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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1889
Geschichte von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart
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Seite 286 von 410
Autor: Stampfer, Cölestin / von Cölestin Stampfer
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 398 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Meran ; z.Geschichte
Signatur: II 102.643
Intern-ID: 84112
des. Auf die erste Nachricht hin wurden die Stadt Meran und alle umliegenden Dörfer freiwillig beleuchtet. Man glaubte nun auch allgemein, daß mit der Wiedervereinigung Tirols mit Oester reich die kirchlichen Irrungen beigelegt werden würden. Man Zögerte nun nicht mehr, Se. Heiligkeit Papst Pius VII. zu bitten, den alten churer'schen Districi in Tirol und Vorarlberg an das Bis thum Chur zurückzustellen. Papst Pius VII. schrieb am 24. August 1814 an den Bischof Karl Rudolph von Chur: „Wir stellen Dir, Ehrwürdiger

Bruder, jenen Diöcesantheil freudig zurück, den Wir durch dm Drang der Zeitverhältnisse dem Bischöfe von Brixen zur Verwaltung über!ragen haben.' Doch diese kirchlichen Bestimmun gen konnten nic^t durchgeführt werden, da sich bald die weltliche Macht in das kirchliche Gebiet eindrängte und das josephinische Kirchensystem zur Geltung brachte. Die k. k. bevollmächtigte Hof commission in Tirol und Vorarlberg berichtete unter dem 8. Okto ber dem Fürstbischof von Brixen und unter dem 13. Oktober

an das Consistorium von Chur, daß noch die allerhöchste kaiserliche Entschließung abzuwarten sei, und daß somit der Fürstbischof von Brixen, bis dieses Geschäft von Sr. päpstlichen Heiligkeit und Sr. Majestät dem allergnädigsten Kaiser in Ordnung gebracht sein werde, die bischöfliche Gerichtsbarkeit über den ehemaligen Churer Bis- thumsantheil in Vinstgau und Vorarlberg provisorisch fortsetzen müsse. Die Verhandlungen Zwischen Chur und Brixen einerseits und mit der kaiserlichen Regierung anderseits wurden

fortgesetzt. Die kaiserliche Regierung huldigte dem josephinischen Kirchenrechte, wo nach ein d ausländischer Bischof keine Gerichtsbarkeit über die Unter- thanen eines fremden Staates haben sollte. Rom gab dem hart näckigen Drängen der kaiserlichen Regierung nach, trennte durch ein päpstliches Breve vom 27. Jänner 1816 die Antheile des Churer- Bisthums in Tirol und Vorarlberg von diesem und übergab sie der Diocesi Brixen. Bald darauf wurde die Stadt Meran fammi Landgericht der Diocesi Trient einverleibt

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