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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 316 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
8 54. Wettfahrten -mit Kraftfahrzeugen sind nur mit Bewilligung der politischen Landesbehörde gestattet, welche die beteiligten Lokalbehörden einzuvernehmen hat. 8. HbTcbtiitt. ScbltißbeTtvmm«ngen. § 55. ' Uebertretungen der Vorschriften dieser Verord nung, sind, insoferne sie nicht unter das allgemeine Strafgesetz fallen, nach der Ministerialverordnung vom 30. September 1857, R. G.Bl. Nr. 198. zu bestrafen. 8 56. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1910 in Kraft. Im gleichen Zeitpunkte tritt

die Ministerialver ordnung vom 27. September 1905, R. (8.231. Num mer 156, außer Kraft. § 57. - Die vor Erlassung dieser Verordnung auf Grund . der bisherigen Vorschriften augestellten Fahrlizen zen zur selbstständigen Lenkung von Kraftfahr zeugen und Zertifikate über die Prüfung und Ge nehmigung von Kraftfahrzeugen behalten auch wei terhin ihre Gültigkeit. 8 58. Die nach den bisherigen Vorschriften zum öffent lichen Verkehre zugelassenen Kraftfahrzeuge sind binnen drei Monaten vom Tage des Inkrafttretens

dieser Verordnung mit den im § 12 vorgeschriebenen Schildern zu versehen. 8 59. Die Anwendung der in den Gesetzen über die Stratzenpolizei enthaltenen Bestimmungen auf Kraft fahrzeuge sowie die Abwendung der Vorschriften über die Erprobung, und periodische Untersuchung von Dampfkesseln, über die. Sicherheitsvorkehrungen gegen Dampfkesselexplosionen und über den Nachweis her Befähigung zur Bedienung und Ueberwachung von Dampfkesseln und Dampfmaschinen wird durch die gegenwärtige Verordnung nicht berührt

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