. Die Untermiete bedarf der ausdrück lichen Vereinbarung; b) die Zimmerpreise sind festgesetzt in der Annahme, daß die Mahlzeiten vorzugs weise im Hause eingenommen werden. Wo es ortsüblich ist, daß das erste Frühstück im Hotel eingenommen wird, gilt dies als stillschweigende Voraussetzung. Werden Mit tags- und Abendmahlzeiten nicht im Hotel eingenommen, so ist die Hotelleitung mit Rücksicht auf die notwendige stete Bereitschaft der Küche und die hohen Betriebskosten ge zwungen, eine Erhöhung der Zimmer preise
eintreten zu lassen. Der Umfang die ser Erhöhung richtet sich nach dem Ortsge brauch ; c) Nahrungsmittel sowie Geträn ke a 11 e r A r t, die im Hotel gewöhnlich zum Verkauf gehalten werden, sind vom Hotel zu entnehmen. Werden Getränke von seiten der Gäste eingebracht, so wird eine entspre chende Entschädigung (Stopfengeld) berech net ; d) bei Mahlzeiten, zu denen nicht irgend ein Getränk (auch Mineralwasser, Milch, Fra- da, Pomril usw.) genossen wird, ist ein Preis aufschlag üblich; e) Tiere dürfen
nur nach vorheriger Ver- i einbarung eingebracht werden. In den Gesell schaftsräumen, besonders in den Speisesälen, können Tiere im allgemeinen Interesse nicht geduldet werden, in den Hotelzimmern nur gegen besondere Vergütung. Für jeden durch das Tier verursachten Schaden ist der Gast ersatzpflichtig; f) Musik und Veranstaltungen j e der Art, die Lärm und Störung im Hotel hervorrufen, sind, um den Hotelgästen die Ruhe eines vornehmen Privathauses zu ge währleisten, nur in dem Maße und zu sol- Jagdhumoreske
über auch sie traurig wurde, denn sie hatte dien Zeiten zulässig, daß andere Gäste keine Störung dadurch erleiden. Zum Einbringen gemieteter Klaviere ist besondere Genehmi gung der Hotelverwaltung einzuholen, die auch nach der Erteilung jederzeit widerruflich ist; g) Verstöße gegen die gute Sitte können nicht geduldet werden und berechti gen das Hotel in besonders schweren Fällen zur sofortigen Vertragsauflösung. Vorausbestellung von Zimmern. 4. Durch eine Vorausbestellung verpflichtet sich der Besteller
, die bereit gehaltenen Zim mer zum bestellten Termine anzunehmen, so fern sie nicht offenbar von den in der Be stellung geäußerten Wünschen erheblich ab weichen. Die Hotelleitung dagegen wird, wenn sie nicht in der Lage ist, die Bestellung zu berücksichtigen, den Gast davon benach richtigen. Einer besonderen Zusage des Ho tels, daß Zimmer bereit gehalten werden, be darf es nicht; nur bei zeitiger Bestellung ist Bestätigung üblich. Bezieht der Gast voraus- bestellte Zimmer nicht, so ist er dem Hotel