28 Cent.. Samstag 35 Cent. Monatlich 3.70 Lire zum Abholen. Per Post 3.80 Lire monatlich, vierteljährlich 11.40 Lire, halb jährig 22 Lire, ganzjährig 43 Lire. Ausland 8 Lire monatlich. Austrägergebuhr wird eigens berechnet. Annahme verpflichtet zur Zahlung. Cto. Corr. colla posta. Nr. 48 - 11 Sfahtqong Bolzano. Freitay, -en 2«. April 1934 Anno X» Wristen-Kongreß 193» ipr päpstliche« Rom. Kaiser Justinian l., der große Sammler und Reformator des Römischen Rechtes, veräffent- lichte am 10. November 534
') für die Rechtswissenschaft und Rechtspraxis sehr wichtige Grundlage des späteren „Corpus Juris Canonici schuf, das auf kirchsnrcchtlichem Gebiete das Gegenstück zum Corpus Juris Civilis Kaiser Justinians wurde. Dieses 1400-Jabr-JuÜilSum m der Entwick lung des Römischen Rechtes und 700-Jahr- Jubiläum eines groben Ereignisses des Kirchen rechts. die im Herbst des heurigen Jahres zu sammenfallen. gibt Anlah zu einem Jnternatio- nalen Juristen-Kongreh. der im November 1934 im päpstlichen Rom stattflnden soll. Die Dor
Ober und Mittelitalien stand, zu befreien suchten. Zu diesem Zwecke schlossen sie untereinander Bündnisse ab. Andererseits bauten die Städte ihre Selbst verwaltung möglichst kräftig aus. An der Spitze einer solchen kleinen Republik standen zwei bis vier Konsuln, die von der Bürger schaft gewählt wurden. Neben ihnen gab es noch einen großen und kleinen Rat, der aus den angesehensten FamMen bestand. Kaiser Friedrich erhob nun den Anspruch, daß ihm das Recht auf Erneuerung der Konsuln zustehe
, doch mußte er nach einem langen, fruchtlosen Kampfe im Frieden von Konstanz 1883 das Recht der lombardischen Städte, ihre Konsuln frei zu wählen, anerkennen. Im Verlaufe dieses Kampfes hatte der-Kaiser auf den Rat von Bologneser Rechtsgelehrten in die widerspenstigen Städte an Stelle der Konsuln eigene Amtsverwalter, sogenannte Podesta, die er von auswärts bestellte, meistens Deutsche, gesetzt. Diese kaiserlichen, fremden Amtsverwalter schalteten nun zwar in den Gemeinden nach Herzenslust, gleichwohl
um die Konsularwürde stritten und die Konsuln die Mittel des Gemeinwesens zu Gunsten ihrer Partei und für ihre eigenen Sonderbelange verzettelten. So kam es denn, daß nach dem Friedens- st.luß mit Kaiser Friedrich (1183) und nach Versagung der kaiserlichen Podesta die Städte allgemein das freigewählte Podestat ein führten. Die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde zur Blütezeit der neuen Einrichtung. Der Podesta sollte, und das war eines der wichtigsten Merkmale, aus einer fremden Stadt bezogen