28 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1928/18_06_1928/DOL_1928_06_18_3_object_1191394.png
Seite 3 von 8
Datum: 18.06.1928
Umfang: 8
für das Inkrafttreten der kollektiven Arbeitsverträge. Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 15. Juni verlautbarte kgl. Dekret vom 6. Mai l. I. sind die formellen Voraus setzungen für das Inkrafttreten von kollek tiven Dienstvertrügen festgesetzt worden. Da die Kollektivverträge für die Dienstgeber und Dienstnehmer der Berufsgruppe, für die sie abgeschlossen werden, bindende Kraft haben, ist es unerläßlich, gleich wie für die Gesetze, auch für diese Verträge eine' Ver- lautbarungsart vorzuschreiben

auf mehrere Provinzen sind beim Körperschaftsministerium zu hinterlegen und in der „Eazzetta Ufficiale' zu ver öffentlichen. Bei der Hinterlegung und bei der Verlautbarung muß auf die Geneh migung der zuständigen Stellen der beiden vertragsschließenden Organisationen hin gewiesen werden. Um das Inkrafttreten abgeschlossener Kol- lektioverträge nicht zu sehr hinauszuschieben, ist bestimmt, daß die Hinterlegung bei der Präfektur, bezw. beim Ministerium, sofern von den beiden vertragsschließenden Teilen

(Jnnichen). 8. Die Straße Dvblnaco—Cortina dAmpezzo. 9 Die Straße S. Candida (Jnnichen)—Kreuz- bcrg bis zu 1 kg L. 7.50 1 bis 3 kg .. 15.- 3 bis 5 kg „ 22.50 Sperrige Pakete bis zu 1 kg L. 10.— 1 bis 3 kg .. 20.- 3 bis 5 kg „ 30.- Die Schaffung einer autonomen staatl. Körperschaft iür die Reichsstraßen Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 31. Mai l. I. verlautbarte Gesetz vm 17. Mai 1928 wurde eine selbständige staatliche Körper schaft ins Leben gerufen, der folgende Aufgaben zugewiesen

1