Zu Anfang des Jahres 1829 langte abermals ein Auftrag der Polizei-Hofstelle an dm tirolischen Gouver neur Grafen WilcZèk ein, an den Hof zu berichten, „ob die Witwe nach dem rühmlich bekannten Tiroler Landsturm- Anführer Andreas Hofer sich noch am Leben befindet, wo sie sich dermal aufhält, wie ihre ökonomischen Ver hältnisse, ihre Lebensweise, Beschäftigungsart und Gefund- heirsumstände beschaffen, dann ob ihre Kinder sämmtlich, und wie solche versorgt sind.' Wir kennen die Ursache
an ihre Enkelin Anna Erb, einem Kinde ihrer ebenfalls schon verstorbenen ältesten Tochter Maria, deren Heirat mit Andreas Erb sie einstens ^ nicht gern gesehen hatte. Um jedoch den Sandhof in ihrer Familie zu erhalten, bestimmte sie, falls die erbberechtigte Enkelin aus irgend einem Grunde nicht in den Besitz des Gutes gelangen sollte, zunächst die beiden Schwestern. Hieser Enkelin, dann aber ihren Sohn Johann v. Hofer in Wien und dessen Kinder nach dem Altersvorzuge und endlich ihre Töchter Rosa und Gertrud