der deutsche und der englische Arbeiter mit Argusaugen darauf, daß z nicht ungelernte Arbeiter in die Werkstätten aus genommen werden. Zum Schutz vor Schmutzkon kurrenz durch ungelernte Arbeiter griff die gelernte Gehilfenschaft in den gerverblich hoch st anden Staaten, wenn es nottat, sogar zum Mitel des Sireikes. Man erinnert sich noch der Zeit der Gewerbe- freiheit vom Jahre 1859—1895 in Oesterreich, man weiß, wie der Gewerbestand damals vom manche Mittel wieder ausgegangen seien, komme daher, mei
ob. daß s ^ ^ ^ ^ ... . ein Lokalbcdars nicht vorhanden sei. In vertrmililt>er ! stattd ist gespannt, ob dieser Protest bei der .^tegie- Sitzung behandelte der Ge-neindcrat zum Schlüsse noch I rung Erfolg hat. Sollte diese Hoffnung trügerisch Helmaisgejuche, worauf die Sitzung geschlonen wurde. Schutz dem Gewerbe! Do» einem Genossenschaftsobmann. Bekanntlich hat die italienische Regierung ver» pruchen, die Gesetze, dic bei uns in Südlirol in S'-!r.-jainteit waren, in Geltung bestehen zu lassen. « ut hat sie aber entgegen
, das ein vor Hoffnungslosigkeit schützte indem er das Bewußtsein Häven durste, mit seinen Fachkenntnis, sen später einmal selbständiger Gewerbetreibender werden zu können. Der selbständige Gewerbetrei» bende hatte im nmcii Gewerbe-Gesetz einen Schutz vor dem Kt:pi:>i!!ümn5. Schutz vor Pnischer- tüin, er mar sem bewerbe und setzte eine Ehre darc>n, oiwos ?' beitoleistu!:.'- des war dem: ^..NI ^rbeiiv-^ ^ Ersetz an. Städtische Lebensmittel-Abgabe. Zuckerausgobe in Vozen. Für den Monat Novem ber ersolgt die Zuckerausgabe