Der fahrende Skolast ; 3. 1958
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Autor:
Südtiroler Hochschülerschaft
Ort:
Bozen
Verlag:
Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang:
Getr. Zählung
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Abschlussaufnahme von: 1958,1-5 ; Vorhandene Dubletten: 1958,1-2. 4
Schlagwort:
g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur:
III Z 342/3(1958)
Intern-ID:
319161
. Es ist daher auch praktisch ge sehen unerläßlich, daß wir Südtiroler wenigstens einen Teil unseres Studiums auch an einer italienischen Universität verbringen, um uns so einerseits die nötigen Sprachkenntnisse anzueignen und andererseits auch die italienische Rechtsordnung kennenzulemen. Nur an einer italienischen Unversität können wir in das italienische Rechts denken eindringen, Geist und Interpre tation der Gesetze verstehen lernen, denen auch wir als Staatsbürger unter worfen und zu Gehorsam
) Economia politica (Wirtschaftspolitik) Filosofla del diritto (Rechtsphilosophie) Diritto comune (Gemeinrecht, Komple mentärprüfung) Diritto canonico (Kanonisches Recht, Komplementärprüfung) setzen. Eine Sache ist es, den Klienten zu verstehen, und eine andere, ihn zu verteidigen. Das letztere ist vor allem Aufgabe des Anwaltes. Er ist ja Ver teidiger und nicht Beichtvater! Die Kenntnis der geltenden Gesetze und so mit das Eindringen in das italienische Rechtsdenken wird daher für jeden Süd- .tiroler
) und Storia del diritto italiano (Italienische Rechtsgeschichte) befreit sind. Auf Grund dieses Beschlusses müssen jene Studenten, die zur Zeit an einer österreichischen Universität inskribiert sind und die obenerwähnte Staatsprü fung bestanden haben, und beabsichti gen, sich an der juristischen Fakultät der Universität Padua zu inskribieren, im zweiten Vorlesungsjahr folgende Prü fungen bestehen: Istituzioni di diritto privato (Institutio nen des Privatrechtes) Diritto costituzionale (Verfassungsrecht