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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
(1909)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 6. 1909
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Seite 17 von 408
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 400 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;z.Geschichte;f.Zeitschrift</br>g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Signatur: II Z 245/6(1909)
Intern-ID: 484884
12 K. Fajkma.jer. weist vor allem auf jene Unfreien hin, die nicht auf Grund und Boden ihres Leibherrn» sondern auf jenem fremder Grundherrn saßen. Über diese sei nur allzuleicht schon in jener Zeit die Gerichtsgewalt des Leibherrn verblaßt 5 ). Daß es solche Unfreie des Brixner Hoehstiftes auf fremden Grund und Boden gegeben hat, erfahren wir aus einer Traditionsurkunde 2 ). Hier vertauscht Bischof Albuin von Brixen dem Bischof Abraham von Freising 6 mancipia in abbatia Intichin- gen manenti

a gegen 6 andere mancipia. X Vielfach 3 ) sind die Tausch ver träge bezüglich Unfreier aus dem Bestreben der Grund herrn zu erklären, ein derartiges Mißverhältnis 4 ) zu beseitigen. Nach meiner Ansicht aber dürfte für die Zeit des 10. Jahrhunderts, die ja Seeliger im Auge hat, die Zahl jener Unfreien, die sich nicht auf Grund und Boden ihres Leibherrn befanden, eine unbedeutende ge wesen sein. Seine daran geknüpften Ausführungen passen, wie im Laufe der Darstellung noch hervorgehen wird, besser für eine viel spätere

. Unklar ist entschieden der Ausdruck servus, welcher der verschiedenartigen Abstufung in Halb- ') Siehe Seeliger I. c. S. 148. s h Siehe Redlich 1. e. n. 15 (z. 985—993). ®) Einen andern Grund für einen solchen Austausch konnte die Heirat von Unfreien verschiedener Herren bilden. *) Diese Verschiedenheit von Grund- und Leibherrschaft tritt uns besonders in einem bischöflichen Urbar von Brixen aus dem Beginn des 14. Jahrb. ent gegen, wo zahlreiche Zensualen und Gotteshausleute im Inntale (Telfs, Flaur

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