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Gardasee-Post
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Seite 3 von 12
Datum: 16.11.1912
Umfang: 12
, einer seiner Angehöri gen oder seiner Leute von einer anstecken den Krankheit befallen wird, oder an einer solchen leidet. H a f t p f 1 i ch t des Hotels für e i n ge- b r a ch t e S a ch e n 8. Die Haftpflicht ist eine aus dem alten Römischen Rechte überkommene schwere Son derbelastung der Hotel-Industrie, jedoch hat die neuere Rechtsprechung in den meisten Ländern vielfach konkurrierendes Verschulden des Gastes angenommen und die Ansprüche abgewiesen, wenn nicht der Gast auch; selbst die erforderliche Sorgfalt

zur Verhütung von Schaden beobachtete. Die Haftpflicht erstreckt sich: a) in Deutschland (vergl. §§ 701 bis 703 BGB.) nur auf die i m Hause wohn e n- den Gäste, nicht auf die Gäste im Restaurant; sie tritt n i ch t ein, wenn der Schaden von dem Gaste oder einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die er bei sich aufgenommen hat, verursacht wird, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt entsteht. Für Wert papiere und Kostbarkeiten haftet das Hotel im allgemeinen nur in der Höhe

.“ „Nein, Herr Mielke, Sie müssen mit mir kommen.“ „Wohin denn?“ „Ins Wirtshaus. Ich habe seit heute früh von einem etwaigen Schaden nicht sofort der Hotelleitung Anzeige erstattet wird. Die Haftung kann durch Vereinbarung zwi schen Hotel und Gast ermäßigt oder erlassen werden. Eine dahingehende Vereinbarung kann auch stillschweigend getroffen werden, eine einseitige Erklärung des Hotels genügt aber nicht. So ist insbesondere ein Anschlag, durch den der Hotelier die Haftung ablehnt, ohne Wirkung

. (Planck,Kommentar.) b) In Fr ankr ei ch ist die Haftpflicht nach §§1952—54 des Gode Civile geregelt: für especes rnonnayees, valeurs, titres, bijoux et objets precieux „de tonte nature“, die nicht „deponiert“ sind, bis 1000 Frs. (Gesetz v. 1911.) c) In Belgien Code Civ. 1952—54. In diesem Lande ist die strenge Haftung für Geld und Wertgegenstände auf 1000 Frs. beschränkt. (Ges. vom 22. 7. 1897.) d) In der Schweiz ist das Hotel für Wertgegenstände u. Geldsummen nur haftbar, wenn sie ihm ausdrücklich

über geben werden (Code fed. 486—87). Aende- rung im Gange. e) In Italien haftet nach Cod. civ. ital. 1866—68 das Hotel unbeschränkt. f) In Holland sind nach Art. 1746—48 die gleichen Bestimmungen wie in Italien: — Unbeschränkte Haftung. g) In Oester,reich treten die §§ 970 und 1316 des Civilrechts ein: das Hotel haftet unbeschränkt nur für ausdrücklich über gebene Sachen. h) In Rußland ist die Haftbarkeit nach Art. 2124 (1276 und 73, Polen: Code Na poleon) geregelt. i) In England ist die Haftpflicht

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Gardasee-Post
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Seite 2 von 12
Datum: 16.11.1912
Umfang: 12
. Die Untermiete bedarf der ausdrück lichen Vereinbarung; b) die Zimmerpreise sind festgesetzt in der Annahme, daß die Mahlzeiten vorzugs weise im Hause eingenommen werden. Wo es ortsüblich ist, daß das erste Frühstück im Hotel eingenommen wird, gilt dies als stillschweigende Voraussetzung. Werden Mit tags- und Abendmahlzeiten nicht im Hotel eingenommen, so ist die Hotelleitung mit Rücksicht auf die notwendige stete Bereitschaft der Küche und die hohen Betriebskosten ge zwungen, eine Erhöhung der Zimmer preise

eintreten zu lassen. Der Umfang die ser Erhöhung richtet sich nach dem Ortsge brauch ; c) Nahrungsmittel sowie Geträn ke a 11 e r A r t, die im Hotel gewöhnlich zum Verkauf gehalten werden, sind vom Hotel zu entnehmen. Werden Getränke von seiten der Gäste eingebracht, so wird eine entspre chende Entschädigung (Stopfengeld) berech net ; d) bei Mahlzeiten, zu denen nicht irgend ein Getränk (auch Mineralwasser, Milch, Fra- da, Pomril usw.) genossen wird, ist ein Preis aufschlag üblich; e) Tiere dürfen

nur nach vorheriger Ver- i einbarung eingebracht werden. In den Gesell schaftsräumen, besonders in den Speisesälen, können Tiere im allgemeinen Interesse nicht geduldet werden, in den Hotelzimmern nur gegen besondere Vergütung. Für jeden durch das Tier verursachten Schaden ist der Gast ersatzpflichtig; f) Musik und Veranstaltungen j e der Art, die Lärm und Störung im Hotel hervorrufen, sind, um den Hotelgästen die Ruhe eines vornehmen Privathauses zu ge währleisten, nur in dem Maße und zu sol- Jagdhumoreske

über auch sie traurig wurde, denn sie hatte dien Zeiten zulässig, daß andere Gäste keine Störung dadurch erleiden. Zum Einbringen gemieteter Klaviere ist besondere Genehmi gung der Hotelverwaltung einzuholen, die auch nach der Erteilung jederzeit widerruflich ist; g) Verstöße gegen die gute Sitte können nicht geduldet werden und berechti gen das Hotel in besonders schweren Fällen zur sofortigen Vertragsauflösung. Vorausbestellung von Zimmern. 4. Durch eine Vorausbestellung verpflichtet sich der Besteller

, die bereit gehaltenen Zim mer zum bestellten Termine anzunehmen, so fern sie nicht offenbar von den in der Be stellung geäußerten Wünschen erheblich ab weichen. Die Hotelleitung dagegen wird, wenn sie nicht in der Lage ist, die Bestellung zu berücksichtigen, den Gast davon benach richtigen. Einer besonderen Zusage des Ho tels, daß Zimmer bereit gehalten werden, be darf es nicht; nur bei zeitiger Bestellung ist Bestätigung üblich. Bezieht der Gast voraus- bestellte Zimmer nicht, so ist er dem Hotel

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Gardasee-Post
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Seite 4 von 12
Datum: 16.11.1912
Umfang: 12
Kleidungsvorschriften macht; die Gäste selbst haben diesen Brauch einge bürgert. Todesfälle im Hotel. 14. Todesfälle von Gästen im Hotel verur sachen dem Hotelbesitzer stets besondere Ko sten, mit denen bei der Vermietung des Zim mers nicht gerechnet wurde. Das Zimmer muß desinfiziert werden, das Bettzeug wird nicht mehr gebraucht, und das Zimmer wird einige Zeit nicht mehr vermietet. Für diese durch Todesfall entstehenden Unkosten be steht eine Schadenersatzpflicht der Erben

und Hinterbliebenen gegenüber dem Hotel. Scha denersatzanspruch besteht namentlich dann, wenn ein Gast Selbstmord verübt oder im Bewußtsein, mit einer gefährlichen oder an steckenden Krankheit behaftet zu sein, in das Hotel einkehrt und dort stirbt. Unter allen Umständen sind die Kosten der Desinfektion aller betreffenden Zimmer und Gegenstände zu ersetzen. In vielen Fäl len werden auch die Kosten für Neuta- pezierung verlangt werden können. A 11 ig e m ein ü b 1 i ch ist es in Hotels ersten Ranges

, den Angehörigen die vom Verstorbenen benutzten Bett- und Wäsche stücke (Matratzen, Kissen, Decken usw.) nach dem augenblicklichen Werte zu be rechnen und zur freien Verfügung zu überlas sen. Gewöhnlich werden diese Stücke dann Wohltätigkeitsanstalten übergeben. Der Gast, aber hat die Beruhigung, daß er keine In ventarstücke Verstorbener im Hotel vorfindet. In allen diesen Fällen ist es eine Pflicht der Menschlichkeit, auf die traurige Lage des Gastes unter fremden Menschen jede nur mögliche Rücksicht

zu nehmen. Streitigkeiten. 15. Streitigkeiten erledigen sich am besten durch ruhige und sachgemäße A u s - s'prache auf dem Bureau. In Fällen einer Nichteinigung sei auf das Schiedsge richt des Internationalen Hotel besitzer-Vereins (Sitz Cöln) hin gewiesen, der nicht nur die Förderung und das Ansehen der Hotelindustrie bezweckt, sondern auch bestrebt ist, auf Grund seiner Erfahrungen nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch dem reisenden Publikum gerecht zu werden. Oe ff entliehe Beschwer

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Gardasee-Post
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Seite 2 von 14
Datum: 19.10.1907
Umfang: 14
von Fein schmeckern an: Naturschönheit, Küche-und Kellergenüssen, welche sich längst schon immer wieder von neuem zusammenfand im bekannten Hotel Gardasee, entwuchs den Klein-Verhältnissen von einst, wurde zu einer Art internationaler Menschenvereinigung auf einem der schönsten Gardaseeplätze, und gibt der berechtigten Hoffnung Raum, daß Torbole bald gleichen Schritt halten wird und kann mit den bekanntesten Stationen des Westufers, nicht zu sprechen von Riva, dem es verhältnisgemäss

nach Fremdenverkehrs zahl vollkommen ebenbürtig ist. Nun wurde auch ein Grand Hotel diesem Nordküsten strich beschert. Abgesehen von der äußeren Stillosigkeit dieses Baues, der sich eher an sieht wie eine k. k. Kaserne denn ein fas- hionables Fremdenheim, kann das Grand Hotel Torbole nur als Gewinn für unsere Gegend betrachtet werden. Ein alter Er fahrungssatz lehrt, dass zuerst für Bequemlich keit und genügende Unterkunft der Fremden gesorgt sein muss, ehe man deren reichlichen Zuspruch erwarten darf. Wer

der Land- I schaft angepasst, erbaute, also ganz im | Gegensatz zum vorgenannten Grossbau, ist I auch nur als Gewinn zu betrachten für Tor- I bole. Ein Nachmittag oder Abend dort ver- ! bracht, gehört dank der prächtigen Landschafts- j Umrahmung zum Anregendsten, was einem | am Nordufer des Gardasees für Spaziergänge I geboten ist. Hotel Gardasee, längst ein I klangvoller Name in der Reisewelt, etwa so | wie das Haus der Frau Emma in Nieder- ij dort, hat sich auch, den Zeitbedürfnissen ent- 1 sprechend

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