Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 5. 1908
, sondern auch alle wichtigeren Nebenumstände und Klauseln, ja selbst interessantere Rechts- und Urkundenformeln, Titel u, dgl. sind berücksichtigt. So wurde offenbar auch ein Hauptgewicht darauf gelegt, die Orts- und Personennamen vollzählig und zwar, was besonders zu betonen, fast durchaus in ihren urkundlichen Formen aufzunehmen, so sind die in den Urkunden erwähnten Grenzangaben bei. Gütern kurz ange führt, als Parenthese in Klammern, um den Überblick, den Zu sammenhang des Satzes nicht zu sehr zu stören. Recht
und nachfolgenden Stücke. Dabei ist die Ausdrucksweise im Ganzen kurz und präzis, klar und natürlich. J^ur selten wird man etwas zu breit ausgedrückt finden oder allzu lange, schwer verständliche Satzkonstruktionen treffen. Auch gegen die etwas altertümlich anmutende Gepflogenheit des Verfassers, bei gerichtlichen Urkunden die Titel: »Kundschaftsbrief, Spruchbrief, Urtel- brief« an die Spitze des Regests zu setzen, läßt sich, die konsequente Durchführung auch hier vorausgesetzt, nicht viel einwenden