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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 52 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
(53), Schmidhaus (27), Kramer in Frey ung (15), Klein Häusl beym Pranter (62), Baumann haus zu Löwenberg (72), die Mihi (74). Um 1845 war die Tschermser Terz von 613 Einwohnern, aufgeteilt auf 75 Häuser, besiedelt. 8 Die Dreiteilung der Gemeinde Marling hat auch das Steuerkataster des Gerichts Stein unter Lebenberg von den Jahren 1694, 1749 und 1775 übernommen; und auch heute noch ist diese Gliederung sichtbar, wobei zu vermerken ist, daß die Tschermser Terz im Jahre 1897 aus der Marlinger Gemeinde ausgeglie

dert und zur selbständigen Gemeinde Tscherms erhoben worden ist, die Mitterterz ihren ursprüngli chen Namen bis heute beibehalten hat und die Marlinger Terz weiterhin den Dorfkern und die Nörder umfaßt. Josef Egger, der sich in seinen Untersuchungen mit den alten Benennungen der Dörfer, Gemeinden und ihrer Unterabteilungen im alten Tirol befaßt hat, glaubt, diese räumliche Gliederung in Terze zeitlich im Mittelalter ansetzen zu können. Den Anstoß

verbunden. Gemeindegenosse war im allgemeinen jeder Besitzer eines gemeinde berechtigten Gehöftes, unabhängig von dessen Größe und Umfang, ungeachtet ob es ein ganzer, ein halber Hof oder ein Söldgut (darunter versteht man nach Otto Stolz ein kleines Wohnhaus mit gar keinem oder nur geringem Feldgrund, der jedoch die Haltung von Kleinvieh, im günstigsten Falle einer Kuh, ermöglichte) war. Was in alten Zeiten bei Teilungen von Höfen bezüglich der Gemeinde berechtigung für ein Verfahren angewendet worden

ist, ist nicht ersichtlich. Vermutlich wurde jedem Teil ein ganzes Anteilsrecht zugewiesen, dafür spre chen die oben erwähnte Ungleichheit der Höfe und der Umstand, daß in älteren Zeiten überhaupt gern nach Familien und Feuerstätten gezählt wurde. 1 ' Nur dürfte dies jedenfalls die vorhergehende Zustim mung der Gemeinde, eine Art förmlicher Auf nahme in die Dorfgemeinschaft, vorausgesetzt haben. Später scheint bei Teilungen das Gemeinde recht beim Stammgute verblieben zu sein; dies beweisen wohl die „Häuser ohne Thail

und wie die Marlinger Interessentschaf- ten ihre Versammlung abgehalten haben, so dürfen wir ruhig die 1873 veröffentlichten „Studien über die Verfassungs-Geschichte der Gemeinde Lana“ von Anton Graf von Brandis konsultieren und anneh men, daß das Gemeinschaftsleben in Marling in gleichen oder ähnlichen Bahnen verlaufen ist wie in Lana. Graf von Brandis schreibt, das „Dorfrecht“ in Oberlana habe, wie in den meisten anderen Gemeinden dieser Gegend, am 1. Fastensonntag, am sogenannten Kässonntag, stattgefunden

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 69 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
bekannt und wurde in der vorliegenden Pfarrgeschichte berücksichtigt und ausgewertet. Diese Urkunden sind höchstwahrscheinlich im Optionsjahr 1939 - das am Boden eingelegte Zei tungspapier ist mit diesem Datum versehen - an der heutigen Fundstelle deponiert worden, um nicht in fremde Hände zu fallen. Der Arbeitskreis wird sich bemühen, in den nächsten Jahren die Dokumente als Ergänzung zu diesem Buch vorzulegen. Verhältnis zwischen Gemeinde und Pfarre Wenn wir das Verhältnis zwischen Pfarrei als kirch

licher Institution und Gemeinde als wirtschaftlich politischer Einrichtung näher untersuchen, müssen wir zunächst feststellen, daß die mittelalterliche Verbundenheit und gegenseitige Durchdringung von Weltlichem und Kirchlichem die Pfarrei in den Mittelpunkt des öffentlichen Lebens treten ließen. Schon rein räumlich tritt dies seit alters in Erschei nung. Die Dinggemeinde Marling als „politischer Verwaltungsbezirk“ deckte sich zur Gänze mit der Pfarre Marling. Diese äußere Übereinstimmung von Pfarrei

und Marktgenossenschaft ist ein deutli cher Hinweis, daß erstere nicht ausschließlich als religiöser, sondern auch als wirtschaftlich-politi scher Gemeindeverband ins Leben getreten ist. 1 Selbst im Volksgefühl war dieser Zusammenklang des pfarrlichen und gemeinwirtschaftlichen Organi sationskörpers lebendig: In einem langjährigen Streit um die Wald- und Weidenutzung am Vigil- joch zwischen den Gemeinden Algund und Par- tschins einerseits und der Gemeinde Marling ande rerseits betonten die Algunder, daß die Ansprüche

und wirtschaftli chem Verband erinnert uns auch der Name des Marlinger Dorfbuches; es heißt nicht „Marlinger Gemeinde“, sondern „Marlinger pfarr dorfpuech“. Weiters heißt es darin, alle Robotarbeiten „muß die ganze gemain der pfarr zu Marlingen“ über nehmen. 4 Aus der engen Verbindung von Gemeinde und Pfarre ergab sich eine weitgehende Zuständigkeit der Gemeinde in kirchlichen Angelegenheiten; sie fühlte sich berechtigt, nicht nur die Verwaltung des Kirchenvermögens zu überwachen oder selbst zu führen

, sondern auch die Tätigkeit des Pfarrers zu beaufsichtigen und ihn gegebenenfalls zur Verant wortung zu ziehen. Deswegen legte man großen Wert darauf, daß man sich bei Einstellung eines neuen Pfarrers durch einen Vertrag auf prinzipielle Abmachungen einigte. Davon zeugt ein Kontrakt zwischen dem Propst des Klosters Gries und der Gemeinde Marling aus dem Jahre 1474, auf den bis ins 19. Jahrhundert hinein immer wieder verwiesen wird. Auch die „Tiroler Weisthümer“ (Bd. 4) deu ten nach Franz Grass auf diese Marlinger Urkunde

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 121 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
Einwirken seiner Beschützer und Fürbitter bei Gott. 2. Eheschließungen a) Voraussetzungen Da die Eheschließung eine gewisse wirtschaftliche Basis voraussetzte, verbot das Weistumsrecht bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Pfarrer, vermögenslose Personen ohne schriftliche Heiratserlaubnis von sei ten der Gerichtsherrschaft oder der Gemeinde zu trauen. Damit sollte unter anderem einer Überbe völkerung durch besitz- und vermögenslose Leute vorgebeugt werden. Mit dem Gubernial-Circulare vom 17. Juni 1820

wurde in den Gemeinden von Tirol und Vorarlberg der „politische Ehekonsens“ rechtlich neu institutionalisiert. Eine Bestätigung, daß aus Unterhaltsrücksichten gegen die Eheschlie ßung nichts einzuwenden sei - ein solcher Konsens mußte nur vom männlichen Heiratsbewerber vorge legt werden - mußten nur Personen aus der Klasse der Dienstboten, Gesellen, Tagelöhner und soge nannten Inwohner, welche in einer Gemeinde hei matberechtigt waren, von den zuständigen politi schen Behörden anfordern. Mehrmals

stoßen wir in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts auf den Vermerk „mit politischem Eheconsens von Seite der Gemeinde“, so im Jahre 1860 bei „Johann Apolloni, Gemeindediener, geboren am 9. 11. 1827“ oder bei „Alois Jakob Innerhofer, geboren am 9. 12. 1823“. Wenn in der Folgezeit der Ehekonsensbewerber und dessen Familie verarmten, so war die Gemeinde verpflichtet, diese zu unterstützen und zu versorgen. Dieser politische Ehekonsens wurde in Tirol erst nach dem Ersten Weltkrieg aufgehoben

. Das ursprünglich erworbene Aufsichtsrecht über die Ehe berechtigte auch die Gemeinde Marling, alle unsittlichen Verhältnisse, „alle, die in der unee (= Unehe) sitzen“, überwachen zu lassen, und zwar von den sogenannten Viertelmeistern (= Aufseher in den einzelnen Terzen). Diese wiederum waren verpflichtet, alles Regel- und Sittenwidrige auf die sem Gebiet dem Pfarrer bekanntzugeben, damit dieser Abhilfe schaffen könne oder bei Nichtbefol gung seiner Anweisungen die Anzeige bei Gericht mache. Der Vertrag

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 66 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
: Höfegeschichte des Hauptortes Tisens und der Fraktion Freienberg, Diss. Innsbruck 1979. Brandis, Graf v. Anton: Studien über die Verfassungs- Geschichte der Gemeinde Lana. In: Zeitschrift des Ferdi nandeums für Tirol und Vorarlberg, III. Folge, 18. Heft, Innsbruck 1873, S. 161-196. Bundsmann, Anton: Die Entwicklung der politischen Verwal tung in Tirol und Vorarlberg seit Maria Theresia bis 1918, Dornbirn 1961. Codex Wangianus. Urkundenbuch des Hochstiftes Trient, hcr- ausgegeben von Rudolf Kink, Fontes Rerum

Austriacarum, Österreichische Geschichtsquellen, zweite Abteilung, Bd. 5, Wien 1852. Das älteste Kanzleiregister 1308-1315, bearbeitet von Alois Zauner, Fontes Rerum Austriacarum, Österreichische Ge schichtsquellen, zweite Abteilung, Diplomataria et Acta, Bd. 78, Wien 1967. Der deutsche Antheil des Bistums Trient, herausgegeben von den Vereinen für christliche Kunst und Archäologie in Bozen und Meran, fünfte Lieferung, Brixen 1875. Delmonego, Ernst: Entwicklung des Gerichtes und der Gemeinde Lüsen

von P. Basilius Schwitzer, Innsbruck 1880. Granichstaedten-Czerva, Rudolf: Meran - Burggrafen und Burgherren, Wien 1949. Grass, Franz: Pfarrei und Gemeinde im Spiegel der Weistümer Tirols, Innsbruck 1949. Greiter, Alois: Beiträge zur Geschichte der Stadt Meran, Diss. Innsbruck 1971. Grimm, Alois; Das Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürli chen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Ver hältnissen, Meran 1909. Hartmann, Wilfried: Das Recht. In: Die Bajuwaren von Severin bis Tassilo 488 - 788

, Freistaat Bayern und Land Salzburg 1988. Hirn, Josef: Tirols Erhebung im Jahre 1809, Nachdruck, Bozen 1983. Hüter, Franz: Die Gerichtsgemeinde Völs am Schiern zwischen deutschem Königtum, Tiroler Landesfürsten und Adel und Kirche im Wandel der alten Zeit. In: Völs am Schiern 888 - 1988 - Ein Gemeindebuch, bearbeitet von Josef Nössing, Bozen 1988, S. 137-212. Hüter, Franz: Vom alten Kastelruth. Adelige, bäuerliche, kirchliche Schichtungen im Gebinde der Gemeinschaften. In: Gemeinde Kastelruth

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 93 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
. Die entsprechende Antwort darauf konnte leider nicht gefunden werden. Zur Behebung des Schadens erteilte der Landes hauptmann der Gemeinde die Erlaubnis, eine Sammlung durchzuführen. Weil diese anscheinend nicht ergiebig genug ausfiel, wurde am 16. Juni 1592 vom Landesfürsten Ferdinand die Anordnung getroffen, „daß alle Steuerpflichtigen in der Gemeinde Marling ohne Ausnahme zur Wiederher stellung der Kirche, Paramente, des Turmes, der Glocken das Betreffende beizutragen haben. Und wenn einige nicht folgen

, die restlichen 150 in Form von „guetem annemblichen Verscherner Wein“. Zudem solle „Ihme und einem Bueben während Aufsetzung des Orglwerks alda zu Marling die gebierende Kost gegeben werden“. Der Frage, wer tatsächlich nun die Orgel geliefert hat, ist nicht weiter nachgegangen worden. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der Zustand der Kirchenstühle, die „wegen Altertum in einem so üblichen Standt sich befunden“, derart beklagt, daß im Jahre 1717 Kirchenausschuß und -gemeinde gezwungen waren, „selbige

und Kriegsangelegenheiten, durch die göttliche Vorsicht offenbar sich gezeigte Verschonung und Begnadi gung zur schuldigsten Danksagung aufgefordert fühle“. In der Folgezeit ermöglichten 136 „Beitrags leister“ bei Herrn Fidelius Gantner, Schneider zu Bregenz in Vorarlberg, den Ankauf von Ornaten und Paramenten im Gesamtwert von 700 fl., die „allzeit als ein wahres Eigentum der Gemeinde Marling“ bleiben mögen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde „das Bedürf nis nach einer größeren und den Zeitverhältnissen

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 58 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
Steuern) in Listen eingereicht“ 21 ; und nach diesen Listen wurde „die Gesamtsumme der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen directen Steuer in eben so viele gleiche Theile getheilt, als Wahlkörper zu bilden sind“. 22 Wahlkandidat war jeder Gemein debürger, der in einem Wahlkörper aufschien, und jeder wählte aus allen wählbaren Gemeindemitglie dern ohne Unterschied des Wahlkörpers. Die Wäh ler gaben ihre Stimmen mündlich und öffentlich vor der Wahlkommission ab, wobei sie „soviel wahlfä hige

Personen, als Gemeinde-, Ausschuß- und Ersatzmänner aus dem Wahlkörper, in welchem sie eingereiht sind, gewählt werden sollten“ 23 , nannten. Als gewählter „Gemeinde-, Ausschuß- oder Ersatz mann war derjenige anzusehen, welcher die relative Stimmenmehrheit für sich hat“. 24 Nach vollendeter Wahl des Ausschusses hatte derselbe aus seiner Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit den Gemein devorstand zu wählen, der aus einem Bürgermeister und mindestens zwei Gemeinderäten zu bestehen hatte. Die Nachrichten

Wallner, Josef Thalguter, Josef Hueber und Anton Oberhofer. 26 Aus deren Reihe gingen dann Anton Ladurner als Gemeinde vorsteher, Josef Wallner und Josef Thalguter als Gemeinderäte hervor. 27 Die Bezeichnung „Bürger meister“ durften die Gemeindevorsteher in den kleineren Gemeinden nicht führen, dies war nur für Städte und Märkte vorgesehen. Dem provisorischen Gemeindegesetz von 1848 war aber in seinem dezentralisierenden Sinn keine lange Lebensdauer beschieden. Schon 1851 wurde es dahin abgeändert

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 81 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
gegen die Mutter gemacht werden, weil die selbe nicht bereit ist, die Pflegekosten ihres Spröß- lings zu übernehmen; „sie erspare sich überhaupt nichts, gehe nach wie vor dem liederlichen Leben nach, um noch freier sein zu können.“ Das Kind, „das bis jetzt an Leib und Gewand armselig besorgt war“, möchte sie gerne „der Gemeinde anhängen, die bereits schon dafür um 12 Gulden geprellt worden ist“. Im Jahre 1857 erging eine Klage an das Pfarramt Lana gegen den „Kurpfuscher, Vieharzt M. S. in Lana, wegen

Totenbeschau damit, „weil in der Gemeinde kein Chirurg oder angestellter Totenbeschauer ist, so ein fremder von Meran oder Lana um die gesetz ten Taxen von 12 Kr. nicht zu bekommen sei. die die Leute nicht mehr bezahlen wollen“. Das Problem wurde dahingehend gelöst, daß für Tscherms „der hiesige Gemeindearzt Dr. Lobenwein zuständig war, für Marling selbst der Wundarzt Dr. Eisler von Meran, weil die Entfernung Marling-Meran nur eine Gehstunde beträgt“. Denn nach dem Guber- nial-Dekret von 1829 mußten

zurück; derzufolge wurde dem Benefizianten ein Häuschen neben der Pfarr kirche mit einem Grundzins von 10 fl. und an Praschlet 32 Yhrn und 7 Pazeiden zur Verfügung gestellt. Dafür mußte er an allen Sonn- und Feierta gen in der Pfarrkirche eine hl. Messe lesen. Werk tags versah er häufig die Kaplanstelle in der Ste phanskapelle auf Schloß Lebenberg, dessen Besit zer das Patronatsrecht über genanntes Benefizium innehatte. Am 24. Februar 1802 vereinigten sich viele „Gemeinde Interessenten

, um zur größeren Ehre Gottes durch Errichtung einer Werktags-Frühmeß- Stiftung das bisherige Löwenbergerische Frühmeß- Benefizium aufzubessern“. Das geschah „zur dank baren Erinnerung, daß bei allen schon seit Jahren bestandenen Kriegsgefahren im Land Tirol gerade die Gemeinde Marling am meisten verschont geblie ben ist“. 1

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 163 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
am Schulende einen Preis, auch noch 1867 als Wiederholungsschüler. Über seine Ausbildung zum Lehrer wissen wir nichts. Jedoch beim Tod seines Vaters Joseph Innerhofer am 3. 10. 1872 bemühte sich die Gemeindeverwaltung darum, daß Franz als Substitut für die 2. Klasse belassen werden soll, auch wenn er die Lehrerprü fung noch nicht gemacht hat.*) Dies wird aber abgelehnt, worauf die Gemeinde die Landesschul behörde nochmals bittet, „das Provisorium zu belas sen“. Diesmal wird es für das Schuljahr 1872

/73 genehmigt, „sofern die Gemeinde Marling einer sofortigen Schulvisitation zustimmt und die Weisun gen beachtet“. Die Gemeinde Marling scheint dieser Forderung nachgegeben zu haben, und der Substitut Innerho fer scheint seine Lehrerprüfung inzwischen abgelegt zu haben, denn bereits 1873 unterschreibt Franz Innerhofer als Lehrer. Auch bittet er im gleichen Jahr (am 27. 4.) die Gemeindevorstehung um eine Aufbesserung seines Gehalts. Erst ab dem Schuljahr 1880/81 sind im Schularchiv Aufzeichnungen

). Als Beruf des Vaters wurde, außer den oben angeführten, auch Baumeister, Korbflechter, Wegmacher, Bin der angeführt. Als Lehrer der 2. Klasse scheint wieder „Lehrer Innerhofer“ auf. Im Schuljahr 1880/81 war folgende Notenskala ge bräuchlich: für Schulbesuch: für sittliches Betragen: für Leistungen: sehr fleißig fleißig minder fleißig nachlässig vollkommen entsprechend entsprechend minder entsprechend sehr gut gut mittelmäßig ungenügend *) Da laut Bericht vom 6. 10. 1894 in „Der Burggräfler“ die Gemeinde

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 57 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
observans“ das „Dorfmaisterambt dem Steuertreiber mitfolge“. 17 Die Gemeinde von 1805 bis 1848 Wurde bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts von der österreichischen Verwaltung bei der Gestaltung des dörflichen Zusammenlebens in Tirol dem Bevölke rungscharakter, den eingeprägten Ansichten und Empfindungen weitgehend Rechnung getragen, so änderte sich dies mit dem Anschluß Tirols an Bay ern im Jahre 1805. Die zentralistische und autoritäre Verwaltungstendenz der bayrischen Regierung ging dahin

Regierung weiter vorangetrieben und im Gubernialcirculare vom 26.10.1819 gesetzlich verankert. Während die baye rische Gesetzgebung zwischen Ruralgemeinden, den kleineren Städten und den diesen gleichgestell ten größeren Märkten und den Städten über 5000 Einwohner unterschied, stellte das österreichische Gemeindecirculare die Landgemeinden den kleine ren und größeren Stadtgemeinden gegenüber. 18 Für die Verwaltung der Landgemeinden setzte die Gesetzgebung von 1819 fest, daß die Gemeinde aus ihrer Mitte

.“ 19 Die „freie Gemeinde“ ab 1849 Im Sinne des provisorischen Gemeindegesetzes haben sich in der Bezirkshauptmannschaft Meran „im Wege der gütlichen Vereinbarung“ 49 Gemein den - darunter Marling mit Forst und Tscherms - für selbständig erklärt. 20 Die neue Repräsentanz der Ortsgemeinde war der Gemeindeausschuß, der in freier Wahl von allen Gemeindebürgern, die das aktive und passive Wahl recht besaßen, ermittelt wurde. Die Anzahl der zu wählenden Ausschußmänner hing von der Zahl der wahlberechtigten

Gemeindemitglieder ab. In Gemeinden, in denen die Zahl der Wahlberechtig ten die Hundertgrenze überschritt, waren für die ersten Hundert zehn Ausschußmänner vorgesehen, dann für je zwanzig ein weiteres Ausschußmitglied. Wahlberechtigt waren zunächst alle Gemeindebür ger - als solche wurden jene angesehen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Haus- oder Grundbesitz oder von einem Gewerbe oder Erwerb einen bestimmten Jahresbetrag an direkten Steuern zahlten - und dann die Ortsseelsorger, Staatsbeam ten

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 76 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
Weltgeistlichen. In der Folgezeit versorgte das Klo ster die Pfarre wiederum mit eigenen Männern. Damit diese ihre weltliche Seelsorge besser betreuen konnten, schenkte die Gemeinde ihrem Pfarrer eine Wiese von 2 Tagmahd „zur Erhaltung eines Pferdes für die weiten Versehgänge“. 4 Eine spürbare finanzielle Belastung erfuhr die Pfarrgemeinde infolge des Krieges zwischen Öster reich und der Türkei in den Jahren 1716/17; Seelsor ger, Kirchen, Bruderschaften wurden zur Deckung der hohen Kriegskosten

auch das Patronatsrecht der Chorherren über die Pfarre Mar ling. Der letzte als Pfarrvikar eingesetzte Konven- tuale, Martin Stein, verblieb noch dort bis zu seinem Tode im Jahre 1816. Die Gemeinde mußte nun mit einem Weltpriester neu besetzt werden. Mit landes fürstlicher Ernennung wurde der bisherige Exposi- tus von Tscherms, Franz Pöder, als neuer Seelsorger in Marling eingesetzt. Im Jahre 1855 wurde die Betreuung der Pfarre von Kaiser Franz Joseph wiederum dem Stifte Gries anvertraut; dieses Kloster hatten zehn

die Pfarrei inne. Der Pfarrer bzw. Pfarrvikar sollte aber dem Vogte und der ganzen Gemeinde genehm sein, ansonst werde ihm von der Gemeinde die Anerkennung

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 140 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
: 2 Ehepartner 9 Kinder Aus dem Verzeichnis geht hervor, daß das Armen haus im Jahre 1860 mit 21 Insassen belegt war; diese Einrichtung geht auf den ehemaligen Pfarrer von Marling und späteren Dekan von Meran Anton Santner zurück, der sich nicht nur um das Armen wesen, sondern auch um die Seelsorge, Schule und Landwirtschaft verdient gemacht hat. In einem Brief an den Herrn Dekan Santner werden anläßlich seines 50jährigen Priesterjubiläums von der Gemeinde Marling dessen Werke gebührend gewürdigt; dabei

wurde folgendes besonders her vorgehoben: „Bevor Sie die Hand ans Werk - gemeint ist die Regelung des Armenwesens-legten, streiften allwöchentlich an Samstagen 70 - 80 Dorf bettler in der Gemeinde herum. Durch ihre Tätig keit wurde ein Haus angekauft und zu einem Armenhaus umgestaltet. Alte, dürftige Personen, die nicht mehr arbeiten konnten, kamen zur Pflege in dieses Haus. Arme Kinder wurden bei Bauern untergebracht und an die Arbeit gewöhnt. Um die Mittel zum Unterhalte der Armen herbeizuschaf

fen, veranlaßten Sie eine jährliche Sammlung von Haus zu Haus durch die Geistlichkeit und die Vorstehung der Gemeinde“. Das zitierte Haus ist 1832 aus dem Nachlaß des Herrn Fuchs von Lebenberg günstig ersteigert und zu einem zweckentsprechenden Altersheim umfunktioniert worden. Leiter des Versorgungs hauses war bis 1869 der jeweilige Ortsseelsorger. Am 1. Mai desselben Jahres übernahmen dann die Barmherzigen Schwestern den Dienst an den Armen und Kranken auf; am 12.5.1967 zogen sie wegen Mangel

an Nachwuchskräften die letzte Schwester zurück und übergaben die künftige Obsorge dem Lorenzheim in Lana. Quellennachweis: Verhältnis zwischen Gemeinde und Pfarre: 1 Franz, Grass: ebenda, S. 23 2 Franz, Grass: ebenda, S. 25 3 Stolz, Otto: Ausbreitung des Deutschtums, S. 199 Nr. 116 4 Stolz, Otto: ebenda, S. 183 Nr. 94 5 Stolz, Otto: ebenda, S. 183 Nr. 97 6 Stolz, Otto: ebenda, S. 215 Nr. 14 7 Stolz, Otto: ebenda, S. 217 Nr. 917/a 8 Grass, Franz: ebenda, S. 26 9 Egger, Josef: ebenda, S. 149 111 Grass, Franz

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 160 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
zu Marling“, die im Pfarrarchiv depo niert sind: „Ueber die Unbrauchbarkeit des ehemaligen Schul hauses wurde jährlich bei der Schulvisitation mit Grund geklagt und stets von der Gemeinde gefor dert einen Bau und Verbesserung vorzunehmen. Wie gewöhnlich wurde die Behörde mit eitlen Ver sprechungen und Planmachen zufrieden gestellt. Doch im Jahre 1833 eröffnete sich eine Aussicht zu einem neuen Schul- und Armenhause, als der soge nannte Freyhof bei der Pfarrkirche Nr. 7 Steuerka taster Nr. 309 Lit.A u.B

. öffentlich versteigert wurde. Dieses große Haus, den Herrn Grafen Fuchs zu Löwenberg angehörig, ersteigerte der Pfarrer zu Marling Anton Santner am 2. Sept. 1833 für 1100 fl Reichswährung und überließ dasselbe der Gemeinde zu obigem Zwecke. Der gegen Abend liegende Theil des Hauses wurde zum Armenhause bestimmt, theils weil dieser Theil für Schulzimmer u. Lehrerswohnung unnöthig groß, theils weil der Umbau sich doppelt erhöht hätte. Der Gemeinde ward der Theil zum Schulhause für 300 fl R.W

. und zum Armenhause für 800 fl R.W. überlassen. Der Anfang mit dem Bau des Schulhauses wurde gemacht am 25. Mai 1835 nach Vorschrift des Wohllöbl. Kreisamtes zu Bozen, leider ! für das Haus nicht vortheilhaft. - Mittelst Lizitation hat der Tischler Rohregger in Meran den Bau überkommen per 488 fl 11 Kr. Rchsw. Von Seite der Gemeinde wurde zum Bau aufseher Anton Ladurner Bücher ernannt. Der Bau war vollendet am 6. Nov. 1835. Der Schullehrer Jos. Innerhofer bezog die neue Wohnung am 8ten und am Ilten Nov. 1835

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 59 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
periode standen Johann Illmer als Vorsteher (Josef Ladurner hat eine Wiederwahl abgelehnt), Josef Ladurner als erster, Karl Kirchlechner als zweiter und Martin Pichler als dritter Rat zur Verfügung. 38 Erste Hinweise für die 1893 anstehende Gemeinde wahl liefert ein Tschermser Leserbriefschreiber am 2. Juli desselben Jahres. „Nachdem nun die Wähler listen für die Gemeindewahl Marling, Tscherms und Forst durch die gesetzliche Frist auflagen, wird demnächst die Ausschußwahl stattfinden. Voraus

war kein langes Leben beschießen; denn kurz darauf kam es zur Abtren nung der Fraktion Tscherms und zur Bildung der selbständigen Gemeinde Tscherms, so daß im Jän ner 1897 beide Gemeinden den Gemeindeausschuß, wiederum auf 12 Mitglieder reduziert, neu bestellen mußten. Die am 23. Jänner durchgeführten Wahlen brachten für Marling folgendes Ergebnis: Martin Gamper, Pichler, Josef Pernthaler, Dosser, Josef Gamper, Krautsamer, Johann Hölrigl. Stachele (im dritten Wahlkörper), Hans Fuchs, Bräuer in Forst, Josef

Menz, Goidner, Anton Ladurner, Bücher, Andrä Tschaupp (im zweiten Wahlkörper), Alois Laimer, Hölzl in Forst, Josef Ladurner, Gasteiger, Johann Kaufmann, Knabler und Mathias Mitterho fer, Steindl (im ersten Wahlkörper). 44 Gemeinde vorsteher wurde Martin Gamper. War vor der Jahrhundertwende der Wahlkampf von der Rivalität der Tschermser mit den Marlingern beherrscht, so bekam er nach der Jahrhundert wende mehr einen politischen Anstrich. Das öffent liche Interesse richtete sich kaum mehr

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 157 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
zahlen konn ten. Die Gemeinde fand es meist ausreichend, daß der Schulhalter freie Wohnung hatte und von allen Steuern und Abgaben befreit war. Eine Alters- oder Witwenpension kannte man nicht. In den Städten konnte sich der Lehrer leichter etwas zum Lebensunterhalt dazuverdienen. So trug er mit seinem Schülerchor bei verschiedenen Gelegenhei ten zur Unterhaltung der Bürger bei. Auch mußte der Pfarrer für den Kirchengesang der Schüler eine bestimmte Summe an den Lehrer entrichten und diesen im Widum

einen Teil ihres Lohnes der Gemeinde und einen anderen Teil dem Schulmeister abgeben. Die weltliche Obrigkeit bemühte sich auch weiter hin um die Reformierung der Schule, damit sie befähigt sein sollte, dem sittlichen und religiösen Verfall entgegenzuwirken. Bereits im Jahr 1747 erfolgte eine neue Schulordnung, die vorsah, daß der Lehrer vor Dienstantritt den Beruf erlernen muß, daß ganztägig Schule gehalten wird und daß die sonntägliche Christenlehre in der Kirche für die Schüler Pflicht

und seines Gehilfen (sofern einer vorhanden war) sowie über den Fleiß und die Sittlichkeit der Schüler zu wachen. Auch bei der Wahl des Ortsschulaufsehers hatte der Seelsorger ein entscheidendes Mitsprache recht. Als Ortsschulrat wurde einer der angesehen sten Männer im Dorf gewählt; er hatte die Aufgabe eines Beobachters für alle schulischen Belange. Laut dem neuen Gesetz wurde die Gemeinde ver pflichtet, nur mehr vom Staat geprüfte Lehrer ein zustellen, die sie dann aber auch durch gesetzliche Maßnahmen

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1989
Dorfbuch Marling
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Seite 54 von 665
Autor: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Ort: Marling
Verlag: Raiffeisenkasse Marling
Umfang: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: III A-24.579 ; III 98.534
Intern-ID: 110272
bezahlen und die Stange der Gemeinde überlassen. Lärchen durften nur in besonderen Fällen und mit besonderer Erlaubnis geschlagen werden. Auf der Appholterris war es nicht erlaubt, das Holz vom Wald wegzuführen, außer was darauf gefällt wurde. Hatte man darauf Holz geschlagen, mußte es inner halb von 3 Tagen geräumt werden - und dies mußte spätestens am dritten Tag nach St.-Georgen-Tage (23. April) erfolgt sein. Bei Übertretung dieser Bestimmungen, wurde das gefällte Holz beschlag nahmt

oder verlorenging, mußte die Obrigkeit dafür sorgen, daß die, die den Brand verursacht hatten, auch das bezahlten. Wer nichts zur Gemeindearbeit beitrug, durfte mit der Gemain kein Holz, noch Weide „weder zu berg noch am Land (ge)niessen“. Über die Verwendung von Gemeindewiesen und über das Sammeln von Ströb (Streu) wurde alle Jahre bei der Gemeinde versammlung gesprochen und entschieden. Gemeindewiesen durfte niemand in Acker umwan deln. Das Ziegenhüten auf den Auen und Wiesen war bei einer Strafe von 1 Pfund

, so mußte er ihm die Suppen am Feiertag danach geben. Gemeinsame Interessen dürften wohl die drei Ter zen zu einer größeren Gemeinschaft, zur „Pfarrme- nig“ Marling, (nicht als kirchlicher Sprengel zu verstehen) zusammengeführt haben. Damit aber jede Terz wirkungsvoll in der Gemeinde vertreten

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