 1» S statten

solcher gewerblichen Betriebe mit öffentlichen Geldern auch noch roll- kommene Steuer- und Gebührenfreiheit haben, ähnlich wie Konsumvereine. Bei ungestörter Entwicklung des Versuches, den Krankenversicherten auch wirtschaftlichen Schutz zu bieten gegen die „Erwerbsbestien der freien Wirtschaft", wie in Wien Kassenvertreter, die gleichzeitig Gewerkschaftsführer sind, Zag ten, wird der wirtschaftliche Schutz auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden, denn im Interesse der Kranken versicherten liegt es ja zweifellos

8
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1934/14_02_1934/InnsbNach_1934_02_14_1_object_7232786.png
Seite 1 von 10
Datum: 14.02.1934
Umfang: 10
von der braven Polizei in Steyr bezwungen. Steyr befindet sich daher bereits wieder vollkommen in der Hand der Behörden. In der Steiermark waren starke Schutzbundabteilungen in B r u ck a. d. Mur ein- gerückt und hatten die umliegenden Höhen besetzt. Der Schutz bund zernierte die Gendarmeriekaserne. Erst nach längerem Kampfe konnte die in der Gendarmeriekaserne eingeschlossene Schulabteilung, die besonders bedroht war, da sich der Schutz bund auf dem Schloßberg eingenistet hatte, von wo er die Kaserne

der Verletzten auf 120 geschätzt wird. Ein Teil der Verletzten befindet sich allerdings in Lebensgefahr. Was die Zahl der Todesopfer der Marxisten anbelcmgt, so werden die Erhebungen hierüber erst heute Aufschluß geben können. Ein Großteil der Opfer liegt noch unter den Trüm mern in der erstürmten Gemeindebauten. kam es zu schweren S t r a ß e n k ä in p f e n. Die Schutz bündler hatten oie Wohnparteien aus den Wohnungen gewor fen und sich mir Maschinengewehren in den Wohnungen fest gesetzt

as aber, dem Gendarnerieposten doch Hilfe zu bringen. In Eggen berg bei Era^ hatten sich die Schutzbündler in der Fabrik Waagner & Sin, im Schienenwalzwerk und anderen Fabriken schwer bewaffnet festgesetzt. Nach heißem Kampfe wurde der Gegner auch dort geworfen und ein Teil gefangengenommen. Während in Graz vollkommene Ruhe herrschte, da dort die Exekutive gemeinsam mit dem Schutzkorps des Heimatschutzes mit starken Kräften auftrat, verbarrikadierten sich die Schutz bündler in Iudenburg. Die Barrikaden wurden ron Bundesheer

und Schutzkorpsangehörigen, sondern auch auf fri e d- l che Passanten schwerstes Feuer. Zur Bekämpfung der eingenisteton roten Verbrecher mußten in Helltgenstadt, Oüa» j kring und Floridsdorf Geschütze herangczogen werden. Erst nach enffprechender Artilleriebeschießung konnten die Schutz bündler, die sehr schwere Verluste erlitten, zur Heber- gäbe gezwungen und in die Flucht geschlagen werden. Zuletzt sind jetzt der S ch l i n g e: h o f im XXI. Bezirk und der Ge bäudekomplex im X. Bezirk nach heftigem Kampfe von der Bundesexekrtive erobert

worden. Im Schlingerhof wurden 400 Schutzbündlern rrhaftet, zwei Maschinengewehre und 300 Handgranaten erbeutet. Interessant ist, daß letztere Waffen der städtischen Feuerwache in Florids dorf gehören. Diese Feuerwache machte mit den Schutz bündlern überdies gemeinsame Sache. Bei der Erstür mung des Schiinaerhofes wurden 60 Feuerwehrmän nerverhaftet. Leider hatte die Exekutive auch Tote zu beklagen. In zwei Gemeindebaurcn im 10. Bezirk waren einige hun dert Schutzbündler untergebracht

9
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1883/20_10_1883/InnsbNach_1883_10_20_29_object_7349944.png
Seite 29 von 34
Datum: 20.10.1883
Umfang: 34
Extra Beilage zu Sen „Innsbrucker Nachrichten" Nr. 241. Aus dem Mstertßal. (Eine Entgegnung auf den gleichnamigen Artikel der „Deutschen Zeitung' Am Ende dieses Monates wird die Aktion der Landes- Kommisston zur Regulirung der Gewässer, insoweit sich die¬ selbe aus Herstellung von Schutz- und Regulirungsbauten im Drauthale erstreckt, aus klimatischen Gründen, ausgenommen am Mordbühel und in der Lienzer Klause, großenteils ein¬ gestellt

, während diese Bauten in den südlicher gelegenen inundirten Landestheilen gerade während des Winters in Folge der günstigen Wasserstände fortgesetzt werden. Allerdings vom Standpunkte des Correspondenten der „Deutschen Zeitung" : „Aus dem Pusterthale. Dölsach, 5. Okt." könnte von Einstellung der Schutz- und Regulirungsbauten speziell im Drauthale keine Rede sein, denn dort „liegt", wie der Correspondent meldet, „Alles noch so, wie es die Wild¬ wässer des vorigen

und mit den menschlichen Kräften im Einklang stehende Kritik über die seither durchgeführten Arbeiten und um sonst nichts zu thun ist. Von diesem Standpunkte beurtheilen sämmtliche Gemeinden und wie wir uns selbst überzeugt haben, speziell jene im Drauthale ausnahmslos und sohin auch die Ge¬ meinde Dölsach die diesjährige Hilfsaktion und sind daher für die ihnen bis jetzt zu Theil gewordene Hilfe dankbar. Mit der Ausführung der Schutz- und Regulirungsbauten

für die Schutz- und Regulirungszwecke sofort, in vollkommen ausreichender Zahl und gegen sehr bescheidenes Entgeld zu gewinnen, war gewiß gerechtfertigt. Es durfte aber von der Landeskommission bei Bestellung der Drau-Bauleitung auch die Thatsache nicht unbe¬ achtet gelassen werden, daß die Regulirung der Drau, sowie die Unschädlichmachung der in dieselbe mündenden Wildbäche mit der Wiederherstellung der in weiten Strecken völlig zer¬ störten Pusterthaler

Bahn und der Reichsstraße schon lokal so eng zusammenhängt, und so innig ineinandergreift, daß die Drau-Regulirung durch eine eigene neben die Südbahn ge¬ stellte Bauleitung ausführen zu wollen technisch widersinnig und vom Standpunkte des Regulirungsfondes obendrein mit einer ganz und gar unbegründeten Vertheuerung der Regulirung gleichbedeutend gewesen wäre. Was die Verwendung der einheimischen Kräfte zu den Schutz- und Regulirungsbauten betrifft

10
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1921/27_04_1921/InnsbNach_1921_04_27_2_object_7417062.png
Seite 2 von 10
Datum: 27.04.1921
Umfang: 10
Oberfchertkels; Franz Neberbacher aus St. Ulrich, geboren 1890, Schneider in Gries, Schutz am rechten Unterarm; Franz Winter, Bindergasse 27, Südbahnbedicnste- ter, Einschuß am rechten Waden; Ed. Curt i, St. Johann 99, SüdSahnkanzlist, Einschuß in der rechten Augenbraue- Leopold Caüschabeck, Kami??kehrer, Gries, Vkkla- „Luise", Schußverletzung in der rechten Augengegerrd; Alois Raut gier, Schmied in Margrctt, Streifschuß am rechten Oberschenkel; Otttllo Crepaz, Schlosser, Obstmarkt 1, Stecksplttter

im Schlttffelbein; Alois Seebacher, Gasthof „Talferbrücke", Splitter durch Handgranate a?n Oberscherrkel; Anton Seebacher, Mechaniker, Schlernstraße l, Schutz am Vorderarm; Wilhelm Pleticha, Monteur, Obermais, La??geg.affe, Splllterverletzm?g am rechten Stir??höcker; Orland Täufer, Tischlerlehrling in Oberau, Steck- splitterverletzung am Oberarm; Josef Wieser, Bauer aus Gries, Splitterverletznng am rechte?? Kniegele??k; Peter Sannirg, Tischler in Salurn, Streifschuß am rechten Krriegelenk; Dr. Anto?? Se?)rer

Z??g z?rr Aussayrt bereit. Ohne besonderen Anlaß wurde?? a?rf detrselben Schüsse abgegeben, wobei eine Halsverletzmtg zu verzeichnen ist. Eine Hand granate, die zu kirrz geworfen ?var, richtete keine?? Scha den a??. Der am Bahnhöfe anrvesende Marcschallv von Eppan brachte ?r??r ein Lächeli? airf. Dieser tra??rige Sonntag hat der friedlichen de??tschei? Bevölkerung Südtirols den deutlichste?? Beweis geliefert, daß sie schutzlos einer Verbrecher Horde preis- gegeben ist, vor der sie keinen Schutz fittöct

tenzug hat gezeigt, baß die Regiermrg außerstande ist, das Leben ihrer deutschen Bürger zu schützen; ja ?wch mehr: die Tatsache, daß Karabinieri ??nd Truppen in Bozen die fascistischen Nkorögesellen, die cits de??? Hinterhalte her aus mit Ha??dgranftten und Revolvern das Feuer er- üfsneten, offen i?? Schutz ltnljnt'ett, — darin stim men die Berichte aller Augenzeugen überei?? — beweist, daß die italienische?? Behörde?? auch nicht gewillt sind, die Sicherhett der deutsche'.? Bürger z?: gewährleisten

S t r a f g e r i ch t über die Verbrecher die schwere Blutschuld gesühnt hat, tilc um räche??dc Vergeltung zum Hiuimel schreit, so rverden wir dafür sorgen, daß der Schutz des Leven s unterer deutschen Mitbürger in Zukunft ??icht rnehr von detrjenigerr, die unsere Mür be r decken, sondern von uns selbst gewährlei stet wird. In etilem Staate, der nicht ‘mehr die Kraft und den Willen hat, offenen Straßerrrnvrd zu verhinder??, ist der Selbst,' ch n tz die oberste Pflicht ??nd das erste Recht der Bürger. Von diese??? Rechte

11
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1926/24_09_1926/InnsbNach_1926_09_24_6_object_7215605.png
Seite 6 von 10
Datum: 24.09.1926
Umfang: 10
schließlich gewaltsam in die Wohnung ein. Im Flur stieß er auf die ältere Schwester, die er durch einen N c v o l v e r s ch u tz in den Kopf tötete. Nach dem Schutz wurde es irai Zimmer, wo offen bar die jüngere Schwester und ihre Mutter geschlafen hal ten, lebendig. Der Mörder drang in das Zimmer ein und feuerte auf die jüngere Schwester, die gerade aus dem Bett steigen wollte, einen Schutz ab. Die Kugel drang in die Schläfe des Mädchens und führte dessen sofortigen Tod herbei. Hierauf richtete Schtndar

dir Waffe gegen sich selbst und tötete sich durch einen Schutz ins Herz. Das Deutschland-Lied iu Kreuznach eine Beleidigung. TU. Mainz, 24. Sept. Ein Frankfurter Gastwirt wurde vom französischen Militärpolizeigericht zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er in seinem Biergarten in Kren z-n a ch das D e u t s ch l a n d - Lied spielen ließ, das von den Gästen mitgesungcn wurde. Das Gericht erblickt darin eine Beleidigung der Besatznngstrnppen. Wieder zwei Bahnauschläge in Teutschlaud. KB. München

herrührt. Der tödliche Schutz dürste vermutlich von fremder Hand abgegeben worden fein. Neben der Liegestätte Plassers stand an dem imbenützten Bette das Gewehr, aus dem der Schutz abgefeuert worden war. Der Schuß wurde im Hause nicht gehört. Plasser stand vor seiner Verehelichung, nach der er das Anwesen Witte übernehmen sollen. * De«! Schlosse Vogelfang in Steyr soll nach der „Stunde" die Zwangsversteigerung drohen. Es gehört dem Prinzen Ludwig von Sachsen-Coburg, dessen Frau eine geborene Gräfin

erlaubte, ihm den Rat zu geben, den schmerzhaften Zahn heraus- z u s ch i e ß e n. Eine Pistole wurde herbeigeholt und bald krachte ein Schutz. Ohne allerdings den Zahn zu treffen, drang die Kttgel dem Reichswehrsoldaten in den R ü cke n, wo sie im Rückgrat stecken blieb. Der Soldat verstarb nach kurzer Zeit. * Schweres Brandnnglück in einer Zementfabrik. Brün n, 23. Sept. In einer in der Nähe von Brünn gelegenen Zementfabrik ereignete sich heute nachmittags ein schweres Unglück. Fünf Arbeiter

12
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1925/12_09_1925/InnsbNach_1925_09_12_6_object_7425538.png
Seite 6 von 20
Datum: 12.09.1925
Umfang: 20
bestimmter Eigenschaften (Absichten oder Beweggründe) beim Täter zu modifizieren. Zu fordern ist jedoch, daß die besonderen Strafrahmen für di« Täter von den Strafrahmen für die Taten abgeleitet sind und daß die im Hinblick auf die persönlichen Eigenschaften vorgenommene Erhöhung oder Mil derung, der Strafe nicht zu groß ist, daß die Tai für die Gestal tung der Strafe bedeutungslos wird. — Ich wende mich jetzt der Frage zu: Inwiefern« «rtstnZcht der Entwurf dem Schutz des Einzelnen gegen Willkür? Dis

zweite Referat Trtea btt Direktor der psychistviffchen Universitätsklinik Köln, Professor Dr. Gsstav AschQffeirLmrg. Er führte in Kürze aus: Das Problem der Gemeingefährlichdeü gliedert sich in drei Fragen: 1. Was ist unter GeMeinsiefährttchkeU zu verstehen. 2. Weiche Maßnahmen find zur Erzielung des Eesellschastsfchutze« erforderlich. 3. Wie kann das Bedürfnis des Gesellschaftsschutzes mit dem Anrecht des Verbrechers auf Schutz gegen Mißgriffe vereinigt werden. Bei allen Fragen ist zu untersuchen

, ist nicht zu ziehen. Die Aufstellung psycho logischer Typen, die im Umriß dargestellt werden, ist eine notwendige Voraussetzung der zweckmäßigen Gegenmatzregeln, ist aber gesetztechnisch nicht verwertbar, viel zu wenig scharf, besonders da der gleiche Zustand sich auf verschiedenen Wegen entwickeln kann, demnach aber auch zur Besserung verschiedene Wege ein- geschlagen werden müssen. Der Schutz der Gesellschaft gegen die Zurechnrmgsunfähigen ist im Entwurf geglückt. Dagegen ist dis Formel: verminderte

logischer Weise nachstehende Forderungen: Der Schutz der Gesellschaft verlange, daß der gemeinge fährlich« Gewohnheitsverbrecher, joweit er besserungsfähig er- scheine, bestraft, der unverbesserliche aber unschädlich gemacht werden müsse. Daß der unzurechnungsfähige Rechtsbrecher nicht bestraft -werden könne, versteh« sich nach unseren ethischen Mussassun- gen von selbst; für ihn greife eine Sonderbehandlung Platz. Bei der erfahrungsgemäß erwiesenen Unzulänglichkeit der bis lang üblichen kurzen

Fr e i h e i t s st r a f e n fei die vom Entwurf vorgesehen« Strafverschärfung zu begrüßen. Tine» Sinn könne eine Frerheitsstrase von begrenzter Dauer aber nur dann haben, wenn eine Besserung des Verbrechers m^unehmen fei, im anderen Falle müsse der Schutz der Allgemeinheit eine Verwahrung verlangen bis der Zustand der Gemeingefährlickkeit überwunden fei. Der Entwurf weife diese Aufgabe inkonsequenterweife nicht der Strafe, sondern einer besonderen Institution, nämlich der Siche rungsverwahrung zu. Dr. Hagemann vertritt

13
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1925/25_02_1925/InnsbNach_1925_02_25_6_object_7422634.png
Seite 6 von 10
Datum: 25.02.1925
Umfang: 10
-Fabrikation Kufstein. sondern für verpflichtet, die Staatssorste, als ein der Gesamtheit der Ration angehörendes Fibeikommiß, sp zu behandeln, daß der Gegenwart ein möglichst hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihre- Bedürfnisses an Waldprvdukten und ein Schutz durch den Wald zugute kommt, der Zukunft aber ein mindestens gleich hoher Frucht- genuß von gleicher Art gesichert wird." — Für Bayern: „Die Forstwirtschaft in den Staatswaldungen hat die Nachhaltigkeit der Nutzung als obersten Grundsatz zu befolgen

Voraussetzungen, worin das Interesse der Allgemeinheit am Walde zum Ausdrucke kommt und dem Walde ein Schutz gegen Unverstand oder Habsucht des Besitzers gewährleistet sein soll. Ein solcher Schutz wird jedoch nur wirksam durch die pragmatischen Rechte des Beamten, in denen ein Schutz der fachlichen Ueberzeugung liegt. Insoweit unsere persönlichen Interessen hievon berührt werden, wird man es uns nicht verübeln, wenn wir nicht gewillt sind, wohlerworbene Rechte für uns und unsere Hinterbliebenen aufzu geben

boten. (Schillingrechnnng und Löcie.) Wien, 24. Februar. Heute zir kulierte an der Böri; «ine Zuschrift des Giro- und Kassenvereines, in der mstgeteilt wird, daß ab 1. März gleich den anderen Bank- betrieben auch der Giro- und Kaflenoerein im Geschäftsverkehr auf die Schillingrechnung übergehe» wertze. Im Zusammenhang« damit Zum Schutz gegen Ansteckung :: Be stes Schutz- u. Des infektionsmittel für Frauen :: Beseitigt üble Gerüche LU Gegen übermäßige Schweißbildung :: Als Zusatz zu Bädern

14
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1934/29_08_1934/InnsbNach_1934_08_29_10_object_7233439.png
Seite 10 von 16
Datum: 29.08.1934
Umfang: 16
es gegen die schweren Sprengbomben, die schon bis 1800 Kilogramm Gesamtgewicht erzeugt werden, keinen wirksamen Schutz; letztere werden aber bei Luftangriffen auf offene Städte voraussichtlich keine besondere Rolle spielen. Die mittleren, auch Minenbomben genannt, sind dünnwan dig und mit einer Zeitzündung versehen; etwa zwei Drittel des Gesamtgewichtes ist Sprengstoff. Diese Bomben ver mögen durch alle Geschosse eines Großstadthauses durchzu schlagen, sich in den Kellerboden einzugraben, wo sie krepie ren

oder Eisenbeton verstärkt werden. In jedem Falle aber wer den der Anordnung dieser Verstärkungstragwerke eingehende Untersuchungen und Berechnungen vorangehen müssen, da auf diesem Gebiete bisher jegliche Erfahrung fehlt und mit Belastungen zu rechnen ist, wie sie im Hochbau normaler weise nicht üblich sind. Besonderes Augenmerk wird endlich dem Schutz der absolut sicher zu dichtenden Fenster und Türen in diesen Schutzräumen vor der Zerstörung durch Sprengbomben und dem Dichten von porösem Mauerwerk

vermag es sich in seiner kühnsten Phantasie auszudenken, welche Stufe der Entwicklung die Luftwaffe in weiteren 25 oder 50 oder gar 100 Jahren erreicht haben wird? Dieser unerfreuliche Blick in die Zukunft war notwendig, um die weiteren großen Probleme, die an den zivilen Luft schutz, besonders in bautechnischer Hinsicht gestellt werden, einigermaßen zu erfassen. Mit der Erfindung des Schießpulvers begann eine neue, bis in die Gegenwart reichende Epoche städtebaulicher Entwicklung

, die durch die Aufgabe aller Schutz- und Verteidigungsanlagen gekenn zeichnet ist: Allmählich entschwand die Romantik des Ritter tums, die mittelalterlichen Burgen und befestigten Städte ver loren ihre militärische Bedeutung, die einengenden Wälle und Gräben mußten dem drängenden Ausdehnungsbestrebungen Raum geben. So entstand im Laufe der letzten Jahrhunderte die Stadt von heure. Die Vervollkommnung der Luft waffe bedeutet nun den Abschluß dieser Epoche; wieder sind die Städte gezwungen, Schutz

Gefahr raschestens zu warnen, sondern auch den in den Schutz räumen Eingeschlossenen die Beendigung der Gesahr an- zuzeigen. Zu all den angeführten Maßnahmen, deren Auf zählung naturgemäß keinen Anspruch auf Vollständigkeit er hebt, werden in größeren Städten noch besondere militärische Abwehrbauten, Verncbelungsanlagen usw. kommen. Die Eroberung des Aethers hat den Erdball zu einer kleinen Kugel zusammenschrumpfen lassen, deren Um kreisung nur mehr wenige Tage erfordert; sie hat die Er forschung

15
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1942/27_03_1942/InnsbNach_1942_03_27_9_object_7249238.png
Seite 9 von 10
Datum: 27.03.1942
Umfang: 10
über sehen konnte." Auch in Deutschland hat es einmal Fabrikanten gegeben, die behaupteten, die Fabrikarbeit der Kin der fördere den Familiensinn, weil der Betrieb die Stätte sei, an der die Eltern mit ihren Kindem am häufigsten zusammenträsen. Das aber war vor hun dert Jahren. Seitdem hat der Staat längst den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu seiner Aus gabe gemacht. Schon 1839 erschien das erste Gesetz über die Arbeitszeit der Jugendlichen in Fabriken, ihm folgte eine Verbesserung

nach der anderen, bis der Nationalsozialismus 1938 das Gesetz über die Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen schuf, das den modernsten Iugendschutz darstellt, den die'zivilisierte Welt gegenwärtig kennt. Gerade der Iugendschutz Großbritanniens aber ist ein Musterbeispiel gesetzgeberischer Heuchelei. Das Fabrikgesetz von 1937 zeigt das sehr deutlich. Danach gilt angeblich für Jugendliche unter 16 Jahren die 44-Stunden-Woche. Eine Reihe weitgehender Ausnahmebestimmungen macht aber prakiisch aus dem Schutz der Jugend einen Schutz

unter 17 Jahren 7000 mehr als 72 Stunden in der Woche arbeiten mußten. Ein anderer Ausschuß stellte 570.000 arbeitende Kinder unter 14 Jahren fest, unter denen sich 60.000 be fanden, die ganz vom Schulunterricht be freit waren,'um für die Arbeit in Fabriken oder Ladenge'chästen voll zur Verfügung zu stehen. Im deutschen Iugendschutzgesetz ist der Schutz der Kinder und der Jugendlichen vereinigt. Das Recht ist klar, einfach und übersichtlich, seine Durchführung wird durch den Staat mit Unterstützung von Partei

Schutz. Ueber allen wirtschaftlichen Erwägungen steht die Notwendigkeit, die jungen Menschen gesund zu er halten und sie vor jeder Ueberanstrengung zu be wahren. Der Urlaub der englischen Arbeiterjugend wird ebenso willkürlich gehandhabt wie die Arbeitszeit, d. h. in erster Linie lieat die Entscheidung beim Unternehmer. Die Folgen können nicht ausbleiben und find der englischen Oessentlichkeit auch bekannt. Sie würde dagegen Sturm laufen, wenn sie sich nicht längst daran gewöhnt hätte. Ausgerechnet

neben ihnen. „Sieh mal", begann Soto wieder, „du liebst doch die Patroncita, du hast ihren Wem gedient, sie hat dich hierher mitgenommen, sie hat dich oft in Schutz genommen vor'Don Sebastian." Der alte Iacinto hob den Kopf nicht. Aber seine Kinnbacken bewegten sich schneller als sonst. Er kaute die Coca, die heil bringende, segensreiche Pflanze, deren Blätter schon seine Urahnen kauten. Er antwortete nicht. Seine Augen blieben ohne Glanz. „Das ist nun so", fuhr Soto fort, „wenn man den Körper Don

16
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1922/23_02_1922/InnsbNach_1922_02_23_1_object_7209464.png
Seite 1 von 10
Datum: 23.02.1922
Umfang: 10
. Das sozialdemokratische Blatt veröffentlichte den Wortlaut Reses grotzdentschen Gesetz entwurfes unter der ketzerischen Ueberschrrft „E i n Z ucht- hauSgesetz gegen die Arbeiter"" obwohl der Ge setzentwurf nichts anderes bezweckt als den Schutz aller Ilrbeiter gegen den Zwang d estimmte n parteipolitischen gewerkschaftlichen Organisationerr ange- h ö r e n z u m ü s s e n. Selbstverständlich Men alle Ar- beitrrehmer, also auch Re Angeste lltem gegen diesen Zwang geschützt werden, der sich am allerwenigsteu

mit der per- söulichen Freiheit irr der demokratischen Republik ver- trägt. Das sozialdemokratische Blatt aber unterschiebt dem grotzdentschen Gssetzeutwurse einen ganz arrderen Zweck, in dem es ihn als „Ausmchnrsgesetz gegen R« sozialdemo kratischen Gewerkschaften znm Schutze der schmutzigen gel ben Verbände" hirrzustellen versucht. Damit alle Arbeit nehmer beurteilen können. Satz der Geseirentwurf tatsäch lich nichts anderes bezweckt als den Schutz der Frei heit aller Arbeitnehmer

einer Gewerkschaft (Bereutes) degaugen hat. , Dis Tat ist ern Verbrechen n»S wird wS schwerem Kerker von einem bis W fünf . Jahren beftrostr wenn der Schuldige den Arbeit nehmer durch Androhung oder Zufügung von Gewalt gegen ihn oder sein« Angehörigen in feinem Recht-; schmälert oder zu scKnäkern sucht; wenn durch di« Tot die öffentlichen Snterefsen besonders schon- g«fA)rdet werden. Der Schuldige hat in jedem Falle dem (tzeschSdig- tsn voll« Genugtuung zu leisten, sowie, daß «r auch denselben Schutz

gegen Unternehmer gewährt, di« allenfalls bereit wären, das Bsr- einigungsrecht der Arbeitnehmer zu verletzen. Da das sozialdemokrattsche Blatt gegen den Schutz des Rechtes der ArbesineHmer au? freie Wahl der gewerk- sHaftlicheu oder sonsttgen Organisation der Arbeittrehmm- ist, ist es eben dafür, daß der imter Umständen auch ge- waltsanre Zwarrg zum Beitritte in eine Organifatton oder zirm Austritte aus einer solchen nach wie vor ausgeübt werden könne. Die ArbeittrehmerMast denkt über diesen Zwang allerdings

durch den Klaf fe n kämpf gelöst rverden kann. Aber der Gesetzeniwurs stellt die Frcihctt unter besonderen Schutz, sich auch einer nichtsvzial demokra tischcn gewerkschaftli chen Organisation oder einem anderen nicht svzialdemo- krattschen Vereine erschließen zu können, ohne Satz man wirtschaftlichem Zwange oder körperlicher Bedro hung ausgesetzt lväre. Daß dieser Schutz mitwerrdig ist, braucht angosickM zahlreicher terroristtscher Vorkomnmisic nüht bewiesen zu werden. Klagen doch auch kommuni stische

17
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1923/01_03_1923/InnsbNach_1923_03_01_1_object_7419459.png
Seite 1 von 10
Datum: 01.03.1923
Umfang: 10
an, daß man die nötigen Nahrungsmittel habe. Zu den angeblichen Beziehungen zwischen Reichs wehr und Orgesch oker anderen Organisationen er klärte der Minister, seine Aufgabe sei — und die wolle er mit dem Minister Seveking gemeinsam Asien —, daß keine Verbindung der Reichswehr nsi diesen Organisationen bestehe. Die Reichswehr könne , :d dürfe ihre Aufgaben, den Schutz der Verfassung, den Schutz der Grenze und den Schutz der Ruhe und Ordnung nur im Zusammenhang mit den verfassungsmäßig dazu berirfe- nen Behörden

lösen. Parlamentarische Beratungen in Berlt«. TU. Berlin, 1. Mürz. Die Parteiführer waren gestern beim ReiHAanzler. Morgen wird der Reichsratsaus schutz für auswärtige Angelegenheiten zusammentretrn. Auch der Außenminister v. Roserlberg verbandelle gestern mit den Parteiführern. Lik MoiertfM im MM Rene Terrorakte der Franzosen und Belgier. KB. Berlin, 28. Februar. (Wolfs-Büro.) Aus ihrem Vormarsch gegen Limburg haben die Franzosen den Ort Ktrchberg südlich von Limburg besetzt und da nn t die Strecke

Limburg — Frankfurt unter ihre Kontrolle gebracht. In S t o l b e r g bei Aachen haben die Belgier 15 nn.t Holz beladene Waggons, die Privateigentum sind, weggrnommen. In Recklinghausen wurden das Polizeipräst- ötum, das Rathaus und die Unterkunstsrämne der Schutz polizei von den Franzose n besetzt. Im Präsidium wurde das gesamte Inventar weggenonvnen. Die Schutz polizei wurde verhaftet und abtra-nsporttert. In Bochum und Herne wurden sinnliche Reviere u»d Unterkunftsrämne der Schutzpolizei besetzt

18
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1919/22_10_1919/InnsbNach_1919_10_22_1_object_7412293.png
Seite 1 von 14
Datum: 22.10.1919
Umfang: 14
, vom Land neue schwere Leiden abzuwenden, gebietet Vorarlberg, der Tmsache des Zusammen bruches durch die Tatsache der Erklärung -Der Selbständigkeit zu- vorzukommen. Es ist klar, daß Vorarlberg sich dabei nach Schutz umsehen muß, und bei der Stimmung der übergroßen Mehrheit dürfte es nicht einen Augenblick lang zögern, den Schutz der Schweiz wnlurufen. Die Schweiz, und vor alleni ihre Regierimg, hat sich bisher in dieser ganzen Awchlußfrage sehr zurückhaltend benommen. Diese Zurückhaltung wurde

, da es überhaupt als politischer Faktor zu existieren aufqehört ha:. Ruft asio das autonome Vor arlberg unsern Schutz an. so besteht, sowei: unser Verhältnis zu Deutschösterreich in Frage kommt, kein Grund für uns. diesen Schutz a b z u l e h n e n. Wenn die Schtveiz unter solchen Verhältnissen den Schutz übernimmt, so wird die Menschlichkeit ihr gebieten, sich auch des VararlbergervolkeS mit Bezug auf die Lebensmittel- und Kohlenversorgung anzunehmen. Es entspricht nicht schweizerischer Tradition

" Betätigung Verständnis anfbringen. Jedenfalls möge man in der Schweiz wenigstens dar auf warten, bis man sie um dm Schutz angeht und so viel politische Delikatesse aufbrmgen, dir eigenen Wünsche nicht anderen zu suggerieren. Eine derartige Beein- flntzung der Oesfentlichkeit, wie sie in der letzten Zeit eingesetzt har, verbürgt nicht den gewünschten Erfolg und erzeugt Verstimmungen, die noch in später Zeit üble Wirkungen äußern könnem fle Seifen 6s eleiigen Am- feien W« %im M«6. Die Reihe

19
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1941/18_02_1941/InnsbNach_1941_02_18_6_object_7458796.png
Seite 6 von 14
Datum: 18.02.1941
Umfang: 14
ist damit einverstanden, daß in solchen Fällen von der Erhebung der Vermögenssteuer und Aufbrin gungsumlage für die Dauer der Stillegung abgesehen wird. Haftpflichtversicherung als hauslustschuhwart prämienfrei. In letzter Zeit ist häufig die Frage aufgetaucht, ob die gesetz liche Haftpflicht als Hausluftschutzwart in den Versicherungs schutz der Privathaftpftichlversicherung, bzw. Haushaftpflicht- versichsrung eingsschloffen ist oder nicht. Nunmehr ist folgende Regelung ergangen: Die Tätigkeit als Hausluftschutzwart

es als eine seiner vornehmsten Aufgaben und Pflichten, den Volksgenossen, die im Dienste der Wehrmacht sieben, seinen besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Insbesondere will er sie davor bewah ren, daß sie wegen Schuldverpflichtungen Schaden erleiden. Ueber den Rechtsschutz, den er auf diesem Gebiete den Wehr- machtangehörigen zuteil werden läßt, entnehmen wir dem „Deutschen Iustizbeamten" folgendes: Im Sinne dieses Rechts- K finb Angehörige der Wehrmacht die Soldaten und achtbeamten. Soldaten sind die im aktiven

es das Reich gleichwohl als seine besondere Aufgabe, solchen Volks genossen — und dies sind vor allem vielfach die Wehrmacht angehörigen —, die wegen der besonderen Lage ihrer persön lichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse von den Folgen des Krieges weit härter betroffen werden als die übrigen, beson deren Schutz und besondere Erleichterungen angedeihen zu las sen. Schutzvorschriften bestehen nicht nur für den Fall, daß bereits ein Rechtsstreit über den Anspruch anhängig ist. Der Gesetzgeber gewährt

vielmehr — vorbeugenden — Schutz be reits außerhalb eines Rechtsstreites, um den Eintritt eines Schadens möglichst frühzeitig und weitgehend zu unterbinden. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, daß sich Gläubiger und Schuldner in erster Linie außergerichtlich einigen sollen. Es wird vom Gläubiger erwartet, daß er mit seinem Schuldner zu einer befriedigenden Lösung zu kommen versucht. Schlägt dieser Versuch aber fehl, so steht in großem Umfangs Hilfe bereits außerhalb eines Rechtsstreites

zur Verfügung. Dies ermöglichen die Vorschriften der Vertragshilfeordnung. Während eines Rechtsstreites kann das Gericht den Schuld ner durch Gewährung einer Zahlungsfrist Schutz geben. Zahlungsunfähigen Schuldnern kommt das Kriegsausgleichs verfahren zu Hilfe, sofern die Zahlungsunfähigkeit durch Aus wirkungen des Krieges bedingt ist. Das Kriegsausgleichsver fahren ist aber jeden krediffchädigenden Charakters entkleidet. Ein Wechselmoratorium ist während des Krieges nicht erlassen worden. Ein gewisser

20
Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/InnsbNach/1939/13_09_1939/InnsbNach_1939_09_13_30_object_7454372.png
Seite 30 von 44
Datum: 13.09.1939
Umfang: 44
, bis eine Vertretungs- Möglichkeit sichergestellt ist. Darüber hinaus ist den Gerichten eine weitere Möglichkeit der Unterbrechung des Verfahrens gegeben und ein Schutz gegen die Versäumung von Fristen und Terminen geschaffen. Die Vollstreckungsgerichte, d. h. die Amtsgerichte, können, wenn das im Interesse des Schuldners dringend geboten ist und dem Gläubiger nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann, Zwangsvollstreckungen ein st eilen oder untersagen. Versteigerungen jeder Art sind bis auf weiteres

aufgeschoben. Dieser Vollstreckungs schutz ist jedem Volksgenossen zugänglich, also nicht nur dem eigentlichen Kriegsteilnehmer. Es liegt auf der Hand, daß heute mehr denn je die eigen sinnige Austragung untergeordneter Einzelstreitigkeiten unter bleiben und daß Zeit und Arbeit aller Beteiligten einschließ, lich der Gerichte wichtigen und vordringlichen Aufgaben ge- Düngerstreuanzüge, Werftschutzkleidung, Sandstrahlbläser anzüge, Spezialbekleidung für die Fischindustrie, Kaminfeger anzüge, Spezialanzüge

angehört oder nach weist, daß er zum Dienst in der Wehrmacht einberufen ist. Die Befreiung darf nur erteilt werden, nachdem die Berlob- ten dem Standesbeamten glaubhaft gemacht haben, daß Ehe- Hindernisfe nicht vorliegen. Mrsstrase für BvlkslchüdliiM * Die zur Abwehr feindlicher Fliegerangriffe gebotene Ver dunkelung darf verbrecherischen Elementen nicht den An reiz bieten, in ihrem Schutz ein lichtscheues Treiben zu entfalten. Eine eben erschienene Verordnung, die vom Ministerrat

bei der für den Versandort zuständigen Reichs bahndirektion unter Vorlage des Frachtbriefes zu beantragen. Eingaben an die Industrie- und Handelskammer und an die Wehrwirtschaftlichen Abteilungen in Salzburg und Wien sind demnach zu unterlassen. Unfallschutz jetzt doppelt nötig Ein ohne Störung arbeitender Betrieb ist in Kriegszeiten von besonderer Bedeutung. Zu den gegen Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen gehört auch der Schutz gegen den Betriebsunfall. Dieser Schutz bedeutet nicht nur die Erhaltung

bei B e - triebsumstellungen: Hierbei ist der Maschinenschutz einschließlich der sonstigen technischen Schutzmaßnahmen durch- zuführen: bei N e u e i n st e l l u n g von Gefolgschaftsmitglie dern: die Neueintretenden, insbesondere die weiblichen, sind über die Gefahren ihres Arbeitsplatzes vor Beginn ihrer Tätigkeit zu belehren; bei der Ausführung von Arbeiten mit besonderen Explosions- und Feuersgefah- r e n: hier sind stets die erforderlichen und besonderen Schutz- Vorschriften zu beachten. Die Betriebsführer

21