. zahlreicher Vertreter des Episkopats und der hohen Vrälatur. des divloinatischen Korps, staat licher Abordnungen und der Korona der Gelehr ten aus allen Teilen der Welt: Nach der Begrüßungsrede des Präfekten der päpstlichen Studienkongregation, Kardinal Bis- feti, hielt Kardinalstaatssekretär Pacelli die eigentliche Eröffnungsrede, in der er die Gesetz gebung Kaiser Iustinians und das päpstliche Dekretalenrecht, das man als eine verbesserte Auf lage des Corpus Iuris Civilis bezeichnet hat. als Zeugnisse
des prä- torischen Edikts unbekannter Begriff, die Sklaven freiließ und fromme Institutionen für die Un glücklichen und Elenden schuf, daß sie Wohl- tätigkeits-Fonde hintcrließ. strenge Strafen mil derte, sich der Eingekerkcrtcn annahm und mit der Strafe zugleich auch die Besierung verbindet, und daß sie die blutigen Gladiatorenspiclc ab schaffte! Erheben wir darum unseren Blick zu jenem herrlichen geistigen Ehcbunde zwischen Iustinian und Gregor IX., zwischen Kaiser und Papst, die beide
. daß auch die Rechtsgelehrten in irgend einer Weife Priester seien, denn jeder Rechts walter ist Priester der Gerechtigkeit, und dies in Wahrheit und nicht zum Scheine. Daher will ich nicht zögern, diese Vermählung beider Samn». ler und Ordner der Gesetze und Rechte als priesterlich zu bezeichnen vor ihnen, die sie jetzt auf gelehrte und würdige'Weise sich auf die Ge« däck,tnisfekrr'vorbereiten/ ^ ' In Ihren Arbeiten sehe ich jetzt das Zusammen klingen von Vernunft und Glauben, des Kaiser tums mit dem Papsttum, der alten
Zivilisation mit der neuen, des Rom am Tfber und des jenigen am Bosporus mit dem ewigen Rom. das von Christus dje Schlüsicl des, Himmelreichs empfangen hat. Inmitten aller harten.Kämpfe Gregors IX. mit Kaiser Friedrich II.. ist durch die Hände eines heroischen Papstes ein herrliches Licht aufgesteckt worden, das alle anderen Lichter verdunkelt. Die Autorität, die es angesteckt. Ist nicht hinfällig und gebrechlich wie der Altar des Jupiter und der Thron der Cäsaren, sondern sie lebt weiter in den ewigen
und der keltischen, Aufnahme ge funden. , Aber wenn auch Iustinian und Gregor IX. vom Glücke begünstigt waren, daß sie die gewaltigen Rechtsgenies Tribonianus und Raymund von Pennafort zur Verfügung hatten, so hätte ihr Werk und ihre Schöpfung nicht so große und authentische Bedeutung und solches Ansehen be sessen, wenn es nicht mit dem Stempel der kaiser lichen u. päpstlichen Gewalt besiegelt und mit dem erhabenen Namen von Kaiser und Papst be kräftigt worden wäre. Daher auch rührt die Rechtskraft des Kodex