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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Seite 375 von 512
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 511 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1917
Intern-ID: 587526
IX. Vorschriften jur Regelung des Verkehrs am I^auptbahnbofe. Der Eememderat der Landeshauptstadt Inns bruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juki d. I. nachstehende Vorschriften Zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsmseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neb en- einander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung

. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südliche Ausgangsh alle zu gelten. - • Sämtlichen Hotel- und Easthofbediensteten rst es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Easthof auszu rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. AutzerhalbderihnenzugewiesenenAuf- stellungsplätzeist denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen untersagt. 1 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner),' welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom- menden

längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstrahe nachstehende Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. d) In der Rudolfstrahe. 5. Die nicht zum Eepäcksdienste auf dem Bahnhof- perrou bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre

haben sich bei Ankunft der Zü g e in den gedeckten Ausgangshallen ge genüber den Hotel- und Gasth o fb edien- steten in einer Reihe aufzu stellen. 6. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist es alkgemein verboten, Fremden im Bahnhöfe, auf dem Bahnhofplatze Und ein den an diesen grenzenden Strahen, Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Wahnhofplatze das soge nannte Stappeln, das ist das absichtlich langsame Herumfahren

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