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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 373 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse. 51 Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkaffe. Die Alterssparkasse, deren Statuten das k. k. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zwe cf, nnbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen zuzuwenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, pon

der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach be stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der Mterssparkasse zur Verteilung gelangen. , Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für rene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä- mgkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung schützt. 2n die Alterssparkasse können grundsätzlich nur dürftige Kleingewerbetreibende, Handlungs- und Eewerbegehilfen niede rer Kategorie

, Fabriksarb eiter, Dienst boten, Tagschreiber und Personen ähn lichen Standes ausgenommen werden, welche das 16. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Eerichtsbezirken Inns bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren bleibenden Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in -dieselbe bewirbt, mutz während der Amtsstunden persönlich in der Direktwn der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er- lerstratze Nr. 8, I. Stock

des Bewerbers mitbringen. ^ Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Alterssparkasse wird bei der Direktion proto- lla r is ch i au f a eno m tn en. Die Vorlage eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. » Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er m die Alters-Sparkasse ausgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer an derselben mutz sich ver pflichten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil

abschreiben und als Einlage in die Alters spa r k a s s e g u t sch r e i b e n zu lassen. Diese Ueber- tragung darf ledoch den dritten Teil des Jahreszin ses von emem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. - :3 u , r , Mehrung dieses Guthabens in der Alte fparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Jnnsbr rahrlich die nötigen Mittel, welche als £ Mutz zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die T. Achmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem reden.derselben bestehenden

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 372 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
vom 10. Mai 1693 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparkaslabücheln à 100 Kronen genehmigt. , , . Auf diese Preise haben iene, nicht schon rn früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter brochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haushalte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt

sein. Doch ist ein Dienstbote nicht als in ein und derselben Familie dienend anzusehen, wenn derselbe vom Bruder zur Schwester oder umgekehrt in den Dienst kommt, ohne zugleich auch bei den Eltern früher gedient zu haben. . Eine Unterbrechung im Dienste darf aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall ■ zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen

der Dienstgeber belegt sein, in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten sein muß, dag der Drenstbote während der ganze» Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause bei ihnen, be ziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern diente und noch im Dienste steht. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachweisungen die ihr notwendig scheinenden

auf einen Dienstbotenpreis verwirkt sein. Sparkalkc der Stadt Innsbruck. Die General - Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 13 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Gemein den Innsbruck, Willen, Hötting und Pradl bedienstet waren und eine Dienstbolenprämie erhalten haben, eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kranen ein zweitesmal zu verleihen, wenn sie noch weitere 12 Jahre bei d e r s e I b en Familie bedienstet

waren und es noch sind, wenn sie um Verleihung der zwecken Prämie ansuchen. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Stempelfreie Gesuche an „Sparkasse der Stadt Innsbruck (Erlerstraße 8/1)', unter Anschluß des Dienstbotenbuches und der Bestätigung des Gemeiude- 1 amtes über die Dauer des Dienstverhältnisses.

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