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Gardasee-Post
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Datum: 05.09.1908
Umfang: 12
- und Gasthausschule, der Genossenschaft der Hotel-, Gast-, Schank- und Kaffeehaus gewerbe in Innsbruck, der Innsbrucker Handels- und Gewerbekammer und dem Leiter der Gasthof- und Gasthausschule zusammensetzt. Aufzunehmende Schüler und Schülerinnen haben den Geburts- und Tauf schein, sowie das letzte Studienzeugnis vorzulegen; jene, welche vor Eintritt in die Schule bereits in Praxis standen, auch ein SiUenzeugnis. Obligate Lehrgegenstände sind: Deutsche und Französische Sprache, Korre spondenz

Vielfachrechnungen erstreckt. Absolventen der zweiten Klasse des Untergymnasiums oder der Unterrealschule, einer Bürgerschule, des Vorbereitungskurses der Innsbrucker Handels-Akademie oder einer zweiklassigen Handelsschule wird diese Aufnahme-Prüfung erlassen. Den Aufwand für diesen Kurs bestreitet der „Verein zur Erhaltung der Gasthof- und Gastbausschule“ in Innsbruck. Mit der Beaufsichtigung und ökonomischen Verwaltung ist ein Aufsichtsrat betraut, der sich aus Delegierten der Gasthof

- und Kontoirarbeiten, Wechsel-, Handels- und Gewerbekunde, Buchführung, Rechnen, Geographie, Chemie, Nahrungs und Servierkunde, Küchen- und Keller wirtschaft sowie Schönschreiben. Das Schul geld beträgt Kr. 120.— und ist in zwei gleichen Raten zu bezahlen, von denen die erste bei der Einschreibung und die zweite am 16. Februar zu erlegen ist. Die Aufnahme- Gebühr beträgt Kr. 5.'—. Am Schlüsse des Schuljahres erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Zeugnis. Der Unterricht in den Fachgegenständen

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