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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 24.03.1906
Umfang: 12
leistenden, deren Leistung mindestens mit 6u0 Kronen jäh lich zu bewerten seien und die dafür noch das Wahlrecht verlieren. Das Doppelwahlrecht als Schutz der Be sitzenden sei in Tirol ein Unding, wo der Kleinbauer dadurch erdrückt und der StaaiS- bcdienstete mit fixem Einkommen bevorzugt werde. Bezüglich der Wahlpflicht fa>,tt Redner, er wünsche sie, obwohl ihm das Partei-Interesse gebieten würde, sie abzulehnen Aber durch sie müssen die der Politik ganz sernc stehenden Kreise zum Interesse

an den öffentlichen Fragen herangezogen werden. Tie Seßhaftigkeit wünsche er zum Schutz der nationalen Minoritäten. Redner tritt für den erhöh en Schutz der Wahlfceiheit ein und schließt mit cen Worten. Tie Privi legien sind tot, es lebe die Wahlreform! Punözchü-?. Kurze Nachrichten. Die „Konservative Korrespondenz' meldet, die österreichische Regierung wolle nach Ostern im Parlament eine Forderung von l 5) M illi- vnen Kronen für Anschaffung von A r t i l l e r i e m a t e r i a l für die öster reichische

hinaustreiben werde. Wie sein Herr nnd Meister den Schutz der Deutschen auffißt, be wies er, indem er ein wüstes Schi!iipfkon/,ert gegen die Ehristlichsozialen und die Teutsche Vvlkspartei anfing. Nach ihm plädierte der Rnihene Dr. R o m a n czuk für die bekann ten Forderungen seines iUubs, woraus der Tscheche Skala die Vorlage als die schwerste Beleidigung der Slawen bezeichnete. Einen recht reaktionärenSiandpnnkt entwickelte der konservative H a n e i s, der für das Plural^ stMm eintrat

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 10
Datum: 28.04.1900
Umfang: 10
ist der Schutz der Arbeiterjugend durch Beschränkung der Arbeits zeit und das Verbot der Arbeit an kirchlichen Feier tagen; aber wenn die Eltern ihre Söhne und Töchter nicht zur Kirche schicken und sie unter der GotteS- dienstzeit herumvagieren lassen, wenn diese in dm gesetzlich gewährten Arbeitspausen einander in jeder Schlechtigkeit unterrichten, welches Unglück ist dann größer, an der Maschine zu stehen, oder frei zu sein zum Missbrauche der Freiheit? Gut und recht und nothwendig ist der gesetzliche

Schutz der Arbeiterinnen und die Schutzzeit für die Wöchnerinnen; aber wie, wenn ledige Personen darum noch leichtsinniger sich dem Laster in die Arme tzm Hpfer des Katyolikenhasses. (1. Fortsetzung.) Es waren dies die Herren Max Hartmann von Karlstein und Rech^Lanwalt Dr. Johann Wolfgang Ebelin, der den ganzen Pro zess später beschrieben hat und dessen Auszeichnungen wir hier folgen. Ms Schreiber wurde ihnen Herr Kupec von der böh mischen Abtheilung beigegeben. Da unterdessen in der Judenstadt

ist die beschränkte Arbeitszeit auch für den erwachsenen Arbeiter, damit er der Familie, seiner geistigen und religiösen Aus bildung sich mehr widmen könne; aber wie, wenn ein Theil die freie Zeit statt bei den Eltern, statt bei Weib und Kind, viel lieber außerhalb des Hauses und im Uebergenuss des Alkohols verbringen wollte, was würde dann das gute Gesetz ohne gute Sitten nützen? Endlich Schutz dem verdienten Arbeitslohn. Recht und billig! Der Arbeiter soll auch etwas zurücklegen können, damit er mit der Zeit

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