40 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1933/30_12_1933/DOL_1933_12_30_11_object_1193789.png
Seite 11 von 23
Datum: 30.12.1933
Umfang: 23
ist der Verkauf von Substanzen zur künstlichen Her stellung von Wermut. Obligatorische Berficherung * gegen Derufskrankkeiten Mit L Jänner 1934 tritt gemäß dem kgl. Dekret vom 8. Oktober 1933, Rr. 1565. veröffent licht in der „Eazzetta Ufficiale' vom 2. Dezem ber, Nr. 279, das die Durchführungsbestimmun gen für das kgl. Gesetz-Dekret vom 13. Mai 1929, Nr. 928. brachte, die obligatorische Versicherung gegen Berufskrankheiten in Kraft. Gemäß Art. IS des genannten Dekretes find alle Arbeitgeber in Betrieben

. Nähere Auskünfte erteilen die diesbezüglichen Provinzvertretungen des Institutes. Zuwiderhandelnde Arbeitgeber haben schwere Strafen zu gewärtigen. Mertzoll-Defreiims von tolle Holz und Kistenbrotteen Durch da« Gesetzdekret vom 11. Dezember, Nr. 1899, das in der „Eazzetta Ufficiale* vom 21. Dezember l. I. veröffentlicht ist, wurde das rohe oder höchsten» mit der Axt bearbeitete Holz und die Bretter für die Herstellung von Kisten, Steigen und ähnlichen Behältnissen vom 15% i Wertzölle befreit

. Diese Befreiung ist schon am ! 11. Dezember in Kraft getreten. j Keeftolluns und Kandel mit Mermulweinen Neue Vorschriften zu der „Eazzetta Ufficiale' vom 22. Dezember l. I., Nr. 295, ist das Gesetzdekret vom 9. No vember 1933, Nr. 1898 erschienen, das neue Vorschriften für die Erzeugung und den Handel von Wermutweinen .bringt. Dar allem wird der Name Wermut geschützt ,und nur jenen Getränken Vorbehalten, die sol lenden Erfordernissen entsprechen: ; 1. Sie dürfen nur au« echtem inländischen Weine

die Ansuchen um die Aus stellung der Lizenz verfaßt werden müssen. Für jdie Lizenz ist eine Jahresgebühr zu bezahlen, die bei den Betrieben mit weniger als 1999 Hektoliter Jahreserzeugung 199 Lire beträgt. Wichtiger für uns sind die Bestimmungen über den Handel mit Wermut. Vom 22. April 1934 an dürfen unter dem Namen Wermut nur mehr solche Getränke in den Handel gebracht oder verkauft werden, die genau den Bestimmungen dieses Gesetzdekretes entsprechen. Für den Pflanzenschutz Die „Eazzetta ufficiale

-Korporationswirtschaftsrates 9 Konkurse, davon 3 in Bolzano-Stadt, und 8 Bagatell- verfahren, davon 3 in Bolzano-Stadt, ver zeichnet. — Regelung der Wein-Aussuhr. Die „Gaz- zetta Ufficiale' vom 23. Dezember, Nr. 293, bringt das Ministerialdekret vom 14. Dezember 1933, das die nötigen Erfordernisse für die Aus fuhr inländischer Weine mit der Earantiemarke oorschreibt. — Dieselbe Ausgabe der „Gazzetta Ufficiale' vsrlautbart auch das Ministerial dekret vom 14. Dezember 1933. nach welchem die Ausfuhr von Weinen nach Nordamerika ohne oer

1