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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 12.03.1875
Umfang: 8
, Königreich Italien, wegen Verbrechens des Raubes zur Verhandlung. Der Angeklagte, ein mittelgroßer, kräftiger, aber sehr rabiater Mann, verließ im Jahre 1871 seine Heimat und nahm in Breitenbach Dienst, wo er bis zu seiner That verblieb. Am Abend des 26. Dezember v. Js. kam der Bauersmann Franz Huber, der an demselben Tage in Rattenberg ein Geldgeschäft abgemackt und etwa 2 14 fl. 72 kr. theils in Fünfer Banknoten, theils in Gold und Silber

", dessen Ge^d und sein Entschluß war gefaßt. Franz Huber und mit ibm der Angeklagte entfernten sich und Letzterer bat E> st reu, als sie an einem zweiten Wirthshause vorbeikamen, 7hm noch eine Halbe Bi r zu bezahlen. Sie kehrten ein und Huber zahlte die Zecke. Burganza verlwß auch jetzt nickt den Huber und dieses Nackgehen auf Schritt und Tritt erregte in Huber Verdacht und er übergab in der Küche, wobin ihm Burganza ebenfalls folgte, das Silber und Gold

der Wirthin zum Aufbewohren. Aber auch einem der Gäste war das Benehmen des Italieners ausgefallen und er forderte den Huber auf, nicht mehr nach Hause zu gehen, sondern bei ihm zu übernachten, oder wenigstens nicht mit dem Italiener zu gehen. Doch Burganza trieb immer mehr nach Hause und sagte, der Schwiegersohn des Beschädigten habe ikn ersucht, den Vater nach Hause zu begleiten, da derselbe viel Geld bei sick habe und er, der Angeklagte

, sei mit einer Pistole versehen (die er zum Weihnachtsschießen entlehnt, aber nicht zurückgestellt hatte). Huber be¬ folgte den letztern Rath seines Freundes und ging allein fort auf dem Kirch- wege nach Oberbreitenbach. Aber schon in einer halben Viertelstunde kam ihm der Angeklagte nach und verlangte von ihm Geld und griff nach der in der inneren Rocktasche befiudlichen Brieftasche des Huber. Dieser aber faßte ihn am Hals und warf

ihn zu Boden . wo sie eine Zeit lang rangen, bis Bur¬ ganza bat, ihn loszulasien, sie wollen nach Hause gehen. Huber, der glaubte, es sei das Ganze nur ein Scherz von dem ihm gut und als Spaßmacher be¬ kannten Wälschen, ließ ihn los und ging des Weges weiter. Bald aber rief ihm Burganza nach, er solle sich umkehren, er müsse ihm etwas sagen. Huber wandte sich um und augenblicklich war der Italiener an ihn heran getreten,

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 14.09.1875
Umfang: 8
ent¬ sendet. Der Anklageschrift entnehmen wir Folgende«: Franz Huber, k. k. Steueramtskontrollor, 60 Jahre alt, verheirathet, Vater von 5 Kindern, hat in seiner Eigenschaft als substituirter Steuereinnehmer von der ihm zufiehenden Amtsgewalt Mißbrauch gemacht, und zwar in zwei Fällen: das eine Mal zum Nachtheil des Andrä Jenewein in Kolsaß, das andere Mal zum Schaden der Katharina Jenewein von WattenS. Am 21. September v. I. erhielt

nämlich Andrä Jenewein vom Steueramte in Hall einen Zahlungsauftrag von Gebühren im Betrage von 45 fl. Er berieth sich über diesen Gegenstand mit Cooperator Flatscher und Gemeindevorsteher Egger. Cooperator Flatscher rieth zu einem Gesuche an die Finanzbezirksdirektion. verfaßte auch ein solches, in welchem er Namens des A. Jenewein um Abschreibung von 30 fl. bat , und sandte dasselbe Tags darauf an das Steueramt. Huber jedoch unterschlug

dieses Gesuch, machte ein neues, welches um gänzliche Nachsicht bat, in welchem Sinne auch von der Oberbehörde entschieden wurde. Zwischen 11. und 18. Oktober 1874 erhielt Jenewein eine Vorladung vor das Steueramt, welche von Huber allein unterzeichnet war. Cooperator Flatscher , dem diese Vor¬ ladung gezeigt wurde, behauptet auf das Bestimmteste, auf diesem Schriftstück die Bemerkung vorgefunden zu haben, daß die Abschreibung von 30 fl. be¬ willigt

worden sei. Jenewein leistete am 19. Oktober der Vorladung Folge, und als er im Steueramte erschien, drängte ihn Huber auf den Gang und forderte die Bezahlung der nicht erlassenen 15 fl., welche Jenewein jedoch fich zu bezahlen weigerte, da diese Gebührenzahlung von einem Gutsverkauf her¬ rühre und diese Verpflichtung von dem andern Contrahenten , nämlich den Schuler'schen Kindern übernommen worden sei. Er verständigte daher deren Mutter

von der Verpflichtung, diese Gebühr zu bezahlen. Im Aufträge dieser Frau erschien am 29. Oktober Johann Meßmer beim Steueramte und erlegte dem Controller Huber die 15 fl., welcher dieselben mit der Bemerkung, er wisse schon, warum eS fich handle, annahm, jedoch den Empfang, wie er sagte, wegen Geschäflsüberhäufung nicht bestätigte. Johann Meßmer schickte nnn am 8. oder 9. November einen Stephan Kofler zum Steueramt, um die Quittung zu verlangen

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Seite 5 von 16
Datum: 04.06.1880
Umfang: 16
von Matrei, Kluibenschädl I. von StamS, Neuhauser Karl von Innsbruck, Schönherr Ferdinand von Kematen, Appeller Kasimir von Innsbruck, v. Hibler Johann von Hall, Hechenberger Alois von Silz, Leitner Franz von Radfeld, Huber Alfred von Hall, Keller Ignaz von Innsbruck, Staffner Paul von Kirchberg, Peter longo Johann von Innsbruck. Josefa Hausberger, ein außerehliches Kind , kam als kleines Kind von 2 Jahren nach dem Tode ihrer Müller nach Kufstein

zu einer Schwester der¬ selben und deren Manne R. Hausberger, Kupferschmied dortselbst. Schon im Alter von 17 Jahren hat sie ein Liebesoerhältniß mit dem ihr von der Schule her bekannten Josef Huber vulgo „Stecher" begonnen, welches Huber wider löste. Sodann kam sie nach München, um nähen zu lernen, und hernach nach Innsbruck in Dienst, von wo sie gegen Ende vorigen Jahres abermals nach Kufstein zu ihren Zieheltern znrückkehne. Nun suchte sie Huber

sie endlich Unterstand und Huber, dem sie bei ihren abendlichen Zusammen¬ künften gestand, daß sie von ihm in guter Hoffnung sei, fieng an sie in herzloser Weise mit höhnischem Spotte zu bewerfen und auf die Aufforderung, er möge doch für das zu gewärtigenve Kind wenigstens in etwas Sorge tragen, erklärte er ihr zum öfkern, das Kino gehe ihm nichts an, er habe nichts, sie solle nach Innsbruck gehen , er habe sie ja bezahlt

, da die Kugel am Darmbeine abglitt, unter¬ blieben ist. Huber kehrte sich gleich nach dem Schüsse um und sah noch die HauSberg r davonlaufen, welche am nächsten Morgen außerhalb Langkampfen im Besitz; der Schußwaffe und ziemlicher Munition arretirt wurde, während dem Huber sogleich ärztliche Hilfe zu Theil wurde. Bei der Untersuchung der Aerzte fand sich die Kugel in der Unterhose des Beschädigten vor. (Schluß folgt.)

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Seite 4 von 8
Datum: 12.03.1875
Umfang: 8
680 hielt ihm die Mündung der Pistole hart auf die Brust mit den Worten: „Gib' mir das Geld, oder ich schieße." Der schon bejahrte Huber erschrack ob der drohenden Gefahr und lieferte dem Räuber seine Brieftasche aus, der damit verschwand. Burganza ging nach Breitenbach zurück, setzte auf einem Kahne nach Kundl über, wo er noch vor Mitternacht im Gasthause zechte. Um 4 Uhr Früh sah man ihn schon auf dem Bahnhofe in Brixlegg

6 bis 7 fl. gebraucht haben dürfte. Unterdeffen war man aber schon auf seiner Spur. Huber begab sich nämlich sofort zu seinem Schwiegersöhne und erzählte den Vorfall. Sogleich ging dieser, um de» Räuber zu suchen und verfolgte seine Spur bis Brixlegq, von wo aus sofort nach Ala telegraphirt und Burganza dort bei seiner Ankunft verhaftet und hieher überliefert wurde. Trotz der übereinstimmenden Zeugen¬ aussagen und der ganz sicher und klar vorliegenden

Thatsachen leugnete Bur¬ ganza Alles weg und gerieth nach und nach in eine solche Aufregung, daß er im Saale gebunden und abgeführt werden mußte und der Gerichtshof die Ver¬ handlung in Abwesenheit des Angeklagten fortzusetzen beschloß und ihn wegen Beleidigungen, die er sich gegen einzelne Personen erlaubte, mit drei Tagen Dunkelarrest strafte. Nun nahm die Verhandlung rasch ihren Fortgang. Die Ausreden des Angeklagten, er kenne den Huber

nicht, die bei seiner Verhaftung Vorgefundenen 66 fl. 45 kr. seien seine Ersparnisse und er habe erst Morgens 6 Uhr Breitenbach verlaffen, um seine Eltern zu besuchen, wurden durch die übereinstimmenden Zeugenaussagen, daß Burganza den Huber sehr gut kenne und oft bei ihm war, daß er schon um 4 Uhr Früh auf dem Bahnhöfe in Brixlegg gewesen und sein Treiben dort aufgefallen sei, daß er nie hätte Er¬ sparnisse haben können, da er all' sein Verdienst

ich", auf alles Weitere verzichtet und der Vorsitzende das Resumb gegeben hatte, verkündete der Obmann der Geschworenen, Notar Dr. Knoll, nach kurzer Unterbrechung das Resultat ihrer Beratbung. 1. Hauptfrage: Ist der Angeklagte schuldig, in der Nacht vom 26. aus den 27. Dezember 1874 auf dem Ktrchwege bei Oberbreitenbach dem Bauer Franz Huber in der Absicht, sich seines Geldes zu bemächtigen, eine Pistole an die Brust gesetzt und ihn mit dem Erschießen

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Seite 5 von 8
Datum: 14.09.1875
Umfang: 8
2535 Advokaten zu bezahlen sei, ferner die Aufforderung, von der Beschwerde zurück- zutreten, da diese durch Rückerstattung de« Betrages gegenstandslos geworden sei. Am 28. Dezember 1874 und 2. Jänner 1875 kam Huber selbst nach Kolsaß, um diese Zurücknahme der Beschwerde zu bewirken, wobei er indirekt das Bewußtsein seines inkorrekten Vorgehens zu erkennen gab, indem er ver¬ sicherte, er könne, wenn die Beschwerde nicht zurückgezogen

würde, seine Stelle verlieren. Aus diesen Umständen schließt die Anklage, daß Franz Huber, trotzdem ihm die vollständige Nachsicht der von Jevewein geschuldeten Gebühren bekannt war, von seiner Amtsgewalt Mißbrauch gemacht habe, um sich den Betrag von 15 fl. rechtswidrig zuzueignen, und daß deren Zurückstellung nicht ans thätiger Reue, sondern nur aus Furcht vor der Untersuchung von Seite der Vorgesetzten Behörde erfolgte. In ganz ähnlicher pflichtwidriger

Ausübung seines Amtes habe Franz Huber die Katharina Jeneweia von Wattens um den Betrag von 3 fl. beschädigt. Im Herbste vorigen Jahres erhielt dieselbe einen Zahlungsauftrag, betreffend Gebühren in der Höhe von 15 fl. Ihr Ehemann begab sich in dieser A gelegenheit zum Steueramte in Hall, woselbst er die Auskunft erhielt, daß mittelst eines Gesuches an die Ftnanzbezirksdirektion eine Abschreibung dieser Gebühren zu erlangen sei, und Adjunkt

, eS seien statt 15 fl. nur mehr 3 fl. zu bezahlen, welche Summe von Jenewein auch bezahlt, also von Huber widerrechtlich eingehoben wurde. Der Uebertretung des Be¬ truges machte sich Huber dadurch schuldig, daß er den pens. Amtsdiener Urban und den BezirkSgerichtsdiurnisten I. Scraba verleitete, dem Steuerinspektor Schiechtl in der gegen ihn anhängig gemachten Disciplinar- Untersuchung zu seiner Entlastung falsches Zeugniß abzulegen. Sowohl Scraba

als Urban leisteten dieser Aufforderung Folge, daher sie der Uebertretung des Betruges durch falsche Aussage vor einer Behörde angeklagt erscheinen. Mit seiner Verantwortung gerieth Huber in Widerspruch mit den Angaben die er seiner Zeit dem Disciplinarrichter gemacht hatte. Damals hatte er nämlich behauptet, das Gesuch des Andrä Jenewein sei sofort der Oberbehörde vor¬ gelegt und die verfügte Gebührennachficht rer Partei intimirt worden. Meßner

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Seite 5 von 32
Datum: 05.06.1880
Umfang: 32
, wenn letztere einen Dienst bekommen, so habe ihre Frau Ziehmutter die Dienstgeber vor dem Mädchen gewarnt, mit der Motivirung, es sei nichts nutz und vor ihr nichts sicher. Die Angeklagte habe ihr gesagt, bestätigte Eisl weiter: „Wirst sehen, ich bringe den Stecher ein¬ mal halb um." Auch weiß sie sich ganz genau zu erinnern, daß Huber am Ostermontag Nachts die Josefa Hausberger in ihrer Kammer, da selbe schon zu Bette gegangen war, besucht

hat. Gendarm Kleinlercher, der die Hausberger am 27. April Vormittags bei Langkampsen arretirte, weiß unter seinem Eide auch nichts davon, daß die allge¬ meine Stimme in Kufstein herrsche, die Hausberger (vulgo Kugferschmied-Peppi) führe einen schlechten Lebenswandel, nur etwas gleichgiltig soll sie sein; dagegen sei die Volksstimme über Huber minder günstig, denn man sage allgemein, daß er Vater von vier außerehlichen Kindern sei, gerne

und viel sich mit den Madeln abgebe, gerade keinen anständigen Lebenswandel führe u. dgl. m. Bei der Arretierung habe ihm die Hausberger auf Befragen geantwortet: sie wiffe schon warum sie verhaftet werde, wegen der heutigen Nacht, sie habe auch den Huber todschießen wollen und zu dem Zwecke den Revolver in Aibling um 6 fl. gekauft, denn sie sei furchtbar über ihn aufgebracht, weil er sie so behandle; bei Tage gehe er zu andern, bei der Nacht sei

sie ihn, gut genug; sie habe ihm schon öfer mit Erschießen gedroht und sie würde noch, wenn er auf dem Boden gelegen wäre, mit den Füßen auf ihm herumgesprungen sein; auch sei ihr der erste Versuch mißlungen und habe sie erst den zweiten Moment be¬ nützen können. Nun erscheint Josef Huber (nicht beeidet), dem bet Stadt¬ magistrat Kufstein ein sehr schönes Leumundszeugniß ausgestellt, indem es ihn als einen friedliebenden, anständigen, ruhigen

, allgemein geachteten Mann, dessen Aussagen vollkommen glaubwürdig seien, bezeichnet. Huber gibt die Be¬ kanntschaft mit der Hausberger zu; daß er ihr aber daS Heirathen versprochen, stellt er in Abrede, auch daß sie ihm ihre Schwangerschaft gestanden, verneint er, er wiffe überhaupt nicht, ob er der Vater sei. (Er ist aber nicht im Stande ihr den Umgang mit noch anderen Personen nachzuweisen.) Der Angeklagten konfrontirt

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Seite 3 von 16
Datum: 15.09.1875
Umfang: 16
ein. (Schwurgerichtsverhandluug.) (Schluß.) In Betreff des zweiten ihm zur Last gelegten Faktums gab Huber dem Disciplinarrichter an, er habe dem Andrä Jenewein der Wahrheit gemäß mitgetheilt, daß ihm der ganze Betrag von 1b fl. erlaffen worden sei, nur habe er 3 fl. für die Anfertigung deS Gesuches zu bezahlen. Er unterstützte diese Angabe durch ein schriftliches Zeugniß des Johann Scraba, in welchem dieser für die Anfertigung des Ge¬ suches die Summe von 3 fl. erhalte

« zu haben bestätigt. Da aber Scraba, ebenso wie Urban vor dem Untersuchungsrichter seine Angabe widerrief und aussagte, nur durch Huber zu diesem falschen Zeugniß verleitet worden zu sein, so mußte dieser von seiner früheren Behauptung abgehen und vorschützen, er habe anderweitig für die Abfassung des Gesuches Sorge getragen und dafür die 3 fl. ausgegeben. Die beiden Mitangeklagten Johann Urban und Johann Scraba geben

Aussagen des Cooperators Flatscher, des Meßmer und des Andrä Jenewein, welche das pflichtwidrige Vorgehen des Angeklagten außer Zweifel setzten. Der Gerichtshof fie'ite an die Jury drei Fragen betreffend die Schuld Hubers, je eine, betreffend Urban und Scraba. Die erste Huber betreffende Hauptfrage lautete auf Mißbrauch der Amtsgewalt, begangen durch Hubers Gebahrsn gegen Andrä Jenewein ; die zweite auf Mißbrauch der Amtsgewalt durch sein Vorgehen

in der Gebührenangelegenheit der Katharina Jenewein, und die dritte auf Betrug durch Verleitung des Urban und Scraba zu falschen Aussagen vor der Behörde. Die Urban und Scraba betreffenden Fragen lauteten auf Betrug durch falsche Aussage vor dem Inspektor Schiechtl. Hierauf ergreift der Staatsanwalt das Wort, um die Ergebnisse der Verhandlung zusammenzufassen und den verbrecherischen Thatbestand in den Huber zur Last fallenden Thathandlungen nachzuweisen. Als Beweise der Schuld

führt Redner an die Aussagen der Zeugen, die Widersprüche in der Rechtfertigung des Angeklagten und das indirekte Ge- ständniß, da« Huber am 28. Dezember und 2. Jänner in Kolsaß abgelegt hatte. Die Fähigkeit des Angeklagten zum Verbrechen ergebe sich aus dem Umstande, daß er schon deS schwersten Dienstvergehens schuldig erkannt worden war, sowie daraus, daß er nicht Anstand nahm, Untergebene zur Verletzung ihrer Pflicht zu verleiten

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