die k. k. Bezirkshauptmannschaften beauftragen, auf strenge Bestrafung jener Leute zu sehen, welche sich gegen die Vogelschutzgesetze vergehen; zweitens,, da diese Landesgesetze, mit Ausnahme der vortreff lichen kärntnerischen, steiermärkischen und galizischm, einen radikalen Schutz nicht ermöglichen, die Herren Statthalter und LandeSpräfidenten aller übrigen Kronländer zu bitten, sie mögen in den Landtagen als Regierungsvertreter neue Gesetze konform mit den obgenannten einbringen. Geschieht dies, dann ist ein Reichsgesetz, das schwerer
Italien vorkommt, daß die armen nütz lichen gefiederten Sänger der Natur noch in Massen llen öffentlichen Lokalen, sowie in bei Donnerstag. 2 2. O ktober ,^z gefangen und verspeist werden, während alle übri Land er Europas sich den Schutz der Vögel an' deihen lassen. Da nicht alle Vogelgattungen nack Süden ziehen, sondern sehr viele zurückbleiben sdie Standvögel), so muß für dieselben, um sie zu erhalten hauptsächlich im Winter, wenn die Erddecke in S chnee und EiS starrt, für Unterkunft und Fütteruva