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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2006
Heimatbuch Altrei
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Seite 168 von 887
Autor: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Ort: Altrei
Verlag: Gemeinde Altrei
Umfang: 880 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 875 - 880
Schlagwort: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Signatur: II 239.663
Intern-ID: 414887
falsch und wertlos gewesen, ebenso sei die Forderung der Altreier, die Sache vor einem österreichi schen Gericht abzuhandeln, unrealistisch („forum rei sita“), da es sich beim umstrittenen Gebiet um trentinisches Territorium handle („essendo questi monti indispensabilmente sitnati nel dominio Trenti- no“). Die Altreier hätten die Justiz beleidigt und durch betrügerische Täuschungsmanöver die öster reichische Regierung so weit gebracht, daß dieselbe, in Unkenntnis der wahren Sachlage, Pfän

um eindeutig trentinisches Territorium “ handle, wohl etwas zu leicht, denn die österreichische Regierung war gegenteiliger Meinung und betrachtete das umstrit tene Gebiet als „in Austriaco“ (also auf österreichischem Territorium) liegend. Die juridische Lage war aber deswegen sehr verzwickt, weil es sich beim umstrittenen Gebiet im Grunde um ein Terri torium gemischter Jurisdiktion („jurisdictio mixta“) handelte. Die Streitereien gingen indessen mit noch größerer Härte weiter, so als hätte es nie

ein Urteil ge geben. Schließlich ordnete die oberösterreichische Regierung zur Verteidigung der Altreier Inter essen am 29. März 1776 die Sequestrierung von „in Austriaco gelegenen (...) denen Rover- und Carbonarisch-Trienterischen Unterthanen eigentümlichen Gütern“ an. Aufgrund dieses von aller höchster österreichischer Stelle angeordneten Sequesters versuchte nun auch der Bischof mit Schreiben vom 5. Dezember 1776 auf seine „Klientel“ in Rover und Carbonare beruhigend ein zuwirken

, indem er sie aufforderte, bis zum endgültigen Gerichtsentscheid sich in den umstritte nen Gebieten keine Rechte mehr anzumaßen. Auch der Bischof hatte gemerkt, daß es der ande ren Seite mit der Drohung dieses Mal ernst war. In einem an diesen gerichteten und an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Brief der oberösterreichischen Regierung hatte diese das bisherige Verhalten des Bischofs bereits am 7. Oktober 1775 als „eine augenscheinliche Be- kränkung der österreichischen Gemeinde Altrey“ gebrandmarkt

. Sie, die Regierung, sehe sich daher veranlaßt, die Altreier „auf das kräftigste zu schützen“ und - sollten die angedrohten Sequester nicht ausreichen —, „so wird man noch auf anderweitige Mittel fürzudenken und durch militärische Exekution der Gemeinde Altrey ihr Recht vollkommen zu verschaffen gezwungen sein“ (IStA). Mit Schreiben vom 13. Juni 1777 wandte sich der Trienter Bischof aber wiederum an die oberö sterreichische Regierung, um derselben klarzumachen, wie schlecht es um die Leute in Rover und

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2006
Heimatbuch Altrei
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/414887/414887_169_object_5511301.png
Seite 169 von 887
Autor: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Ort: Altrei
Verlag: Gemeinde Altrei
Umfang: 880 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 875 - 880
Schlagwort: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Signatur: II 239.663
Intern-ID: 414887
schickte der Bischof eine genaue Aufstellung aller Ursachen und Beschaf fenheiten der „langwierigen Streitsache“ mit, wodurch er sich eine „Linderung der bisherig erlitte nen Drangsaale“ durch die von Seite der „ Unterthanen zu Altroy ihnen eigenmächtig zugefügten Be einträchtigungen“ erhoffte. Er empfahl abschließend „diese armen Betrübten“ von Rover-Carbonare dem gnädigen Einsehen der Regierung. Diese solle doch die Altreier auffordern, die Wegnahme des Viehs unter allen Umständen sein zu lassen

niedergehackt, dann das EIolz an Ort und Stelle verbrannt und schließlich Getreide angesät. Auf diese Nachricht hin wandten sich die damaligen Altreier Gerichtsgeschworenen Georg de Marchi und Joseph Zwer- ger am 30. Juni 1777 mit einem Schreiben an die oberösterreichische Regierung mit der Be schwerde, „daßohngeacht des von allerhöchst dero oberösterreichischem Gubernio ergangenen Verbots, allschon anno 1775 verhängten Sequesters und von dem Bischöfen zu Trient fürstlichen Gnaden dar aufhin erfolgten

Verbots, die Inhabern des Hofes al Rover und Carbonara im Thall Fleims noch im mer fortfahreten, auf deren ihro Gemeinde zugehörigen gemeinschaftlichen Gegenden Holtz zu schwenden, zu wayden, zu brennen und Neuräuth anzulegen Die Gerichtsgeschworenen der Ge meinde Altrei ersuchten daher die oberösterreichische Regierung angesichts „dieser solang fürdau ernden so gewaltigen wie boshaften Bekränkhung der armen Gemeinde Altrey und von denen Inwoh nern al Rover und Carbonare höchst sträflich bezeigenden

Ungehorsam die bereits angedrohten schärfsten Mittel zu ergreifen“. Die Bewohner von Rover und Carbonare, „deren Güter doch mei- stentheils in Austriaco liege?i “ meinten wohl, sie bräuchten den Anordnungen der österreichischen Behörden nicht Folge zu leisten, weshalb „sie die hohen Verordnungen ganz ziegellos verachten “wür den. Sollte die Regierung selbst aber keine geeigneten Maßnahmen zu ergreifen gedenken, dann solle sie den Altreiern wenigstens entsprechende fiandlungsfreiheit

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