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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.05.1924
Umfang: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dekreten vom 2. und 5. Juli 189>Z, Nr. 313 und 314, wurde die Heraldische Ratsversammlung leon-ulta är»I6i<^i> geschaffen, 1899 und IMS ergingen erst die Dispositionen wegen Eintragung in die Regi ster dieser Amtsftelle und die Reaianalheraldischen Kommissionen, welche überall geschaffen wurden, arbeiteten durch ca. 25 Jahre an der Ueberprü- fung der Adelstitel, bis erst mit dem kgl. Dekrete vom Z. Juli 1921, Nr. 972, das Verzeichnis der eingetragenen Adeligen approbiert werden konnte

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

», daß gerade das StrafsimktionÄ>ekret vom N. Mörz ISS4. Nr. 4-L, allem ohne alle sein« Gnrid. lagen in den neuen Provinzen Geltung Hab» soll. Es wäre am besten, wenn di« kgl. Prä feil« in Tri«nt in der ganzen Angelegenheit nichl bei der Herald. Gesellschaft, die zur Gesetz, und De- kretsauslegung nicht kompetent ist, da ihre 2n> stituiionsbestimmungen in den neuen Provinze« noch nicht gelten, sondern beim Minsterratsycö- sidium anfragen würde und im Wcqe der oniz'el- len Nachrichtenagentur dann «inegensue

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
, findet im Saale des Hotels „Zum Grasen von Meran' in Meran, Rennweg Nr. 2L, und am Samstag, den 17. d., .beginnend »m 3 Uhr, im Saale des Hotels „Zur Post' in Biuneck über Wunsch der Gläubigerschoft der Bank sür Tirol und Vorarlberg je eine öffentliche Bcrsammlung stau, bei welcher der Konzipient des Ausgleichsverwalters den Bericht in Sachen der am 20. d. beim kgl. Tribunale m Bozen an beraumten Ausgleichstagsatzung für die dortigen Gläubiger erstatten wird, damit diejenigen Gläu biger

, welche zur Tagfahrt nicht nach Bozen kom men wollen, informiert und in Stand gesetzt wer den, ihre eventuellen Bertreter zu instruieren. Zur Beschlagnahme des reichs- deutsche« Eigentums. Anmeldung des Kleineigentums bis Zl. März. Di« Präsektu? verlaurdart: In Anbetracht der Note des Handels- und In dustrie-Ministeriums vom IS. Februar l. I., wet- che die Anwendung des kgl. Dekretes vom 7. No vember ISAi, Nr. 18-1» über die Freigabe von kleinen Reichsdeutschen Gütern in den neuen Pro vinzen an reichsdeutsche

Untertanen bewilligt: Mit Bezug auf das MinZsterial-Dekret vom 31. Dezember 192lZ findet der Präsekt folgendes kund zumachen: Reichsdeutsche Untertanen und Gesellschaften, welche in der Provinz Trient kleines Eigentum besitzen, auf welches die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 7. November IS20, Nr. 1840, An wendung finden, und davon Gebrauch machen wollen, niüssen ein Gesuch um Rückgabe ihres Eigentumes bis spätestens Zl. März l. Z. (dieser Termin ist unaufschiebbar) einbringen. Der Gesuchsteller

, daß im Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 7. November 1920, Nr. 184U, jenes Eigentum als kleines Eigentum zu betrachten ist, dessen bestimmter Wert aus Grund der gegen wärtigen Marktverhältnissc den Betrag von Sv.vlXi Lire nicht übersteigt. Mit Rücksicht aus diese Bestimmung muß man alle Güter einbeziehen, welche einer und dersel ben Person oder Gesellschaft gehören und man darf nicht jedes einzelne Gut oder einzelne Kate gorie der genannten Güter separat einschätzen. Die Schätzung umsaht nur die Güter

, Nr. 26. U»> garisches Rotes-Kreuz-Los: Serie 2973, Nr. 4t. Prämienanleihe der kgl. serbischen Reziirwiz Serie 1218, Nr. 17. Die Türkenlose haten he^t? einen Wert von zirka ISO Lire, die Bodenkredit- lose einen solchen von ungefähr S<XZ Kreuel» Wettbiograpy :: Bozen Mittwoch, 14. und Freilag. IS. vlSrz: Der preisgekrSake Film: Sturm Aoe^dran»akikcf,o in vier Akte«. »Z 51 Ii l i t ri»»i! i l > rr l»i»».»»Ml l»r i. l ri iki»r^zn MriMa-Kalil I GelSschi oder uagelSscht. P Festens geeignet zum Spritzen ^ prompt ob Lager

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 11 von 16
Datum: 20.12.1924
Umfang: 16
Samstag, den W. De^emver „ver vanvsmaan- «ekk- N Im Sirme des Art 1 odzivenen kgl. Dekretes vom 4. August IS24 sind von dinier Vorschrift des Art. 17 des kgl/Dekretes vom AI. Dezember 1S2S. Nr AUA. die landwirtschaftlichen Fuhrwerke ausgenommen, insofern« dieselben »um Transport von Sachen bestimmt sind, die ausschließlich zum Betrieb« der Landwirtschaft gehören und im Bruttogewichte 10 Meterzentner bei zweirädrigen und lö Meter- zentner bei vierrädrigen Wagen nicht über steigen

. Bei solchen Fuhrwerken muh die gemäß Abs. 1 des Att. 20 obigen kgl. Dekretes vorgeschriebene Erkennungstafel außer dem Vor- und Zunamen, der Firmöbezeichnung und der Wohnsitzgemeinde des Besitzers überdies noch die Bezeichnung .«andwirtschaftl. Fuhrwerk' enthalten. Als kmdwirrsch^srliches Fuhrwerk sind dem nach jene Fuhrwerke anzusehen, die vorwiegend für den Ackerbau oder für sonstig« landwirt schaftliche Arbeiten dienen, die im Orte aus geführt werden, zum Unterschiede von jenen an deren Fuhrwerken

, die normalerweise Verlchrs- zwecken dienen Als lanvwrrHchaftliche Fuhrwerk« gellen jedoch lüchi jene Fuhrwerke, die Fuhrleuten gehören, welche das Frachter- oder Botengewerbe aus üben oder welche, wenn auch zum bäuerliä>en Betrieb« gehörend, zu Materiallransponen für Rechnung dritter verwendet werden. Die Räder solcher nicht landwirtschaftlicher Fuhrwerke mit Zugtieren, welche nach Inkraft treten des kgl. Dekretes vom 4. August 192 t, Nr. 1433, noch mit Radreifen versehen sind, die nicht die gemäß Art

. 17 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1923, Nr. 3MS, vorgeschrieben« Breite haben, k.nnen noch we ter, bis die Re'sen verbraucht sind, jedoch nichi über den ZI. De zember 19ZK. hinaus in Gebrauch bleiben. Diejenigen, welche oo» dieser Bestimmung Ge brauch machen wollen müssen jedoch dafür Sorge tragen, daß alle Räder der Fuhrwerk« mit einer Spezial-Pungierungsmarke versehen werden. Diese Punz^erung wird für Bozen durch «igen« Organe des SwdtmogiZlrotes auf dem Liehmarktplatze am 27^ 29. und Z0. Dezember

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 25.05.1925
Umfang: 8
, sondern es geht um dos tägliche Brot unseres ganzen freien Aerzteftandes, der das gesundheitliche Wohl von uns allen in Händen hat. Darum geht die Angelegenheit auch jeden einzelnen wn uns, unser ganzes Land an. LauMrungen im Grenzgebiet. Das Militär-Divisionskonunando in Trient ?»cht zur Vermeidung von Zeitverlusten auf folgendes aufmerksam: Gesuche um die Be willigung der Militärbehörde für Bauten wck Umbauten im Grenzgebiete, wofür die Genehmigung der Militärbehörde im S.nne «s kgl. Dekretes vom 23. Mai

1924, Num mer 1122, Artikel 2, anzusuchen ist, sind nicht w das Militär-Divisionskommando Verona, mdem direkt an jenes von Trient zu ^mden, und zwar über das kgl. Zioilgenie- wrps, wenn es sich um Straßen-, Weg- und Wasserbauten sowie um elektrische Anlagen Miaelt-, über das kgl. Forstkorps, wenn es mn Waldschlägerungen handelt: über die vnwinziolpostverwaltmig, wenn es sich um ^lephananlagen handelt: und über das dchurfamt von Trient, wenn es sich um Tchurfmigen handelt. Die Gesuche

sind auf oweiÄre-Siempelpapier zu schreiben und M dem Staatszugehörigkeitsnachweis zu - Übernahme der österreichischen Zoll- °eamtea. Rom, 23. Mai. (Telephonbericht 'm. Vertreters.) Die Gazzetta Ufsi- ^ Nr. 11g vom 23. Mai 1S25 oeröffent- -W das kgl. Dekret Nr. K45 vom 10 Mm die Uebernahme der eröfter- Zollbeamten, mit rückwirkender «W aus den 1. Dezember 1923. a Fahrpreisermäßigung nach Mailand. An läßlich der in Mailand stattfindenden veranstaltungen zugunsten der Sektion Mai land des Reichsverbandes

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 16.01.1924
Umfang: 8
„ser Landsmann' Seite S ßrhvhLng der Sviellartensteuer. Verschleißer und Gastwirte. Achtimg! Zurch Sas kgl. Dekret vom ZV. Dezember 19ZZ, Ar. Auf <enchalten in der Gazzetta Ufficial« Nr. U werden die Gesetz« üb«r die Spielkctnen- sieuer i' mehrfacher Beziehung abgeändert. Die scs-nil-ckst-n Bestimmungen sind folgend«: t. Erhöhung der Steuer. Ad 1 Jänner 1924 ktläzt die Spielkartensteuer: 3 Lire pro Paket ztoöhiUckis Karten: S Lire für Luruskarten. Als Luxil-kanen -Verden jene Karlen bsträchtet

besondere provisorische Vorschriften den lieber gang ck>n der alte» zur neuen Fopn der Abgabenerhebimg bei den medizinische» Spe zialitäten zu regeln Es wurde daher mir kgl. De kret vom 31. Dez, 1923. das demnächst veröffent licht wird, verfügl: a) Bom 1. Jänner 1V24 bis 30. Juni 1924 werden die medizinischen Spezialitäten welche noch nicht mit Stempslschlerse oder Abonnements- Stempel r«rsehen sind, dem Publikum unter Hin zurechnung »er Ae^kaufsstempelta;«, welche mit 10'/ auf Grund des kgl. Dekretes

vom 2L. Dez. 1922. Nr. 1671, festgesetzt wurde, verkauft. Es werden dann also di« Erzeugnisse mit und ohne Stempelschleife oder Abonnementsstempel zum lelben Preise verkamt b) Die Rechnungen, welch« in der Zeit Periode ?oin I. Jänner bis 30. Juni Ü924 von den Fa brikanten oder Importeuren von med'.',mischen Spezialitäten über Umsätze ausgestellt werden, sind, 'all? diese Erzeugnisse weder die Steinvel- lchleif? noch den Abonneinenrsslempel ^-'gcn. in der vom kgl. Dekret vom 18. März 1923 festge setzten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 21.05.1924
Umfang: 8
der ! Fchrüzenz anzugeben und gleichzeitig durch Post» ^ cirseisunz für Autos. Autobus usw. lg Lire und sÄ Motorräder 5 Lire einzuler den. Dleichze^tiz ist ^ die nämliche Erklärung — auch mittels Postkarte . bei der kgl. Nnterpräfekwr Bozen einzuvr'»gen. Mündliche Anmeldungen werden nicht anqenom. rien. Die kgl. Unterpräfektur Bozen wird sür die ! LeneSung der nach und nach einlausenden neuen kkennungstafeln sorgen. b Die Staubplage auf de» Rentschner Zeichsslrage. Auf Grund von verschiedenen Beschwerden

. Sie verteilen deutsch und ita lienisch bedruckt« Zettel in den Waggons l l und III. Klasse der Schnellzüge zwischen den Hauptstation en Bre n ne r—Bozen—Mera n und erreichen Einnahmen, die noch ärmere, verschämte Invalide besser zu verwerten wüßten und verdienen würden. Diesem Uw sUWtt-WWriU Am 27. Mal 1S24. 9 Uhr vormittags, fin det bei der kgl. Prätur in Mezzolombardo die Versteigerung von folgendem Grundbesitz der Kontursinasie Goetano und Vittorio Bohner m Mezzolombardo statt: Industrie-Lagerplatz

am Bahnhof von S. Michel« a. d. Etsch im Ausmaße von MW Qsadratmet« mit Anschlußgeleis«. Nähere Auskünfte erteilt die kgl. Prätur Mezzolombardo und Advokat Dr. Carlo Pvffer « Mezzolombardo. , fug. der auf Ausländer «inen merkwürdig« Eindruck macht, sollte gesteuert werden, oder genießen die'e «Fahrgäste' ermäßigte Preise, tim auf Kosten der Fremden dem Staat« Unterstützungen zu ersparen? Merm» lludMnschglm. kwe chemische Fabrik W Mmm Welche Erfahrungen anderswo mtt chemisch«, Fabriken gemacht wurden

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 06.12.1922
Umfang: 8
, in welchem er daran erinnert, daß mit Ende dieses Monats das Gerichlspolizeiinstitut in Venedig eingeht, welches jene Gesuche um Äriegsschadenersah »u untersuchen hatte, bei denen übermäßige For derung oder Betrug vermutet wurde. Der Mi nister macht darauf aufmerksam, daß diese selben Agenden nunmehr von den Liquidierungs- orvcnen selbst ausziüiben sind, wobei sie von den Offiziere» und Agenten der Gerichtcpolizei zu unterstützen sind. Artikel 1 des kgl. Dekretes Nr. IIS vom 2. Feder 1922 überträgt

allen mit der Liquidierung von Kriegsschäden beauftragten Organen Weitzel, endo Umerftützungsoollinachten, deren sie sich bei Ledars bedienen mögen. — Sriegsschädruersah. „Gazzetia Usficiale', Nummer 261 vom I. Dezember 192Z, veröffem- licht eine Verordnung des Ministeriums für die befreiten Gebiete vom 22. Oktober 1SZ2. Diese Verordnung genehmigt das gleichzeitig mit der Verordnung veröffentlichte Reglement zur Durch führung des kgl. Dekretes Rummer 1237 vom 24. August IS22, welches „Normen über die Rück zahlung

wollen vor allem die Einsuhr italienischer Waren nach Deutschland fördern und ihr Möglichstes tun, um die deutsche Ausfuhr in die Levante und die deutsche Einfuhr aus Uebersec über italienische Häsen, besonders solche der Adria, zu leiten. Auch will die Kam mer mittels paritätisch zusammengesetzter Schieds gerichte für die freundschaftliche Lösung von Streitigkeiten, die zwischen den Kauileuien bei der Lander entstehen, sorgen. Beitrittsertlärun- gen sind an das kgl. Generalkonsulat, Gruppo roinniereiale, München

, 11 Uhr oormitt.. werden bei der tgl. Staatsforswerwaltung Bri- xen schriftliche Offerte entgegengenommen auf 10 Holzpartien, welche im Schwarzwalde in Vill- nöß und im Pfundererbepge aufgearbeitet worden. Gesamtholzmasse der 10 Partien: Schwarzwald 1492,1g Festmeter Söge- und Werkholz und Z76 Raumnieter Brennholz. — Pfmckererberg 222.1S Festmeter Säge- und Werkholz. Lerkaufsbedingungen und Offertformulare sind bei der kgl. Staatsforswerwalwng i» Drixen zi« beheben. Brixen, ö. Dezember 1S22

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 20.03.1922
Umfang: 8
vor der llebergade des neuen Ausgleichsvorfchlages an das Gericht ver sucht hatten, eine Besserung besonders hinsichtlich der Ratenzahlungen zu erreichen. Wirtschaft!. Nachrichten. — Eine Abänderung des italienischen Meier- Schutzgesetzes sür Geschästslokale enthält das kgl. Dekret Nr. 2KS vom 13. März ISA, veröffent- Lchl in der „Sozzetta Ufficiale' vom 1k. März. Das Dclrct, über welches in den letzten Tagen zahlreiche Notizen in den italienischen Blättern erschienen waren, enthält keine Ausdehnungs- Laus

vornehmen. — Die Liquidierung der im Staatsbesitz befind- lichen NahrungsmÄtelvorräte. Die „Gazzetta Uf ficiale' oerSssentkicht ein kgl. Dekret-Gesetz, wel ches „einem Liquidationskommissär die Vorräte an Korn, Zucker und andern Nahrungsmitteln, die noch bei der GencralernShrungskommission b?- stel>en, anvertraut.' Nach Artikel 1 wird die Li quidierung der Vorräte an Getreide, Zucker und andern Lebensmitteln, die sich noch iiv Staats besitze befinden, einem LiquidationskommissZr airverwaut

, der die Liquidation durch die Gen?» raldirektian sür Ernährungsmesen durchführen läßt. Die Artikel 2, 3 und 4 betreffen interne Durchfiihrungsmoßregeln. Nach Artikel 5 wird der Liquibatirmskommissör durch kgl. Dekret er nannt. Nach Artikel k werden durch Dekret des Finanzministeriums im Einvernehmen mit jenem für Schatz die zur Durchführung des vorliegenden Dekretes nötigen Bestimmungen erlassen. — Wir notieren dieses Dekret, weil es hoffentlich den letz ten Schritt zur Aufhebung der staatlichen Bewirt schaftung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 27.06.1924
Umfang: 8
entrichtet wevden. Falls ansländjsche l^»er italienische Firme», ods ihre Reisenden, Angestellten »der Vertreter die Ein^chr persönlich mächen, muß diese Gebühr virtuell durch Bezahlung derselben bei der Zoll- staLvn gemeinsam mit dein Zoll entrichtet werden. Dies schreibt der Artikel 2 des kgl. Dekretes vom ZV. Degember ISA, !>tr. 387b, auch vor, wenn l. der Einführe nüe in Italien Filiale, Agent, Vertreter oder Depositant der aufgebenden aus ländischen Firma ist oder m irgend «Snem

Ware die Verkaufs- gebirhr nach den neuen Bestimnnmgen entrichtet habe, kleinrierlauf von Parfümen en, medizinischen Spezialitäten, Schaumweinen und Mineralwässern in Flaschen durch Fabrikanten oder Produzenten. Die Bestimmung des Art. 9 des kgl Dekretes vom 18 März 19ZZ. Nr, 55Y, auf Grund welcher für Verkäme, weiche gebührenpflichtig sind, und zwar mit mehr als 1>, ist die Verkaufsgebühr mich bei Verkäufen von Fabrikanten und Produ zenten an Prione Konsumenten zu entricht.'n. Diese Vorsitirift

des Verkaufs- geschästes und der andere Teil m dem Ent- lostungsregister der Fabrik anzubringen ist. Die Bestmnmmg. welche im Art. 5 des kgl. De kretes vom IL. März 1923, Nr. SSV, enthalten ist und die Industriellen. Kauflente. juridischen Per sonen nach Art. 2 desselben Dekretes verpflichtet nachzuweisen, daß für die Gegenstände, welche in ihrem Vcrtaussgeschäfte lagernd sind, die Zahlung der VerlaufsMbühr erfolgte, findet auch Anwen dung auf Parfümerien, medizinische Spezialitäten, Schaumweine rock

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 19.01.1924
Umfang: 12
erfolgien meisten? nach dem kgl. Dekret ltZ. In di?lem Dekret ist im Artikel III^ als Eni- iiMnzsznmd „ungenügende Dienstleistung' uiu. Tizezeoen. Aach diesem sehr dehnbaren Artikel ziiT^cn all« jene aus dem Dienste ciufernr. die sich wirklich einu.ol «was zu Schulden kommen !i-ßcn. dann solche, die zwar nich:s Schlimmes z«<rn hmren, aber vielleicht .rgeitdeiner Perfön- lM'a i« Wige standen. Wurde doch z. B. «m SÄiensteter enthoben der l l Tage früher «ine ZRime wegen gute Dienstleistung irhalten b-ide

. Dem Punk: h d«>s gleichen Ar'ikels III nelcn jene zum Opfer, die augeblich zu all zirr --iitlrcii Dienstleistung waren. Die nach Ani !cl III^ Enthobenen bekamen ordnungsuiäßig !>e lcchsinonailich.' EulsciKdigunA bis zum Erh.il! i Pension ausz?zadU, auch ein Teil d-r nach Zitiiel !!!>., Pensionisten. M-!>> :rrn dreier leiz- »ren wurde aber diese Absertiannz mit d'r Bl'- >?ün!>ilnz der Überschreitung d^ eiin'prechend.'ii' ii:«!-. und DienstaUi.?s-Aren;-' gestrichen. ! i^! Artikel VI, kgl. Dekret

! niärilich so!>>.ui- I Ü-Si ?lrt. k. Drn ii.folge des Art. I und ^ die'^s Vintes ciuhi'dcneii Angestellten, welche Sic im Ä«. 2 d?s kgl. D^kr'ie? vom 27. November 191!> Tr. ZL7 vorgesehenen Alters- oder Dienstalters- i pcnz.' crrcichi haben. ivrd die Pension au' lZrimd des genannten Dekretes liquidiert und -chetdem komm: ihnen ei>,e Entschädigung 'n d« i')öl!l- von 6 Monaisgehalten od'r Löhn?i' zu. ?s isl in diesem Dek-e: ein,wandfrei vstqele^t. !i»z eilen EvthLbenen und Pensionieren 'ichsmoncniich

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 06.07.1923
Umfang: 8
auch mit Zuversicht er wartet werden, daß das Ministerium diese Ich -liegende Umwandlung unserer Schule schon sür das kommende Schuljahr in Aus ficht nehmen und damit den kulturellen Be dürfnissen und wirtschaftlichen Interessen der üsuen Staatsbürger, und damit auch des Ge- !Milstaa?cs Rechnung tragen wird. Ne neuen AM 5m „Gszzetta WMs'. Mit kgl. Dekret Nr. 13öS vom 23. Juni 1S23. veröffentlicht w der ..Ga^etra Ufficiatc' Nr. 153 vom 30. Juni 1S23 werden die neuen Adonne- mentspreise der ..Gazzel!^ Uificiale

mit von Tieren gezogenen Fuhrwer ken, angezeigt und um Abhilfe gebeten. Da mit kgl. Dekret vom 2S März 1923, Nr. 913 (trat am 2l). Mai in Kraft) das Ge setz über die öffentlichen Arbeiten auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde und da mit auch die Straßen-Polizei-Ordnung, ge nehmigt mit K.-D. oom 8. Jänner 1905. Nr. 2^. abgeändert im Titel 3 durch das Regle ment vom 29. Juli 1909 bszw. durch das K.-D. vom 2. Juli 191-t, Nr. 811, werden Euer Hochwohlgeboren ersucht, dafür zu sor gen, daß die darin

ebenso wie der Regenwurm beim Fischen den spitzen Angel verbirgt. Doch ist damit zu rechnen, daß sine entsprechende Ausklärung zu einer dem Ar beiterinteresse mehr entsprechenden Stellung nahme der Meraner Sozialistenvertreter füh ren wird. b An der höheren Töchterschule wurde mit den A ^-Prüfungen (unter dem Vorsitze de>> kgl. Prüfungskommifsärs Prof. Don Xaver Pedro lli) am 2. Juli das Schuljahr be endet. Dvmit füllt aber auch der Schluß der Anstalt zusammen, die mit der heurigen fünften Klasse

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