596 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1929/03_03_1929/IHZ_1929_03_03_2_object_5777489.png
Seite 2 von 8
Datum: 03.03.1929
Umfang: 8
die Konventionalstrafe für die Nichterfüllung und für die Verspätung festlegen. Das Gesetz stellt nun folgende Rechtsvermutungen auf: Ist die Konventionalstrafe für die Nichterfüllung gesetzt, so kann man bei Fehlen einer besonderen Vereinbarung nicht gleichzeitig die Erfüllung und das Penale'fordern- Ist aber die Konventionalstrafe für die Verspätung in der Erfüllung gesetzt, so kann man Erfüllung u n d das Penale verlangen. (Art, 1212 Cod. Civ. und 1211 Cod. Civ.). Es wird aber bemerkt; daß obiges

.9 An. Brevetti Nafta Ing. R. Rovini & G, Milano Einrichtung von Rohölieuerungen für Dampf- ti. Warmwasserheizungen sowie für industrielle Feuer- H ungsanlagen aller Art. - Vollkommen automatische : Bedienung und Regulierung. j Billigster u. bequemster betrieb Prospekte und Kostenvoranschläge durch die 3 Alleinvertretung für die Provinzen Bolzano u, Trento ' Robert Steiger s NI. Heumann 1 Kunze Bolzano - Merano. ges hinwegfällt, denn produziert die Ungültigkeit- eine Schadensersatzverpflichtung, so tritt

die Konventionalstrafe als pauschalierter Schadensersatz nach Maßgabe ihrer JBer Stimmung in ihre Rechte. Voraussetzung für die clausola penale ist natürlich immer die Verschuldensfrage, und zwar schon mit Rücksicht auf das Wesen der clausola penale als pauschalierter Schadensersatz. Die Wesenheit der clausdlii penale besteht mithin darin, daß der Schuldner der Strafe nicht eiuwenden könne, der Gläubiger habe keinen Schaden gehabt. Trägt der verpflichtete Teil Verschulden, so hat er in jedem Falle, gleichgültig

, - -ob der Gläubiger Schäden hatte oder nicht, die Konventionalstrafe zu bezahlen. Be weist aber der Gläubiger, daß er einen größeren Schaden hatte als jener, welcher durch die clausola penale gedeckt wird, so kann er immer nur die Konventionalstrafe ver langen. (Art. 1230 Cod. Civ.) - Das ital. Recht - kennt nicht 'das Mäßigungsrecht durch das Gericht wie das österr. Recht, (Siehe § 133G a.b. G. B.): Das Penale kann vom Gerichte nach ital. Rechte nur ver mindert werden, wenn die Obligation zum Teile . .erfüllt

wurde, es wäre denn, daß vereinbarungsgemäß das g a n z e Penale auch für diesen Fall zu bezahlen wäre. Sonst kennt das ital. Gesetz kein Mäßigungsrecht- ... Wir haben demnach gesehen, daß der Gläubiger ent weder Erfüllung oder das Penale, in manchen Fällen aber auch bei evenf. Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung Erfüllung und 'Penale verlangen kann. Der Schuldner kann sich in den besprochenen Rechtsfonpen nicht, freiwillig der Erfüllung durch Zahlung des Pennies entziehen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1927/27_03_1927/IHZ_1927_03_27_1_object_5776654.png
Seite 1 von 12
Datum: 27.03.1927
Umfang: 12
Verhältnisse glau ben, Anspruch auf die Befreiung von der Kaution zu ge nießen, müssen dennoch das Lizenzgosiich • an die Ge meinde cinbringen und in diesem Gesuche um die Befrei ung ansuclicn. Dem Gesuche sind b e i z u s c h 1 i e ß e n: 1. Die Be stätigung über den Erlag der Kaution (siehe unioni: 2. Die Bestätigung über die Eintragung hei der Handelskammer, welche aber auch auf dem Gesuche seihst gegeben werden kann und — wenn die Gemeinde nichl seihst dies einholt — ein Certificato penale (Strafkarle

(Gebühr 10 Lire) und an die Tntcndenza di Finanza (Sezione des Tcsoro) Trento eingesendet wird. Dabei ist li e i z u s r h 1 i e ß e n : bei Kaution in Wertpapieren die provisorische Zeichnungsbestatigung (certificatoi provvi- sorio) der Banca d’Italia, hei Kaution in Bargeld eine Postanweisung (vaglia postalc Ordinariat adressiert an die Intendenza di Finanza (Sezione del Tesoro) in Trento. lautend auf den Beirag der Kaution; eine Stempelmarke zu 3 Lire; außerdem für Beträge unter 1000 Lire

- genügt es, wenn dieses nur einem Ansuchen beigelegt ist und in den übrigen darauf Berufung genommen wird. .Teile Geschäfts leute. welche die Liktorenanleihe gegen Batenzah- 1 u n g gezeichnet haben, brauchen ihrem Ansuchen an die Gemeinde mir die Bestätigung der Banca d’Italia über die Ralenzcic.hming beizulegen. Die Deponierung bei der Fi nanz-Intendanz Trento entfällt für sie. Apotheken, die keine Parfümerien oder Konser ven verkaufen, sind von der Verpflichtung, die Handels lizenz. zu lösen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1920/04_07_1920/IHZ_1920_07_04_2_object_5773495.png
Seite 2 von 12
Datum: 04.07.1920
Umfang: 12
Ministerial-Dekreten festgesetzte Stempelgebühr wird n i dit auf Korbflasdien und auf Fässer angewendet, welche de» Umfang von fünf Liter übersteigen. Für den Generalkommissär: MONTANI Art. & Das vorliegende Dekret tritt am fünften Tage nacht seaier Verlautbarung im „Foglio - Annunzi Legali del Commissariate» Generale Civile per la Venezia Tridentina“ in Kraft. Der ; ZiviI-Generalkommissär : C r e d a r o. * * * ^Anmerk. der Sehriftìg.) : Die Verlautbarung im „Foglio An nunzi Legali“ erfolgte am 26. Juli

fügen kann. Art. 3. Bäcker und alle Verkaufsstellen von Brot- u. Teig waren dürfen Biskuits irgend welcher Gattung weder erzeugen noch verkaufen, noch zum Verkaufe halten. Art. 4. Die Ausübung des Gewerbes und Handels mit Süssig- keiten, welche nach Art. 1 gestattet ist, mug vom Commisseriato Generale Civile genehmigt sein. Solche Ermächtigungen können auf keinen Fall an Bäcker oder Brotverkäufer erteilt werden. Diese Genehmigung kann jenen erteilt werden, welche am Datum des vorliegenden Dekretes

bereits die Herstellung und den Verkauf von Süssigkeiten ausübten und wenn dieser Betrieb zum wenigsten den Hauptteil ihres Handels und. Gewerbes bildet. In Cafés, Bars und Milchgeschäften kann die Verabreichung von den im ersten Absag erwähnten Süßigkeiten vom Commissari- ato Generale Civile per la Venezia Tridentina gestattet werden, wenn sich ergibt, dag diese zu dem obgenannten Zeitpunkt bereits verabreicht wurden. Art. 5. jDie vom vorhergehenden Artikel vorgesehene Er mächtigung kann in Fällen

des Mißbrauches und der Nichtbeobach tung der für die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten vorgeschiebenen Normen jederzeit widerrufen werden. Gegen die Entscheidung des Commisseriato Generale Civile per la Venezia Tridentina ist keine Beschwerde weder auf dem gerichtlichen noch dem administrativen Wege zulässig. ■ Art. 6. Uebertretungen gegen die Bestimmungen des vor liegenden Dekretes werden von der politischen Behörde mit einer Geldbuße bis zu 10.000 L und mit Arrest bis zu drei Monaten be straft

; außerdem verfällt in jedem Falle die Ware und, wenn das nicht möglich sein sollte, der entsprechende Geldeswert. Zu diesem Zwecke können die öffentliche Sicherheitsbehörde und jene Be hörden, welche die Kompetenz haben, den Verfall aiiszusprechen, zur Sicherung derselben die Beschlagnahme der Waren oder des dafür erzielten Erlöses verfügen Das Commissariato Generale Civile ist berechtigt, für die Durchführung der einzelnen Prozesse eine andere politische Behörde erster Instanz an Stelle

8
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1923/11_02_1923/IHZ_1923_02_11_7_object_5774578.png
Seite 7 von 12
Datum: 11.02.1923
Umfang: 12
von jenem im denaturierten Zustande über 50 Liter sind der Anmeldung unterworfen, stehen unter Kontrolle der Finanzorgane und ist für dieselben die Haltung von Einnahme- und Ausgaberegistern und des bezüglichen Mcmoriales vorgeschrieben (Muster G 37 und C 38). Die Anmeldung ist beim UiTicio tccnico di Finanza in Trento einzubringen, bei welchem Anit die Einnahme- und Ausgaheregistcr sowie das Memoriale behoben werden können. 1 2. Transport. Der Transport von Spiritus oder gei stigen Flüssigkeiten im nicht'denaturierten

' Zustande über 5 Liter und von denaturierten Branntweinen in Mengen über 20 Liter ist an die Ausstellung einer Legitimations- bollette gebunden (Muster C 39). welche vom Zollamt, vo'm Ufficio tecnico di Finanza in Trento oder von der Bri s gata delta R. Guardia di Finanza über schriftliches Ansu chen der Partei und unter Vorweis der zwei Register G 37 und G 38, welche stets im laufenden zu halten sind, ausge folgt wird. . Bei Transport mittels Eisenbahn sind die Legitima tionsboiletten

bestraft. B) Unversteuerte Branntweine. 1. Lager. Die Verwahrung von unversteuertem Branntwein ist an die Einrichtung eines Zollmagazines und an Leistung der vorgeschriebenen Kaution' gebunden. 2. Transport. Der Transport von unversteuertem Branntwein muss durch eine Kautionsbollette gedeckt sein, dieselbe wird vom Ufficio tecnico di Finanza in Trento dem Versender gegen Leistung einer entsprechenden Sicherstellung ausgestellt. , C) Lizenzgebühren für Brennereien, welche Branntwein

nach der Leistungsfähigkeit der Brcnnvorrichlung erzeugen: Jedermann, der nach dem 1. Jänner 1923 mit einem neuen Brennapparat öder mit einem schon bestehenden Apparat die Erzeugung von Branntwein vorzunehmen ge denkt, tiat eine Lizenzgebühr von Lire 10.— zu enlrich- ten. Die Lizenz wird vom Ufficio tecnico di Finanza in j Trento ausgestellt und ist für die Dauer des Kalenderjah res gültig. Alte jene Personen, die innerhalb des Jahres 1923 ihre Brennvorrichtung in Betrieb zu setzen gedenken, haben dies sogleich

, jedenfalls noch vor Ende des laufenden Jah res dem Ulficio tecnico di Finanza in Trento behufs Fest setzung der Leistungsfähigkeit nach den neuen Vorschrif ten anzuzeigen. Das Gesuch um Ausfolgung der Lizenz ist an die Adresse des Ufficio tecnico di Finanza in Trento unter ge nauer Angabe des Vor und Zunamens sowie der Vater schaft des Brennereibesitzers beim Steweraml cinzubrin- gen. T . „ Dem Gesuch ist eine Stempelniarkc zu Lire 2.— (Lire 2.40) für die Lizenz beizuschliessen. . Dieses Amt hebt

16
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1926/11_07_1926/IHZ_1926_07_11_2_object_5776211.png
Seite 2 von 8
Datum: 11.07.1926
Umfang: 8
Vermögensnbkommen betrifft den Iandwirtschafll I m m o b i I i e. n b e s i t z, der nach seiner Lage nördlich und südlich des Brenners mil allen darauf befindlichen Lasten dem Land Tirol, be ziehungsweise der Provinz Trento zufälll. Außerdem verpllidilet sich das jetzige Land Tirol: a) der Provinz Trento Wertpapiere im Betrage von 7,009.500 Kronen zu überlnagen, die der gefürsteten Graf schaft Tirol gehörten; b) alle vor dem 3. November 1918 entstandenen Forderungen der Provinz Trento zu übertragen

dejr Provinz Trento bis zum 1. März 1925 zu verziehfeil. Die Provinz Trento verzichtet ihrerseits auf alle vor dem 3. November 1918 entstandenen Forderungen, die ihr oder einet Gemeinde oder Stiftung in der Provinz Trento gegen Gemeinden usw. in Nordtirol zustehen wür den. Das jetzige Land Tirol übernimmt die Verpflichtung zur Bezahlung aller, Schulden der ehemaligen gefürsteten Grafschaft von Tirol im Verhältnis von einer alten Krone gleich einer neuen österreichischen Krone mit Ausnahme

bereitwilligst. . Garantieför erstklassige Montage. italienischem Gebiete befanden und bei der Landesspar- X kasse in Trento hinterlegt wurden. Bezüglich der Einlö sung dieser, letzteren wird die italienische Kegierung.be- :, : sondere Vorschriften erlassen. : Außerdem wird eine Anzahl Landesfonds, die das Ge biel der Provinz Trento interessieren, an letztere abge- j j treten. Mw In Erfüllung der oben unten a) angeführten Vefif? pfliehtung hat das österreichische Bundesland Tirol gende Wertpapiere an Italien

^f kenhank 38.400 Kronen; Pfandbriefe der österr. Bö'den‘-j Kreditanstalt 2000 Kronen; Pfandbriefe der. Tiroler Laii; des-Hypothekenanstalt 442.900 Kronen.- X 4. Gemeindeaktien der Lokalbahnen von Bolzano- ’ Caldaro 100.000 Kronen; Brunico-Sand 200.000 Kronen; ..Dermulo-Mendola 200.000 Kronen; des Renon 115,000 Kronen; Trento-Male 200.000 Krönen;- der Valsugiiita 400.000 Kronen; des Val Venosta 400.000 Kr., Gesamt- , summe 1,615.000 Krönen. V ’ Total-öesaintsumme: 7,609.500 Kronen. Die Ausfuhr doi) Geld

17
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1926/12_12_1926/IHZ_1926_12_12_2_object_5776435.png
Seite 2 von 26
Datum: 12.12.1926
Umfang: 26
gemacht, daß alle wichtige ren Sachen, die bisher ein Einschreiten oder gar eine Reise nach Trento notwendig machten, künftig direkt in Bol zano erledigt werden können. Die Kompliziertheit der heu tigen Verhältnisse schließt es fast aus, daß jemand, der im Erwerbsleben steht, nicht dann und wann eine höhere Be hörde in Anspruch nehmen muß, die sich am Provinzial- hauptorte befindet. Wer eine Lizenz für Alkoholausschank brauchte, Bauten auszuffihren hatte, Grundstücke kaufte oder verkaufte usvv., mußte

sich an die Präfektur Trento wenden; wer mit Monopolartikeln Handel trieb. Gegen stände herstellte, welche der Fabrikalionssteuer unterlie gen, wie z. B. Seife, Alkohol, elektrische Kraft usw., sich an das techn. Finanzamt Trento'; wer einen Steuer- oder Ge bührenrekurs einbrachfe. an die Finanzintendanz Trento. wer sich in Post- oder Zollsachen beschweren wollte, an die Postdirekton oder'an die’Zoll Inspektion in Trento wen den usw. Künftig werden alle diese Geschäfle in Bolzano erledigt

nisation alle unsere Berufsgenossenschaften in die Provin zialverbände mit dem Sitz in Trento eingegliedert worden wären, wo weniger Aussicht bestanden hätte, den eigenar tigen Verhältnissen und vielfach auseinandergehenden wirtschaftlichen Wünschen des Hochetschgebietes ent sprechend Rechnung zu Iragea, müssen nunmehr eigene Provinzialveifcände für das Hocbetschgebiet mit dem Sitze In Bolzano geschaffen werden, welche direkt und un mittelbar den Rcichsverbänden in Rom unterstehen

, als ihm an, Subventionen oder anderen Zuwendungen seitens der Provinz zugeflps- sen sind. Den vermehrten. Geldbedarf bei der Neuerricb- tung der Provinzialämter abgesehen, . wird die Provinz Bolzano vielleicht-in normal«) Jahren mit geringeren! Um lagen das Auskommen finden, als wir bisher für die Pro vinz Trento bezahlen mußten- ,Der von den, Handels- und fiewerbelreibenden.ru bezahlende Steuerzusehjag für die Wirtschaftsvcrtretung. die Handelskammer,, welcher bei Errichtung eines Provinzialwirtschaftsrates in Trento

18
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1926/05_12_1926/IHZ_1926_12_05_8_object_5776417.png
Seite 8 von 24
Datum: 05.12.1926
Umfang: 24
. Rigoli. S. Michele a 1 1’ A d i g e. Scicli. Viareggio. V i 1 p i a n o- N a 11 e s, Vitoria. Versicherte der PensioDSODstait Trento. Am 8. Dezember 1. Js. läuft der Termin ah. bis zu wel chem die Versicherten die Entscheidung an die Pensions anstalt der Privatangestellten in Trento abzugeben haben, ob sie sich freiwillig weiterversichern wollen in der bis herigen Art und Weise oder ab sie die Rückerstattung der eingezahltcn Prämien (Quoten der Angestellten) verlangen. Wer dies noch nieht getan bat

. möge die kurze Frist noch benützen. Die Meldung geschieht am besten auf den Formularien, die für diesen Zweck eigens bereitgestellt wurden. Dieselben sind bei der Pensionsanstalt in Trentn (Istituto Pensioni Imp. Privati. Trento, Via Rosmini), und bei den Bezirkskrankenkassen zu haben. Die Arbeitgeber mögen ihre Angestellten auf den nahen Ablauf der Frist aufmerksam machen. , Falls jemand kein Mcldeformular erhalten sollte, ge nügt jedenfalls auch eine briefliche (rekommandierte) Mel dung

9 f 4®lZt deinhardslr. 6 Projekte und Kosten-Voranschläge bereitwilligst. Garantie für erstklassige Montage. Zeichnungen für die Nationalanleihe im Hochctsch. *' Die' Zeichnungen der Gemeinden: Bolzano 360.000. Chiusa 18.000, Bressanone (samt Geineindebetrieben) 145.000, • Vellumo 500, Brunico 100.000, Bronzolo 3000, Campo Tur.es 1000,, Riva Tures 100, Caminata 500, Molini Tures 100, Acereto 300, Casfelrblip 39.500, Chienes 1200, Te- rento 6000, Casteldarno 1000,. Sesto 50.000. — Die Stadt Trento

. beziehungsweise 8.050 und 8788 Quadratmeter, zum Schätzpreise von Lire 5.50. — Zur Ve r s t e i ge r d n g gelangt Grind Nr In im Ausmass von 11.545 Quadratmeter, zum Ausrufspreis vnii' 7.— Lire pro Quadratmeter, hei gleichen Offerten erhält der- dermalige Pächter das Vorkaufsrecht. Gesuche um Zulassung ausländischer Spezialarholter. Der Provinzialverband der Gewerbetreibenden in Trento feilt folgendes mit: Es werden .hiémif alle’Gewerbetreiben den aufmerksam. gemacht, daß die Gesuche, um die Er laubnis

zur ijrcrizüberschreitung nach Italien -für'auslän dische Spezialarheiler von nun an in folgender'Weise zu machen sind: Gleichzeitig mit der Einsendung des Gesu ches an das Volkswirtschaflsminisferium muß der Gesuch- Meller eine Kopie desselben an den Provinzfalvcrband in Trento (Ünione industriali trento) Ginreichen, eventuell mjt den nötigen Angaben versehen, auf Grund/derer dié Notwendigkeit und die Nützlichkeit sowohl für die In. dustrie, als auch für das verlangte Personal hervorgeht. Das neue System gestattet eine raschere

19
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1927/08_05_1927/IHZ_1927_05_08_11_object_5776736.png
Seite 11 von 12
Datum: 08.05.1927
Umfang: 12
Verkaufsstelle u. Lager für die Provinzen BOLZANO und TRENTO Adolf Demar BOLZANO Via dei Cappuccini Nr. 6 Telef. Nr. 601 ' MACCHINE DA LEGNO MODERNE E PERFEZIONATE ) OFFICINE ANFREDI BONGIOANNI —FOSSANO MIT.AXO - Via Correggio, 81, tei. 40-564 TORIXO - Corso Valdoero, 8 1JRISE - Via SavorßDßua, 28 PADOVA - Corso del Popolo, 18 Filialen und Depots: ANCONA - Via XXIX Settembre, 18 ROMA - Via del Lucchesi, 25 CATANIA - Via Vittorio Emanuele CALI ARI - Ditta Jng. F. Sbrini Frassen Bolzano Via dei

Bottai 4 Telephon 256 liefert prompt ab Lager: Hobelmaschinen Fleischqnetschen Fräsmaschinen Ziegelpressen Bandsägen Knopflochmaschinen Bohrmaschinen Schraubstöcke Kreissägen Ambosse Schoppingmaschinen Bohölmotore Kaltsägemaschinen Benzinmotore Elektromotore. HALS- und KÜCHENGERÄTE. Vereinigte Baubetriebe „Hochetseh“ Gesellschaft m. b. fl. in Bolzano ImLager via molini 4, Bolzano, jederzeit verfügbar: Portland (Drehofen) Trento nach 7 Tagqp Druck 326.6 Zug 32.10 „ 28 „ „ 465.3 „ 36.80 P.ortland

„Granito“ Trento nach 3 Tagen Druck 378 Zug 29.30 - * T „ » 538 „ 38.00 „ 28 „ 622.6 „ 40.10 Portland „Fnso“ Trieste nach 3 Tagen Drack 568 Zug 39.00 „ 7 „ „ 588 „ 39.80 „ 28 „ „ 613 „ 40.10 Cemento di Mollaro „S. Romedio“ nach 28 Tagen Druck 180 Zug 15.40 Stiichkalk ab Waggon. , Auto-Öle! Erstklassige Marken Castrol Texaco Vacuum etc. etc. in Orig.-Kannen und Fässer. Fritz Sanftl Bolzano,Silbergasse ^WERKZGII&E BAIKM0BEL B EICH LÄGE tili MEfJlNGWMEN J ^ l-l PL E ADLER SCHREIBMASCHINE

und Ausland. Kauf und Verkauf Von Devisen und Effekten per KasBa und auf Termin. Eröffnung von freien und dokumentierten Krediten. Kreditbriefe. Verwahrung Ton Wertpapieren jegl. Art. Slcherheitskaisetten(Safei) *90 Kassastnnden: 9‘/ 2 —12 Uhr und 2—4 Uhr. VERTRETER : U.R.I. TRENTO-HAHTOVAio

20
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1926/27_06_1926/IHZ_1926_06_27_3_object_5776194.png
Seite 3 von 8
Datum: 27.06.1926
Umfang: 8
OfhmaF Tschoner, Bolzano, VicrRoma Papiergro&fiandlung und Papiersäcfcefabrik Packpapieren PapiersäcKerv Scti reibpapieren rossesLager Kuverts Druckpapieren Pappen Schulheften Pergamen tpapieren Papierservietten .Der Ausschuss beschloss naeli langer Debatte den Anschluss an die Confederazione Generale dellTndustria Vinicola und an den Industrieverband der Provinz Trento. Weinpantsciieieieu in Oesterreich. Ein Budapester Blatt beklagt sieb über die Tatsache (?), dass in Oester reich italienische

. Erei von jeder Politik und allen trennenden Tagesfragen, erfüllt der Gewerbebund seinen edlen Zweck, das ist die humane Solidarität. Vereinigte Baubetriebe „Hochetsch“ (Provisorischer Sitz: Bolzano, Dr. Streitergasse 8/1.) Der neue flrbeüsDerirag der Bauindustrie. Mit Dekret der Präfektur Trento Nr. 23821 Div. III b vom 17. Juni 1926 wurde der neue Provinzial-Lohn- und Arbeitsvert'rag für die Bauindustrie der Provinz Trento in Kraft gesetzt. . Der .Vertrag bat Gültigkeit: a) Für alle Baufirmen

, BauUnternehnuingen und sonstige Arbeitgeber, welche für fremde oder eigene Rechnung öffentliche oder private Ar beiten des Hochbaues und Tiefbaues in der Provinz Trento ausführen, b) Für alle in vorgenannten Betrieben u. bei vor genannten Arbeitgebern beschäftigten Arbeiter. : Der Vertrag erstreckt sich auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Industrie, gleichgültig ob dieselben in die Organisation als Mitglieder eingeschrieben sind oder nicht, ob sie gegenwärtig oder in Zukunft in der Provinz Trento

in der ganzen Provinz Trento vom 1. Juni 1926 bis 31. Dezember 1926 und gilt als Jahr für Jahr erneuert, wenn eine der Vertragsparteien nicht mit rekommandiertem Brief den Vertrag mindestens einen Mo nat vor Fälligkeit der anderen Vertragspartei aufkündigt. Einteilung der Arbeiter: Art. 2. Die Arbei ter der Bauindustrie werden in folgende Kategorien ein geteilt: 1. Gruppe: Steinmetze 1. Klasse. 1— 2. Gruppe: Maurer 1. Kl., Steinmetze 2. Kl., Zementeure 1. Kl., IIiss- boden-Terrazzeure 1. Kl., Steinbrecher

21