falken, Blaufutzfalken, Baum- und Lerchenfalken, Zwergfalken oder Merlins, der Gabelweihe oder roten Milans, des Hühnergeiers oder Habichts, des Sperbers, der Weihen oder des Rohrgeiers, des Uhus oder Buhins, des grohen Würgers, des grauen Würgers, der Elster, des Kohl- oder Jochrabens, des gemeinen Raben und der Krähe. Das Zerstören oder Ausheben der Nester und Brutstätten, das Ausnehmen der Eier und der jungen Brut aller wildlebenden Vögel, mit Ausnahme der oben angeführten schädlichen Arten, sowie