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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 17.11.1930
Umfang: 10
. Wien, 13. Nov. (Priv.) Der ursprünglich nach Zuck mantel in Oesterreich-Schlesien zuständig gewesene Forstinspekttonskommiss'är Josef Neukirch hatte durch seinen Eintritt in den Staatsdienst nach der Reihen folge seiner Dienstorte das Heimatrecht in den betreffen den Gemeinden erlangt. Hiernach war er zuerst in Innsbruck, dann in Täufers und zuletzt, bis zu seinem im März 1907 erfolgten Wleben, in Sterzing (Bezirk Brixen) heimatberechtigt. Nach seinenr Tode erhielt die Witwe Helene Neukirch

, die vor ihrer Verehelichung nach Preußisch-SHlesien zu ständig war, die Bewilligung zum Bezug der Witwen pension im Auslände, worauf sie nach Bolkenhetm in Preutzisch-Schlesien übersiodelte. Im Jahre 19-24 wurde die Auszahlung der Witwenpension eingestellt, weil sie der Aufforderung, ihre österreichische Bundesbürger schaft nachzuweisen, nicht nachgekommen sei. Im Jahre 1923 erließ die um ihre Entscheidung Wer die Staatsangehörigkeit der Witwe ersuchte Tiroler Landesregierung den Bescheid, demzufolge Helene Neukirch

die österreichische Bundesbürgerschaft nicht be sitze. Der Rekurs der Witwe gegen die Aberkennung der Witwenpension wurde daher a b g e w i e s e n. Helene Neukirch brachte nun gegen den Bund beim Verwaltungsgerichtshof eine Klage auf Wei te r b e z a h l u n g der ihr zustehenden Pensionsbezüge ab 19-24 ein. Der Gatte habe das Heimatrecht in Inns bruck besessen und er war bis zu seinem Tode der Forst direktion Innsbruck unterstellt. Der Klägerin gebühre daher die österreichische Bundesbürgerschaft

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