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Seite 11 von 23
Datum: 30.12.1933
Umfang: 23
ist der Verkauf von Substanzen zur künstlichen Her stellung von Wermut. Obligatorische Berficherung * gegen Derufskrankkeiten Mit L Jänner 1934 tritt gemäß dem kgl. Dekret vom 8. Oktober 1933, Rr. 1565. veröffent licht in der „Eazzetta Ufficiale' vom 2. Dezem ber, Nr. 279, das die Durchführungsbestimmun gen für das kgl. Gesetz-Dekret vom 13. Mai 1929, Nr. 928. brachte, die obligatorische Versicherung gegen Berufskrankheiten in Kraft. Gemäß Art. IS des genannten Dekretes find alle Arbeitgeber in Betrieben

. Nähere Auskünfte erteilen die diesbezüglichen Provinzvertretungen des Institutes. Zuwiderhandelnde Arbeitgeber haben schwere Strafen zu gewärtigen. Mertzoll-Defreiims von tolle Holz und Kistenbrotteen Durch da« Gesetzdekret vom 11. Dezember, Nr. 1899, das in der „Eazzetta Ufficiale* vom 21. Dezember l. I. veröffentlicht ist, wurde das rohe oder höchsten» mit der Axt bearbeitete Holz und die Bretter für die Herstellung von Kisten, Steigen und ähnlichen Behältnissen vom 15% i Wertzölle befreit

. Diese Befreiung ist schon am ! 11. Dezember in Kraft getreten. j Keeftolluns und Kandel mit Mermulweinen Neue Vorschriften zu der „Eazzetta Ufficiale' vom 22. Dezember l. I., Nr. 295, ist das Gesetzdekret vom 9. No vember 1933, Nr. 1898 erschienen, das neue Vorschriften für die Erzeugung und den Handel von Wermutweinen .bringt. Dar allem wird der Name Wermut geschützt ,und nur jenen Getränken Vorbehalten, die sol lenden Erfordernissen entsprechen: ; 1. Sie dürfen nur au« echtem inländischen Weine

die Ansuchen um die Aus stellung der Lizenz verfaßt werden müssen. Für jdie Lizenz ist eine Jahresgebühr zu bezahlen, die bei den Betrieben mit weniger als 1999 Hektoliter Jahreserzeugung 199 Lire beträgt. Wichtiger für uns sind die Bestimmungen über den Handel mit Wermut. Vom 22. April 1934 an dürfen unter dem Namen Wermut nur mehr solche Getränke in den Handel gebracht oder verkauft werden, die genau den Bestimmungen dieses Gesetzdekretes entsprechen. Für den Pflanzenschutz Die „Eazzetta ufficiale

-Korporationswirtschaftsrates 9 Konkurse, davon 3 in Bolzano-Stadt, und 8 Bagatell- verfahren, davon 3 in Bolzano-Stadt, ver zeichnet. — Regelung der Wein-Aussuhr. Die „Gaz- zetta Ufficiale' vom 23. Dezember, Nr. 293, bringt das Ministerialdekret vom 14. Dezember 1933, das die nötigen Erfordernisse für die Aus fuhr inländischer Weine mit der Earantiemarke oorschreibt. — Dieselbe Ausgabe der „Gazzetta Ufficiale' vsrlautbart auch das Ministerial dekret vom 14. Dezember 1933. nach welchem die Ausfuhr von Weinen nach Nordamerika ohne oer

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Seite 7 von 20
Datum: 05.05.1934
Umfang: 20
Samstag, den 8. Mai 1934 .Dolomiten' Sh. 54 — Sette IS Volkswirtschaftlicher Teil Äsn-eruns dev Biehzölle Die neuen Zolle für die Meheinfuhr aus Ungarn und Jugoslawien. In der „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1834, Nr. 103 sind die beiden Abkommen verloutbart. die Italien mit Ungarn und Jugoslawien am a April, Lzw. am 4. Jänner abgeschlossen hat und die für uns wegen der Neuregelung der Jolle für die Vieheinfuhr aus diesen Staaten von besonderem Interesse find. Die neuen Vieh pille sind bereits

berichtet, welche durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 12. Fe bruar 1934. Nr. 35 erschienene Gesetz vom 27. Dezember 1933. Nr. 1978 angeordnet wurde. Platzmangel macht es unmöglich, nochmals die bereits am 17. Februar veröffentlichten Be stimmungen über die Anmeldung dieser Polizzen, die beim „Jstituto Nazionake delle Assicurazioni', am besten bei der Filiale dieses Institutes in Bolzano, mit rekommandiertem Brief zu geschehen hat. nochmals ausführlicher berichten. Wohl aber fei daran erinnert

, daß der Anmeldungstermin am 12. Mai 1934 ab läuft. Reu-Regeluno »er Pfirsichausfuhr Die „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1934, Nr. 103 enthalt ein Ministerialdekret vom j 16. April 1934, das die neuen besonderen tech nischen Vorschriften über die Pfirfichausfuhr in Durchführung des Gesetzes über die Aus dehnung der Anwendung der Cxportmarke auch in diesem Exportzweig enthält. Dieses Dekret hebt das Dekret vom 14. März 1933 betreffend die Regelung der Pfirsich ausfuhr auf und ordnet den Export in 11 Arti keln neu

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Seite 11 von 16
Datum: 25.08.1934
Umfang: 16
jetzt leer und verlasien da, seitdem es in jüngster Zeit einem Brand zum Opfer fiel. Die Steintrümmer, manche bis zu mehreren Kubikmetern groß, begleiten uns bis zu den ersten Mühlbacher Häusern. Dann erst hören die gefährlichen Weggenossen auf. Die Wanderung ist zu Ende. Der Zug führt uns spät abends wieder heim. Provinz Bchlm» Die Vermögensteilung zwischen den Provinzen Bolzano und Trenko. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 24. August verlautbart das kgl. Dekret, mit welchem die Bermögensteilung

aus. In den Abendstunden reiste der Unter staatssekretär nach Rom ab. Ambau -er Ra-iostalion Bolzano „Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart das kgl. Dekret-Gesetz, durch welches die italie nische Rundfunk-Gesellschaft angehalten wird, die Anlagen der römischen Sendestationen „Prato Smeraldo' und „Santa Palomba' sowie die von Bolzano umzubauen und eine neue Station in Bologna gemäß den Bedingungen zu erbauen» welche in einem nachfolgenden Uebereinkommen zwischen dem Verkehrsministerium und der Gesellschaft feftgelegt

über die Person des George Nicholaus, über dessen Gattin Emma Nicholaus oder über die Verwandten beider machen kann, wird gebeten, hierüber dem Gefertigten Mit teilung zu machen, der auch diesbezügliche nähere Auskünfte erteilen kann. Rudolf Nikolusii in Bolzano, Sarentinostr. 1, 1. St. a Freie Stellen Die „Gazzetta Ufficiale' vom 31. Juli, Nr. 178, veröffentlicht das Ministerial- dekret vom 12. Mai 1931, mit welchem ein Be werb um vier Stellen als technischer Sanitäts gehilfe im Verwaltungspersonal ver

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