falsch und wertlos gewesen, ebenso sei die Forderung der Altreier, die Sache vor einem österreichi schen Gericht abzuhandeln, unrealistisch („forum rei sita“), da es sich beim umstrittenen Gebiet um trentinisches Territorium handle („essendo questi monti indispensabilmente sitnati nel dominio Trenti- no“). Die Altreier hätten die Justiz beleidigt und durch betrügerische Täuschungsmanöver die öster reichische Regierung so weit gebracht, daß dieselbe, in Unkenntnis der wahren Sachlage, Pfän
um eindeutig trentinisches Territorium “ handle, wohl etwas zu leicht, denn die österreichische Regierung war gegenteiliger Meinung und betrachtete das umstrit tene Gebiet als „in Austriaco“ (also auf österreichischem Territorium) liegend. Die juridische Lage war aber deswegen sehr verzwickt, weil es sich beim umstrittenen Gebiet im Grunde um ein Terri torium gemischter Jurisdiktion („jurisdictio mixta“) handelte. Die Streitereien gingen indessen mit noch größerer Härte weiter, so als hätte es nie
ein Urteil ge geben. Schließlich ordnete die oberösterreichische Regierung zur Verteidigung der Altreier Inter essen am 29. März 1776 die Sequestrierung von „in Austriaco gelegenen (...) denen Rover- und Carbonarisch-Trienterischen Unterthanen eigentümlichen Gütern“ an. Aufgrund dieses von aller höchster österreichischer Stelle angeordneten Sequesters versuchte nun auch der Bischof mit Schreiben vom 5. Dezember 1776 auf seine „Klientel“ in Rover und Carbonare beruhigend ein zuwirken
, indem er sie aufforderte, bis zum endgültigen Gerichtsentscheid sich in den umstritte nen Gebieten keine Rechte mehr anzumaßen. Auch der Bischof hatte gemerkt, daß es der ande ren Seite mit der Drohung dieses Mal ernst war. In einem an diesen gerichteten und an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Brief der oberösterreichischen Regierung hatte diese das bisherige Verhalten des Bischofs bereits am 7. Oktober 1775 als „eine augenscheinliche Be- kränkung der österreichischen Gemeinde Altrey“ gebrandmarkt
. Sie, die Regierung, sehe sich daher veranlaßt, die Altreier „auf das kräftigste zu schützen“ und - sollten die angedrohten Sequester nicht ausreichen —, „so wird man noch auf anderweitige Mittel fürzudenken und durch militärische Exekution der Gemeinde Altrey ihr Recht vollkommen zu verschaffen gezwungen sein“ (IStA). Mit Schreiben vom 13. Juni 1777 wandte sich der Trienter Bischof aber wiederum an die oberö sterreichische Regierung, um derselben klarzumachen, wie schlecht es um die Leute in Rover und