die Verhandlung gegen sechzehn Aufrührer. Angeklagt sind: Franz Ebner, Iagdpraktikant, Rudolf F l o r i a n s ch i tz, Handelsangestellter, Ferdinand O b e n- a u s, Hutmacher, Franz Brückner, Fabrikarbeiter, Franz Berge r, Spenglergehilfe, Helmut Wächter, Handelsange stellter, Johann P i r s ch e r, Hilfsarbeiter, Friedrich Art hofer, arbeitsloser Handelsgehilfe, Ferdinand Wimmer, Wagnergehilfe, Anton R i e d l e r, Knecht, Otto Brunn- ft e i n, Hufschmiedgehilfe, Honorius H a i m, Bäckergehilfe, Rudolf
Glaser, Student, Josef Er dl e, Spenglergehilfe, Max Hofer, Knecht, und Anton Auer, Kaminfeger. Alle Angeklagten sind des Verbrechens des Hochverrates, Ebner, Florianschitz, Obenaus und Brückner auch des Verbrechens des Mordes und des Mordversuches, und Berger, Glaser und Erdle auch des Mordversuches beschuldigt. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Aus der Anklagerede des Staatsanwaltes ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Iagdpraktikant Franz Ebner, ein unehelicher Sohn
ihm die Angeklagten Ebner, Florianschitz, Obenaus, Brückner und der flüchtige Tischlergehilfe Stephan D u f f e k nach und forderten ihn erfolglos auf, sich zu ergeben. Aus dieser Gruppe der Aufrührer wurden nun mehrere Schüsse gegen den Gendarmeriebeamten abgegeben, der von einer Kugel in die Brust tödlich getroffen wurde. Gleich darauf gaben die angeführten Angeklagten und angeblich noch weitere Personen auf drei vorübereilende Schutzkorpsangehörige Schüsse ab, die jedoch ihr Ziel verfehlten. Auch auf den Pri
rates i. R. Josef Villikus unter Gewehrschüssen zu erstürmen. Villikus und feine beiden Söhne konnten die Angreifer mit Waffengewalt abwehren, wobei der Angeklagte Franz Ebner durch zwei Schüsse leicht verletzt wurde. Gleich darauf zog der Angeklagte Franz Berger mit anderen Auf rührern vor das Haus des Regierungskommissärs von Sankt Gallen, Josef Rappel, um diesen zu verhaften und zur Uebergabe aufzufordern, wobei ihm auch mit der Sprengung feines Hauses gedroht wurde, falls er sich nicht binnen
mit Ausnahme der An geklagten Franz E b n e r und Franz Berger zurückgezogen, außerdem )ie Mordanklage gegen den Hauptbeschuldigten Franz Ebn;r entsprechend den Beweisergebnissen modifiziert. Nach zweistündiger Beratung wurde vom Gerichtshof fol gendes Urteil verkündet: Franz Ebner wurde wegen Mor des und Hochverrates zum Tode durch den Strang verurteilt. Weiters wurden sämtliche Angeklagte mit Aus nahme der Beschuldigten Anton Riedler und Max Hofer des Verbrechens des Hochverrates schuldig erkannt. Anton